Barkauf vom Auto
Hallo,
wenn man beim Kaufvertrag "Barzahlung" angibt. Wann muss man das Geld überweisen? Und vor allem wohin? Zum Händler oder zu VW?
Und wieviel Zeit liegt in der Regel zwischen Überweisung und Auslieferung?
Beste Antwort im Thema
Geh doch einfach zur Bank, heb den vereinbarten Kaufpreis ab, geh damit zu Händler, leg es ihm auf den Tisch, zählt gemeinsam nochmal nach, lass dir den Brief geben, geh damit zur Zulassungsstelle, lasse dein Auto zu, fahre mit den Schildern nach WOB, mach dir nen schönen Tag bei der Fahrzeugabholung und fahr mit deinem neuen Golf nach Hause!
Sorry für den Kettensatz, aber da ich den Eindruck habe, dass uns der Themenstarter irgendwie veräppeln will, habe ich versucht den Kaufvorgang so detailgetreu wie möglich darzustellen! 🙄
42 Antworten
Bei mir war das bei der Finanzierung meines im Prinzip auch so.
Für die Anzahlung hab ich eine Rechnung bekommen, wo ich selber bestimmen konnte, wann ich bezahle.
Geh doch einfach zur Bank, heb den vereinbarten Kaufpreis ab, geh damit zu Händler, leg es ihm auf den Tisch, zählt gemeinsam nochmal nach, lass dir den Brief geben, geh damit zur Zulassungsstelle, lasse dein Auto zu, fahre mit den Schildern nach WOB, mach dir nen schönen Tag bei der Fahrzeugabholung und fahr mit deinem neuen Golf nach Hause!
Sorry für den Kettensatz, aber da ich den Eindruck habe, dass uns der Themenstarter irgendwie veräppeln will, habe ich versucht den Kaufvorgang so detailgetreu wie möglich darzustellen! 🙄
Geht das in Deutschland nicht mit der Bankkarte? Hier in Dänemark habe ich bei dem Händler meine Bankkarte durch das Lesegerät gezogen, PIN eingegeben und das war es. Schönen Dank und allzeit gute Fahrt. Konto muss natürlich gedeckt sein.
Gruß Axel
Wird hierzulande an den üblichen EC-Bezahl-Tagesbeschränkungen von ca. 1000 € (je nach Bank) scheitern...
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leute, machts doch nicht so kompliziert.
wenn ihr das fahrzeug in wob abholt, bekommt ihr beim händler eures vertrauens die dafür benötigten unterlagen samt rechnung. so ist es in der regel.
das heißt an dem tag sollte das geld entweder bar mitgebracht, oder eben mit scheck bezahlt werden (beim händler natürlich). im gegenzug bekommt ihr papiere, rechnung und natürlich den kfz-brief, mit dem ihr rechtmäßiger eigentümer seid. wenn ihr bei so viel geld lieber eine überweisung tätigen wollt, macht ihr das am besten am selben tag an dem ihr die unterlagen von eurem händler bekommt und lasst sie von eurer bank beglaubigen.
dann gibts keine probleme.
ohne kohle kein auto. ist doch wohl klar, oder?
mfg
christian
Gibt es denn nicht mehr den bestätigten Bankscheck? Den habe ich mir immer von den Käufern meiner Gebrauchtwagen geben lassen. (Will ja nicht jeder mit so viel Bargeld unterwegs sein)
Gruß Axel
Bitte nicht alles durcheinander bringen. Fahrzeugbrief bzw. neuerdings Zulassungsbescheinigung Teil II ist KEIN Eigentumsnachweis! Das ist umgangssprachlicher Quatsch. Erst nach Fahrzeugübergabe wird der Käufer Eigentümer. Soll heißen, Geld aufn Tisch damit ich den Breif bekomme wäre ein Eigentor für den Käufer. Geld gegen Auto, vor oder nach Zulassung wie auch immer, Käufer = Eigentümer.
EC-Kartenzahlung geht grundsätzlich, zumindest bei meiner Bank vor ein paar Jahren. Nachteil: Autohaus behält Fahrzeugbrief zur Sicherheit, da Geldeingang 1-3Tage dauern kann (eigentlich was fürn Quatsch, bringt sowieso nichts, von wegen Sicherheit Auto ist doch bereits weg...), so war es bei mir. Übrigens, Kaufpreis sollte schon aufn Girokonto bereit stehen bzw. dementsprechnd hohes Dispo. Die meisten neuen EC-Zahlungsgeräte machen eine Onlineverbindung mit der Bank und können somit sofort überprüfen ob eine Zahlung in der Höhe möglich ist.
