Bagatellschaden? Bitte um Bewertung!

Skoda Octavia 2 (1Z)

Hallo zusammen,

kaum ist das eine Problem aus der Welt geschafft, da fährt mir einer in meinen schönen Ocatavia 🙁
Die Frage ist jetzt ob ich ein Kostenvoranschlag einhole oder direkt ein Gutachten machen lasse.
Fraglich ist, ob die Grenze für einen Bagatellschaden (~750€) überschritten ist.
Wenn nicht bleibe ich auf den Kosten für ein Gutachten sitzen.

Ich halte mich daher mit meiner Meinung zurück um euch nicht zu beeinflussen.

Geplant ist (wenn keine tragenden Elemente verzogen sind etc.) den Schaden selber zu beheben und mich von der Versicherung auszahlen zu lassen.

Anbei die Bilder um eure Meinung bzw. Schätzung der Schadenhöhe

Zur Beschreibung:
Stoßstange leicht verzogen mit deutlichen Lackschäden
Scheinwerfer nach leicht hinten durchgedrückt mit Schleifspuren/Kratzern
Kotflügel über Scheinwerfer leicht zerkratzt (zwei Kratzer)

Danke!

Beste Antwort im Thema

Aber gerne will ich euch berichten!

Ich habe zunächst einmal die gegnerische Versicherung sowie den Unfallgegener (für den Fall dass er den Schaden übernehmen möchte) angerufen und diese darüber informiert dass ich ein Gutachten einhole, da der Schaden deutlich über 750€ liegt.
Darauf meinte die "freundliche" Dame dass erst ab 2.500€ ein Gutachten durch einen KFZ-Sachverständigen benötigt wird.
Rechtlich steht mir aber sobald die Grenze für einen Bagatellschaden überschritten wurde die Option zu.
Da gabs ein paar Wortgefechte bis ich den Namen "DEKRA" nannte.
Dann kam nur ein kurzes "Achso... jaaaa dann kann ich Sie nicht hindern"

Vermutlich hatte die Damen ein stark überzogenes Gutachten durch "irgendeinen" Gutachter erwartet, da ich schon darauf hingewiesen hatte die Reparatur selbst durchzuführen.
Jeder kennt solche Fälle...

Nun gut: Ich will nix abzocken etc. daher ist die DEKRA für mich die logischte Anlaufstelle.

Daraufhin bin ich noch am gleichen Tag zur DEKRA und habe ein Schadensgutachten erstellen lassen. Das genaue Ergebnis bzw. der Bericht geht mir noch zu, aber der Gutachter hat eine Höhe des Schadens auf ~2.700€ geschätzt. (inkl. Wertminderung / Ausfall)
Ich finde das entspricht den Tatsachen bzw. finde es schon als recht niedrig.

Wenn nach Gutachten (nur netto, also ~2.200€) ausgezahlt wird, werde ich die Front auf RS umbauen. Die Teile kosten beim 🙂 neu ca. 900€ (inkl. Rabatt).

Zusätzlich wies mich der 🙂 sowie der Gutachter darauf hin, dass ich die Mwst. der gekauften Teile, Lackierungen etc. von der Versicherung zurückerhalte.
Das ist bei etwa 1.300€ Gesamtkosten auch nicht zu unterschätzen (-> ~250€)
Und auch die vermackte Stoßstange mit Neblern hat noch einen Gegenwert auf eBay etc.

Zum Werterhalt bzw. Verlust:
Das Auto ist zwar erst 3,5 Jahre alt, hat aber trotzdem schon satte 165tkm runter.
Gekauft habe ich den Wagen erst vor 2 Monaten für ~10t€
Ich werde ihn mindestens noch 2 Jahre fahren. Dann sollte der Wagen mit etwa 190tkm wohl einen Gegenwert von 8t€ erzielen.
Demnach ist der Käufer wenn dann eher nur mittelmäßig an fachgerechten Schönheitsreparaturen interessiert. Das Gutachten belegt ja dass keine tragenden Elemente beschädigt wurden.
Weiter sollte die RS Front an dem Wagen wohl mehr als entschädigen!

