Bei Kauf Unfallfrei angegeben, hinterher Heckschaden festgestellt
Habe mir vor 3 Wochen einen S212 gekauft bei einem BMW Händler,der Wagen wurde als unfallfrei verkauft und so steht es auch im Kaufvertrag.
Ich war nun bei Mercedes damit zwecks Garantiearbeiten und man stellte dort fest
das hinten die Stoßstange erneuert wurde,klebt das Schild von der Produktion von
2015 am Rand von Rehau,aufgefallen ist es aber erst da Lack der abblättert am
Seitenteil da haben die dann genauer geschaut.
Man sagte mir man könne aus Datenschutzgründen keine Rechnungen
von anderen Händlern einsehen.
Ich habe das dann bei BMW schriftlich reklamiert,die Antwort nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer ist das dieser beim ausparken einen Fahradständer umgefahren hätte,also hierbei handelt es nicht nicht um einen Unfallschaden.Meine Frage wäre jetzt hier an euch wie verhält sich das bei knapp 3000 Euro Schaden (Rechnung habe ich noch nicht) muß man so was nicht beim Verkauf angeben ?
Gibt es hier eine Möglichkeit für mich vom Händler Geld zurück zu verlangen da er
für mich ja nun einen Vorschaden hat,Fahrzeug möchte ich trotzdem gerne behalten.
Beste Antwort im Thema
Hallo und willkommen im W212-Forum,
da wir lt. NUB keine Rechtsberatung ausüben dürfen habe ich mir erlaubt Deinen Betreff entsprechend zu ändern.
Ein Austausch einer Heckstossstange muss nicht unbedingt einen Unfallschaden bedeuten, den man melden müßte. Auch ein Rep.-Schaden von 3.000.-Euro ist kein Indiz dafür. Es wäre aber nett gewesen wenn der Händler darauf hin gewiesen hätte 😉 Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, gehe zu Dekra oder ADAC und lass einen Gebrauchtwagen-Check für kleines Geld durchführen.
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46 Antworten
Liebe Leute, einen Unfallschaden muss man immer angeben. Es ist nur die Frage, wie man einen Unfall definiert. Hier fehlt eindeutig die Rechtsprechung. Was ist der Bezug bei einem Schaden? Aufprallgeschwindigkeit, Schadenshöhe, Anzahl der ausgetauschten Teile, Richtbanknutzung, Schweißarbeiten? Das ist komplex. Früher gab es einen Richterspruch, Unfallschaden ab 1500 DM in einer Vertragswerkstatt. Das ist heute sicherlich nicht mehr anwendbar, wenn ein einziger Scheinwerfer bereits € 2000,- kosten kann.
Bei einer ausgetauschten Stoßstange würde ich nur auf die saubere Ausführung achten. Wenn aber Blechteile lackiert worden sind, würde ich tiefer bohren...
Zitat:
@Nipo schrieb am 25. März 2016 um 18:35:31 Uhr:
Früher gab es einen Richterspruch, Unfallschaden ab 1500 DM in einer Vertragswerkstatt. Das ist heute sicherlich nicht mehr anwendbar, wenn ein einziger Scheinwerfer bereits € 2000,- kosten kann.
Warum? Die letzte Bagatellgrenze wurde 2004 gezogen ( BGH, Urteil vom 30. November 2004, VI ZR 365/03): 700 €.
----
@Pantatom:
Ich zitiere mal den BGH, Versäumnisurteil vom 10. 10. 2007 - VIII ZR 330/06:
"Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige „Bagatellschäden” ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als „Bagatellschäden” hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war (Senat, WM 1987, 137 [unter II 2b] und WM 1982, 511 [unter II 2a, b], jew. m.w. Nachw.; vgl. Senat, NJW 1967, 1222)."
Ich weiß nicht, wie Du zu Deiner Rechtsauffassung kommst, aber einer höchstrichterlichen Prüfung hält diese meiner Meinung nach nicht stand!