Man kann sich glaube ich auch einen gedeckten Scheck von seiner Bank ausstellen lassen. Bin Jurist und kein Bänker, aber vielleicht tümmeln sich welche hier im Forum und könten was dazu schreiben. Alternativ: einfach mal bei seiner Bank vorbei und sich informieren lassen was der einfachste Weg ist die Fahrzeugrechnung zu begleichen.
Zitat:
Original geschrieben von Jekyll00
Geld gegen Auto
Aha, dann geb ich das Geld also meinem netten Betreuer/ meiner netten Betreuerin bei der Übergabe in der Autostadt 🙄
So ein Blödsinn!!
Zitat:
Original geschrieben von Jekyll00
Bitte nicht alles durcheinander bringen. Fahrzeugbrief bzw. neuerdings Zulassungsbescheinigung Teil II ist KEIN Eigentumsnachweis! Das ist umgangssprachlicher Quatsch. Erst nach Fahrzeugübergabe wird der Käufer Eigentümer. Soll heißen, Geld aufn Tisch damit ich den Breif bekomme wäre ein Eigentor für den Käufer. Geld gegen Auto, vor oder nach Zulassung wie auch immer, Käufer = Eigentümer.EC-Kartenzahlung geht grundsätzlich, zumindest bei meiner Bank vor ein paar Jahren. Nachteil: Autohaus behält Fahrzeugbrief zur Sicherheit, da Geldeingang 1-3Tage dauern kann (eigentlich was fürn Quatsch, bringt sowieso nichts, von wegen Sicherheit Auto ist doch bereits weg...), so war es bei mir. Übrigens, Kaufpreis sollte schon aufn Girokonto bereit stehen bzw. dementsprechnd hohes Dispo. Die meisten neuen EC-Zahlungsgeräte machen eine Onlineverbindung mit der Bank und können somit sofort überprüfen ob eine Zahlung in der Höhe möglich ist.
Man kann sich glaube ich auch einen gedeckten Scheck von seiner Bank ausstellen lassen. Bin Jurist und kein Bänker, aber vielleicht tümmeln sich welche hier im Forum und könten was dazu schreiben. Alternativ: einfach mal bei seiner Bank vorbei und sich informieren lassen was der einfachste Weg ist die Fahrzeugrechnung zu begleichen.
da brauch ich nicht zur bank gehn, das einfachste ist BAR zahlen und die sache hat sich.
Zitat:
Original geschrieben von GolfVI_TSI
Aha, dann geb ich das Geld also meinem netten Betreuer/ meiner netten Betreuerin bei der Übergabe in der Autostadt 🙄Zitat:
Original geschrieben von Jekyll00
Geld gegen AutoSo ein Blödsinn!!
In der Autostadt wird kein Auto bezahlt! Dort wirst Du mit Geld wenig anrichten können. Geld gegen Auto war bezogen auf die Fahrzeugübernahme beim Händler/Autohaus.
Bei Werksabholung tauscht man bekanntlich Abholschein gegen Auto.
ich weiß gar nicht warum dieser thread hier so ausschweifend diskutiert wird.
holt ihr das kfz beim händler ab so überweist das geld wie schon von mir beschrieben, bringt es bar mit oder zahlt mit scheck. im gegenzug bekommt ihr die "zulassungsbescheinigung teil I und II, sowie das auto und fertig ist die ganze sache.
mein gott kann doch nicht so schwer sein.
holt ihr in wob ab gehts änlich, nur das ihr zusätzlich noch die kfz-schilder (wenn der händler zugelassen hat) und den abholschein, und dann ab in die autostadt und gut ist.
ich denke mal das ist doch jetzt ausführich besprochen worden!!!!!!!
Ja Admins macht mal zu hier!
Zitat:
Original geschrieben von cw1201
ich weiß gar nicht warum dieser thread hier so ausschweifend diskutiert wird.
holt ihr das kfz beim händler ab so überweist das geld wie schon von mir beschrieben, bringt es bar mit oder zahlt mit scheck. im gegenzug bekommt ihr die "zulassungsbescheinigung teil I und II, sowie das auto und fertig ist die ganze sache.
mein gott kann doch nicht so schwer sein.
holt ihr in wob ab gehts änlich, nur das ihr zusätzlich noch die kfz-schilder (wenn der händler zugelassen hat) und den abholschein, und dann ab in die autostadt und gut ist.ich denke mal das ist doch jetzt ausführich besprochen worden!!!!!!!
ist mir auch unbegreiflich wie man bei dem thema soviel schreiben kann.
immer das hin und her gerede und wenn man fertig ist weiß man weniger als vorher.
ist doch wirklich alles gesagt
*closed*