Bahnübergang bei gelb (Vorschaltung zu rot) besser nicht überfahren ;-)

Aus dem Schaden anderer wird man klug. Wieder was gelernt. Gilt übrigens auch für Radfahrer..... 😰
Ich hätte bei gelb nochmal Gas gegeben.
Hatte ich so nicht auf dem Schirm.

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Bahnuebergang-gelb
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Kenne gar kein gelbes Licht an Bahnübergängen.
Da das Lichtzeichen ohne Vorwarnung an geht, kann das so nicht sein (wäre genauso als würde man bei gelb an der Ampel sofort den Lappen abgeben, nachdem diem, 0,3s bevor man die Haltelinie überfährt, angeht).

Gruß Metalhead

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 13. Juni 2017 um 22:11:43 Uhr:



Laß mal 'nen Link rüberwachsen.
Wie gesagt, das Ding springt 30cm vor der Halteline bei Tempo 50 auf gelb und du bist den Lappen los? So läuft das sicher nicht.

PS. An der Ampel gibts auch den Gelblichtverstoß (kennt fast keiner) 😉

Gruß Metalhead

Genau so funktioniert das, und die Ursache hast du gesetzt. Im Regelfall stehen da einige Verkehrszeichen, die dich darauf hinweisen dass da ein Bahnübergang kommt. Und Schlussendlich immer ein Andreaskreuz.

Und das Andreaskreuz bedeutet Vorfahrt gewähren. Wer da mit 50km/h drüber fährt ist wohl selber schuld. Ich habe in der Fahrschule einmal gelernt, Bahnübergang erkennen, Geschwindigkeit reduzieren, Anhaltebereit sein und erst wenn alles klar ist zügig über die Gleise fahren.

Lichtzeichenanlage und Bahnschranke könnte ja auch defekt sein.

Die Tatsache sieht auch bei mir anders aus, wobei ich bisher bei Rotlicht immer halten konnte.

Gruß Frank

Der Gelblichtverstoß ist an Bahnübergängen zwar teurer, aber für die Frage, ob und wann er vorliegt, gilt das Gleiche wie an anderen Ampeln auch. Ordnungswidrig ist es nur, wenn man "unter Verstoß gegen die Wartepflicht" das Gelblicht missachtet. Und das wiederum ist nur der Fall, wenn man noch gefahrlos hätte halten können.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 15. Juni 2017 um 17:21:24 Uhr:


Und das wiederum ist nur der Fall, wenn man noch gefahrlos hätte halten können.

Das ist bei Bahnübergängen wohl immer der Fall, denn der kundige StVO Leser weiß: "Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern."

Auf der Landstrasse mit 90km/h über Gelb cruisen und dann sagen "Ich konnte nicht gefahrlos anhalten." könnte einen schneller zum Fußgänger machen, als einem lieb ist.

Auch bei mäßiger Geschwindigkeit kann es vorkommen, dass man bei Gelb nicht mehr gefahrlos anhalten kann.

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So ist es - da steht schließlich "mäßige Geschwindigkeit" - nicht "Schrittgeschwindigkeit".

Zitat:

@CV626 schrieb am 17. Juni 2017 um 13:47:42 Uhr:


So ist es - da steht schließlich "mäßige Geschwindigkeit" - nicht "Schrittgeschwindigkeit".

Du kannst nur bei Schrittgeschwindigkeit vor einem Lichtsignal anhalten? Was ist in deinen Augen "mäßig"? Dein Fahrkönnen?

Versuch es mal mit ca. 30 km/h - dürfte den Begriff "mäßig" bereits übersteigen. "Normal" schnell ist in der Stadt 50 km/h, die sind also nicht gemeint.

Und wenn du mir jetzt noch erzählen willst, dass man auch mit 30 km/h bei Gelb nicht mehr anhalten kann, dann liegt das Problem eher bei dir

Auch bei 30 km/h beträgt der Anhalteweg nicht Null. Es ist also auch bei diesem Tempo noch eine Frage, wie weit man vom Lichtsignal entfernt ist, wenn Gelb aufleuchtet. Klar, bei >20 Meter Entfernung und 30 km/h ist das Anhalten kein Problem. Aber bei zB 10 Meter Entfernung würde das bei halbwegs normaler Reaktionszeit nichts mehr.

