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Begleitendes Fahren ab 17 (BF 17) bei Fahruntüchtigkeit des Begleiters

Themenstarteram 5. Mai 2013 um 19:49

Hallo zusammen,

der (eingetragene) Begleiter darf bekanntlich auch "nur" 0,5 Promille Alkohl im Blut haben und er darf keine berauschenden Mittel ("Drogen") gem. Anlage zu § 24a StVG zu sich genommen haben.

Wie sieht es eigentlich bei anderen "Fahruntüchtigkeiten" aus?

Zum Beispiel:

- keine Sehilfe auf (trotz Eintrag im Führerschein)

- Fahruntüchtigkeit wegen vorheriger Beruhigungsmittel oder Narkose vom Arzt (z. B. vorherige ambulante Operation)

- temporäres ärztliches Fahrverbot, z. B. weil jeder Zeit die (kleine) Gefahr einer Ohnmacht besteht o. ä.

Ich sehe jetzt keine direkte und auch keine indirekte Vorschrift, die die Begleitung in den o. g. Fällen verbieten würde.

Wie sehen das die anderen?

Beste Antwort im Thema

Die Begleitperson muss natürlich ebenso in

verkehrstüchtiger Verfassung sein, als wenn sie

selbst das Fahrzeug fährt.

Alles andere wäre absurd.

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Bitte mal Belege für Deine Sicht.

Lassen wir doch das hier Übliche in diesem Forenbereich mal weg:

"Erstbehauptungen" gelten beweislos als richtig, Gegenbehauptungen müssen 3fach neutral nachgewiesen werden"

Sondern weil es die Realität vor dem Monitor betrifft, auch nach den Spielregeln im realen Leben:

"Jede Behauptung muss nachgewiesen werden, auch schon die Erste"

Damit dann bitte der kurze Nachweis für "soll ist unverbindlich", denn darauf steht Dein Kartenhaus.

Nur zwei Anmerkungen als Denkanstoß:

Wenn "soll" schon unverbindlich ist, was ist dann "kann"?

Warum interessiert "muss", "soll" oder "kann", wo doch jeder dieser Begriffe immer auf das Selbe hinaus läuft (für die Beantwortung der Fragestellung des TE)?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Wenn "soll" schon unverbindlich ist, was ist dann "kann"?

Noch unverbindlicher. Wenn ich was kann, kann ich es auch genauso gut bleibenlassen.

Wenn ich es soll, ist das zwar der Regelfall, aber keine verpflichtende Vorschrift.

Zitat:

Warum interessiert "muss", "soll" oder "kann", wo doch jeder dieser Begriffe immer auf das Selbe hinaus läuft (für die Beantwortung der Fragestellung des TE)?

Eben nicht: Wenn ich als Begleiter etwas muss, ist das eine verpflichtende Vorschrift (wie das mit den 0,5 Promille). Soll oder kann ziehen keine Konsequenzen nach sich, wenn der Begleiter das mal nicht macht.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Wenn "soll" schon unverbindlich ist, was ist dann "kann"?

Noch unverbindlicher. Wenn ich was kann, kann ich es auch genauso gut bleibenlassen.

Wenn ich es soll, ist das zwar der Regelfall, aber keine verpflichtende Vorschrift.

Also Du kennst nicht die juristische Definition, sondern stammelst nur etwas zusammen und stellst dies dann dem Fragesteller als verbindliche Antwort hin - nicht schlecht, magst Du die Fahrer mit dem BF17 nicht?

Da es sehr einfach mittels zB. google zu finden ist, vermute ich, dass Du es längst gefunden hast, aber nicht posten kannst, weil es Deiner bisherigen Erläuterung widerspricht:

muss - verpflichtend, alternativlos und unter allen Umständen auszuführen

soll - Regelfall, Abweichungen nur im begründeten Einzelfall möglich

kann - Alternativen sind dann möglich, wenn sie im pflichtgemäßen Ermessensspielraum liegen

 

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Warum interessiert "muss", "soll" oder "kann", wo doch jeder dieser Begriffe immer auf das Selbe hinaus läuft (für die Beantwortung der Fragestellung des TE)?

