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Rechtsfrage: Fahren mit einen nicht zugelassenen Kennzeichen

Themenstarteram 30. Mai 2011 um 20:01

Hallo

Hier mal eine Rechtsfrage.

Es geht darum dass ich gerne mit einen kleinen (125er) Kennzeichen herumfahren würde. Dies bekommt man aber natürlich nicht eingetrgen bzw. wenn auch eingetragen dann block die Zulassungsstelle ab.

Also ausgangssituation:

Fahrzeug ist zugelassen und hat TÜV

Hinteres Kennzeichen bleibt unberührt und ist ordnungsgemäß angebracht

Vorderes kennzeichen wird durch ein 125er Moped kennzeichen ersetzt. Hat dann also keinen Zulassungsstempel drauf.

Welchen Tatbestand erfüllt diese Tat?

Kennzeichenmissbrauch gilt hier allerdings nicht... So sehen ich die Gesetzesregelung.

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bone1.8

Welchen Tatbestand erfüllt diese Tat?

Kennzeichenmissbrauch gilt hier allerdings nicht... So sehen ich die Gesetzesregelung.

Entgegen deiner Ansicht wird der Tatbestand des Kennzeichenmißbrauchs hier vollumfänglich erfüllt.

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Also ich weiß ja nicht aber sind diese Kennzeichen nur zum Spaß da?

Mach das richtige Kennzeichen dran denn so machst du dich vorsätzlich Strafbar und ich weiß nicht warum man aufgrund des Designs da so heiß drauf sein kann.

Sorry aber ist wieder ganz schön heiß draußen wa?

Suchs dir hier Klick doch mal selber raus!

am 30. Mai 2011 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von Bone1.8

 

 

Kennzeichenmissbrauch gilt hier allerdings nicht... So sehen ich die Gesetzesregelung.

 

mfg

Nee? was siehst du denn da?

 

Hier mal der Gesetzestext:

 

§ 22 Kennzeichenmissbrauch

 

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1.

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

2.

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

3.

das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bone1.8

Welchen Tatbestand erfüllt diese Tat?

Kennzeichenmissbrauch gilt hier allerdings nicht... So sehen ich die Gesetzesregelung.

Entgegen deiner Ansicht wird der Tatbestand des Kennzeichenmißbrauchs hier vollumfänglich erfüllt.

wenn Du Kennzeichen mit Plastiksiegel hast(keine Aukleber), das Teil ausbohren und mit 2K -Kleber auf das kleine Kennzeichen drauf - wird nie jemals jemand merken, das 125er Schild ist schließlich auch nach allen Vorschriften konform und wird auch nirgends vermerkt welches ausgegeben wurde...

das "amtliche" Kennzeichen wird schließlich nicht verändert sondern ersetzt(durch ein anderes Amtliches) - halt ohne den Weg über die Zulassungsstelle, ja das ist nicht der offizielle Weg aber meine güte soviel Haarspalterei...

 

mfg

*edit* Moooment- da muss ich meine Meinung doch stark revidieren da ich beim ersten Überflegen dachte es handelt sich um ein Auto mit serienmäßig wenig Platz fürs Kennzeichen- deucht mir nun aber so als wäre da im Zuge eines Tunings der Stylefaktor wichtiger... sowas ne ne geht garnicht und ist auch der Grund warum gerade bei den UsCars solche Probleme entstehen wo man ne kleine Nummer brauchen würde, dann aber wegen eben solcher Fälle sowas nichtmehr gemacht wird...

 

Wo wir dann schon mal bei Urkundenfälschung wären oder irre ich?

Zitat:

§ 267

Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Wer für's "Styling" 5 Jahre Knast riskiert, muß schon ziemlich schräg drauf sein...:D :eek: :rolleyes: :cool:

Der ganze Kram wurde bereits schon längst diskutiert.

Deshalb spare ich mir ein neues Komentar darüber.

 

http://www.motor-talk.de/.../...epraegte-kennzeichen-t3136455.html?...

am 31. Mai 2011 um 4:42

Schliessen

Wie oft kommt dieser Dummfug eigentlich noch ? Sommerloch ? :rolleyes::rolleyes::rolleyes::o

Eigentlich ist dem nichts mehr hinzuzufügen. So einen Blödsinn sich auszudenken, ist schon schwer daneben. Dazu dann auch noch illegale Tips zu geben, das ist noch schlimmer. Bevor noch mehr so gute "Ratschläge" kommen, mache ich hier dann auch mal zu.

Gruß Tecci

MT-Moderation

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