Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

Hallo

Heisst das wenn ich den Motor an der Ampel ausmache darf ich das Handy nutzen, dann kauf ich mir ein Auto mit Stop and Go. g

MfG Ulli

Beste Antwort im Thema

Hallo 😉

Kauf Dir doch lieber eine Freisprecheinrichtung. Die dürfte doch wesentlich günstiger sein als ein neues Auto 😉

Viele Grüße vom Pastaflizzer 😉

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Hier in dem Link steht ansich fast alles dazu
http://www.rp-online.de/.../...st-erlaubt-oder-verboten_bid_52658.html
Ansonsten sagt der §23 StVO
...
1a.
Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

Da steht aber nicht, dass der Zündschlüssel nicht stecken darf.

Zitat:

Original geschrieben von Luke1973


Bei meiner Freisprecheinrichtung, die über Lenkrad bedient werden kann, ist das Aufsuchen einer Nummer aus dem Telefonbuch z.B. weitaus gefährlicher, als wenn ich das direkt mit dem Handy in der Hand machen würde, da es dort viel komfortabler, schneller und mit weniger "Blindflug" geht. Wegen dieses doofen Gesetzes bin ich aber gezwungen die unsichere (und nervige) Methode zu wählen.

Eigentlich bist Du weder zu einer unsicheren Methode noch zu einem Blindflug (egal ob weniger oder mehr) gezwungen, da Du zum telefonieren auch anhalten kannst.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man während der Fahrt unbedingt telefonieren muss. Ich bin eher froh, wenn ich mal von den ganzen Anrufen nicht belästigt werde und über die Anrufliste kann man doch dann zu einem geeigneten Zeitpunkt und mit voller Konzentration zurückrufen. Telefonate mit jemanden, der sich nur so halb aufs Telefonat konzentrieren kann sind eh nervig.

Zitat:

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man während der Fahrt unbedingt telefonieren muss.

Ich persönlich halte immer an, sofern ich irgendjemanden anrufen will.

Leider kann ich nicht bestimmen, wann ein Anruf eingeht. Hatte auch vor wenigen Wochen einen Fall, wo ich an der roten Ampel einen Anruf bekam und zum Handy griff. Der Telefonat dauerte in etwa 5 - 10 Sekunden. Beim Auflegen merkte ich dann, dass in der von mir zu einfahrenden Straße ein Polizeiwagen steht. Bin dann in die Straße eingebogen und wie erwartet schaute der Polizist schon aus dem Fenster und sagte mir mit einem lächeln, ich solle bei der nächsten Gelegenheit halten.

Alles danach verlief eigentlich ganz gut, während ich mit der netten Polizistin redete, überprüfte der Polizist das Fahrzeug nach Macken. Am Ende habe ich "nur" eine Verwarnung von 35 € bekommen und war eigentlich recht froh, dass ich nicht in die Punkte rein gerutscht bin. Die Polizistin gab mir den Tipp, ich solle mir für das Geld lieber eine Freisprecheinrichtung kaufen, dann müsste ich nur einmal zahlen und hätte keine Probleme mehr.
Naja, früher oder später kommt eh eine rein, die wird aber auch etwas mehr kosten. Gibts sowas überhaupt für ~40 €?

es gibt bereits BT-kopfhörer für 10 euro.
wer sowas nicht mag der holt sich eine BT-einrichtung für die sonnenblende ab ca 30 euronen

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Dieses habe ich dienstlich, kann ich nur empfehlen
5-6h Akkulaufzeit, sehr gut Qualität, die sogar für Musik ausreicht.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@Luke1973

Die Handy-Nutzung während der Fahrt muss ja nicht immer tödlich enden.😎 Auch Dir wird wohl schon der eine oder andere VT aufgefallen sein, der plötzlich ein anderes Fahrverhalten an den Tag legt: Er wird langsamer, hält seine Spur nicht mehr, fährt irgendwie unsicher - damit irritiert er die VT um ihn herum. Ich ich denke auch, er wird im Ernstfall nicht schnell genug reagieren können, denn seine Gedanken sind ja in dem Moment bei seiner Liebsten oder anderswo 😁

Das zeigt doch nur die Inkonsequenz. Plötzliche Fahrfehler verursachen auch Leute, die nach CDs im Handschuhfach kramen oder sonstwas machen. Dennoch benötigen wir kein CD-Handschuhfachgesetz!

Und da mehr das Gespräch an sich als das Handyhalten ablenkt, müßte man wenn überhaupt, das telefonieren im Auto ganz verbieten. Nur das Handyhalten zu verbieten ist echt quatsch und trifft nur die, die sich keine FSE leisten können.