Eben nicht: Wenn ich als Begleiter etwas muss, ist das eine verpflichtende Vorschrift (wie das mit den 0,5 Promille). Soll oder kann ziehen keine Konsequenzen nach sich, wenn der Begleiter das mal nicht macht.

"kann" gibt es ohnehin nicht im 48a und "soll" muss bei einer Abweichung von der Vorgabe begründet werden können, sonst gibt es Haue. "Zieht keine Konsequenzen nach sich" ist falsch, wäre sogar noch bei "kann" falsch, wenn die gewählte Alternative den vorgegebenen Rahmen des Ermessensspielraums sprengt.

Der zentrale Punkt, warum es bei dieser Fragestellung völlig unerheblich ist, ob da nun "muss", "soll" oder "kann" aufgeführt wurde, ist die Möglichkeit, die immer vorhanden sein muss, um überhaupt eine Entscheidung ob und wie man als Begleiter reagiert, treffen zu können.

Ein Begleiter muss! uneingeschränkt das gesamte Verkehrsgeschehen erkennen und Einschätzen können, ohne dem kann er nicht eine "freie" Entscheidung treffen. Deshalb muss! der Begleiter im Innenraum sein und kann nicht im Kofferraum liegen, deshalb muss! er geistig und (in bestimmten Bereichen wie hören, sehen, sprechen) körperlich fit sein um dann frei entscheiden zu können, wie er reagiert.

Wie kann ein dauerhaft schlafender Begleiter diesem "Soll" nachkommen, in dem er

a) eine verbale Hilfestellung zur aktuellen Fahrsituation gibt, oder

b) keine verbale Hilfestellung aufgrund seiner Erfahrung zur aktuellen Fahrsituation gibt, wenn er

c) die Fahrsituationen längerfristig verpennt hat?

a) und b) sind absolut straffrei, der Begleiter kann etwas sagen, muss es aber nicht, wenn es einen guten Grund zum Schweigen gibt, genau das ist "soll" - aber bei c) wird es unangenehm, denn c) ist nicht mehr "soll".

Das c) fällt nicht mal mehr unter ein "kann". Kann bedeutet, dass er eine verbale Hilfestellung gibt, wenn er das möchte, seine freie Entscheidung - diese Entscheidung ist dem Begleiter aber nicht möglich, wenn er schläft.

Die "freie Entscheidung" beim Begleiten zu schlafen entspricht auch nicht so ganz dem pflichtgemäßen Ermessensspielraum bei den gesetzlich formulierten Aufgaben eines Begleiters.

 

Ich gehe mal davon aus, dass ich keine Links setzen muss, weil Du das alles bereits gefunden hast, immerhin taucht nun plötzlich der tatsächlich korrekte juristische Begriff "Regelfall" bei Deiner Beschreibung von "soll" auf, und nicht mehr dieses kindlich bockige "soll ist unverbindlich".

Ansonsten einfach google anwerfen, musst Du doch ohnehin, weil immer noch die Nachweise Deiner Argumente fehlt. Bei der Suche nach Deinen Begründungen wirst Du automatisch über die objektiven Nachweise meiner Behauptungen stolpern.

am 14. Mai 2013 um 23:25

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Ein Begleiter muss! uneingeschränkt das gesamte Verkehrsgeschehen erkennen und Einschätzen können, ohne dem kann er nicht eine "freie" Entscheidung treffen. Deshalb muss! der Begleiter im Innenraum sein und kann nicht im Kofferraum liegen, deshalb muss! er geistig und (in bestimmten Bereichen wie hören, sehen, sprechen) körperlich fit sein um dann frei entscheiden zu können, wie er reagiert.

Das hast Du Dir jetzt aber ausgedacht, stimmts. Ein gehörloser Mensch ist uneingeschränkt fahrtüchtig und kann deshalb selbstverständlich auch als Begleiter fungieren.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Noch unverbindlicher. Wenn ich was kann, kann ich es auch genauso gut bleibenlassen.

Wenn ich es soll, ist das zwar der Regelfall, aber keine verpflichtende Vorschrift.

Also Du kennst nicht die juristische Definition, sondern stammelst nur etwas zusammen und stellst dies dann dem Fragesteller als verbindliche Antwort hin - nicht schlecht, magst Du die Fahrer mit dem BF17 nicht?

