B8 mit 190 PS SCR Auslieferungsstop?
Hallo,
ich sollte Anfang April eigentlich meinen neuen Passat bekommen. Heute bekomme ich vom Freundlichen einen Anruf, dass Volkswagen die Auslieferung des Autos (2,0 TDI, 190 PS SCR) gestoppt hat. Angeblich wegen der Schadstoffeinstufung. Näheres ist nicht bekannt.
Kennt Ihr ähnliche Vorgänge? Wie lange kann das dauern??
mfg arni64
Beste Antwort im Thema
Hier gibts das gratis :-)
https://www.merkur.de/.../...r-wichtige-diesel-modelle-zr-9901815.html
396 Antworten
Zitat:
@arme.socke schrieb am 24. April 2018 um 18:53:30 Uhr:
Ist nur schade, dass der neue 4M am Ende in der Höchstgeschwindigkeit 11km/h langsamer ist
Das ist der Grund, warum die Journalisten nicht müde werden uns die Ohren vollzuheulen, weil uns in Deutschland einer abgeht, je grösser der Motor/die Karre ist.
Zitat:
@laptop24 schrieb am 24. April 2018 um 19:36:51 Uhr:
Zitat:
@arme.socke schrieb am 24. April 2018 um 18:53:30 Uhr:
Ist nur schade, dass der neue 4M am Ende in der Höchstgeschwindigkeit 11km/h langsamer istDas ist der Grund, warum die Journalisten nicht müde werden uns die Ohren vollzuheulen, weil uns in Deutschland einer abgeht, je grösser der Motor/die Karre ist.
Danke für Deinen Beitrag. Wir in Deutschland sind in der glücklichen Lage, dass wir manchmal noch dürfen, wenn wir wollen. Davon lebt die Autoindustrie. Wenn ich langsam fahren möchte, fahre ich ein dementsprechendes Fahrzeug und nicht einen 190 PS Diesel.
Zitat:
@arme.socke schrieb am 24. April 2018 um 19:44:49 Uhr:
Danke für Deinen Beitrag. Wir in Deutschland sind in der glücklichen Lage, dass wir manchmal noch dürfen, wenn wir wollen. Davon lebt die Autoindustrie. Wenn ich langsam fahren möchte, fahre ich ein dementsprechendes Fahrzeug und nicht einen 190 PS Diesel.
Gut, ich geb´s zu: ICH finde 222 km/h schnell! Kommt wahrscheinlich drauf an, in welchen Regionen in D man unterwegs ist. In Rhein-Main / Rhein-Neckar kann man das fast nie fahren, außer vielleicht mal bis zur nächsten Stoßstange des Vordermanns.
Selbst bei (relativ) freier Bahn hätte ich immer Angst, dass so ein dämlicher LKW auf die linke Spur zieht (die spielen doch den ganzen Tag am Handy oder am Pinsel rum ...) Nicht umsonst ist jeden Morgen eine andere Autobahn wegen eines LKW-Unfalls für Stunden vollgesperrt. Schnellfahren macht doch nur Spaß, wenn es mal wirklich FREI ist. Aber das gibts hier nie, außer nachts vielleicht. Und nachts finde ich alles über 200 definitiv als zu schnell.
Zitat:
@alpha zulu schrieb am 24. April 2018 um 20:14:11 Uhr:
Zitat:
@arme.socke schrieb am 24. April 2018 um 19:44:49 Uhr:
Danke für Deinen Beitrag. Wir in Deutschland sind in der glücklichen Lage, dass wir manchmal noch dürfen, wenn wir wollen. Davon lebt die Autoindustrie. Wenn ich langsam fahren möchte, fahre ich ein dementsprechendes Fahrzeug und nicht einen 190 PS Diesel.Gut, ich geb´s zu: ICH finde 222 km/h schnell! Kommt wahrscheinlich drauf an, in welchen Regionen in D man unterwegs ist. In Rhein-Main / Rhein-Neckar kann man das fast nie fahren, außer vielleicht mal bis zur nächsten Stoßstange des Vordermanns.
Selbst bei (relativ) freier Bahn hätte ich immer Angst, dass so ein dämlicher LKW auf die linke Spur zieht (die spielen doch den ganzen Tag am Handy oder am Pinsel rum ...) Nicht umsonst ist jeden Morgen eine andere Autobahn wegen eines LKW-Unfalls für Stunden vollgesperrt. Schnellfahren macht doch nur Spaß, wenn es mal wirklich FREI ist. Aber das gibts hier nie, außer nachts vielleicht. Und nachts finde ich alles über 200 definitiv als zu schnell.
Darfst Du ja auch gerne. Mein Liebste findet 200 km/h auch ausreichend. Aber wenn es mal läuft, dann gerne mal mehr. Ist Ansichtssache.
