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Bahnübergang bei gelb (Vorschaltung zu rot) besser nicht überfahren ;-)

Themenstarteram 13. Juni 2017 um 19:28

Aus dem Schaden anderer wird man klug. Wieder was gelernt. Gilt übrigens auch für Radfahrer..... :eek:

Ich hätte bei gelb nochmal Gas gegeben.

Hatte ich so nicht auf dem Schirm.

240,-€

2 Punkte

1 Monat Fahrverbot

Bahnuebergang-gelb
Beste Antwort im Thema

Kenne gar kein gelbes Licht an Bahnübergängen.

Da das Lichtzeichen ohne Vorwarnung an geht, kann das so nicht sein (wäre genauso als würde man bei gelb an der Ampel sofort den Lappen abgeben, nachdem diem, 0,3s bevor man die Haltelinie überfährt, angeht).

Gruß Metalhead

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am 19. Juni 2017 um 16:29

Egal wie schnell man fährt, Reaktionszeit und Bremsweg kann man nicht vermeiden, es sei denn man fährt nicht, sondern steht.

Und die Ampelanlage geht fast immer an, lange bevor man eine Chance hat, einen Zug zu sehen.

Zitat:

@RalphM schrieb am 19. Juni 2017 um 16:14:04 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 19. Juni 2017 um 15:09:44 Uhr:

 

Doch, genau das ist das Thema.

Klar kann keiner Millisekunden vor der Linie mehr anhalten und bei 100m Abstand sollte es jeder schaffen, aber es gibt eben einen riesen Graubereich dazwischen.

Nicht umsonst wird in der Praxis eine normale gelbe Ampel praktisch nie bestraft, denn das Gelb ist im Prinzip der Graubereich über den man trefflich streiten kann.

Die StVO regelt das Überfahren einer normalen Ampel mit "Gelb" recht genau.

"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

1.

An Kreuzungen bedeuten:

[..]

Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

[..]

3. Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html

Aus dem Text würde ich ableiten, das ich eine Ampel, die "Gelb" zeigt, noch überfahren darf, wenn ich nicht mehr sicher anhalten kann (das gebietet die Sorgfaltspflicht).

Hallo,

das Problem ist jetzt nur, dass gelben und roten Lichter am Bahnübergang nichts, aber auch gar nichts mit einer normalen Ampel zu tun haben!

Aber, wenn eine Polizeistreife mal an einem Bahnübergang stehen sollte, so werden die nichts machen, wenn man noch drüberfährt, wenn man <10 m Abstand hat wenn das gelbe Licht angeht. Die Polizisten sehen das ja auch und sind ja auch nicht blöd.

Es man allerdings >20 m weg ist und noch kräftig Gas gibt, um drüber zu kommen, dann könnte es durchaus sein, dass der Führerschein in Gefahr ist. Beim Bahnübergang durchaus berechtigt, weil da ist es nun mal saugefährlich.

 

Grüße,

diezge

am 19. Juni 2017 um 16:54

Zitat:

@diezge schrieb am 19. Juni 2017 um 18:33:20 Uhr:

Es man allerdings >20 m weg ist und noch kräftig Gas gibt, um drüber zu kommen, dann könnte es durchaus sein, dass der Führerschein in Gefahr ist. Beim Bahnübergang durchaus berechtigt, weil da ist es nun mal saugefährlich.

Jein, da kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein.

Eine vorlaufende Gelbphase suggeriert ähnliches einer Ampel und steht man zu dem System, wäre es sinnvoll auch analog damit umzugehen.

Andererseits kann man natürlich die Meinung vertreten, grade das Gasgeben ist nicht tolerabel, weil es verhindert, dass der Autofahrer überhaupt sich vergewissern kann, ob ein Zug kommt. Wenn man die Auffassung vertritt, sollte man die Gelbphase aber gar nicht erst einführen. Wobei man sich damit aus meiner Sicht einer Illusion hingibt, denn glaubt jemand ernsthaft, dass sich die Mehrheit der Autofahrer an einem beschrankten Bahnübergang so verhält, dass sie bei einem Defekt den Zug trotzdem wahrnimmt? Bestenfalls durch Zufall wird das passieren ... bei den meisten.

Gasgeben bei Gelb suggeriert vor allem, dass man eindeutig hätte problemlos anhalten können, wenn man denn gewollt hätte. Man kann dannh nicht mehr argumentieren, dass man schon zu nah am Lichtzeichen war, um noch sicher anhalten zu können.