Na schaun wir mal:

Zitat:

Da es sehr einfach mittels zB. google zu finden ist, vermute ich, dass Du es längst gefunden hast, aber nicht posten kannst, weil es Deiner bisherigen Erläuterung widerspricht:

Dann gib mal einen Link - eventuell hat Tante Kugel mir via Keksen das Suchergebnis versaut.

Zitat:

muss - verpflichtend, alternativlos und unter allen Umständen auszuführen

Einverstanden.

Zitat:

soll - Regelfall, Abweichungen nur im begründeten Einzelfall möglich

Wo steht das mit dem begründeten Einzelfall?

Zitat:

kann - Alternativen sind dann möglich, wenn sie im pflichtgemäßen Ermessensspielraum liegen

Wo steht - auf den hier besprochenen Fall bezogen - was von einer Pflicht?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

"kann" gibt es ohnehin nicht im 48a und "soll" muss bei einer Abweichung von der Vorgabe begründet werden können, sonst gibt es Haue. "Zieht keine Konsequenzen nach sich" ist falsch, wäre sogar noch bei "kann" falsch, wenn die gewählte Alternative den vorgegebenen Rahmen des Ermessensspielraums sprengt.

Haue und Konsequenzen für wen? Der BF17-Fahrer zieht seine Kreise, ohne auffällig zu werden. Muss der zusätzlich seinen Begleiter auf der Rückbank überwachen?

Zitat:

Der zentrale Punkt, warum es bei dieser Fragestellung völlig unerheblich ist, ob da nun "muss", "soll" oder "kann" aufgeführt wurde, ist die Möglichkeit, die immer vorhanden sein muss, um überhaupt eine Entscheidung ob und wie man als Begleiter reagiert, treffen zu können.

Woher konstruierst Du eine Verpflichtung des Begleiters, eingreifen können - oder auch das Verhalten des BF17-ers kommentieren zu müssen?

Zitat:

Ein Begleiter muss! uneingeschränkt das gesamte Verkehrsgeschehen erkennen und Einschätzen können, ohne dem kann er nicht eine "freie" Entscheidung treffen. Deshalb muss! der Begleiter im Innenraum sein und kann nicht im Kofferraum liegen, deshalb muss! er geistig und (in bestimmten Bereichen wie hören, sehen, sprechen) körperlich fit sein um dann frei entscheiden zu können, wie er reagiert.

Das steht dann wo? :confused:

Zitat:

Wie kann ein dauerhaft schlafender Begleiter diesem "Soll" nachkommen, in dem er

a) eine verbale Hilfestellung zur aktuellen Fahrsituation gibt, oder

b) keine verbale Hilfestellung aufgrund seiner Erfahrung zur aktuellen Fahrsituation gibt, wenn er

c) die Fahrsituationen längerfristig verpennt hat?

Ist das seine Pflicht? Und wer wird wie sanktioniert, wenn er wirklich pennt?

Zitat:

a) und b) sind absolut straffrei, der Begleiter kann etwas sagen, muss es aber nicht, wenn es einen guten Grund zum Schweigen gibt, genau das ist "soll" - aber bei c) wird es unangenehm, denn c) ist nicht mehr "soll".

Bei a und b sind wir uns schon mal einig. Zu c weiter unten.

Zitat:

Das c) fällt nicht mal mehr unter ein "kann". Kann bedeutet, dass er eine verbale Hilfestellung gibt, wenn er das möchte, seine freie Entscheidung - diese Entscheidung ist dem Begleiter aber nicht möglich, wenn er schläft.

Und wenn er mal im Atlas blättert, hat er die konkrete Lage auch nicht im Blick. Das Kind / den Vorfahrtverletzer / etc. bekommt er auch nicht mit. Und nun?

Zitat:

Die "freie Entscheidung" beim Begleiten zu schlafen entspricht auch nicht so ganz dem pflichtgemäßen Ermessensspielraum bei den gesetzlich formulierten Aufgaben eines Begleiters.

Versehentliches Einschlafen eines Begleiters auf einer 500-Kilometer-Autobahnfahrt ist wohl kaum seine Entscheidung. Wenn der BF17-er recht fit ist (und nur wenige Tage vom 18. Geburtstag entfernt), fällt mir kein Grund ein, was dagegen spricht.

