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Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

Themenstarteram 13. April 2011 um 18:10

Hallo

Heisst das wenn ich den Motor an der Ampel ausmache darf ich das Handy nutzen, dann kauf ich mir ein Auto mit Stop and Go. g

MfG Ulli

Beste Antwort im Thema

Hallo ;)

 

Kauf Dir doch lieber eine Freisprecheinrichtung. Die dürfte doch wesentlich günstiger sein als ein neues Auto ;)

 

Viele Grüße vom Pastaflizzer ;)

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Nein, du musst das Fahrzeug an geeigneter Stelle abstellen

Hallo ;)

 

Kauf Dir doch lieber eine Freisprecheinrichtung. Die dürfte doch wesentlich günstiger sein als ein neues Auto ;)

 

Viele Grüße vom Pastaflizzer ;)

Themenstarteram 13. April 2011 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Nein, du musst das Fahrzeug an geeigneter Stelle abstellen

Was ist eine geeignete Stelle?

MfG Ulli

Das nutzen des Handys im Strassenverkehr ist verboten, wenn du Parkst darfst du es, auch wenn du eine geeignete (Parknische oder ähnliches) Stelle nutzt.

Freisprechanlagen gibt es schon ab 49,00 Euro die man schon gebrauchen kann! Für 10 Euro mehr hättest keine Knolle bekommen und dazu auch keine Punkte....:D

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

Hallo

Heisst das wenn ich den Motor an der Ampel ausmache darf ich das Handy nutzen

Lt. Beschluss vom OLG darfst du unter diesen Umständen telefonieren:

Ist in einem bei Rot vor einer Ampel stehenden Fahrzeug der Motor ausgeschaltet, darf ein Funktelefon für Kommunikationszwecke benutzt werden.

www.verkehrslexikon.de/Texte/Funktelefon25.php

 

Themenstarteram 13. April 2011 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel

Das nutzen des Handys im Strassenverkehr ist verboten, wenn du Parkst darfst du es, auch wenn du eine geeignete (Parknische oder ähnliches) Stelle nutzt.

Freisprechanlagen gibt es schon ab 49,00 Euro die man schon gebrauchen kann! Für 10 Euro mehr hättest keine Knolle bekommen und dazu auch keine Punkte....:D

Ich habe keine Strafe bekommen ich habe es im Bussgeldkatalog 2011 gelesen und so stand es da.

Eigentlich müsste es ja bei stehenden Motor erlaubt sein.

MfG Ulli

zumal man, so interessant die frage rechtlich auch ist, zweifel erheben darf.

im status "start stop": ist ein motor da rechtlich gesehen aus?

zwischen "manuell an der ampel abgeschaltet (zündung aus)" und "per system bis zum betätigen der kupplung automatisch ausgeschaltet" liegt rechtlich gesehen sicherlich ein unterschied.

allerdings erschließt sich mir der sinn der frage nicht ganzheitlich.

1. wenn es um den grundsatz geht, siehe oben. das werden wir hier nicht beantworten können

2. geht es um die benutzung des handy: freisprechanlage. man darf auch den knopf im ohr benutzen, eine teure nachrüstung ist also nicht zwingend notwendig.

 

Themenstarteram 13. April 2011 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von heltino

zumal man, so interessant die frage rechtlich auch ist, zweifel erheben darf.

im status "start stop": ist ein motor da rechtlich gesehen aus?

zwischen "manuell an der ampel abgeschaltet (zündung aus)" und "per system bis zum betätigen der kupplung automatisch ausgeschaltet" liegt rechtlich gesehen sicherlich ein unterschied.

allerdings erschließt sich mir der sinn der frage nicht ganzheitlich.

1. wenn es um den grundsatz geht, siehe oben. das werden wir hier nicht beantworten können

2. geht es um die benutzung des handy: freisprechanlage. man darf auch den knopf im ohr benutzen, eine teure nachrüstung ist also nicht zwingend notwendig.

Worum geht es das man beide Hände frei hat aber an der Freisbrechanlage muss das Handy doch auch bedient werden oder?

MfG Ulli

Die Benutzung der Freisprecheinrichtung ist aber erlaubt, im Gegensatz zu der Benutzung des Mobiltelefons :rolleyes:

Themenstarteram 13. April 2011 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Die Benutzung der Freisprecheinrichtung ist aber erlaubt, im Gegensatz zu der Benutzung des Mobiltelefons :rolleyes:

Aber ohne das Mobiledings gehts ja nicht also kann man garnicht telfonieren.

MfG Ulli

Meiner Meinung nach lenkt das Telefonat an sich ab und nicht das Tippen oder Halten des Mobiltelefons ... aber das ist eine andere Diskussion. Die Freisprecheinrichtung darf sehr wohl genutzt werden. Die Freisprecheinrichtung hat man nicht in der Hand, dass Mobiltelefon schon. Vielleicht wollte der Gesetzgeber genau hier die Unterscheidung ...

Das ist ja der Wahnsinn mit dem Mobiltelefon.

Solange du keinen Unfall baust, darfst du während der Fahrt Kaffee kochen, Burger essen, am Radio spielen, deine Beifahrerin küssen, dich rasieren, aber um Gottes Willen: Niemals nicht das scheiß Telefon anfassen.

... Zeitung lesen nicht vergessen :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Meiner Meinung nach lenkt das Telefonat an sich ab und nicht das Tippen oder Halten des Mobiltelefons ... aber das ist eine andere Diskussion.

Aber leider genau so wie ein angeregtes Gespräch mit dem Beifahrer.

Lieber Handy am Ohr als mit Zigarette und Freisprecheinrichtung...

Aber man muss die gesetzlichen Regelungen nehmen wie sie sind.

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