Becker Map Pilot mit Blitzerwarner?
Die anderen Beckergeräte verfügen über dieses informative Feature. Gibt es das auch für den Map Pilot?
lg. S.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von _Tuono_
Der Blitzerwarner ist illegal. Ich denke nicht, dass MB diesen mitliefert.
Blitzerwarner sind NICHT illegal nur die Benutzung . Sonst wäre der Verkauf von 99 % aller Navis auch verboten
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181 Antworten
Hallo,
bin eigentlich ganz zufrieden mit dem BMP,
freue mich vor allem auf die für Sommer angekündigte Blitzerfunktionalitäten.
Habe allerdings massive Probleme unter Windows7 mit IE9 über den Content Manager die Karten zu
aktualisieren.
Er zeigt mir nachdem ich kostenlos im Shop ausgewählt habe die 01/2010-Europakarte als Bereit zum Download an (Größe: 2,7GB), allerdings bleibt der Downloadbalken bei 0% stehen, d.h. es wird nichts heruntergeladen.
Die Content Manager Software funktioniert leider eher hakelig.
Hat jemand einen Tipp?
Danke,
Gruß Spacekiwi.
O.K.,
das Software-Update ist nicht schlecht.
Leider hat sich dadurch auch die Fertigstellung der Blitzerfunktionalität verschoben.
Laut Hotline, wirds Ende des Jahres. Hm.
Nico, hast Du was rausgekriegt, wo die POIs beim Map Pilot liegen.
Kann man da evtl. manuell was bearbeiten, damit man wenigstens die POIs sieht, auch ohne Warnung.
Hat jemand einen Tipp?
Danke,
Gruß Spacekiwi.
O.K.,
bin ich echt der einzige, der das haben will?
Ich bin jetzt in die Materie eingestiegen und
habe Hinweise, dass größe Ähnlichkeiten zu GoPal bestehen.
I'll keep ya updated.
Kiwi.
O.K.,
es gibt beim Becker Map Pilot sehr ähnliche Verzeichnisstrukturen wie bei GOPAL3,
basierend auf dem Street Director von Elektrobit.
Es ist mir bereits gelungen durch anlegen einer Datei POI.PC im Verzeichnis Navi/Poi weitere
POIs (z.B. Parks, Parkplätze) sichtbar zu machen.
Leider ist dies mit Blitzern bisher nicht gelungen.
Dies liegt in meiner Vermutung daran, dass die Kartendaten Q4/2010 keine Blitzerinformationen enthalten.
Aus GOPAL3/4 habe ich die Datei nfblitzer.psf von Navifriends ins MapRegions-Verzeichnis kopiert.
Dort sind die Blitzer-Koordinaten drin, die mit den Einträgen in den POI.PC als Symbol angezeigt werden können,
allerdings sieht es so aus, als ob der Map Pilot diese zusätzliche PSF Datei ignoriert.
Beim Street Director kommt auch das Digitale Rechte Management (DRM) zum Einsatz, zumindest liegen im MapRegion-Verzeichnis verschiedene DRM-Dateien.
Schätze diese beeinhalten Schlüssel, welche PSF tatsächlich gekauft wurden, alles unbekannte wird ignoriert.
Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen, der die im Internet verfügbare nfblitzer.psf, z.B. mit einer Germany.psf verschmelzen kann.
Dann müssten die Bilderkoordinaten auch anzeigbar sein.
Wer kann unterstützen?
Kiwi.
Zitat:
Original geschrieben von Spacekiwi
O.K.,
es gibt beim Becker Map Pilot sehr ähnliche Verzeichnisstrukturen wie bei GOPAL3,
basierend auf dem Street Director von Elektrobit.
Es ist mir bereits gelungen durch anlegen einer Datei POI.PC im Verzeichnis Navi/Poi weitere
POIs (z.B. Parks, Parkplätze) sichtbar zu machen.
Leider ist dies mit Blitzern bisher nicht gelungen.
Dies liegt in meiner Vermutung daran, dass die Kartendaten Q4/2010 keine Blitzerinformationen enthalten.
Aus GOPAL3/4 habe ich die Datei nfblitzer.psf von Navifriends ins MapRegions-Verzeichnis kopiert.
Dort sind die Blitzer-Koordinaten drin, die mit den Einträgen in den POI.PC als Symbol angezeigt werden können,
allerdings sieht es so aus, als ob der Map Pilot diese zusätzliche PSF Datei ignoriert.
Beim Street Director kommt auch das Digitale Rechte Management (DRM) zum Einsatz, zumindest liegen im MapRegion-Verzeichnis verschiedene DRM-Dateien.
Schätze diese beeinhalten Schlüssel, welche PSF tatsächlich gekauft wurden, alles unbekannte wird ignoriert.
Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen, der die im Internet verfügbare nfblitzer.psf, z.B. mit einer Germany.psf verschmelzen kann.
Dann müssten die Bilderkoordinaten auch anzeigbar sein.
Wer kann unterstützen?
Kiwi.
