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B196 in der Schweiz

Themenstarteram 19. April 2020 um 11:23

Hallo zusammen,

ich interessiere mich für den B196 Führerschein, um damit zur Arbeit zu pendeln. Ich wohne im Grenzgebiet zur Schweiz und müsste als Grenzgänger täglich über die Grenze. Mir ist jetzt bewusst, dass der B196 grundsätzlich NICHT im Ausland gilt.

Allerdings habe ich folgende Paragraphen in der Schweizer Verkehrsordnung gefunden:

SR 741.51 Art 42/2:

"Der ausländische nationale oder internationale Führerausweis berechtigt den Inhaber in der Schweiz zur Führung der Motorfahrzeugkategorien, die auf dem Ausweis ausdrücklich, verständlich und in lateinischer Schrift dokumentiert sind"

und SR 741.51 Art 43/2:

"Führer von ausländischen Motorfahrrädern, Kleinmotorrädern und Motorrädern mit einem Zylinderinhalt bis 125 cm3, die das in ihrem Herkunftsland vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, sind zu Fahrten in der Schweiz zugelassen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen."

Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19760247/index.html

Da die Schweizer beim Motorradführerschein etwas lockerer als wir in DE sind, könnte ich mir vorstellen, dass sie den B196 anerkennen, bzw. gar nicht verlangen? Beim ersten Zitat könnte ich mir noch vorstellen, dass die 125ccm nicht anerkannt werden, weil ja kein A1 drauf steht. Allerdings scheint mir Art43/2 jedem das Führen einer 125er zu erlauben, die das in DE vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, oder?

Hat da jemand schon Erfahrungen sammeln können, evtl auch mit dem AT Code 111 Schein? Ich werde versuchen morgen jemanden am Telefon zu erreichen, vielleicht können die Auskunft geben.

Danke euch und schönen Sonntag!

Beste Antwort im Thema

Die von dir zitierte Passage zielt auf etwas anderes ab: Der A1 war in .de ab 16. In Österreich (und ein paar weiteren EU-Ländern) durfte daher kein Deutscher mit 125er unter 18 Jahren fahren - ansonsten Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Schweiz hat die Ausnahme eingeführt damit die deutschen U18-Touris mit ihren 125ern in die Schweiz fahren durften WEIL der A1 in .ch unter 18 nur für maximal 50 ccm zulässig war.

Somit wurde lediglich das erlaubt, was in .de mit dem A1 sowieso möglich war, per EU-Recht aber von jedem Mitgliedsstaat untersagt werden konnte. Die Schweiz hat lediglich das erlaubt, was in .de bereits zulässig war. Nicht mehr, nicht weniger.

Genau gleich läuft es beim B SZ 196. Der wird in der Schweiz genau so anerkannt wie er im deutschen Recht verankert ist:

Zitat:

Im Inland [Deutschland] Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Grüße, Martin

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Die von dir zitierte Passage zielt auf etwas anderes ab: Der A1 war in .de ab 16. In Österreich (und ein paar weiteren EU-Ländern) durfte daher kein Deutscher mit 125er unter 18 Jahren fahren - ansonsten Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Schweiz hat die Ausnahme eingeführt damit die deutschen U18-Touris mit ihren 125ern in die Schweiz fahren durften WEIL der A1 in .ch unter 18 nur für maximal 50 ccm zulässig war.

Somit wurde lediglich das erlaubt, was in .de mit dem A1 sowieso möglich war, per EU-Recht aber von jedem Mitgliedsstaat untersagt werden konnte. Die Schweiz hat lediglich das erlaubt, was in .de bereits zulässig war. Nicht mehr, nicht weniger.

Genau gleich läuft es beim B SZ 196. Der wird in der Schweiz genau so anerkannt wie er im deutschen Recht verankert ist:

Zitat:

Im Inland [Deutschland] Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Grüße, Martin

Themenstarteram 19. April 2020 um 14:34

Hallo X-FISH, vielen Dank für deine Antwort! Das ist eine interessante Info bzgl. der Unterschiede mit dem Mindestalter.

Wenn du sagst, dass der B SZ 196 so anerkannt wird, wie er im deutschen Recht verankert ist, müsste ich ja dann NICHT damit fahren dürfen, oder? Wenn nur anerkannt wird, dass man damit im deutschen Inland fahren darf...

Wie gesagt werde ich versuchen, auch das Amt in Basel zu erreichen, aber ich fürchte die werden mir auch nur das Zitat vorlegen. Am besten wäre natürlich ein Infoblättchen zum 196, vor allem weil Basel versucht den Autoverkehr der Grenzgänger einzudämmen.

Danke nochmal für deine Zeit.

Zitat:

@aleqx schrieb am 19. April 2020 um 16:34:13 Uhr:

Wenn du sagst, dass der B SZ 196 so anerkannt wird, wie er im deutschen Recht verankert ist, müsste ich ja dann NICHT damit fahren dürfen, oder? Wenn nur anerkannt wird, dass man damit im deutschen Inland fahren darf...

