B196 nach 2 Jahren auf as2 hochstufen.Petition

https://www.openpetition.de/.../...196-nach-2-jahren-auf-a2-hochstufen

Ich meinte natürlich A2.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Papstpower schrieb am 3. September 2020 um 22:28:32 Uhr:



Zitat:

@HoruAbaSimba schrieb am 3. September 2020 um 13:48:08 Uhr:


längere Strecken Landstraße fallen auch flach, weil man als Autofahrer ganz genau weiss das man bei erlaubten 100 eigentlich immer min. 110 fährt.

Schwierig, solche Ansichten lassen an der charakterlichen Eignung Zweifeln...!

Jemand der sich ~24/7 in nem Forum zu profilieren versucht will über Charaktere urteilen?

Schwierig!

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Zitat:

@Papstpower schrieb am 3. September 2020 um 22:28:32 Uhr:



Zitat:

@HoruAbaSimba schrieb am 3. September 2020 um 13:48:08 Uhr:


längere Strecken Landstraße fallen auch flach, weil man als Autofahrer ganz genau weiss das man bei erlaubten 100 eigentlich immer min. 110 fährt.

Schwierig, solche Ansichten lassen an der charakterlichen Eignung Zweifeln...!

Jemand der sich ~24/7 in nem Forum zu profilieren versucht will über Charaktere urteilen?

Schwierig!

Bei der Aussage...? Leicht!

Als B196-Inhaber würde ich profitieren, aber das kommt nie im Leben. Gibt es nach meiner Kenntnis bisher nirgends und ausgerechnet DE soll den Anfang machen? Es hat doch schon ewig gedauert, mit B196 die seit 2006 mögliche 125er Regelung umzusetzen...
Allerdings wäre ich dafür, dass man B196 nach 2 Jahren -wie A1- mittels Prüfung auf einen vollwertigen A2 aufstocken kann.
Ob ich jetzt 2 Jahre mit B196 oder "richtigem" A1 fahre macht für mich keinen Unterschied.

Es mag für dich keinen Unterschied machen, für die Gesetzgebung allerdings schon.

Daher nochmals:
Es kann niemals einen Aufstieg vom Zusatzcode auf eine Fahrerlaubnisklasse aus dem A-Bereich geben, da der Zusatzcode keine Fahrerlaubnisklasse ist, und schon überhaupt nicht aus dem A-Bereich. Und es kann auch keinen "Anfang" in Deutschland damit geben, da das Fahrerlaubnisrecht EU-Sache ist. Also entweder würde das europaweit (unter Zustimmung aller 27 EU-Staaten) geben, oder nirgends.

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Zitat:

@xrayt1raycer schrieb am 11. September 2020 um 22:46:25 Uhr:


Ob ich jetzt 2 Jahre mit B196 oder "richtigem" A1 fahre macht für mich keinen Unterschied.

Solange du in deinem Dorf bleibst: ja! Fährst du ins Ausland: Nein!

Du hast die Chance eine aufstiegsprüfung zu machen. Die Qualifikation für eine aufstiegsprüfung der Fahrzeugklasse A ist der Vorbesitz einer Fahrzeugklasse A1 oder A2.

Das der Aufstieg mit B196 nicht möglich ist, ist mir schon klar.
Trotzdem fände ich es halt gut, wenn es irgendwann mal möglich wäre. So wie die 125er Erweiterung seit 2006 möglich ist, KÖNNTE doch auch in ferner Zukunft mal die Möglichkeit eingeräumt werden, B196, B111 usw. auf A2 hochzuprüfen.
Als erster Schritt sollte B196 aber mal in den Ländern anerkannt werden, die eine ähnliche Regelung haben. Selbst in Österreich wird B196 anscheinend nicht anerkannt, obwohl die Bedingungen für B196 härter sind als für B111. Aber bei solchen Dingen mit Sinn und Verstand zu argumentieren ist vermutlich genau der falsche Weg ;-)

Zitat:

@xrayt1raycer schrieb am 12. September 2020 um 11:40:39 Uhr:


So wie die 125er Erweiterung seit 2006 möglich ist....

