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Bei Kauf Unfallfrei angegeben, hinterher Heckschaden festgestellt

Mercedes E-Klasse S212

Habe mir vor 3 Wochen einen S212 gekauft bei einem BMW Händler,der Wagen wurde als unfallfrei verkauft und so steht es auch im Kaufvertrag.
Ich war nun bei Mercedes damit zwecks Garantiearbeiten und man stellte dort fest
das hinten die Stoßstange erneuert wurde,klebt das Schild von der Produktion von
2015 am Rand von Rehau,aufgefallen ist es aber erst da Lack der abblättert am
Seitenteil da haben die dann genauer geschaut.
Man sagte mir man könne aus Datenschutzgründen keine Rechnungen
von anderen Händlern einsehen.

Ich habe das dann bei BMW schriftlich reklamiert,die Antwort nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer ist das dieser beim ausparken einen Fahradständer umgefahren hätte,also hierbei handelt es nicht nicht um einen Unfallschaden.Meine Frage wäre jetzt hier an euch wie verhält sich das bei knapp 3000 Euro Schaden (Rechnung habe ich noch nicht) muß man so was nicht beim Verkauf angeben ?
Gibt es hier eine Möglichkeit für mich vom Händler Geld zurück zu verlangen da er
für mich ja nun einen Vorschaden hat,Fahrzeug möchte ich trotzdem gerne behalten.

Beste Antwort im Thema

Hallo und willkommen im W212-Forum,

da wir lt. NUB keine Rechtsberatung ausüben dürfen habe ich mir erlaubt Deinen Betreff entsprechend zu ändern.
Ein Austausch einer Heckstossstange muss nicht unbedingt einen Unfallschaden bedeuten, den man melden müßte. Auch ein Rep.-Schaden von 3.000.-Euro ist kein Indiz dafür. Es wäre aber nett gewesen wenn der Händler darauf hin gewiesen hätte 😉 Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, gehe zu Dekra oder ADAC und lass einen Gebrauchtwagen-Check für kleines Geld durchführen.

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Zitat:

@domingo1001 schrieb am 26. März 2016 um 08:56:45 Uhr:


Hallo,

Jeder Schaden muss angegeben werden.
Rechtlich werden zwei Fälle unterschieden, die bei dem TE relevant sind:

Unfallwagen
Unfallfrei

Jeder Wagen, bei dem eine Nachlackierung durchgeführt wurde, ist NICHT unfallfrei. Den Begriff Bagatellschaden gibt es seit vielen Jahren nicht mehr in der Rechtsprechung. Es ist dennoch kein Unfallwagen, da er nur eine Nachlackierung hatte.

Ich habe diese Erklärung schriftlich (1. Instanz, bestätigt in der 2. Instanz) vorliegen.

Fazit: Kein Unfallwagen, nicht unfallfrei.

Das Verschweigen eine Nachlackierung ist eine teure Angelegenheit vor Gericht vor der nur eindringlich gewarnt werden kann.

Gruß Frank

So einfach ist das nicht. Eine Nachlackierung wegen fehlerhaften Lack ab Werk ist meiner Auffassung nach kein Unfall und darf daher als unfallfrei verkauft werden. Selbst im Werk wird 2 mal Lackiert bei Lackfehlern. Man sollte sich dies aber, alles belegen lassen um es später auch beweisen zu können.

@ompre:
Absolut korrekt. Ich sollte klar stellen, dass sich mein Kommentar bzgl. Nachlackierung auf den durch einen Rempler verursachen Schaden bezieht.

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