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Führerschein ( Bf 17 ) ohne Begleitperson erwischt worden !

Themenstarteram 25. Dezember 2011 um 20:12

Hallo ..

Ich hab seit dem 12.12.2011 mein Führerschein .. aber da ich erst 17 bin hab ich nur denn Zettel bekommen wo ich nur MIT eine eingetragene Begleitperson fahren darf. Heute hab ich dies ohne meine Begleitperson ( Vater ) getan und wurde dabei erwischt.. Die Polizei schrieb sich alles auf und die meinten das es zum Gericht kommt, also mein Führerschein durfte ich noch behalten .. im Gericht wird entschieden was auf mich zu kommen wird..

Wisst ihr vllt durch schlechter Erfahrung oder sonstiges was ungefähr auf mich zukommen wird ?

Beste Antwort im Thema

Da hast du ja ein schönes Weihnachtsgeschenk bekommen. :D

Wie kann man nur... so blöd sein.

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50,-€ Strafe, 1 Punkt, A-Verstoß.

Widerruf der Fahrerlaubnis, Neuerteilung der Fahrerlaubnis erst nach Absolvierung eines Aufbauseminars, sonst ohne weitere Sperrfristen.

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-benz190E

Heute hab ich dies ohne meine Begleitperson ( Vater ) getan...

Warum? Warst du dir der Konsequenzen nicht bewußt? :eek:

Da hast du ja ein schönes Weihnachtsgeschenk bekommen. :D

Wie kann man nur... so blöd sein.

deinem vadder gestehen wird das grösste problem sein....ach ja und ich hoffe das deinen roller noch nicht verkauft hast. den braucht nämlich wieder!

Zitat:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 6e - Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung

(3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat.

(i) Aufbauseminar

(ii) Der Lappen ist weg und du bekommst ihn erst wieder, wenn Du 18 geworden bist.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

(ii) Der Lappen ist weg und du bekommst ihn erst wieder, wenn Du 18 geworden bist.

Wie kommst du darauf, dass er die Fahrerlaubnis erst Neu erteilt bekommt wenn er 18 ist ?

Du hast doch sogar den entsprechenden Gesetzestext zitiert wann eine Neuerteilung erfolgen darf, "Nach Teilnahme an einem Aufbauseminar"

Themenstarteram 25. Dezember 2011 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

50,-€ Strafe, 1 Punkt, A-Verstoß.

Widerruf der Fahrerlaubnis, Neuerteilung der Fahrerlaubnis erst nach Absolvierung eines Aufbauseminars, sonst ohne weitere Sperrfristen.

Was bedeutet A-Verstoß ?

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

(ii) Der Lappen ist weg und du bekommst ihn erst wieder, wenn Du 18 geworden bist.

Wie kommst du darauf, dass er die Fahrerlaubnis erst Neu erteilt bekommt wenn er 18 ist ?

Du hast doch sogar den entsprechenden Gesetzestext zitiert wann eine Neuerteilung erfolgen darf, "Nach Teilnahme an einem Aufbauseminar"

Ja, sie wird aber erst wieder ausgestellt, wenn der FS-Inhaber 18 geworden ist. Das lernen die FS Anfänger für Begleitetes Fahren ab 17 eigentli. auch in der Theorie.

Man muss sich nur die Erfahrungsberichte anlesen, die es im Netzt (leider) zu Hauf gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-benz190E

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

50,-€ Strafe, 1 Punkt, A-Verstoß.

Widerruf der Fahrerlaubnis, Neuerteilung der Fahrerlaubnis erst nach Absolvierung eines Aufbauseminars, sonst ohne weitere Sperrfristen.

Was bedeutet A-Verstoß ?

Ein schwerwiegender Verstoß

 

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Ja, sie wird aber erst wieder ausgestellt, wenn der FS-Inhaber 18 geworden ist. Das lernen die FS Anfänger für Begleitetes Fahren ab 17 eigentli. auch in der Theorie.

Nein, die Fahrerlaubnis wird nach Teilnahme am Aufbauseminar neu erteilt, auch wenn der Antragsteller dann noch keine 18 ist, das Alter spielt dabei keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Man muss sich nur die Erfahrungsberichte anlesen, die es im Netzt (leider) zu Hauf gibt.

Erfahrungsberichte nicht mit Schreiben von irgendwelchen Leuten verwechseln.

Es gibt keine Beschränkung der Neuerteilung aufgrund dessen bis zum 18. Geburtstag.

Manche die ohne Begleitperson erwischt werden, sind vielleicht nach Teilnahme am Aufbauseminar dann 18, dies ist aber etwas anderes.

Zitat:

Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Oft fällt das Bußgeld jedoch höher aus, da beim Fahren ohne Begleitperson in der Regel von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen ist.

Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Eine besondere Sperrfrist nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nicht vorgesehen.

Quelle: Wikipedia

Da steht auch nichts mit einem Entzug bis zum 18ten Geburtstag. Also scheinen die meisten 'Erfahrungsberichte' im Forum eher Trollfreds zu sein.

Bleibt noch anzumerken, dass bis zum Seminar und dessen Bestehen viel Zeit ins Land ziehen kann.

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