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Zitat:
@arme.socke schrieb am 24. April 2018 um 19:44:49 Uhr:
Danke für Deinen Beitrag. Wir in Deutschland sind in der glücklichen Lage, dass wir manchmal noch dürfen, wenn wir wollen. Davon lebt die Autoindustrie. Wenn ich langsam fahren möchte, fahre ich ein dementsprechendes Fahrzeug und nicht einen 190 PS Diesel.
Das freie Tempo wird auch nur noch für eine gewisse Zeit existieren, wenn unsere NOx-getriebenen Luftverbesserer erst einmal darauf kommen, dass bei entsprechender abgerufener Motorleistung auch der Stickoxidausstoß steigt. Und im Verprügeln der Autoindustrie, auch ohne faktische Grundlage, sind wir ja seit 2,5 Jahren mit Abstand Weltmeister.
Trotzdem gibt es auch mit Tempolimit einen einfachen Grund für leistungsstärkere Autos: Das Erreichen der gewünschten (limitierten) Geschwindigkeit geht einfach schneller. Sei es, dass man schön nach einer Kurve herausbeschleunigen will oder einfach komfortabler (also schneller) auf der Landstraße überholen kann. Beides braucht man nicht, aber nice-to-have ist es durchaus.
Um mal wieder zum Thema zu kommen, gibt es neue Informationen zum BLP?
Ich habe gerade das Angebot mit dem kostenlosen 4-Motion bekommen. Der (alte) Leasingvertrag soll so bleiben wie er ist. Dort steht auch der "Inländische Listenpreis gem. Lieferantenangabe einschl. USt zur Ermittlung des geldwerten Vorteils."
Damit sollte es doch eindeutig sein, oder?
Liefertermin hat der Freundliche leider noch nicht. Zur Zeit bin ich aber über die "Mobilitätserhaltung" von VW mobil.
Zitat:
@SuperbIV schrieb am 26. April 2018 um 17:16:40 Uhr:
ebenfalls heute entsprechendes Angebot Umstieg auf 4x4 erhalten.
Und wie war die Aussage zum BLP oder ist der geldwerte Vorteil für dich nicht interessant?
Ich habe jetzt auch das Angebot zum Gratisupgrade auf 4M bekommen. Alternativ dazu das Angebot zum Downgrade auf den 110kW mit einem zusätzlichen Listenpreisrabatt von 2.000 EUR. Der Liefertermin rutsch leider wieder weiter nach hinten. Ursprünglich hätte ich den 140kW in der ersten Maihälfte erhalten sollen nun stehen wir bei Ende Juli. Auf die Angaben gebe ich allerdings nicht mehr viel.
Vielleicht hilft es euch ja, auch wenna es ein anderer Hersteller ist. Der Fall war ähnlich.
Habe einen 5er bestellt und während der Wartezeit wurden Pakete geändert, wodurch einige Extras, die nun nicht mehr im Paket waren, zusätzlich bestellt wurden (automatisch, ich habe davon gar nichts mitbekommen). Der BLP stieg um knapp 3000 €, aber auf meiner Gehaltsabrechnung sehe ich, dass BMW den BLP nicht erhöht hat.
Ich habe heute auch das Angebot bekommen, entweder das Upgrade auf 4 Motion zu nehmen oder alternativ auf den 1,8 TSI oder 2,0 TSI zu wechseln, mit jeweils 2050 Euro Preisvorteil.
Ich lasse gerade ausrechnen welche Auswirkung das auf die Leasingrate hat. Der Firma ist egal ob Diesel oder Benziner und da der 2,0 TSI vom Bruttolistenpreis günstiger ist, als der 2,0 TDI ist das ja schon attraktiv.
Das Auto wird also komplett neu gebaut. Leider kann man die Konfiguration nicht mehr ändern. Das ist echt schade, denn ich hätte heute das ein oder andere noch geändert. Hat jemand aus dem Forum bei dieser Aktion die Konfiguration anpassen können ?
Ich werde jetzt wohl auch die Mobilitätserhaltung in Anspruch nehmen. Soll nächste Woche kommen. Sehe ich das richtig, dass diese Aktion ein Entgegenkommen von VW wegen der Lieferaussetzung ist und der Leasingvertrag erst läuft, wenn der bestellte Wagen geliefert wird ?
Zitat:
@arni64 schrieb am 26. April 2018 um 18:08:56 Uhr:
Zitat:
@SuperbIV schrieb am 26. April 2018 um 17:16:40 Uhr:
ebenfalls heute entsprechendes Angebot Umstieg auf 4x4 erhalten.
Und wie war die Aussage zum BLP oder ist der geldwerte Vorteil für dich nicht interessant?
Dazu keine Aussage, allerdings für mich auch nicht entscheidend Frage ich beim Konfigurieren nach.
