Beginn der Gewährleistung bei "Re-Import"

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Meine Frage lautet: Ab wann beginnt/läuft die Gewährleistung eines Autos (2Jahre). Ein Bekannter war mit seinem Golf V in der Werkstatt zwecks Kundendienst. Dort hat mann ihm erzählt, sein Auto sei 01/2005 von VW nach Ungarn geliefert worden. Ab da sei dann der Start der Gewährleistungsdauer. Er selber hat das Auto 06/2006 als Neuwagen in Deutschland über Internet gekauft, also fast 1,5 Jahre später. Das Auto war auch neu, d.h. keine km oder sonstige Gebrauchtspuren. Hat er noch Ansrpuch auf Gewährleistung?

Danke für euere Hilfe.

12 Antworten

Hallo,

die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrenübergang, sprich mit der auslieferung an den endkunden!
desweiteren besteht der gewährleistungsanspruch des kunden gegenüber dem Händler - nicht dem hersteller!!
Bei der Garantie kann es ganz anders aussehen - hier ist es gut möglich, dass die Herstellergarantie bereits seit 1,5 Jahren läuft - dies sollte beim Garantiegeber (i.d.R. der Hersteller) angefragt werden!!

Hallo,

meines Wissens nach beginnt die Gewährleistung am Tag der Übergabeinspektion. D.h. es ist völlig uninteressant wann VW das Auto wohin geliefert hat, denn die Übergabeinspektion macht der Händler, der das Auto ausliefert. Bei EU-Importen ist das allerdings der Händler im Ausland (so war es zumindest bei meinem "Dänen"😉

Also kann man in deinem Fall von hier aus gar nicht sagen, wann die Übergabeinspektion gemacht worden ist, denn es kann ja sein, dass sie sofort nach der Auslieferung von VW nach Ungarn gemacht worden ist oder aber kurz bevor er nach Deutschland zurückgekommen gekommen ist. (kann ja sein, dass er erst 06/2006 wieder zurückgekommen ist)

Schau doch einfach mal in das originale Scheckheft, da muss die Übergabeinspektion auf jedenfall abgestempelt sein, dann weißt du genau ab wann die Gewährleistung läuft.

nochmal Hallo,

zum Thema Gewährleistung mal schnell im BGB nachgeschaut:

Zitat:

§ 434 Sachmangel

(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
 
-----------------------------------------------
 
Nur wenn die Sache zum Zeitpunkt der Lieferung einen Mangel aufweist, kann man von einem Gewährleistungsanspruch ausgehen!

beim Rehimporten kommt es oft vor das die Garantie keine 2 Jahre mehr sind hatte bei meinen letzten Auto auch schon ein halbes Jahr verloren .deswegen sie sie meistens billiger
nach deutschem recht war das kein neuwagen mehr weil älter als ein Jahr

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die garantie gilt immer ab auslieferungsdatum an endkunden ... siehe bordbuch auslieferungsstempel

leider zählen alle händler, die kein zertifizierter vw-partner sind, als endkunde

nur vertragshändler sind berechtigt, das auslieferungsdatum zu stempeln!

Zitat:

Original geschrieben von thrbaum


Hallo,

meines Wissens nach beginnt die Gewährleistung am Tag der Übergabeinspektion. D.h. es ist völlig uninteressant wann VW das Auto wohin geliefert hat, denn die Übergabeinspektion macht der Händler, der das Auto ausliefert. Bei EU-Importen ist das allerdings der Händler im Ausland (so war es zumindest bei meinem "Dänen"😉

Schau doch einfach mal in das originale Scheckheft, da muss die Übergabeinspektion auf jedenfall abgestempelt sein, dann weißt du genau ab wann die Gewährleistung läuft.

Genau so ist es!!

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heizer



Zitat:

Original geschrieben von thrbaum


Hallo,

meines Wissens nach beginnt die Gewährleistung am Tag der Übergabeinspektion. D.h. es ist völlig uninteressant wann VW das Auto wohin geliefert hat, denn die Übergabeinspektion macht der Händler, der das Auto ausliefert. Bei EU-Importen ist das allerdings der Händler im Ausland (so war es zumindest bei meinem "Dänen"😉

Schau doch einfach mal in das originale Scheckheft, da muss die Übergabeinspektion auf jedenfall abgestempelt sein, dann weißt du genau ab wann die Gewährleistung läuft.

Genau so ist es!!

aber nur, wenn der eu-händler ein vw-vertragshändler ist !

geht das fahrzeug an einen anderen händler, der kein zertifizierter vertragshändler ist, muss der beliefernde vw-händler den auslieferungsstempel ins serviceheft machen

ja genau so steht es oben ja auch 🙂

Meisten ist das dann der VW Händler im Ausland.

Deswegen haben die meisten eu-Autos ein bisschen weniger Garantie.

Bei mir waren es 3 Monate weniger

leute....

bitte nicht vergessen, wir reden hier von 2 unterschiedlichen Sachen!!!
zum einen geht es um die gesetzliche Sachmangelhaftung, zum anderen um ein freiwilliges Garantieversprechen durch den Hersteller!

um es noch einmal zu verdeutlichen:
- der Verkäufer hat 2 Jahre zu gewährleisten, dass das Produkt, zum zeitpunkt der lieferung, frei von Mängeln ist. Die Verjährung beginnt zum Zeitpunkt der Übergabe vom Händler zum Kunden und dauert 2 Jahre!!
- das garantieversprechen vom Hersteller ist freiwillig, daher kann der Hersteller alle Bedingungen frei bestimmen und ist lediglich verpflichtet diese dem Produkt schriftlich beizulegen!
 