Zitat:

Ich gehe mal davon aus, dass ich keine Links setzen muss, weil Du das alles bereits gefunden hast, immerhin taucht nun plötzlich der tatsächlich korrekte juristische Begriff "Regelfall" bei Deiner Beschreibung von "soll" auf, und nicht mehr dieses kindlich bockige "soll ist unverbindlich".

Wenn Du Links hast - immer her damit! Ich habe mir kein Wissen gegoogelt, sondern bin schon seit Jahren derselben Meinung - bestärkt durch ein anderes Forum. :D

Zitat:

Ansonsten einfach google anwerfen, musst Du doch ohnehin, weil immer noch die Nachweise Deiner Argumente fehlt. Bei der Suche nach Deinen Begründungen wirst Du automatisch über die objektiven Nachweise meiner Behauptungen stolpern.

Nö - die Belege musst Du schon mal nachliefern. Ich habe keine gefunden.

Nebenbei: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist ein Begleiter verpflichtet, seinen Promillewert von der Rennleitung überprüfen zu lassen? Ich meine den Unterschied von 0,4 zu 0,6 und nicht wenn er stockbesoffen aus dem Auto torkelt und sich dann gepflegt auf die Nase legt.

Du hast nicht einen einzigen Nachweis für Deine vielen Behauptungen, sondern nur ein Forum, in der diese Meinung auch vertreten wird.

:D

Und eben jenes Forum liegt mit seinen Beurteilungen nur sehr selten daneben - wenn überhaupt.

Für Deine Behauptungen bist Du ja auch jeden Beleg schuldig geblieben. :D

Dein Wissen und Fähigkeiten entsprechen denen eines Papageis.

Was Du da liest, bringst Du hier als "Dein Wissen" ein und mit dem, was Du hier erfährst, spielst Du dann in dem anderen Forum den Helden.

Mit den von mir verlangten Nachweisen willst Du da drüben den Breiten machen, kannst Du vergessen.

Wäre ohnehin erst nach den Nachweisen Deiner Behauptungen gekommen, immerhin bist Du damit vorgeprescht und kannst keine Erklärung dazu bringen im anderen Forum kann man diese Sicht der Dinge auch nicht objektiv nachweisen, ein sicheres Zeichen, wie gut dort die Inhalte sind.

:D

Lass mal - im VP ist durchaus eine weit besser Kompetenz gegeben als hier.

Zitat:

Was Du da liest, bringst Du hier als "Dein Wissen" ein und mit dem, was Du hier erfährst, spielst Du dann in dem anderen Forum den Helden.

Nö. Ich bestreite sicher nicht, dass ich da mal was lerne und hier einbringe. Umgekehrt habe ich das noch nicht gemacht. Und den Helden habe ich ganz sicher noch nicht gespielt.

Zitat:

Mit den von mir verlangten Nachweisen willst Du da drüben den Breiten machen, kannst Du vergessen.

Jene wirst Du nicht liefern können. Und ich erwarte nicht wirklich Nachweise - dortens ist Deine Sichtweise schon komplett auseinandergenommen und widerlegt. Ebbes entspricht übrigens auch meiner Sicht.

Zitat:

Wäre ohnehin erst nach den Nachweisen Deiner Behauptungen gekommen, immerhin bist Du damit vorgeprescht und kannst keine Erklärung dazu bringen im anderen Forum kann man diese Sicht der Dinge auch nicht objektiv nachweisen, ein sicheres Zeichen, wie gut dort die Inhalte sind.

Nope- ich habe da kein neues Thema aufgemacht. Meine Erkenntnisse sind aus älteren Beiträgen dort.

Dann nimm mal auch nur ein Thema dort auseinander, wo Du einen Fehler findest. :D Dass mal ein Beitrag Fehler hat (kann auch einer von mir sein), ist normal. Aber das wird dortens halt berichtigt - ohne weiteren Stress. :p

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Lass mal - im VP ist durchaus eine weit besser Kompetenz gegeben als hier.

Ja sicherlich,

ein besonderes Kennzeichen dafür ist die angebliche Nichtkenntnis der Definitionen von "muss", "soll" und "kann". Immerhin nicht unüblich, dass man in Bäckerforen per Link nachweisen muss, dass Mehl zerriebenes Getreide ist.