Wenn ich den Wagen wie geplant 4 Jahre fahre hat sich die Sache sowieso erledigt.
Die Käufer die da kommen fragen nicht xD

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Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber eine neue Stoßstange mit Lackierung dürfte doch auch bei Skoda schon die 750€ überschreiten. Wenn darüber hinaus noch der Kotflügel beschädigt ist und der Scheinwerfer erneuert werden muss (wenn beispielsweise Halterungen gebrochen sind) dann ergibt sich doch schnell ein Schaden in der Größenordnung von 2.000€.

deutlich über Bagatellgrenze!

Danke für die schnellen Antworten!

Ich war auch fest davon ausgegangen dass das in der Werkstatt deutlich über 750€ kosten wird.
Nur denke ich dass es bei einer Auszahlung der Schadenssumme besser ist ein professionelles Gutachten erstellen zu lassen. Gerade wegen Wertminderung und Leihwagenentschädigung.

Ist die DEKRA dafür eine gute Anlaufstation oder was empfehlt ihr?

Ich nehme mal an, der SUV ist schuld? Dann wird die gegnerische Versicherung einen Gutachter bestellen. Solltest Du dessen Schätzung begründet anzweifeln, kannst Du ein Gegengutachten machen lassen. Bei Eigenreparatur bekommst Du dann den Schaden abzüglich der Mwst. ausgezahlt, wenn sich die Versicherung nicht querstellt. Leihwagen und Wertminderung sind da schon schwieriger durchzusetzen.

Ich würde dringend davon abraten, diese Sache ohne Versicherung und Gutachter durchzuführen, solltest Du oder Dein Gegner so was vorhaben ...

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Ja der SUV ist reingefahren und ich konnte noch gerade so bremsen und leicht auf die Nebenspur ausweichen. Sonst wär ich jetzt wahrscheinlich vom Airbag geküsst.
Schuldfrage ist eindeutig geklärt.
Die gegnerische Versicherung hat mich schon angerufen und mir mitgeteilt dass erst ab 2500€ ein Gutachter bestellt wird. Rechtlich steht mir schon einer ab 750€ zu.

Jetzt hab ich natürlich schon viel gelesen und da wurde immer vorgeschlagen einen eigenen Gutachter zu bestellen, da der der Versicherung meist niedriger abrechnet.
Die Kosten für den Gutachter werden wohl durch die Versicherung getragen, wenn es kein Bagatellschaden ist.

Von dem Gedanken dies nur auf Basis eines Kostenvoranschlages abzurechnen habe ich mich schon entfernt.

Zitat:

Original geschrieben von Woofy_1


Die gegnerische Versicherung hat mich schon angerufen und mir mitgeteilt dass erst ab 2500€ ein Gutachter bestellt wird. Rechtlich steht mir schon einer ab 750€ zu.

Dann ist ja alles bestens, also einen "öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen" Deiner Wahl beauftragen, der soll am besten seine Leistungen direkt mit der gegenerischen Versicherung abrechnen.

Ich hatte Anfang des Jahres mit meinem Golf V einen Parkrempler mit einem unfreundlichen Mercedes: Kotflügel an der Falz etwas eingedrückt, Kratzer im Bereich dieser Beule, Übergang Stoßfänger-Kotflügel leicht verkratzt. Also eigentlich der Klassiker: "Nix wildes".

Denkste!

Ich habe den Schaden nach Kurzbesichtigung an die feinste Adresse Kölns abgetreten, das ging dann so aus:
- 1700 Euro für De-Montage, Montage, Ausbeulen, Verzinnen, Lackarbeiten an Kotflügel und Stoßstange
- 500 Euro für Gutachter (2 Besuche nötig, da ohne Demontage nicht der komplette Schaden ermittelt werden konnte)
- 100 Euro Wertminderung
- 150 Euro Mietwagen

Ich war unterm Strich froh, dass das AH alles für mich erledigt hat und ich nur noch bei der gegnerischen Versicherung meine Wertminderung einfordern musste. Auch wenn ich mir vielleicht die Kohle hätte einstecken und für kleineres Geld "irgendwo" reparieren können, gibt es einfach auch die Situation, wo man mit seiner Zeit und seinen Nerven besseres anfängt, als das alles selbst zu regeln. -Und im umgekehrten Fall macht es der Unfallgegner in 99% der Fällen ganz genauso, da muss man nicht Mutter Theresa spielen.