Könntest du mal erklären. was du damit meinst? Welche Erweiterung ist seit 2006 möglich?

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 12. September 2020 um 12:00:26 Uhr:



Zitat:

@xrayt1raycer schrieb am 12. September 2020 um 11:40:39 Uhr:


So wie die 125er Erweiterung seit 2006 möglich ist....

Könntest du mal erklären. was du damit meinst? Welche Erweiterung ist seit 2006 möglich?

Die Möglichkeit, dass die EU-Staaten "A1 in B" (Ich weiß, es ist kein echter A1....) erlauben können, kam doch erst 2006?

Ach das meinst du. Nee, das war in Deutschland im März 1996 umgesetzt worden. Und das war tatsächlich die vollwertige Fahrerlaubnisklasse A1. Resultierend aus der ehemaligen Klasse 4 bis zum Jahre 1980, welche in der Klasse 3 inkludiert war.

Damit konnten ehemals die offenen 50er ohne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gefahren werden, welche ab 1980 dann von den 80ern abgelöst wurden (und später durch die 125er). Und da das europäische Fahrerlaubnisrecht durch eine Reform alle Fahrzeuge bis 125ccm ohne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in einer Klasse zusammen gefasst hat, kamen die Betreffenden zur Klasse A1. Besitzstandswahrung war der entscheidende Faktor.

Dies löste damals übrigens einen ganz ähnlichen Boom auf die 125er aus wie heute der Zusatzcode. Besonders Roller und kleine Cruiser wie etwa Honda Shadow, Yamaha XV 125 und ähnliche Modelle waren aufgrund der meist im fortgeschrittenen Alter befindlichen Leute der Renner.

Interessant, alles doch nicht so einfach, wie man auf den ersten Blick denkt.
Vielleicht kommt ja in ein paar Jahren oder eher Jahrzenten ja tatsächlich eine Änderung, dass man Zusatzcodes aufstocken kann. Es muss ja nur mal ein "hohes Tier" auf die Idee kommen, dass B196, B111 und wie sie alle heißen ja quasi doch ein A1-Schein ist. Allerdings bin ich realistisch und schätze diese Wahrscheinlichkeit gegen 0.

Super, Thema geklärt. Kein A1 = kein Aufstieg.

Also ich fasse mal zusammen was in der Petition steht:

"B SZ 196 soll nach 2 Jahren zu B SZ xxx werden und das Führen von Fahrzeugen erlauben, welche den A2 erfordern."

Also weiterhin: Keine Fahrten im Ausland, keine Aufstiegsmöglichkeit zum A oder A2 oder A1 und weiterhin neue Kosten.

Da wäre es wohl praktischer gewesen gleich den A zu machen, oder? 😁

Grüße, Martin

Zitat:

@xrayt1raycer schrieb am 12. September 2020 um 13:09:52 Uhr:


Die Möglichkeit, dass die EU-Staaten "A1 in B" (Ich weiß, es ist kein echter A1....) erlauben können, kam doch erst 2006?

Nein. Das gab es bereits vorher schon. Siehe Italien, Spanien und Frankreich - alle ohne Bestandschutz älterer Klassen welche den 125er inkludiert hatten. Also kein "Klasse IV wird Klasse A1" wie in Deutschland.

2006 wurde lediglich die Möglichkeit dies zu tun harmonisiert, was bis 2011 in nationales Recht umzuwandeln war (falls gewünscht) und 2013 in Kraft treten konnte (falls gewünscht).

Grüße, Martin

Ne, dann fallen sie ja alle durch Theorie- und Praxisprüfung...

...oder haben jedenfalls Angst davor. Aber vermutlich nicht alle sondern nur diejenigen, die das realistisch einschätzen.

Grüße, Martin

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