Beifahrerairbag-Abschaltung nachträglich einbauen

Audi A3 8V

Hallo!
Weiss jemand, ob man im s3 sporback die Beifahrerairbag-Abschaltung nachrüsten kann?
Im normal a3 ist dies möglich, und zwar das Schloss bestellen und codieren.
Ich habe eine Info bekommen, dass das aber im s3 nicht machbar sein soll, was mir sehr komisch vorkam.
Angeblich muss man prüfen, ob Kabel vorhanden sind usw. .

Immerhin sieht man ja im Handschuhfach, wo das Schloss hinkommt. Und bei der Bestellung war das unter 100€ Aufpreis.

Wäre nett paar Infos zu bekommen.

MfG
Takis

17 Antworten

Wir sind Eltern geworden und bei gemeinsamen Autofahrten sitzt meine Frau hinten mit dem Baby. Wenn meine Frau allerdings alleine unterwegs sein muss, ist es besser den Babysitz ausnahmsweise auf der Beifahrerseite anzubringen. Somit hat man das Kind im Blickfeld und ist zur Not handlungsfähig. Die Meinungen gehen da sicherlich auseinander ob das Kind unbedingt vorne sein muss zwecks Ablenkung. Nach unserem Verständnis: JA! Ein Baby kotzt auch mal und kann sich daran verschlucken. Wenn man vorne sitzt und das Baby hinten alleine ist bekommt man das in dem Moment nicht mit. Deshalb bitte keine weitere Grundsatzdiskussion :-)

In unserem Audi A3 8VS ist leider kein Schalter zum Abschalten des Airbags vorhanden. Deshalb habe ich mich auch mit einer Nachrüstung auseinandergesetzt. Im Netz findet man dazu leider nicht viel Informationen. Ich bin allerdings bei Kufatec fündig geworden, diese bieten einen Kabelsatz inkl. Anschlussplan an.

https://www.kufatec.com/.../...-audi-a3-8v-a4-8k-a5-8t-q5-8r-47099?...

Zusätzlich habe ich mir noch einen Schlüsselschalter für das Handschuhfach bestellt.

Werde das ganze demnächst einbauen und das hier später hochladen.

Ja, ich stelle mir das interessant vor, wenn sich der/die Fahrer/in im Stadtverkehr oder auch mal bei 180 km/h auf der Autobahn erschrocken dem Kind auf dem Beifahrersitz zuwendet, weil sich das Kind verschluckt hat. Aber gut, keine Grundsatzdiskussion.

Dir ist sicher klar, dass die Airbags sicherheitsrelevante Fahrzeugteile sind und deshalb daran vorgenommene Änderungen abgenommen und eingetragen werden müssen. Nach allem, was man hört, fassen sowohl die Prüfer als auch die Gutachter das Thema nur mit ganz spitzen Fingern an, weil sie dabei an das eigene Haftungsrisiko denken und zwar nicht nur an das finanzielle Haftungsrisiko, das versichert ist. Ohne die Kontrollleuchte, die auf den abgeschalteten Beifahrer-Airbag hinweist, wird es garantiert nicht abgenommen und bei der nächsten HU als erheblicher Mangel angekreidet.

Man sollte nicht ein Auto lenken und sich zeitgleich dem Kind zuwenden, schon klar! Allerdings sollte man auch nicht Trinken, Essen, Rauchen, Telefonieren, Simsen, uva. mehr wovon man vom Lenken abgelenkt ist.

Ist Interpretationssache und vom Gesetzgeber erlaubt, unter der Bedingung das der Airbag deaktiviert ist. Sonst würde es diese Funktion ja generell nicht ab Werk geben.

Das nachträgliche einbauen dieser Funktion sollte den Zustand wie ab Werk haben. Mit Kontrolleuchte natürlich. Dann sehe ich da auch keine Diskrepanz. Man muss immer wissen was man tut.

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