Ich denke, dass 750,-- Euro Reparaturkosten auch heute durchaus als Grenze gesehen werden können. Ich verstehe ohnehin nicht, warum selbst Mercedes-Händler bewusst in dieser Angelegenheit lügen. Wir haben ein Leasingfahrzeug vor ein paar Wochen zurückgegeben, mit Unfallschaden >2.5k (der Händler hat von uns die Rechnungskopie der Reparatur bekommen), der Händler bietet das Fahrzeug als "unfallfrei" an. Lügen und Betrügen scheint in der heutigen Zeit nichts Verwerfliches zu sein - die Strafen und Konsequenzen sind ja doch sehr überschaubar.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 25. März 2016 um 20:03:19 Uhr:
Zitat:
@Nipo schrieb am 25. März 2016 um 18:35:31 Uhr:
Früher gab es einen Richterspruch, Unfallschaden ab 1500 DM in einer Vertragswerkstatt. Das ist heute sicherlich nicht mehr anwendbar, wenn ein einziger Scheinwerfer bereits € 2000,- kosten kann.Warum? Die letzte Bagatellgrenze wurde 2004 gezogen ( BGH, Urteil vom 30. November 2004, VI ZR 365/03): 700 €.
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@Pantatom:
Ich zitiere mal den BGH, Versäumnisurteil vom 10. 10. 2007 - VIII ZR 330/06:
"Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige „Bagatellschäden” ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als „Bagatellschäden” hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war (Senat, WM 1987, 137 [unter II 2b] und WM 1982, 511 [unter II 2a, b], jew. m.w. Nachw.; vgl. Senat, NJW 1967, 1222)."Ich weiß nicht, wie Du zu Deiner Rechtsauffassung kommst, aber einer höchstrichterlichen Prüfung hält diese meiner Meinung nach nicht stand!
Genau das ist das Problem: bei vernünftiger Betrachtungsweise stellt ein ausgetauschter Scheinwerfer (nur Scheinwerfer) keine Beeinflussung der Kaufentscheidung oder des Preises dar. Kostet aber mehr als 700,-. Und jetzt? Unfallwagen? Die bindende Rechtssprechung fehlt einfach aktuell.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 25. März 2016 um 20:03:19 Uhr:
@Pantatom:
Ich weiß nicht, wie Du zu Deiner Rechtsauffassung kommst, aber einer höchstrichterlichen Prüfung hält diese meiner Meinung nach nicht stand!
@J.M.G.,
warum greifst Du mich an?😕 Welche Rechtsauffassung soll denn von mir stammen? 🙄 Ich habe keinerlei Rechtsauffassung ausgesprochen! Ich war bei der Verursachung des Schadens nicht dabei, DU etwa? 😕
Ich kenne aber Bagatellschäden, wo der Geschädigte gerne ein "Fass aufmacht" wenn eine Versicherung mit im Spiel ist. Wer ist sich also sicher dass es nicht nur ein kleiner Kratzer war und eine MB-Werkstatt sich mit dem Austausch der ganzen Stossstange eine goldene Nase verdient hat? Da sind 3T€ schnell zusammen obwohl es mit einem Smart-Repair vielleicht auch getan hätte. Alles Spekulationen! Ich habe also demnach empfohlen (wenn Du meinen Text aufmerksam gelesen hast) einen Gebrauchtwagencheck bei Dekra oder Adac durchführen zu lassen. Sollten die etwas zweifelhaftes finden, würde ich den Händler zur Rede stellen.
Und trotzdem war es ein Unfall der zum Austausch des Scheinwerfer führte. In der Gesetzgebung sind Wörter wie Unfall sehr genau definiert. Darum geht es und unter diese Definition fällt auch ein Scheinwerfer der durch einen Steinschlag getroffen wurde aber nicht ein Garantietausch eines Scheinwerfers.
Nachdem was ich hier lese
sind wohl mindestens 3/4 aller Autos die älter als sagen wir 3 Jahre sind, Unfallwagen..?..
mfg
Uli
Jap so sieht es aus, was das Thema unfallfrei ab absurdem führt bei Gebrauchtwagen. Ich schau da schon lange nicht mehr danach sondern schau noch ob ein Auto erhebliche Schäden hatte.
Es ist eine Schande wie viele Autohändler mit dem Unwissen der Kunden spielen. Mich hat es selbst getroffen trotzdem gebe ich ihn nicht her weil ich unsere Wegwerfgesellschaft nicht mag.
Im übrigen gerade bei der Oberklasse und den großen Autos sind Parkrempler meist schon Vorprogrammiert. Von 9 besichtigten Autos die ich hatte war gerade mal 1 dabei welches keinen Parkrempler hatte.
Zitat:
@ompre schrieb am 25. März 2016 um 20:32:49 Uhr:
Und trotzdem war es ein Unfall der zum Austausch des Scheinwerfer führte. In der Gesetzgebung sind Wörter wie Unfall sehr genau definiert. Darum geht es und unter diese Definition fällt auch ein Scheinwerfer der durch einen Steinschlag getroffen wurde aber nicht ein Garantietausch eines Scheinwerfers.
