Barkauf vom Auto
Hallo,
wenn man beim Kaufvertrag "Barzahlung" angibt. Wann muss man das Geld überweisen? Und vor allem wohin? Zum Händler oder zu VW?
Und wieviel Zeit liegt in der Regel zwischen Überweisung und Auslieferung?
Beste Antwort im Thema
Geh doch einfach zur Bank, heb den vereinbarten Kaufpreis ab, geh damit zu Händler, leg es ihm auf den Tisch, zählt gemeinsam nochmal nach, lass dir den Brief geben, geh damit zur Zulassungsstelle, lasse dein Auto zu, fahre mit den Schildern nach WOB, mach dir nen schönen Tag bei der Fahrzeugabholung und fahr mit deinem neuen Golf nach Hause!
Sorry für den Kettensatz, aber da ich den Eindruck habe, dass uns der Themenstarter irgendwie veräppeln will, habe ich versucht den Kaufvorgang so detailgetreu wie möglich darzustellen! 🙄
42 Antworten
Mhhh dann hätte ich erst gar nicht bei dem Händler gekauft, wenn man bei dem Bauchschmerzen hat.
Das stimmt. Aber die negativen Meldungen kamen erst nach meiner Bestellung. Ist sonst ein riesen Autohaus. Deshalb die Frage, ob ich direkt an VW überweisen kann.
eher nicht
aber barzahlung bei uebergabe ist eigentlich kein ding beim normalen haendler...wird vernutlich immer haeufiger wieder gemacht
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Bei mir ist die Barzahlung immer so gelaufen, dass ich dem Händler einen Scheck gegeben habe und mit dem Auto weggefahren bin.
Sobald das Geld dann beim Händler auf dem Konto war, habe ich per Einschreiben den Fahrzeugbrief erhalten und das Geschäft war erledigt.
Gruß
Dorfl
Bei der Bestellung habe ich angegeben, dass ich in der Autostadt abholen möchte. Kann ich das jetzt noch ändern?
Wenn ich beim Händler wirklich Bar bezahle, bekomme ich den Brief doch sofort mit, oder?
Also eigentlich kann man das Geld einfach kurz vor der Abholung (= am Tag vorher) überweisen und sich dann von der Bank eine Bestätigung holen, dass die Überweisung angewiesen wurde (falls das Geld am nächsten Tag noch nicht da sein sollte). Dann kann man auf jeden Fall Auto und Brief sofort mitnehmen - das ist eigentlich die unkomplizierteste und risikoärmste Variante - außerdem sind die Händler da auch drauf eingestellt.
Welche "Bedenken" hast Du denn im Hinblick auf den Händler?
Viel Spass mit dem Neuen!
Zitat:
Original geschrieben von Ben900
Also eigentlich kann man das Geld einfach kurz vor der Abholung (= am Tag vorher) überweisen und sich dann von der Bank eine Bestätigung holen, dass die Überweisung angewiesen wurde (falls das Geld am nächsten Tag noch nicht da sein sollte). Dann kann man auf jeden Fall Auto und Brief sofort mitnehmen - das ist eigentlich die unkomplizierteste und risikoärmste Variante - außerdem sind die Händler da auch drauf eingestellt.Welche "Bedenken" hast Du denn im Hinblick auf den Händler?
Viel Spass mit dem Neuen!
Das würde ja bedeuten, dass der Händler das Geld für VW auslegt, da VW es ja vorher haben muss.
Also ich kann grad nicht nachvollziehen wo dein Problem ist?
Mach dir doch um den Händerl keine Sorgen!
Man hat doch schon lange vorm Bezahlen alles was man zum Auto brauch, Zulassungsbescheinigungen, Schlüssel usw.
Und er hat noch keinen Cent gesehen.
Ich hab so ca. eine Woche nach Abholung die Rechnung bekommen.
Also mein Händler sollte sich lieber Gedanken über die Zahlungskraft der Käufer machen als umgekehrt.
Genau das ist der Punkt...
