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begleitetes Fahren ab 17 ohne Begleitperson erwischt

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 0:51

Hallo,

ich und ein Kumpel diskutieren gerade, was passiert wenn man ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17 erwischt wird.

Im Forum http://www.motor-talk.de/.../...itperson-erwischt-worden-t3660805.html steht ja das:

- 1 Punkt in Flensburg

- Bußgeld in Höhe von 50€

- widerrufen der Fahrerlaubnis und erneute Erteilung nach einem Aufbauseminar (200-500€)

Den letzten Punkt verstehe ich nicht ganz. Muss ich nach dem Aufbauseminar noch einmal die komplette Fahrausbildung absolvieren?

Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.

Gäbe es sonst gravierende Konsequenzen wenn man, davon abgesehen, keine scheiße, baut? (Versicherung etc.)

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2014 um 0:58

So weit ich weiß, ist so lange Dein Führerschein weg, bis Du das Aufbauseminar erfolgreich absolviert hast. Du mußt den Führerschein nicht komplett neu machen.

Aber wenn ich so einen Käse lese:

Zitat:

Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.

Dann kannste auch besoffen Auto fahren, oder ständig zu schnell... wird schließlich genau so wenig kontrolliert.

An Deiner Einstellung sollte sich mal grundlegend was ändern! Aber wenn Du so weiter machst, wirste wohl noch öfter den Führerschein verlieren...

Du bist ein Paradebeispiel dafür, warum viele die 17-Jährigen für zu unreif halten... wobei sich in einem Jahr bei Dir auch nicht viel ändern wird :rolleyes:

Aja und Versicherung wird nur teurer, wenn man einen Unfall selbst verursacht hat... aber das dürfte bei Deiner Einstellung ja auch nur ne Frage der Zeit sein...

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Crap

Na ich glaub der will dich nur ärgern. Wenn er keine Beweise hat, kann dir nichts passieren.

Und selbst wenn er Fotos hätte, muss da eindeutig drauf zu sehen sein, das du alleine im Auto warst.

Zu der Strafe, fahren ohne Begleitperson kostet 70€, gibt einen Punkt und die Fahrerlaubnis wird bis zur Erfüllung eines Aufbausemienars entzogen.

https://www.bussgeldkatalog.org/.../#die_probezeit_beim_bf17

War das Umparken auf privatem oder öffentlichen Grund?

Gruß,

der_Nordmann

Bin ich froh, dass wir normale Nachbarn haben! :D

Hallo, Leon596,

Zitat:

@Leon596 schrieb am 15. April 2017 um 21:07:54 Uhr:

Bin ich froh, dass wir normale Nachbarn haben! :D

na ja, wir wissen nicht, was vorher vorgefallen ist und warum der Nachbar so reagiert.

Vielleicht ist es ja nur eine Retourkutsche für vorangegangenen Ärger mit dem TE oder dessen Familie.

Meistens gehören zwei Parteien dazu, dass man als Nachbar so reagiert.

Matth17,

Bullen werden sich kaum um Dein Plastikkärtchen kümmern, denn die fressen nur Gras, Heu usw.

Solltest Du damit die Polizei meinen: Ja, es kann sein, dass die sich um den Fall kümmert, wenn die Anzeige glaubhaft ist und wenn sich der Vorfall im öffentlichen Verkehrsraum zugetragen hat.

Die Aussage des Nachbarn würde hier schon ausreichen.

Viele Grüße,

Uhu110

@uhu110 : nur die Aussage? Ohne Beweise?

Gruß,

der_Nordmann

Hallo, Der_Nordmann,

die Aussage muss natürlich glaubhaft sein und dazu gehört, dass der Anzeigeerstatter eindeutig bestätigen kann, wen er als Fahrer gesehen hat, dass er den Jungen fahren sehen hat und dass niemand als Begleitperson im Fahrzeug gewesen ist, bzw. beim Rangieren eingewiesen hat (letzteres würde meines Wissens nämlich auch noch unter "begleitendes Fahren" fallen).

Ansonsten ist der Nachbar genauso ein glaubhafter Zeuge, wie ein Polizeibeamter, der eine Verkehrsowi feststellt.