Gesetzgebung und Rechtsprechung sind zwei völlig verschiedene Sachen. Mir ist kein Gesetz bekannt, wo die Definition vom Unfallwagen schwarz auf weiß steht. Wenn du die Quelle kennst, lasse ich mich gerne belehren.
Und kein Richter der Welt wird einen Wagen mit einem einen durch einen Steinschlag ausgetauschten Scheinwerfer als Unfallwagen sprechen.
Es geht bei Gesetzt dann rein um die Definition des Wortes Unfall. Das hat nichts mit einem Gestzt über Unfall zu tun. Das Wort Unfall hat eine gewisse Definition und darunter fällt auch der Steinschlag beim Scheinwerfer.
Hier die Definition von Wiki:
"Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird."
https://de.wikipedia.org/wiki/Unfall
Laut meiner Meinung:
Das trifft dann wohl auf einen Steinschlag bei einem Scheinwerfer zu und deshalb ist er nicht mehr unfallfrei.
Zitat:
@ompre schrieb am 25. März 2016 um 12:15:13 Uhr:
Sobald Teile getauscht werden ist das Auto nicht mehr Unfallfrei aber noch kein Unfallwagen.
Interessante These 🙄
Ich nenne jetzt mal ein Beispiel: Mein S210 hat im Alter von 5-6 Jahren nacheinander 4 neue Türen und eine neue Heckklappe bekommen wegen ROST! Dies war ein Schaden von über 6T€ für den Konzern, der das auf Kulanz abgewickelt hatte. Nach Deiner These war also mein Wagen nicht mehr Unfallfrei obwohl der nie einen Unfall hatte?! Bin ich also ein Betrüger, weil ich dem Händler, der den Wagen in Zahlung genommen hat, diesen als Unfallfrei verkauft habe? Ist der Händler ein Betrüger, weil er den Wagen an einen Kunden als Unfallfreier Wagen weiterverkauft hat? 🙄
Versicherungen möchten kein Gutachten bis zu einem Schaden von 2-3.000.-Euro haben. Warum wohl?
Da fehlt aber der Rest der Definition von Unfall:
"plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis"
https://de.wikipedia.org/wiki/Unfall
Und auch Rost und Nachlackierungen must du Richtig angeben und wie gesagt so lange es dokumentiert ist kannst du deine Rostlaube natürlich als unfallfrei verkaufen.
Das mit dem Teile tausch bezog sich rein auf den Unfall mit dem Fahrradständer.
Zitat:
@HansiKoenig schrieb am 24. März 2016 um 19:39:54 Uhr:
....als unfallfrei verkauft...
Die Sache ist sogar komplizierter als somanche hier denken! 😰
Denn ein Fahrzeug kann zeitgleich "kein Unfallfahrzeug" und "nicht Unfallfrei" sein - hängt von der Schadenhöhe und den betroffenen Teilen ab.
Hier könntest du es also auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen, dass sich mit der Definiton der im Kaufvertrag zugesicherten Eigenschaft "unfallfrei" befasst!
Ein Steinschlag im Scheinwerfer hingegen wird als normaler laufleistungsbedingter Verschleiß angesehen.
@MagirusDeutzUlm
Da hast du recht das es nicht so einfach ist und auch beim Scheinwerfer ist dies nicht so einfach.
Ein Steinschlag der den Scheinwerfer durchschlägt und nur Brei im Scheinwerfer zurücklässt (also kein kleiner Kieselstein sondern ein großer Stein) ist für mich ein Unfall.
Ich kann dem TE nur Raten einen Anwalt diesbezüglich zu fragen. Der sollte das genauer wissen denn wie ja schon gesagt wurde so einfach ist das nicht.
Und ob der Scheinwerfer aufgrund eines Steinschlages getauscht wurde oder aufgrund eines technischen Defekts wirst du nicht herausfinden. So einfach ist das. Ob die Seitenwand nun ersetzt bzw. instandbesetzt wurde aufgrund des Kontakts mit einem Fahrzeug oder Garage oder war es vielleicht doch ein Vandalismusschaden?
Nach diesen Definitionen hier, wäre sogar der Austausch einer Windschtzscheibe, was wohl fast jeder schon mal erlebt hat, ein Unfallwagen.