Und Du Hr. Dr. Guttenberg bist Dir ganz sicher, dass Du wegen dem Kopieren von Beiträgen dort und dann Einstellen hier unter Deinem Namen als Dein Wissen nicht von denen komplett auf die Rolle geschoben wirst?

Wenn ein Schuster einen Link benötigt, was ein Schnürsenkel ist, dann fängt man doch mal an zu überlegen - wenn man vor lauter copy and paste auch mal liest und halbwegs versteht, was man da kopiert.

 

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ich bestreite sicher nicht, dass ich da mal was lerne und hier einbringe. Umgekehrt habe ich das noch nicht gemacht.

...

dortens ist Deine Sichtweise schon komplett auseinandergenommen und widerlegt.

Wenn Du meine Beiträge dort nicht postest, wie können sie dann dort "auseinander genommen" werden?

Und was Du dann als Gegenrede und Dein Wissen hier einbringst ist nur das, was dort geschrieben wird - Deine eigene Leitung und Fähigkeit ist, abgesehen von dem ständigen Kopieren null.

Dann muss ich mich für den Vergleich mit Guttenberg entschuldigen. Der Hr. Guttenberg hat es zumindest noch geschafft, wissenschaftlich selbst erarbeitete Inhalte zwischen die Plagiatsbeiträge zu streuen.

 

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Meine Erkenntnisse sind aus älteren Beiträgen dort.

Deine Erkenntnisse :confused:

Das sind die Erkenntnisse anderer Leute, die Du hier als Deine Erkenntnisse darstellst und mit Sicherheit häufig völlig aus dem Zusammenhang gerissen wird, weil Du keinerlei auf einer Ausbildung basierendem Fachwissen hast und diese Zusammenhänge Dir nicht mal klar sind.

Nun wird auch nachvollziehbar, warum von Dir streckenweise so ein grauenhafter Müll gepostet wird, da geht über den Effekt der stillen Post so einiges an Inhalten, Strukturen und Zusammenhänge verloren.

Nur ein Wichtigtuer, der sich hier mit fremden Beiträgen profilieren muss.

Du musst eine ziemlich arme Wurst im Realleben sein, wenn Du in einer virtuellen Umgebung Dir beweisen musst, wie gut Du bist und dafür nicht mal das eigene, erlernte Wissen ausreicht, sondern von vorneherein diese Anerkennung nur über im Internet zusammengeklaute Beiträge zu erhalten versuchst - und Dich dann sogar noch extra toll findet, wenn Du die Richtigkeit "Deines" Wissens dadurch nachweist, dass dies alles nur Plagiate sind, die nicht falsch sein können.

Man, hast Du einen Schaden, gehe mal zu einem Arzt.

Ach, wenn Dir die Argumente ausgehen, wirst Du persönlich und unterstellst mir Dinge, die einfach nicht zutreffen? :mad:

Das ist kein Level, auf dem mit Irgendjemandem diskutiere. Von daher gehe ich einfach nicht weiter darauf ein. :D

Wenn jemand noch einen wirklich fachlichen Beitrag zum Thema leisten mag, darf er mich gern per PN anschreiben. Solange ist hier mal geschlossen.

 

twindance/MT-Moderation

Peter Clio hat mich per PN überzeugt - der Thread ist wieder offen.

Versprochen ist versprochen

 

 

Ich möchte dringlich bitten, sich auf den sachverhalt zu konzentrieren. Persönliche Unstimmigkeiten/Kompetenzgerangel dürft Ihr gern ausleben - in PN!

 

twindance

am 18. Mai 2013 um 9:39

Die Fahrerlaubnisverordnung regelt in § 48a, Abs. 5+6 sowie § 4, Nr. 1+2 als Gesamtwerk alle Punkte eindeutig dahingehend, dass der Begleiter den Führer eines Fahrzeuges in der Verfassung sein muss, dass er während der Fahrt/ sollange der 17er am Steuer sitzt, beraten und hinweisen kann.

