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begleitetes Fahren ab 17 ohne Begleitperson erwischt

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 0:51

Hallo,

ich und ein Kumpel diskutieren gerade, was passiert wenn man ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17 erwischt wird.

Im Forum http://www.motor-talk.de/.../...itperson-erwischt-worden-t3660805.html steht ja das:

- 1 Punkt in Flensburg

- Bußgeld in Höhe von 50€

- widerrufen der Fahrerlaubnis und erneute Erteilung nach einem Aufbauseminar (200-500€)

Den letzten Punkt verstehe ich nicht ganz. Muss ich nach dem Aufbauseminar noch einmal die komplette Fahrausbildung absolvieren?

Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.

Gäbe es sonst gravierende Konsequenzen wenn man, davon abgesehen, keine scheiße, baut? (Versicherung etc.)

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2014 um 0:58

So weit ich weiß, ist so lange Dein Führerschein weg, bis Du das Aufbauseminar erfolgreich absolviert hast. Du mußt den Führerschein nicht komplett neu machen.

Aber wenn ich so einen Käse lese:

Zitat:

Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.

Dann kannste auch besoffen Auto fahren, oder ständig zu schnell... wird schließlich genau so wenig kontrolliert.

An Deiner Einstellung sollte sich mal grundlegend was ändern! Aber wenn Du so weiter machst, wirste wohl noch öfter den Führerschein verlieren...

Du bist ein Paradebeispiel dafür, warum viele die 17-Jährigen für zu unreif halten... wobei sich in einem Jahr bei Dir auch nicht viel ändern wird :rolleyes:

Aja und Versicherung wird nur teurer, wenn man einen Unfall selbst verursacht hat... aber das dürfte bei Deiner Einstellung ja auch nur ne Frage der Zeit sein...

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am 2. Januar 2014 um 0:58

So weit ich weiß, ist so lange Dein Führerschein weg, bis Du das Aufbauseminar erfolgreich absolviert hast. Du mußt den Führerschein nicht komplett neu machen.

Aber wenn ich so einen Käse lese:

Zitat:

Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.

Dann kannste auch besoffen Auto fahren, oder ständig zu schnell... wird schließlich genau so wenig kontrolliert.

An Deiner Einstellung sollte sich mal grundlegend was ändern! Aber wenn Du so weiter machst, wirste wohl noch öfter den Führerschein verlieren...

Du bist ein Paradebeispiel dafür, warum viele die 17-Jährigen für zu unreif halten... wobei sich in einem Jahr bei Dir auch nicht viel ändern wird :rolleyes:

Aja und Versicherung wird nur teurer, wenn man einen Unfall selbst verursacht hat... aber das dürfte bei Deiner Einstellung ja auch nur ne Frage der Zeit sein...

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 1:13

Also aus meinem Standpunkt ist besoffen oder zu schnell Auto fahren definitiv eine Gefährdung meiner Umgebung.

Anders ohne Begleitperson:

Den Führerschein ab 17 bekommt man nur, wenn man die selbe Fahrprüfung, wie derjenige ab 18 bestanden hat. Das heißt nach der Fahrprüfung/Fahrausbildung ist man voll ausgebildet, als ob man alleine fahren würde.

Die einzige Aufgabe der Begleitperson ist mit "gutem Rat zur Seite zu stehen".

Wäre es so gravierend gefährlich/fahrlässig wäre die Strafe ja auch höher?! ;-)

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

So weit ich weiß, ist so lange Dein Führerschein weg, bis Du das Aufbauseminar erfolgreich absolviert hast.

Nope - der ist komplett weg. Ohne Neuantrag nach Aufbauseminar kommt auch kein Neuer.

 

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 1:24

Bedeutet Neuantrag der Fahrerlaubnis ein erneutes absolvieren der Fahrprüfung?

Zitat:

Original geschrieben von gobycar99

Also aus meinem Standpunkt ist besoffen oder zu schnell Auto fahren definitiv eine Gefährdung meiner Umgebung.

Ohne ins Detail zu gehen: Ohne Begleiter zu Fahren ist ein Verstoß gegen die Auflagen für die Ausnahme, mit U18 fahren zu dürfen. Konsequenzen sind klar geregelt.

Für die anderen Dinge gibt es auch Konsequenzen. Auch recht klar in den Tiefen der §§ geregelt. Das kann man "gerecht" finden oder auch nicht. Aber vorhersehbar sind die Konsequenzen in allen Fällen.

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 1:28

Zitat:

Ohne ins Detail zu gehen: Ohne Begleiter zu Fahren ist ein Verstoß gegen die Auflagen für die Ausnahme, mit U18 fahren zu dürfen. Konsequenzen sind klar geregelt.

Ja, die Konsequenzen sind mir aber nicht zu 100% klar, daher dieses Thema.

Zitat:

Original geschrieben von gobycar99

 

Anders ohne Begleitperson:

Den Führerschein ab 17 bekommt man nur, wenn man die selbe Fahrprüfung, wie derjenige ab 18 bestanden hat. Das heißt nach der Fahrprüfung/Fahrausbildung ist man voll ausgebildet, als ob man alleine fahren würde.

Die einzige Aufgabe der Begleitperson ist mit "gutem Rat zur Seite zu stehen".

Also voll ausgebildet wirst du wohl nie sein.:):p

Die aufgabe der Begleitperson ist nicht nur sinnlos daneben zu sitzen sondern den Jugendlichen leichtsinn nicht zuzulassen ;)

Habs ja selbst gehabt und funktioniert auch gut solang man Eltern hat die was sagen und nicht nur still daneben sitzen und alles Akzeptieren.

Aber wieso denkst du/ihr überhaupt darüber nach ???