Hi Kiwi,
danke für deinen Einsatz

. Ich kann dir leider überhaupt nicht helfen aber ich bin auch brennend an dem Thema interessiert.
LG
Hakko
Habe einen ganz guten Anbieter für die Blitzer-Pois speziell für das Becker Map Pilot gefunden:
***Werbung entfernt, mfg steini111***
Funktioniert ganz gut, interessante Philosophie, dass offiziell keine Blitzer angeboten
werden sondern "Gefahrenstellen".
So sollte die ganze StVO-Diskussion kein Thema sein.
Gruß Kiwi.
Zitat:
Original geschrieben von Spacekiwi
... interessante Philosophie, dass offiziell keine Blitzer angeboten werden sondern "Gefahrenstellen".
So sollte die ganze StVO-Diskussion kein Thema sein.
Ist doch egal, welchen Namen man dem Kind gibt. Blitzer, Gefahrenstelle, Brühwürfel oder Hanswurst...
Verboten ist das Mitführen eines betriebsbereiten oder Betreiben eines technischen Gerätes, das usw. und nicht die bestimmte Bezeichnung einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme.
Zitat:
Original geschrieben von Spacekiwi
Habe einen ganz guten Anbieter für die Blitzer-Pois speziell für das Becker Map Pilot gefunden:
cassidain.com
Kostet schlappe 7,99 Euro.
Funktioniert ganz gut, interessante Philosophie, dass offiziell keine Blitzer angeboten
werden sondern "Gefahrenstellen".
So sollte die ganze StVO-Diskussion kein Thema sein.
Gruß Kiwi.
Danke für die Info.
Ich glaube nicht, dass mein MB wegen des Gefahrenstellen-Overlays eingezogen wird.
Ist schließlich nur ein Point of Interest, keine aktive Anzeige oder Warnung.
Früher hat mich meine Frau vom Beifahrersitz aus vor den Blitzern gewarnt.
Wenn das warnende Gerät der Stein des Anstoßes wäre, dann müsste in der
nächsten Polizeikontrolle meine Frau eingezogen werden :-) ;-)
Sonntagsgruß,
MB.
Zitat:
Original geschrieben von MB-Sprinter
Wenn das warnende Gerät der Stein des Anstoßes wäre, dann müsste in der nächsten Polizeikontrolle meine Frau eingezogen werden :-) ;-)
Keine Bange, Deine Frau ist kein "Technisches Gerät", oder irre ich mich?

Zitat: Verboten ist das Mitführen eines betriebsbereiten oder Betreiben eines technischen Gerätes, das....
Zitat:
Original geschrieben von MB-Sprinter
Danke für die Info.
Ich glaube nicht, dass mein MB wegen des Gefahrenstellen-Overlays eingezogen wird.
Ist schließlich nur ein Point of Interest, keine aktive Anzeige oder Warnung.
Als der §23 geändert wurde, musste dies in der Änderungsverordnung begründet werden, mit der dieser Zusatz in den §23 StVO eingefügt wurde. Dort heißt es:
Das bedeutet, dass nicht nur die aktiven Radarwarngeräte, die auf das Radarsignal reagieren, im Betrieb untersagt sind, sondern nach § 23 Abs. 1 b StVO auch diejenigen Geräte, die aufgrund einer Datenbank im Navigationsgerät vor stationären Geschwindigkeitsmessgeräten warnen. Der Gesetzgeber hat dieses 2001 in der Gesetzesbegründung ausdrücklich klargestellt, so dass es in der Praxis hierzu keinerlei Auslegungsspielraum gibt.Im Ergebnis bedeutet das, dass auch diejenigen Navigationssysteme, auf denen mittels einer Zusatzsoftware eine Blitzerdatenbank installiert ist, gemäß § 23 Abs. 1 b StVO im deutschen Straßenverkehrsbetrieb verboten sind. Entsprechendes gilt für Software, die auf Handys dazu installiert ist, wenn diese im Verkehr betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden.
Und wenn Du das jetzt mal mit Deinen selbst eingepflegten POIs abgleichst, wirst Du auch zu der Feststellung kommen, daß diese POIs mit dem Wortlaut abgedeckt sind. Eine Warnung muss auch nicht zwangsläufig durch eine Ansage erfolgen. Ein einfaches Darstellen durch Anzeige eines Symbols reicht aus. Solltest Du mir das so nicht glauben, daß dies ausreicht, möchte ich einfach nur ganz allg. an Verkehrszeichen im Straßenverkehr erinnern, insbesondere die Gefahrenzeichen. Auch die warnen ganz Allg. den VT nur dadurch, daß sie aufgrund von Farbe und Form einfach so da sind und dadurch zur Kts. genommen werden. Im Fz ertönt keine Ansage: "Voooorsicht, Wildwechsel!" oder sonst was.
Ich will Dir beim besten Willen nichts, pflege die POIs ein und fahre damit, ich versichere Dir aber auch, daß ich nicht der einzige bin, der im Fall der Fälle das Gerät einzieht oder ggf. die Weiterfahrt untersagt. Fasse das einfach nur als wirklich gut gemeinten Rat auf.