Also bitte mal direkt an VW oder irgend einen Vertragshändler wenden und dort um Auskunft bitten!!

Zitat:

Original geschrieben von bigkeeper


leute....

bitte nicht vergessen, wir reden hier von 2 unterschiedlichen Sachen!!!
zum einen geht es um die gesetzliche Sachmangelhaftung, zum anderen um ein freiwilliges Garantieversprechen durch den Hersteller!

um es noch einmal zu verdeutlichen:
- der Verkäufer hat 2 Jahre zu gewährleisten, dass das Produkt, zum zeitpunkt der lieferung, frei von Mängeln ist. Die Verjährung beginnt zum Zeitpunkt der Übergabe vom Händler zum Kunden und dauert 2 Jahre!!
- das garantieversprechen vom Hersteller ist freiwillig, daher kann der Hersteller alle Bedingungen frei bestimmen und ist lediglich verpflichtet diese dem Produkt schriftlich beizulegen!
 
Also bitte mal direkt an VW oder irgend einen Vertragshändler wenden und dort um Auskunft bitten!!

wenn wir hier schon so oberschlau reden, dann bitte nicht nur auszugsweise 😉

der käufer hat zwar anspruch auf eine 2-jährige gewährleistung vom verkäufer.
ABER und jetzt kommts: innerhalb der ersten 6 monate hat der verkäufer nachzuweisen, dass der mangel nicht bei der auslieferung bestanden hat. nach diesen 6 monaten muss der KÄUFER nachweisen, dass der mangel bereits bei auslieferung bestanden hat, was eigentlich sehr sehr schwer nachzuweisen ist. beispiel: klima geht kaputt nach 1 jahr, nachweispflicht des käufers, der es nicht beweisen kann, somit pech gehabt. kulanz ist dann wieder ein anderes thema.

hätte man garantie, würde die klima ohne weiteres repariert/getauscht werden. denn alles was innerhalb der 2-jährigen garantiefrist kaputt geht, muss anstandslos repariert werden.

gewährleistungsfrist beginnt mit übergabe der sache = auto vom verkäufer an den kunden. hierbei ist egal, ob das auto neu oder 10 jahre alt ist.
garantie beginnt mit eintragungsstempel eines zertifizierten vw-betriebs. sprich also nur für neuwagen!

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh



Zitat:

Original geschrieben von bigkeeper


leute....

bitte nicht vergessen, wir reden hier von 2 unterschiedlichen Sachen!!!
zum einen geht es um die gesetzliche Sachmangelhaftung, zum anderen um ein freiwilliges Garantieversprechen durch den Hersteller!

um es noch einmal zu verdeutlichen:
- der Verkäufer hat 2 Jahre zu gewährleisten, dass das Produkt, zum zeitpunkt der lieferung, frei von Mängeln ist. Die Verjährung beginnt zum Zeitpunkt der Übergabe vom Händler zum Kunden und dauert 2 Jahre!!
- das garantieversprechen vom Hersteller ist freiwillig, daher kann der Hersteller alle Bedingungen frei bestimmen und ist lediglich verpflichtet diese dem Produkt schriftlich beizulegen!
 
Also bitte mal direkt an VW oder irgend einen Vertragshändler wenden und dort um Auskunft bitten!!

wenn wir hier schon so oberschlau reden, dann bitte nicht nur auszugsweise 😉

der käufer hat zwar anspruch auf eine 2-jährige gewährleistung vom verkäufer.
ABER und jetzt kommts: innerhalb der ersten 6 monate hat der verkäufer nachzuweisen, dass der mangel nicht bei der auslieferung bestanden hat. nach diesen 6 monaten muss der KÄUFER nachweisen, dass der mangel bereits bei auslieferung bestanden hat, was eigentlich sehr sehr schwer nachzuweisen ist. beispiel: klima geht kaputt nach 1 jahr, nachweispflicht des käufers, der es nicht beweisen kann, somit pech gehabt. kulanz ist dann wieder ein anderes thema.

hätte man garantie, würde die klima ohne weiteres repariert/getauscht werden. denn alles was innerhalb der 2-jährigen garantiefrist kaputt geht, muss anstandslos repariert werden.

gewährleistungsfrist beginnt mit übergabe der sache = auto vom verkäufer an den kunden. hierbei ist egal, ob das auto neu oder 10 jahre alt ist.
garantie beginnt mit eintragungsstempel eines zertifizierten vw-betriebs. sprich also nur für neuwagen!

wer redet hier oberschlau daher?

bigkeeper hat nie was anderes behauptet!

ihr habt ja im endeffekt beide recht

@QuattroFltzer: Vielen Dank für deinen Zuspruch!

@ChrKoh: Da du ja zu wissen scheinst, dass das die Beweislast, im Sinner der Sachmangelhaftung im Gebrauchsgüterkauf, primär beim Käufer liegt und die Beiweislastumkehr nur 6 Monate dauert, bin ich auf diese nicht weiter eingegangen!!!
Du fragst dich wieso?!?!
Weil der TE uns bereits im ersten Post mitgeteilt hatte, dass der Kaufvertrag bereits 06/2006 geschlossen wurde!!
Also bevor du hier jemanden als "oberschlau" betietelst, solltest du dir die vorhergegangenen Posts lieber besser durchlesen.

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