Zitat:

Was hier so gefährlich ist?

 

Ob nun Handy, Schrippe oder nüscht in der einen Hand und damit nur mit der anderen Hand am Lenkrad, wer hier mal schnellstens den Kahn mit einer Lenkbewegung vernünftig ausrichten muss, schafft dies nur mit zwei Händen.

Deswegen sind Schaltwagen auch schon lagen verboten. Genauso wie Klimaanlage und Radio nur noch auf Zuruf bedient werden.

Zitat:

Eigentlich bist Du weder zu einer unsicheren Methode noch zu einem Blindflug (egal ob weniger oder mehr) gezwungen, da Du zum telefonieren auch anhalten kannst.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man während der Fahrt unbedingt telefonieren muss. Ich bin eher froh, wenn ich mal von den ganzen Anrufen nicht belästigt werde und über die Anrufliste kann man doch dann zu einem geeigneten Zeitpunkt und mit voller Konzentration zurückrufen. Telefonate mit jemanden, der sich nur so halb aufs Telefonat konzentrieren kann sind eh nervig.

FALLS ich telefonieren möchte (was nicht verboten ist), so bin ich gezwungen.

Warum man im Auto telefonieren möchte, liegt wohl auf der Hand und ist aber eigentlich auch egal. Nicht jeder ist wie Du und froh, wenn er nicht angerufen wird.

Wieso halb konzentrieren? Ich rufe natürlich niemanden an, wenn ich gereade den Arc de triomphe umrunde. Wenn ich aber gemütlich auf der BAB unterwegs bin, mit Tempomat 140 wie die meisten anderen Autofahrer auch, dann weiß ich nicht, wieso ich halb konzentriert sein sollte. Und nicht jedes Telefonat beinhaltet schwerwiegende Entscheidungen, die 100% Konzentration erfordern.

Nur Sklaven sind ständig erreichbar.....! Und wenn..dann bitte nicht während der Fahrt...ach so..fast vergessen: An alle die ohne oder weniger nicht mehr leben können....mein aufrichtiges Beileid! Und P.S. es ist ein SUCHTVERHALTEN!

Schwerwiegende Entscheidungen.....ist wohl sehr individuell...aber man kann sich zur Not das ja einreden......😉

Mal eine Frage (habe nicht den gesamten Strang durchgelesen, entschuldigt daher, falls die Frage schon abgehandelt wurde):

SmartPhones dürfen ja scheinbar nicht während der Fahrt bedient werden:

Zitat:

Handy als Navi
Sämtliche Bedienfunktionen sind vom Verbot umfasst. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi.
(OLG Köln - Az.: 81 Ss-OWi 49/08)

aus dem Link von PiKaPo

Wie verhält es sich demgegenüber eigentlich mit reinen mobilen Navigationsgeräten (Tomtom & Co.)?
Worin unterscheidet sich die Bedienung eines Navigerätes mit der Bedienung eines SmartPhones im Navi-Modus?

Meine Frage basiert auf der Annahme, dass reine Navigeräte auch während der Fahrt bedient werden dürfen, sollte dem nicht so sein, dann darf mein Beitrag als obsolet betrachtet werden. 😉

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79


Mal eine Frage (habe nicht den gesamten Strang durchgelesen, entschuldigt daher, falls die Frage schon abgehandelt wurde):

SmartPhones dürfen ja scheinbar nicht während der Fahrt bedient werden:

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79



Zitat:

Handy als Navi
Sämtliche Bedienfunktionen sind vom Verbot umfasst. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi.
(OLG Köln - Az.: 81 Ss-OWi 49/08)

aus dem Link von PiKaPo

Wie verhält es sich demgegenüber eigentlich mit reinen mobilen Navigationsgeräten (Tomtom & Co.)?
Worin unterscheidet sich die Bedienung eines Navigerätes mit der Bedienung eines SmartPhones im Navi-Modus?

Meine Frage basiert auf der Annahme, dass reine Navigeräte auch während der Fahrt bedient werden dürfen, sollte dem nicht so sein, dann darf mein Beitrag als obsolet betrachtet werden. 😉

Autoradios, Tamagotchis und reine Navigationsgeräte wie Garmin & Co. dürfen bedient werden. Handys/Smartphones auch mit Navi dürfen während laufendem Motor nicht in die Hand genommen werden. Auch wenn sich die Bedienung nicht unterscheidet ist dies nunmal Gesetz.

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79


Worin unterscheidet sich die Bedienung eines Navigerätes mit der Bedienung eines SmartPhones im Navi-Modus?