1.: eigentlich kann der Händler dem Barkäufer nicht trauen (und ihm das Auto vor Bezahlung geben), denn wer garantiert ihm, dass dieser das Geld auch wirklich hat?
2.: (andersrum): Warum soll ich dem Händler das Geld überweisen, bevor ich das Auto habe? Wer garantiert mir, dass er nicht morgen insolvenz anmeldet und das Auto gar nicht mehr ausliefert?
Wenn dies die Sorge des TE ist, hilft wohl nur: Geld bei der Bank abheben, und dann beim Händler bei der Fahrzeugübergabe auf den Tisch legen. Ich persönlich würde das nicht machen, laufe ungern mit so viel Bargeld durch die Gegend.
(Mal nebenbei: Wie ist der Fahrzeugbesteller eigentlich abgesichert für den Fall, dass der Händler zwischen Bezahlung und Übergabe "pleite macht"? Ich vermute, VW wird irgendwie sicher stellen dass die Kunden trotzdem an ihre Autos kommen?)
Kurz und bündig: der Käufer (Verbraucher) ist nach Kaufpreiszahlung jedoch vor Fahrzeugübereignung abgesichert.
Wie das gehen soll? Ganz einfach: Käufer = Anwartschaftsberechtigter = Aussonderungsberechtigter nach §47 InsO. D.h. bei einer möglichen Insolvenz des Verkäufers, dass der Käufer von §47 InsO "geschützt" wird (Anwartschaftsrecht wird analog wie dingliches Recht behandelt). Somit darf Käufer sein bereits bezahltes Fahrzeug aus der Insolvenzmasse Aussondern.
Naja, ich gebe es zu, so einfach ist das gar nicht zu verstehen. Klingt kompliziert, ist aber so.
Zitat:
Original geschrieben von Ben900
Also eigentlich kann man das Geld einfach kurz vor der Abholung (= am Tag vorher) überweisen und sich dann von der Bank eine Bestätigung holen, dass die Überweisung angewiesen wurde (falls das Geld am nächsten Tag noch nicht da sein sollte). Dann kann man auf jeden Fall Auto und Brief sofort mitnehmen - das ist eigentlich die unkomplizierteste und risikoärmste Variante - außerdem sind die Händler da auch drauf eingestellt.Welche "Bedenken" hast Du denn im Hinblick auf den Händler?
Viel Spass mit dem Neuen!
Selbststaendig ueberwiesenes Geld kann nicht mehr per Ruecklastschrift zurueckgeholt werden.
Also da waer ich vorsichtig, grad wenn man das Auto noch nicht 'in Haenden' haelt.
Kann ja sonstwas sein bei der Uebergabe.. wenn die z.b. verschoben wird aufgrund akuter Unlust des Verkaeufers, dann ist dein Geld weg..
Ausserdem gehts hier ja nicht um 50 Euro..
Genau das ist der Punkt!
Ich würde nun die Barzahlung bei Abholung beim Händler machen wollen!
Nur kann ich von Abholung Autostadt noch wechseln?
Und bekomme ich den Brief bei Barzahlung gleich mit?
Jetzt noch mal.
Ich habe erst eine Woche nach Fahrzeugübergabe die Rechnung überwiesen!
Es steht doch niergends, dass man erst zahlen muss!
Wenn dann kommt die Rechnung bestimmt erst wenige Tage vor der Übergabe und bleibt halt solangen, liegen bis man das Auto hat.
Ist das ech so kompliziert?
Außerdem ist dein Auto zugelassen wenn du es aus der Autostatt fährst und ich glaube dazu bracht man beide Teile der Zulassungsbescheinigung und wenn du die hast, dann gibt man die auch nicht mehr her 😉 (bei Barzahlung)
Das freut mich wenn du das Geld erst nach der Abholung überwiesen hast.
Meine Frage ist, ob das immer so ist?
Das würde bedeuten, VW gibt das Auto in der Autostadt raus und hat das Geld noch gar nicht. Das kann ich mir nur schwer vorstellen!