Zitat:
@aldi01 schrieb am 26. April 2018 um 20:56:32 Uhr:
Ich habe heute auch das Angebot bekommen, entweder das Upgrade auf 4 Motion zu nehmen oder alternativ auf den 1,8 TSI oder 2,0 TSI zu wechseln, mit jeweils 2050 Euro Preisvorteil.Ich lasse gerade ausrechnen welche Auswirkung das auf die Leasingrate hat. Der Firma ist egal ob Diesel oder Benziner und da der 2,0 TSI vom Bruttolistenpreis günstiger ist, als der 2,0 TDI ist das ja schon attraktiv.
Das Auto wird also komplett neu gebaut. Leider kann man die Konfiguration nicht mehr ändern. Das ist echt schade, denn ich hätte heute das ein oder andere noch geändert. Hat jemand aus dem Forum bei dieser Aktion die Konfiguration anpassen können ?
Ich werde jetzt wohl auch die Mobilitätserhaltung in Anspruch nehmen. Soll nächste Woche kommen. Sehe ich das richtig, dass diese Aktion ein Entgegenkommen von VW wegen der Lieferaussetzung ist und der Leasingvertrag erst läuft, wenn der bestellte Wagen geliefert wird ?
Habe ich das richtig verstanden, du konntest bei deiner alten Konfiguration nur den Motor ändern?
Ich hab zwar auch das Angebot mit den Benzinern bekommen, bin aber davon ausgegangen neu konfigurieren zu können. Hab aber auch nicht konkret gefragt.
Zitat:
@aldi01 schrieb am 26. April 2018 um 20:56:32 Uhr:
Ich habe heute auch das Angebot bekommen, entweder das Upgrade auf 4 Motion zu nehmen oder alternativ auf den 1,8 TSI oder 2,0 TSI zu wechseln, mit jeweils 2050 Euro Preisvorteil.Ich lasse gerade ausrechnen welche Auswirkung das auf die Leasingrate hat. Der Firma ist egal ob Diesel oder Benziner und da der 2,0 TSI vom Bruttolistenpreis günstiger ist, als der 2,0 TDI ist das ja schon attraktiv.
Das Auto wird also komplett neu gebaut. Leider kann man die Konfiguration nicht mehr ändern. Das ist echt schade, denn ich hätte heute das ein oder andere noch geändert. Hat jemand aus dem Forum bei dieser Aktion die Konfiguration anpassen können ?
Ich werde jetzt wohl auch die Mobilitätserhaltung in Anspruch nehmen. Soll nächste Woche kommen. Sehe ich das richtig, dass diese Aktion ein Entgegenkommen von VW wegen der Lieferaussetzung ist und der Leasingvertrag erst läuft, wenn der bestellte Wagen geliefert wird ?
Hatte Mitte Januar bestellt, ursprünglicher Liefertermin März unverbindlich (Variant 190 PS TDI Fronttriebler).
Anfang April bekam ich die Nachricht, dass sich die Lieferung verzögern würde. Mein Auto wäre fertig, aber sie hätten keinen Motor. Bekam dann aber auch direkt einen Leihwagen (für den ich nur Spritkosten trage).
Mitte April dann die Nachricht, dass das Auto in dieser Konfiguration nicht mehr gebaut werden kann. Bekam die Wahl zum kostenneutralen Umstieg (mit 2050€ Preisvorteil) auf TDI 4motion oder 220PS Benziner. Zur Typänderung gab es ein Formblatt für Änderungswünsche, dort konnte ich weitere Änderungen (diese natürlich nicht kostenfrei) mit eintragen lassen.
Ja, der Leasingvertrag läuft i.d.R. erst, wenn VW seine vertragliche vereinbarte Leistung (sprich: Lieferung des bestellten Fahrzeugs) erbracht hat.
Der Ersatzwagen ist ein Entgegenkommen, da VW mit den Verträgen in Verzug gerät oder geraten wird und eigentlich nicht vom Kunden verlangen kann, diesen Verzug selbst zu tragen.
Ich z.B habe die Umweltprämie in Anspruch genommen. Sollte ich mein altes Auto weiterfahren müssen, müsste ich dieses erst noch einmal über den TÜV jagen (inkl. Reparaturen, neue Bremsscheiben, neue Reifen usw.), was mir dann auch erhebliche, nicht eingeplante Mehrkosten verursachen würde.
Hinsichtlich Verzug:
Wenn in deiner verbindlichen Bestellung ein unverbindlicher Liefertermin aufgeführt ist (dies ist der Normalfall), kann der Händler diesen Termin um einen angemessenen Zeitraum überschreiten (bis zu 6 Wochen gelten als akzebtabel, diese Frist steht normalerweise in den Neuwagenverkaufsbedingungen des Händlers).