0,5 Promille-Grenze sowie die Untersagung von berauschenden Mittel etc. ist klar geregelt. Der Verstoß des Begleiters beendet sofort die Fahrt. Der Begleiter muss nicht pusten oder einen körperlichen Eingriff, Blutentnahme zulassen bzw. zustimmen. Konzequenz ist aber auch hier Untersagung der Fortsetzung der Fahrt!

Für den Fahrzeugführer bedeutet dies grundsätzlich (d.h. es gibt Ausnahmen) den Widerruf der Fahrerlaubnis...usw.

 

;)

 

 

Kleine Anmerkung: Auskunft der Frankfurter (FFM) Polizei, die sehr überrascht waren...da bisher noch niemand diese Frage gestellt hatte. Es sollte logisch sein, dass der Begleiter "Herr seiner Sinne" sein sollte!

Aber eben typisch Forum....:D

 

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Die Fahrerlaubnisverordnung regelt in § 48a, Abs. 5+6 sowie § 4, Nr. 1+2 als Gesamtwerk alle Punkte eindeutig dahingehend, dass der Begleiter den Führer eines Fahrzeuges in der Verfassung sein muss, dass er während der Fahrt/ sollange der 17er am Steuer sitzt, beraten und hinweisen kann.

0,5 Promille-Grenze sowie die Untersagung von berauschenden Mittel etc. ist klar geregelt.

Das ist eben das hüpfende Komma: Wie genau der Begleiter das Verkehrsgeschehen verfolgen muss, ist nicht geregelt. Es kann dem Fahrer schon eine Sicherheit geben, wenn der Begleiter ihm durch sein Verhalten (Zeitung lesen beispielsweise) signalisiert: Ich habe Dich beobachtet - und mit den Verkehrslagen, die uns jetzt bevorstehen, kommst Du alleine klar.

Und vergessen wir bitte eines nicht: Der Fahrer hat exakt dieselbe Ausbildung und Prüfung absolviert wie ein 18-jähriger. Der Begleiter soll lediglich das eine Jahr bis einen Tag Unterschied an Lebensalter ausgleichen.

Wem würdet ihr mehr Fahrkompetenz zutrauen: Einem 17-jährigen, der bereits 364 Tage Auto fährt und dabei nur 5000 Kilometer Fahrpraxis gesammelt hat oder dem 18-jährigen, der sein Kärtchen am Geburtstag bekommen hat und 0 Kilometer Fahrpraxis hat (bei den Kilometerzahlen habe ich die Fahrschul-Kilometer nicht berücksichtigt)?

Zitat:

Der Verstoß des Begleiters beendet sofort die Fahrt. Der Begleiter muss nicht pusten oder einen körperlichen Eingriff, Blutentnahme zulassen bzw. zustimmen. Konzequenz ist aber auch hier Untersagung der Fortsetzung der Fahrt!

Grundsätzlich sicher korrekt. Aber wie will die Polizei bei einer Kontrolle feststellen, ob der Begleiter 0,4 oder 0,6 Promille intus hat? Die Fahne dürfte da keinen hinreichenden Beleg liefern. Okay, wenn der Begleiter lallend aus dem Auto torkelt, kann das schon reichen.

Zitat:

Für den Fahrzeugführer bedeutet dies grundsätzlich (d.h. es gibt Ausnahmen) den Widerruf der Fahrerlaubnis...usw.

Ähnliches Problem wie weiter oben: Der Verstoß gegen die Auflage muss nachgewiesen werden. Und das wird in aller Regel schwer, da der Begleiter - wie Du völlig richtig geschrieben hast - weder pusten noch einer Blutentnahme zustimmen muss (ich ergänze die Aufzählung noch um einen Drogenschnelltest).

Zitat:

Kleine Anmerkung: Auskunft der Frankfurter (FFM) Polizei, die sehr überrascht waren...da bisher noch niemand diese Frage gestellt hatte. Es sollte logisch sein, dass der Begleiter "Herr seiner Sinne" sein sollte!

Aber eben typisch Forum....:D

Jepp - da kann man mal theoretische Fragen durchspielen, ohne in der Praxis ein Ticket zu riskieren oder gar eine Fahrerlaubnis. ;)

So vom Hocker reißt mich die Antwort der Polizei jetzt nicht. Aber in der Praxis scheint es da kaum Probleme zu geben.

 

 

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