Aber das ist ja auch kein Problem. In diesem Fall fährt man einfach weiter und gut.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 19. Juni 2017 um 08:39:18 Uhr:


Und wenn du mir jetzt noch erzählen willst, dass man auch mit 30 km/h bei Gelb nicht mehr anhalten kann, dann liegt das Problem eher bei dir

In deinem Satz fehlt etwas Wichtiges: Wie weit bin ich noch weg, wenn sich die Ampel einschaltet? Bei geringer Geschwindigkeit wird das Problem nur gemildert, aber nicht ganz gelöst. Bei 30 km/h hat man einen Anhalteweg von knapp 15 Metern. Jetzt fährst du bei "Ampel aus" in Richtung Bahnübergang und einen Meter vor der Ampel schaltet sich diese ein und wird Gelb. Anhalten vor dem Bahnübergang ist dann nicht mehr möglich und nach deiner Theorie müsste es jetzt ein sattes Bußgeld, Punkte und Fahrverbot geben. Das ist aber zum Glück nicht so.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 19. Juni 2017 um 09:47:59 Uhr:



In deinem Satz fehlt etwas Wichtiges: Wie weit bin ich noch weg, wenn sich die Ampel einschaltet? Bei geringer Geschwindigkeit wird das Problem nur gemildert, aber nicht ganz gelöst. Bei 30 km/h hat man einen Anhalteweg von knapp 15 Metern. Jetzt fährst du bei "Ampel aus" in Richtung Bahnübergang und einen Meter vor der Ampel schaltet sich diese ein und wird Gelb. ..
...
und nach deiner Theorie müsste es jetzt ein sattes Bußgeld, Punkte und Fahrverbot geben...

nach meiner Theorie? Ist schon lustig, wie hier ständig der Sinn von Aussagen verdreht wird. Meine Theorie ist mitnichten, dass man bei Überfahren des Gelblichts für x Millisekunden gleich ein Bußgeld bekommen sollte, wie kommt du auf das dünne Brett?

Ich habe auf die Beiträge der Vorposter geantwortet, die sinngemäß geschrieben hatten, das "mäßige Geschwindigkeit" ja nun nicht Schrittgeschwindigkeit sein kann und man deshalb trotzdem nicht vor dem Gelbsignal anhalten könne.

Meine Antwort darauf war, das gleiche mal bei 30 km/h zu probieren, und gleichzeitig habe ich dabei auch gesagt, dass auch die 30 km/h im Sinne von "mäßiger" Geschwindigkeit sbereits zu viel sein könnten.

Also, was wollt ihr eigentlich? Man lernt in der Fahrschule, einen Bahnübergang langsam zu queren. Ob das jetzt 10, 15 20 oder 30 km/h sind sei dahingestellt. Wenn die Dinger schlecht einsehbar sind, dann fahre ich tatsächlich Schritt. Anpassen der Geschwindigkeit.

Das es immer einen Abstand zum Lichtsignal gibt, ab dem keiner mehr bei keiner Geschwindigkeit halten kann ist doch nun nicht besonders neu. Ich denke, dass das auch nicht das Thema hier ist.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 19. Juni 2017 um 13:10:01 Uhr:



nach meiner Theorie? Ist schon lustig, wie hier ständig der Sinn von Aussagen verdreht wird. Meine Theorie ist mitnichten, dass man bei Überfahren des Gelblichts für x Millisekunden gleich ein Bußgeld bekommen sollte, wie kommt du auf das dünne Brett?

Das "dünne Brett" steht weiter oben in einem deiner Beiträge. Es lautet: "Und wenn du mir jetzt noch erzählen willst, dass man auch mit 30 km/h bei Gelb nicht mehr anhalten kann, dann liegt das Problem eher bei dir." Und da waren die Hinweise, dass man je nach Entfernung auch bei 30 km/h nicht mehr halten kann, völlig korrekt.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 19. Juni 2017 um 13:10:01 Uhr:


Das es immer einen Abstand zum Lichtsignal gibt, ab dem keiner mehr bei keiner Geschwindigkeit halten kann ist doch nun nicht besonders neu. Ich denke, dass das auch nicht das Thema hier ist.