Nach dieser ersten Überziehungsfrist kannst du schriftlich eine Lieferung innerhalb angemessener Frist (normalerweise 10 Tage) anmahnen, damit gerät der Händler in Verzug.
Läuft diese 2. Frist ab, kannst du eine weitere Frist setzen mit Androhung auf Zurücktretung vom Vertrag bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
Da VW die für dieses Modell geschlossenen Verträge unmöglich innerhalb dieser Fristen erfüllen kann, müssen sie natürlich Anstrenungen unternehmen, um die Kunden auch zu halten. Die Kosten für einen Ersatzwagen, Heraufstufung/Preisvorteil und späterer Umsatz sind natürlich besser als ausfallender Umsatz oder gar Schadenersatzzahlungen.
Zitat:
@Kung schrieb am 26. April 2018 um 23:18:44 Uhr:
Zitat:
@aldi01 schrieb am 26. April 2018 um 20:56:32 Uhr:
Ich habe heute auch das Angebot bekommen, entweder das Upgrade auf 4 Motion zu nehmen oder alternativ auf den 1,8 TSI oder 2,0 TSI zu wechseln, mit jeweils 2050 Euro Preisvorteil.Ich lasse gerade ausrechnen welche Auswirkung das auf die Leasingrate hat. Der Firma ist egal ob Diesel oder Benziner und da der 2,0 TSI vom Bruttolistenpreis günstiger ist, als der 2,0 TDI ist das ja schon attraktiv.
Das Auto wird also komplett neu gebaut. Leider kann man die Konfiguration nicht mehr ändern. Das ist echt schade, denn ich hätte heute das ein oder andere noch geändert. Hat jemand aus dem Forum bei dieser Aktion die Konfiguration anpassen können ?
Ich werde jetzt wohl auch die Mobilitätserhaltung in Anspruch nehmen. Soll nächste Woche kommen. Sehe ich das richtig, dass diese Aktion ein Entgegenkommen von VW wegen der Lieferaussetzung ist und der Leasingvertrag erst läuft, wenn der bestellte Wagen geliefert wird ?
Hatte Mitte Januar bestellt, ursprünglicher Liefertermin März unverbindlich (Variant 190 PS TDI Fronttriebler).Anfang April bekam ich die Nachricht, dass sich die Lieferung verzögern würde. Mein Auto wäre fertig, aber sie hätten keinen Motor. Bekam dann aber auch direkt einen Leihwagen (für den ich nur Spritkosten trage).
Mitte April dann die Nachricht, dass das Auto in dieser Konfiguration nicht mehr gebaut werden kann. Bekam die Wahl zum kostenneutralen Umstieg (mit 2050€ Preisvorteil) auf TDI 4motion oder 220PS Benziner. Zur Typänderung gab es ein Formblatt für Änderungswünsche, dort konnte ich weitere Änderungen (diese natürlich nicht kostenfrei) mit eintragen lassen.
Ja, der Leasingvertrag läuft i.d.R. erst, wenn VW seine vertragliche vereinbarte Leistung (sprich: Lieferung des bestellten Fahrzeugs) erbracht hat.
Der Ersatzwagen ist ein Entgegenkommen, da VW mit den Verträgen in Verzug gerät oder geraten wird und eigentlich nicht vom Kunden verlangen kann, diesen Verzug selbst zu tragen.
Ich z.B habe die Umweltprämie in Anspruch genommen. Sollte ich mein altes Auto weiterfahren müssen, müsste ich dieses erst noch einmal über den TÜV jagen (inkl. Reparaturen, neue Bremsscheiben, neue Reifen usw.), was mir dann auch erhebliche, nicht eingeplante Mehrkosten verursachen würde.Hinsichtlich Verzug:
Wenn in deiner verbindlichen Bestellung ein unverbindlicher Liefertermin aufgeführt ist (dies ist der Normalfall), kann der Händler diesen Termin um einen angemessenen Zeitraum überschreiten (bis zu 6 Wochen gelten als akzebtabel, diese Frist steht normalerweise in den Neuwagenverkaufsbedingungen des Händlers).
Nach dieser ersten Überziehungsfrist kannst du schriftlich eine Lieferung innerhalb angemessener Frist (normalerweise 10 Tage) anmahnen, damit gerät der Händler in Verzug.
Läuft diese 2. Frist ab, kannst du eine weitere Frist setzen mit Androhung auf Zurücktretung vom Vertrag bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung.Da VW die für dieses Modell geschlossenen Verträge unmöglich innerhalb dieser Fristen erfüllen kann, müssen sie natürlich Anstrenungen unternehmen, um die Kunden auch zu halten. Die Kosten für einen Ersatzwagen, Heraufstufung/Preisvorteil und späterer Umsatz sind natürlich besser als ausfallender Umsatz oder gar Schadenersatzzahlungen.
Wofür hast Du dich entschieden, 4Motion oder Benziener?