Du musst ja nun igendwie dem Versicherr darlegen was Du haben möchtest. Sprich offen mit der Versicherung, dass Du Dir die Reparatur selber zutraust und Du nur die Schadenhöhe mit einem Gutachter einholen willst.

Ich würde mir einen KVA von einer Werkstatt geben lassen, diesen einreichen und den Wagen auch dort reparieren lassen. Wertminderung und Nutzungsausfall sind auch Themen die schon zigmal vor Richtern ausgehandelt wurden, sodass es hier verlässliche Größenordnungen gibt.

Da der Schaden ein angabepflichtiger Schaden bei Verkauf ist, würde ich hier nicht ansatzweise die eigenen Hand anlegen. Mit einer Reparatur in einer Fachwerkstatt kann man hinterher belegen, dass der Schaden fachgerecht instand gesetzt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Coestar


Da der Schaden ein angabepflichtiger Schaden bei Verkauf ist, würde ich hier nicht ansatzweise die eigenen Hand anlegen. Mit einer Reparatur in einer Fachwerkstatt kann man hinterher belegen, dass der Schaden fachgerecht instand gesetzt wurde.

Hallo,

wie genau ist das eigentlich definiert? Demnach ist das nun offiziell ein Unfallwagen? Ich dachte immer dass alles, was man an- und abbauen und austauschen kann noch nicht dazu zählt, sondern erst dann wenn der Rahmen beeinträchtigt wird und gerichtet wird.

Auch zum Thema Gutachten hätte ich eine Frage. Was kostet ein Gutachten? Ist der Preis des Gutachtens abhängig von der Höhe des Schadens? Wenn ja, gibt es da eine Faustformel, also Preis des Gutachtens beträgt x % der Schadenshöhe? Musste mich noch nie damit beschäftigen, glücklicherweise.

Danke.

Eigentlich würde ich Dir vor allem raten, nicht mehr allzu lange damit zu warten...

... und bitten, uns am Ende das Ergebnis zu berichten.

Aber gerne will ich euch berichten!

Ich habe zunächst einmal die gegnerische Versicherung sowie den Unfallgegener (für den Fall dass er den Schaden übernehmen möchte) angerufen und diese darüber informiert dass ich ein Gutachten einhole, da der Schaden deutlich über 750€ liegt.
Darauf meinte die "freundliche" Dame dass erst ab 2.500€ ein Gutachten durch einen KFZ-Sachverständigen benötigt wird.
Rechtlich steht mir aber sobald die Grenze für einen Bagatellschaden überschritten wurde die Option zu.
Da gabs ein paar Wortgefechte bis ich den Namen "DEKRA" nannte.
Dann kam nur ein kurzes "Achso... jaaaa dann kann ich Sie nicht hindern"

Vermutlich hatte die Damen ein stark überzogenes Gutachten durch "irgendeinen" Gutachter erwartet, da ich schon darauf hingewiesen hatte die Reparatur selbst durchzuführen.
Jeder kennt solche Fälle...

Nun gut: Ich will nix abzocken etc. daher ist die DEKRA für mich die logischte Anlaufstelle.

Daraufhin bin ich noch am gleichen Tag zur DEKRA und habe ein Schadensgutachten erstellen lassen. Das genaue Ergebnis bzw. der Bericht geht mir noch zu, aber der Gutachter hat eine Höhe des Schadens auf ~2.700€ geschätzt. (inkl. Wertminderung / Ausfall)
Ich finde das entspricht den Tatsachen bzw. finde es schon als recht niedrig.

Wenn nach Gutachten (nur netto, also ~2.200€) ausgezahlt wird, werde ich die Front auf RS umbauen. Die Teile kosten beim 🙂 neu ca. 900€ (inkl. Rabatt).

Zusätzlich wies mich der 🙂 sowie der Gutachter darauf hin, dass ich die Mwst. der gekauften Teile, Lackierungen etc. von der Versicherung zurückerhalte.
Das ist bei etwa 1.300€ Gesamtkosten auch nicht zu unterschätzen (-> ~250€)
Und auch die vermackte Stoßstange mit Neblern hat noch einen Gegenwert auf eBay etc.