Doch, genau das ist das Thema.

Klar kann keiner Millisekunden vor der Linie mehr anhalten und bei 100m Abstand sollte es jeder schaffen, aber es gibt eben einen riesen Graubereich dazwischen.

Nicht umsonst wird in der Praxis eine normale gelbe Ampel praktisch nie bestraft, denn das Gelb ist im Prinzip der Graubereich über den man trefflich streiten kann.

Interessant.
Ich habe bei gelb auch schon 2-3x noch kurz Gas gegeben und bin noch rüber gehuscht.
Bremsen wäre lockerst möglich gewesen.
Hatte aber keine Lust 10 Minuten zu warten.

Da werde ich in Zukunft also jetzt zumindest aufpassen, dass mich keiner dabei sieht 😁

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 19. Juni 2017 um 15:09:44 Uhr:



Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 19. Juni 2017 um 13:10:01 Uhr:


Das es immer einen Abstand zum Lichtsignal gibt, ab dem keiner mehr bei keiner Geschwindigkeit halten kann ist doch nun nicht besonders neu. Ich denke, dass das auch nicht das Thema hier ist.

Doch, genau das ist das Thema.

Klar kann keiner Millisekunden vor der Linie mehr anhalten und bei 100m Abstand sollte es jeder schaffen, aber es gibt eben einen riesen Graubereich dazwischen.

Nicht umsonst wird in der Praxis eine normale gelbe Ampel praktisch nie bestraft, denn das Gelb ist im Prinzip der Graubereich über den man trefflich streiten kann.

Die StVO regelt das Überfahren einer normalen Ampel mit "Gelb" recht genau.

"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

1.
An Kreuzungen bedeuten:
[..]
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
[..]
3. Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html

Aus dem Text würde ich ableiten, das ich eine Ampel, die "Gelb" zeigt, noch überfahren darf, wenn ich nicht mehr sicher anhalten kann (das gebietet die Sorgfaltspflicht).

Zitat:

@RalphM schrieb am 19. Juni 2017 um 16:14:04 Uhr:


Aus dem Text würde ich ableiten, das ich eine Ampel, die "Gelb" zeigt, noch überfahren darf, wenn ich nicht mehr sicher anhalten kann (das gebietet die Sorgfaltspflicht).

So ist das, aber das ist doch schwammig bis zum geht nicht mehr und nicht genau.
Denn wer definiert denn das "sicher anhalten"?

Einfacher zu sagen ist, wann ein sicheres anhalten immer möglich sein sollte und denn an diesen Punkt hat man den Wechsel von gelb auf rot gelegt. Darum existieren auch unterschiedlich lange Gelbphasen, je nach erlaubter Geschwindigkeit.
Im Umkehrschluss ist die Gelbphase eben der Graubereich, wo so wohl der eine, wie auch andere Schluss zulässig ist.

Ihr werdet streiten können soviel Ihr wollt. Im Verkehrsrecht heißt es:
mäßige Geschwindigkeit = darunter versteht man eine Geschwindigkeit bei der man sofort anhalten kann ohne hartes,erschreckendes bremsen

Der Knackpunkt ist dabei das Wort sofort, welches im Duden folgendermaßen definiert ist:
unmittelbar nach einem bestimmten Geschehen
ohne zeitliche Verzögerung; unverzüglich
innerhalb kürzester Frist

Wird man in der Stadt auf einen nicht einsehbaren Bahnübergang zufahren, man weiß ja das da ein Andreaskreuz steht welches Vorfahrt gewähren bedeutet, dann ist wohl Schrittgeschwindigkeit eine der Verkehrssituation angepasste mäßige Geschwindigkeit.
Anders auf dem Lande, wo ich die Bahngleise 500m nach rechts und links einsehen kann. Was da mäßige Geschwindigkeit ist mag jeder selbst bestimmen, 90km/h sind das bestimmt nicht.

Gruß Frank

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