Als Polizist müssen Sie natürlich eine solche Aussage treffen,
allerdings zeigt sich mir die Sachlage etwas anders.
Deshalb habe ich momentan keine Bedenken die Kartenoverlays von Cassidain zu nutzen:
Zitat:
Bis heute ist kein Fall in Deutschland bekannt, wo die Polizei einem Autofahrer wegen des Gebrauchs eines Navigationsgeräts mit installiertem und aktivem Blitzerwarner ein Bußgeld und die vier Punkte verhängt hat. Und es ist nicht mal ein Fall bekannt, dass die Polizei ein Navi auf installierte Blitzdatenbanken geprüft hat.
Wenn so etwas passiert, sollte der betroffene Autofahrer sofort dagegen klagen. Das angerufene Gericht wird sich dann damit auseinandersetzen, ob ein Navi mit Radarwarner ein Gerät ist, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen, oder ob es sich dabei nur um eine Nebenfunktion handelt.
Die Hersteller wiegen sich momentan in Sicherheit, denn fast alle bieten vorinstallierte oder kostenlos nachladbare Blitzerwarner zumindest für ihre höherwertigen Geräte an. Der eine oder andere Hersteller wirbt sogar recht aggressiv mit dieser Eigenschaft.
Rechtlich bewegt man sich in einer Grauzone, weil der angesprochene § 23 Abs. 1b der Straßenverkehrsordnung aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr schwammig formuliert ist. Würde anstelle des oben zitierten Textes etwas stehen wie beispielsweise “das dafür bestimmt ist oder das unter anderem die Funktion bietet”, wären Navis mit eingebautem Radarwarner hierzulande definitiv verboten. Das ist aber nicht der Fall, und deswegen sind reißerische Pauschalaussagen wie “Blitzerwarner im Navi sind verboten” unseriös. Exakt so antwortete uns auch das “Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz”: “Die Unsicherheit bei den Navis mit Zusatzfunktionen [ob sie verboten sind, Anm.] entsteht daraus, dass ein Gerät nach der StVO dazu bestimmt sein muss, Radaranlagen anzuzeigen. Bei einem isolierten Radarwarngerät, dessen einzige Funktion ja das Anzeigen von Radaranlagen ist, ist das einfach festzustellen. Bei Kombigeräten, die die Warnfunktion nur als Extra und nicht als Hauptfunktion haben, ist die Frage allerdings schwieriger zu beantworten.”
Quelle und nähere Erläuterungen:
http://www.navi-magazin.de/.../
Du brauchst mich nich mit "Sie" ansprechen. Hier im Forum bin ich user wie alle anderen auch.
Es ist kein wunder, daß dem Navi Magazin kein Fall bekannt ist. Schließlich ist das Magazin nicht der Empfänger irgendwelcher polizeilichen Statistiken und dem Magazin habe ich auch noch nie meine Maßnahme bei was auch immer mitgeteilt, und alle anderen Beamten in D wohl auch nicht. Als Magazin eine solche Aussage zu treffen und dabei keine Quelle zu nennen, sich also selbst als Quelle auszugeben, ist höchst unseriös.
Ich habe Dir den Wortlaut mit der Datenbank in Navigiräten oben genannt, ich muss ihn nicht wiederholen. Der Wortlaut ist nicht schwammig. Schwammig wird's deswegen, weil unterschiedliche Richter unterschiedliche Urteile fällen und dabei die Allgemeingültigkeit flöten geht. Auch Richter fällen Urteile nach subjektiver Auffassung. Und natürlich kann jeder Betroffene gegen jede Maßnahme Rechtsmittel einlegen. Dieser Zeitungsartikel beweist in der Form "leider" gar nichts und sagt nur aus, daß es keinen Freibrief gibt und von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden wird, genau wie ich es oben gesagt habe. Du kannst Glück haben, Du kannst Pech haben - hängt vom Richter ab.
Und natürlich muss ich mich nicht so äußern, wie Du es im Eingangssatz gesagt hast. Ich bin für die Gesetzeslage nicht verantwortlich, habe sie nicht mit ausgearbeitet und verabschiedet. Ich bin lediglich der, der die Einhaltung sicherstellen soll. Das bedeutet aber nicht, daß ich in blindem Gehorsam nichts hinterfrage, imho ist D in einigen Bereichen überreglementiert. Das einzige, was ich hier ab und an mal mache, ist aufzuzeigen, was rechtlich unter welchen Umständen passieren kann. Und das mache ich auch nicht mit erhobenem Zeigefinger. Das hätte hier im virtuellen Raum auch gar keinen Sinn und würde höchstens belächelt werden.
Gestern gab es auf der Internetseite von Becker Map Pilot noch Gefahrenstellen für 9,95 EUR, heute ist die Seite geändert. Wird wohl Mercedes telefoniert haben, nach dem Motto: nicht in unsere Autos.
Hier die Seite von heute.