Das gilt bei gelber Ampel und gelbem Licht am Bahnübergang gleichermaßen.

Nun, alle Autofahrer werden ihren Irrtum aller spätestens merken, wenn zwischen 70 und 5000 Tonnen ihr mickriges Auto plattwalzen.

"Ist doch noch nie was passiert!" "Ging immer gut bis jetzt!" etc. pp.

am 19. Juni 2017 um 17:15

Zitat:

@CV626 schrieb am 19. Juni 2017 um 19:00:26 Uhr:

Gasgeben bei Gelb suggeriert vor allem, dass man eindeutig hätte problemlos anhalten können, wenn man denn gewollt hätte.

Jein, es gibt auch genug Leute, die kurzfristig noch Gas ... auch wenn sie nicht anhalten könnten.

Zitat:

@FoFoGhiaMK1 schrieb am 19. Juni 2017 um 19:00:39 Uhr:

Nun, alle Autofahrer werden ihren Irrtum aller spätestens merken, wenn zwischen 70 und 5000 Tonnen ihr mickriges Auto plattwalzen.

"Ist doch noch nie was passiert!" "Ging immer gut bis jetzt!" etc. pp.

Wenn bei Gelb der Zug vorbei kommt, dann ist nicht nur beim Autofahrer was schief gelaufen.

Und klar, seien wir ehrlich, wenn solch ein Ereignis seltener als ein Lottogewinn ist, dann neigt der Mensch dazu, sich darum nicht zu scheren. Ist vielleicht auch richtig so, denn ansonsten kämen wir im Alltag vermutlich nicht mehr zu recht.

Zitat:

@diezge schrieb am 19. Juni 2017 um 18:33:20 Uhr:

Zitat:

@RalphM schrieb am 19. Juni 2017 um 16:14:04 Uhr:

 

Die StVO regelt das Überfahren einer normalen Ampel mit "Gelb" recht genau.

"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

1.

An Kreuzungen bedeuten:

[..]

Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

[..]

3. Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html

Aus dem Text würde ich ableiten, das ich eine Ampel, die "Gelb" zeigt, noch überfahren darf, wenn ich nicht mehr sicher anhalten kann (das gebietet die Sorgfaltspflicht).

Hallo,

das Problem ist jetzt nur, dass gelben und roten Lichter am Bahnübergang nichts, aber auch gar nichts mit einer normalen Ampel zu tun haben!

[..]

Grüße,

diezge

Naja, im juristischen Sinne schon, wenn auch nur z.T.

Für Bahnübergänge gilt §19 StVO.

Man beachte §19, Abs. 5 letzte Zeile.

Man sollte selbstverständlich einen Bahnübergang nicht bei gelbem Licht überqueren.

Gegen ein Triebfahrzeug kann ein Kraftfahrzeug nur in äußerst seltenen Fällen gewinnen.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 19. Juni 2017 um 14:21:53 Uhr:

...

Das "dünne Brett" steht weiter oben in einem deiner Beiträge. Es lautet: "Und wenn du mir jetzt noch erzählen willst, dass man auch mit 30 km/h bei Gelb nicht mehr anhalten kann, dann liegt das Problem eher bei dir." Und da waren die Hinweise, dass man je nach Entfernung auch bei 30 km/h nicht mehr halten kann, völlig korrekt.

und ich schrieb auch - das hast du mal schlauerweise unterschlagen - dass unter Berücksichtigung des Begriffs "mäßige Geschwindigkeit" auch die 30 km/h vielleicht schon zu schnell sein können.

Wir brauchen hier also keine Rechenkünstler, die mir vorrechnen bis zu welchem Abstand zur Ampel man mit welcher Geschwindigkeit noch anhalten kann, sondern den gesunden Menschenverstand.

Meine Aussage, damit das klar wird: in gefühlten 98% der Fälle sollte der Autofahrer in der Lage sein, vor einem Gelbsignal anhalten zu können. Kann er es nicht, war er idR zu schnell - Punkt. Kein Mimimi was geht und was nicht. Und mäßig kann uU bedeuten, dass ich da mit Schrittgeschwindigkeit rüber muss.

In den anderen 2% der mathematisch denkbaren und konstuierbaren Fälle wird kein Autofahrer von der Polizei zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Kreuzung der Gleise und Gelblicht zeitlich zusammen fallen sollten.

Keine Regel ohne Ausnahme, oder?

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