Zum Werterhalt bzw. Verlust:
Das Auto ist zwar erst 3,5 Jahre alt, hat aber trotzdem schon satte 165tkm runter.
Gekauft habe ich den Wagen erst vor 2 Monaten für ~10t€
Ich werde ihn mindestens noch 2 Jahre fahren. Dann sollte der Wagen mit etwa 190tkm wohl einen Gegenwert von 8t€ erzielen.
Demnach ist der Käufer wenn dann eher nur mittelmäßig an fachgerechten Schönheitsreparaturen interessiert. Das Gutachten belegt ja dass keine tragenden Elemente beschädigt wurden.
Weiter sollte die RS Front an dem Wagen wohl mehr als entschädigen!

Wenn ich den Wagen wie geplant 4 Jahre fahre hat sich die Sache sowieso erledigt.
Die Käufer die da kommen fragen nicht xD

Na sauber, klingt doch gut, wenn Du eh umbauen willst und nix gegen den Tanz mit den Versicherungen hast.

Und bei solchen Schäden geht es ja auch noch: Selbst wenn die Versicherung sich nun quer stellt und Einwände hat, um die Regulierung in die Länge zu ziehen, bleibst Du wenigstens mobil. Ich würde mich allerdings darauf einstellen, dass gezickt wird. Bist Du rechtschutzversichert?

Und zum Thema später verkaufen: Mein Golf hatte durch die Instandsetzung ja nun eine neu lackierte Stoßstange. Und das sah bei einem 6 Jahre alten Wagen dann auch absolut wertsteigernd (bzw. verlustausgleichend) aus, was der Verkauf dann schließlich auch gezeigt hat.

Zitat:

Original geschrieben von The_Cryss


Hallo,

wie genau ist das eigentlich definiert? Demnach ist das nun offiziell ein Unfallwagen? Ich dachte immer dass alles, was man an- und abbauen und austauschen kann noch nicht dazu zählt, sondern erst dann wenn der Rahmen beeinträchtigt wird und gerichtet wird.

Auch zum Thema Gutachten hätte ich eine Frage. Was kostet ein Gutachten? Ist der Preis des Gutachtens abhängig von der Höhe des Schadens? Wenn ja, gibt es da eine Faustformel, also Preis des Gutachtens beträgt x % der Schadenshöhe? Musste mich noch nie damit beschäftigen, glücklicherweise.

Danke.

also ich halte es so und hab nachfolgende Definition mal übernommen:

Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat. Konkret: Es muss ein Blechschaden vorliegen. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: „Fahrzeug ist Unfallwagen.“ Das wäre nicht der Fall, wenn beispielsweise durch den Unfall nur ein Außenspiegel kaputt wäre. Das wäre dann ein Bagatellschaden.

Natürlich kann es hier fließende Grenzen geben - aber sei es drum:

Bzgl. der eigenen Gutachter:
natürlich hat man ein Anrecht drauf - richtig. Aber auch als Geschädigter muss man der Schadenminderungspflicht nachkommen.

Bei unserem TE wäre das konkret geworden, wenn er nun den Wagen von einer Werkstatt machen lässt. Dann kann es sein, dass man so argumentiert: Einen Schaden bisn Höhe XYZ hätten wir ohne Gutachten abkzeotiert, das haben wir dem UNfallgegner auch gesagt. Dieser hat aber dennoch ein Gutachten verlangt und somit unnötig Mehrkosten ausgelöst (steinigt mich nicht, ich weiss, dass man hier noch wie wild gegenargumentieren kann, aber das wird das erste Argument sein) - dann wird die Rechnung um die Gutachterkosten reduziert.

Was kostet ein Gutachten - gute Frage: Die Versicherer unterhalten i.d.R. mit DEKRA usw. Rahmenabkommen und zahlen deutlich weniger für ein Gutachten. Somit verwundert es mich, dass in unserem vorliegendem Fall die Damen nicht eingelenkt hat und selber die DEKRA von Versichererseite her beauftrag hat.

Für Dich, TE, freut es mich, dass Du weiter gekommen bist.
Natürlich bekommst Du vom Versicherer noch für alle Dienstleistungen, welche Du auf Rechnung machen lässt, noch die Mehrwertsteuer zurück. Aber auch das hätte man (selbst mit RS Umbau) über die Versicherung ohne Theater mit einer Skoda Werkstatt abarbeiten lassen können.

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