Alles andere wäre ja auch unlogisch, denn sonst könnte eine einzelne Person ja auch kein Zeuge für einen Mord sein, um mal ein ganz extremes Beispiel zu nehmen.

Viele Grüße,

Uhu110

am 16. April 2017 um 19:28

Zitat:

@uhu110 schrieb am 16. April 2017 um 13:45:33 Uhr:

na ja, wir wissen nicht, was vorher vorgefallen ist und warum der Nachbar so reagiert.

Wenn man sich die Ausdrucksweise der Fragestellers so ansieht, habe ich da eine ganz eigene Theorie ;)

Zitat:

@uhu110 schrieb am 16. April 2017 um 21:17:34 Uhr:

Hallo, Der_Nordmann,

die Aussage muss natürlich glaubhaft sein und dazu gehört, dass der Anzeigeerstatter eindeutig bestätigen kann, wen er als Fahrer gesehen hat, dass er den Jungen fahren sehen hat und dass niemand als Begleitperson im Fahrzeug gewesen ist, bzw. beim Rangieren eingewiesen hat (letzteres würde meines Wissens nämlich auch noch unter "begleitendes Fahren" fallen).

Ansonsten ist der Nachbar genauso ein glaubhafter Zeuge, wie ein Polizeibeamter, der eine Verkehrsowi feststellt.

Alles andere wäre ja auch unlogisch, denn sonst könnte eine einzelne Person ja auch kein Zeuge für einen Mord sein, um mal ein ganz extremes Beispiel zu nehmen.

Viele Grüße,

Uhu110

Und wie sieht es dann bei Aussage gegen Aussage aus?

Gruß,

der_Nordmann

Dann wirds wohl im Sande verlaufen.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 16. April 2017 um 22:20:30 Uhr:

Dann wirds wohl im Sande verlaufen.

Wird wohl so sein, aber vielleicht lernt der 17 jährige daraus nur noch in Begleitung zu fahren. Das wäre ja schon mal ein Erfolg.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 16. April 2017 um 22:18:18 Uhr:

Und wie sieht es dann bei Aussage gegen Aussage aus?

Gibt es nicht.

Zeuge muss die Wahrheit sagen, Beschuldigter darf Lügen das sich die Balken biegen.

Grundsätzlich gesehen, Wem wird man eher glauben?

Ich meine Gesetz ist Gesetz.

Man kann aber auch päpstlicher als der Papst sein...

Er ist ja nicht alleine gefahren.

Er hat umgeparkt. Umparken ist zwar auch fahren.

Aber ich finde da ist doch noch ein kleiner Unterschied.

Vielleicht seh ich das da ich auf dem Land aufgewachsen bin auch etwas anders.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 16. April 2017 um 22:24:44 Uhr:

Zitat:

@ttru74 schrieb am 16. April 2017 um 22:20:30 Uhr:

Dann wirds wohl im Sande verlaufen.

Wird wohl so sein, aber vielleicht lernt der 17 jährige daraus nur noch in Begleitung zu fahren. Das wäre ja schon mal ein Erfolg.

Wenn er nicht in Zwischenzeit schon 18 Jahre geworden ist. :D

Zitat:

@Leon596 schrieb am 16. April 2017 um 22:29:17 Uhr:

Ich meine Gesetz ist Gesetz.

Man kann aber auch päpstlicher als der Papst sein...

Er ist ja nicht alleine gefahren.

Er hat umgeparkt. Umparken ist zwar auch fahren.

Bei Alkohol am Steuer würde das auch keinen Unterschied machen. Egal ob 3 m oder 30 km gefahren wurde.

Das kannst du nicht vergleichen.

Wenn du sternhagelvoll bist kannst du auch bei 10sec Fahrt alles zu Klump fahren.

Der Beifahrer hingegen hat ja bezüglich der Fahrtauglichkeit keine Wirkung.

Und meine Fresse.

10 Meter umparken.

Natürlich ist es nicht erlaubt.

Aber was für ein Verhältnis muss man zu den Nachbarn haben, dass da überhaupt sowas bei rauskommt?

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