Ist so wie mit dem Roller Tuning-> TOTAL ÜBERFLÜSSIG!

Zitat:

Original geschrieben von gobycar99

Zitat:

Ohne ins Detail zu gehen: Ohne Begleiter zu Fahren ist ein Verstoß gegen die Auflagen für die Ausnahme, mit U18 fahren zu dürfen. Konsequenzen sind klar geregelt.

Ja, die Konsequenzen sind mir aber nicht zu 100% klar, daher dieses Thema.

Die Suchmaschine Deines geringsten Misstrauens kann Dir da weiterhelfen. Die falschen Antworten musst Du wie bei jeder anderen Fragestellung aussortieren. Dann bleibt das richtige Resultat übrig. Normalerweise können das heutzutage schon 15jährige (und Jüngere).

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993

Die aufgabe der Begleitperson ist nicht nur sinnlos daneben zu sitzen sondern den Jugendlichen leichtsinn nicht zuzulassen ;)

Nope - die dürfte auch in der dritten Reihe pennen - ganz legal.

Jugendlichen Leichtsinn gibt es nicht wirklich viel mehr mit 17 als mit 18.

Zitat:

Habs ja selbst gehabt und funktioniert auch gut solang man Eltern hat die was sagen und nicht nur still daneben sitzen und alles Akzeptieren.

Ich bin in letzter Zeit öfters als Beifahrer bei jüngeren Leuten (17 - 25 Jahre) mitgefahren. Zumeist war ich kein eingetragener Begleiter - aber aufmerksamer Beifahrer. Im Vorfeld gab es schon mal Hinweise, was so kommen könnte (und manchmal auch kam). Kommentare im Nachgang habe ich auch abgegeben, weil ich kleinere Missetaten gnadenlos erkannte.

Okay - einmal kam von mir ein "BREMSEN" - der Fahrer war der 25-Jährige. Hätte ich als Beifahrer auch bei jedem anderen Fahrer gemacht. Das Kind war kaum zu sehen, ich musste mich nicht auf die Ampel konzentrieren.

Aber ich schweife ab - so ein Begleiter bei BF17 ist nicht wirklich hoch gefordert.

Zitat:

Original geschrieben von gobycar99

Zitat:

Ohne ins Detail zu gehen: Ohne Begleiter zu Fahren ist ein Verstoß gegen die Auflagen für die Ausnahme, mit U18 fahren zu dürfen. Konsequenzen sind klar geregelt.

Ja, die Konsequenzen sind mir aber nicht zu 100% klar, daher dieses Thema.

Welche privaten Konsequenzen es für dich hat liegt an deinen Eltern. Die rechtlichen Konsequenzen sind klar geregelt.

-Bei einem Unfall besteht Versicherrungsschutz, da es ein Fahren mit Fahrerlaubnis handelt. Allerdings muss man mit rumzicken rechnen, da man gegen die Auflagen der Fahrerlaubnis verstoßen hat.

-Weiterfahrt wird untersagt (Der Wagen wird ggf auf deine Kosten abgeschleppt)

-Die Prüfbescheinigung ist nicht sofort weg. In dem Zeitraum bis zur Gerichtsverhandlung darfst du noch mit Begleitperson fahren.

-Gerichtskosten

-Bußgeld bis maximal 150 Euro (Höhe wird vom Gericht festgesetzt.)

-Bis zu 4 Punkte (Wird vom Gericht festgesetzt, da es sich an die Höhe des Bußgeldes orientiert)

-In der Regel Aufbauseminar erforderlich, in Außnamefällen wünscht das Gericht eine MPU.

-Gericht entscheidet, ob man nach dem Aufbauseminar die Prüfbescheinigung wieder bekommt, oder man bis zur Aushändigung des Führerscheines am 18ten Geburtstags warten muss. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich, da der verstoß nichts mit den Fahreigenschaften zu tun hat. Ob man nach der MPU, aber vor dem 18ten Lebensjahr, die Prüfbescheinigung wieder bekommt weiß ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von gobycar99

 

Anders ohne Begleitperson:

Den Führerschein ab 17 bekommt man nur, wenn man die selbe Fahrprüfung, wie derjenige ab 18 bestanden hat. Das heißt nach der Fahrprüfung/Fahrausbildung ist man voll ausgebildet, als ob man alleine fahren würde.

Fahren ohne Begleitperson = fahren ohne Einhaltung der Auflage.

am 2. Januar 2014 um 8:36

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von gobycar99

Ja, die Konsequenzen sind mir aber nicht zu 100% klar, daher dieses Thema.

Die Suchmaschine Deines geringsten Misstrauens kann Dir da weiterhelfen. Die falschen Antworten musst Du wie bei jeder anderen Fragestellung aussortieren. Dann bleibt das richtige Resultat übrig. Normalerweise können das heutzutage schon 15jährige (und Jüngere).

Warum musst du denn den TE so blöd anmachen? Er hat eine ganz normale Frage gestellt – wenn du sie beantworten kannst, dann tu es, und wenn du sie nicht beantworten kannst, lass es. Deine Vorverurteilung, weil jemand nach Konsequenzen fragt, ist total daneben und hat in einem Forum nichts verloren.

Die Konsequenzen sind hier aufgeführt: http://www.bf17.de/so-funktionierts/rechtliche-aspekte/

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Die Konsequenzen sind hier aufgeführt: http://www.bf17.de/so-funktionierts/rechtliche-aspekte/

Die Liste ist nicht vollständig.

Was noch zu beachten ist, nach einem Entzug der Fahrerlaubnis führt jeder weitere A-Verstoß umgehend wieder zum Entzug der Fahrerlaubnis. Man sollte also sehr umsichtig mit der Fahrerlaubnis umgehen.

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