Wie von Dir bereits vermute, gibt es nicht den geringsten Unterschied. Das ist allerdings auch nicht notwendig, da die Gesetzgebung hierzulande leider keinen rationalen Bedingungen unterliegt. Desshalb ist der Gesetzgeber auch völlig frei, willkürliche und schwachsinnige Gesetze und Vorschriften zu erlassen.

Wobei zu erwähnen ist, dass dich wohl kein Polizist anzeigen wird, wenn du das Handy im Halter hast (wie auch die Navi) und mal eben die Karte rein oder raus zoomst. Der Typ, der damals in Köln verurteilt wurde, hatte sein Handy in der Hand und das ist mehr als dumm. Du kannst dein Handy also getrost an die Windschutzscheibe kleben wie jedes andere Navi auch und bedienen. Ich wurde deswegen noch nie angehalten.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von dinamo79


Mal eine Frage (habe nicht den gesamten Strang durchgelesen, entschuldigt daher, falls die Frage schon abgehandelt wurde):

SmartPhones dürfen ja scheinbar nicht während der Fahrt bedient werden:

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von dinamo79



aus dem Link von PiKaPo

Wie verhält es sich demgegenüber eigentlich mit reinen mobilen Navigationsgeräten (Tomtom & Co.)?
Worin unterscheidet sich die Bedienung eines Navigerätes mit der Bedienung eines SmartPhones im Navi-Modus?

Meine Frage basiert auf der Annahme, dass reine Navigeräte auch während der Fahrt bedient werden dürfen, sollte dem nicht so sein, dann darf mein Beitrag als obsolet betrachtet werden. 😉

Autoradios, Tamagotchis und reine Navigationsgeräte wie Garmin & Co. dürfen bedient werden. Handys/Smartphones auch mit Navi dürfen während laufendem Motor nicht in die Hand genommen werden. Auch wenn sich die Bedienung nicht unterscheidet ist dies nunmal Gesetz.

Muss nochmal nachhaken: Ist nur das in die Hand nehmen verboten oder auch schon die reine Bedienung eines SmartPhones im Navi-Modus?

Konkret: Verstosse ich bereits gegen das Gesetz, wenn ich an meinem SmartPhone im Navi-Modus, welches fix in einer Saugnapfhalterung an der Frontscheibe befestigt wurde, beispielsweise die Lautstärke oder die Zoomfunktion regle/bediene?

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Autoradios, Tamagotchis und reine Navigationsgeräte wie Garmin & Co. dürfen bedient werden. Handys/Smartphones auch mit Navi dürfen während laufendem Motor nicht in die Hand genommen werden. Auch wenn sich die Bedienung nicht unterscheidet ist dies nunmal Gesetz.

Muss nochmal nachhaken: Ist nur das in die Hand nehmen verboten oder auch schon die reine Bedienung eines SmartPhones im Navi-Modus?
Konkret: Verstosse ich bereits gegen das Gesetz, wenn ich an meinem SmartPhone im Navi-Modus, welches fix in einer Saugnapfhalterung an der Frontscheibe befestigt wurde, beispielsweise die Lautstärke oder die Zoomfunktion regle/bediene?

Antwort steht über der Frage 😁

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wobei zu erwähnen ist, dass dich wohl kein Polizist anzeigen wird, wenn du das Handy im Halter hast (wie auch die Navi) und mal eben die Karte rein oder raus zoomst. Der Typ, der damals in Köln verurteilt wurde, hatte sein Handy in der Hand und das ist mehr als dumm. Du kannst dein Handy also getrost an die Windschutzscheibe kleben wie jedes andere Navi auch und bedienen. Ich wurde deswegen noch nie angehalten.

Danke für's Beantworten meiner Frage, bevor ich sie gestellt habe 😉

Mittlerweile sind auch Walkie Talkies verboten...

Siehe HIER

Zur Begründung heisst es:

Zitat:

Als Mobiltelefon gelten bewegliche Kommunikationsgeräte zur Übertragung von Tönen, insbesondere von Sprache mittels elektrischer Signale. Da dies auch auf Walkie-Talkies zutrifft, sind sie somit im Auto verboten.

Das ist so ein Schwachsinn...

Ich darf legal ein Diktiergerät benutzen,
legal auf dem Taschenrechner rumdrücken,
legal Essen + Trinken, Naseputzen,
CDs wechseln etc. pp.

Aber ein Walkie Talkie darf man nicht nutzen...

SCHWACHSINN!
Bei solchen Urteilen komme ich mir vor wie in einer Bananenrepublik....

MfG
Surfkiller20

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