Korrekt. So wie es explizit in der Erklärung der nationalen Schlüsselzahlen für Deutschland definiert wurde: Nur im Inland.

Gleiches gilt auch für den Code 111 der Österreicher. Der gilt in .de auch nicht.

Zitat:

@aleqx schrieb am 19. April 2020 um 16:34:13 Uhr:

Wie gesagt werde ich versuchen, auch das Amt in Basel zu erreichen, aber ich fürchte die werden mir auch nur das Zitat vorlegen. Am besten wäre natürlich ein Infoblättchen zum 196, vor allem weil Basel versucht den Autoverkehr der Grenzgänger einzudämmen.

Als Deutscher muss man in .ch den A1 machen wenn man eine 125er führen will. Man bekommt also keinen A1 geschenkt wenn man in .de das Mindestalter erreicht hat - man muss schon die Klasse erworben haben damit sie übernommen werden kann. War auch schon früher so - darum hab ich ja einen schweizerischen A1 in meinem deutschen Führerschein. ;)

Dir fehlt also der A1 in deinem Führerschein damit du 125er in .ch führen darfst. Ohne A1 -> hast du nur die Klasse B und die ist nicht für 125er in .ch.

Der B SZ 196 ändert nichts daran. Da verhält es sich genauso wie mit anderen dreistelligen Schlüsselzahlen.

Was du generell durchrechnen solltest/kannst: Ob sich der B SZ 196 für dich rechnet oder ob du nicht lieber gleich die Klasse A erwerben solltest. Etwa 600 Euro Unterschied beim Erwerb - dafür kannst du in ganz Europa jedes Motorrad führen.

Ein wenig Grübelhilfe: www.600ccm.info - Leichtkrafträder mit Klasse B führen (Entscheidung vom Bundesrat)

Verglichen mit den übrigen Kosten (Schutzbekleidung, Motorrad, Unterhalt, etc.) sind die 600 Euro Unterschied zwischen B SZ 196 und A nicht wirklich groß - die Einschränkungen was man im Vergleich zum A nicht darf dafür schon deutlich größer.

Grüße, Martin

Themenstarteram 19. April 2020 um 16:14

Alles klar, danke nochmal für die ausführliche Antwort. Den verlinkten Beitrag habe ich gleich gelesen, da gibts echt super Informationen.

Den normalen A/A1 in DE zu machen wäre bei uns in der Gegend allerdings ein gutes Stück teurer als der B196. Diesen habe ich pauschal für 650€ gefunden. In der gleichen Fahrschule kostet der normale A1 dann allerdings in etwa 2000€, wenn man von 10 normalen Stunden ausgeht.

Wenn es ginge würde ich den A1 ja gleich in CH machen, allerdings wird man dazu dort einen Wohnsitz brauchen, oder? Die bisherigen Angaben die ich dazu finden konnte, setzen das zumindest voraus.

Kannst du denn die 2000€ auch plausibel aufschlüsseln?!

 

https://fahrschulemetropol.de/kosten

Themenstarteram 19. April 2020 um 17:28

Also so teilen sich die Kosten auf:

Grundbetrag: 280

Prüfung: 190

Normal: 600 (10 x 60)

Sonder: 864 (12 x 72)

Sonstiges (Sehtest, Erste Hilfe) ca. 70

Damit kommt man auf etwa 2000€. Die Frage ist halt, ob es tatsächlich 10 normale Fahrstunden braucht, und ob man die Fahrprüfung auch gleich besteht. Je nachdem kann es noch etwas billiger oder teurer werden. Bei der gleiche Fahrschule kostet der B196 650€. Ist dann schon ein ziemlicher Unterschied.

LG

Zitat:

@aleqx schrieb am 19. April 2020 um 18:14:34 Uhr:

Den normalen A/A1 in DE zu machen wäre bei uns in der Gegend allerdings ein gutes Stück teurer als der B196. Diesen habe ich pauschal für 650€ gefunden. In der gleichen Fahrschule kostet der normale A1 dann allerdings in etwa 2000€, wenn man von 10 normalen Stunden ausgeht.

Vorsicht bei Pauschalangeboten.

Daher Mal ein paar - früher auch von Fahrlehrern und Fahrschulbetreibern - hier bei Motor-Talk verlinkte Seiten und Informationen:

Zitat:

Der Führerschein ist keine Ware sondern eine Dienstleistung!

Beachten Sie bitte beim vergleichen der Preise einzelner Fahrschulen darauf, dass der Führerschein keine Ware sondern eine Dienstleistung ist. Hier gibt es sehr große Unterschiede bezüglich der Qualität und der Serviceleistungen. Ein Qualitativ hochwertige Ausbildung kann nicht billig sein!

Quelle: http://preiswahrheit.de/?page_id=12

 

Zitat:

Preisinformation nach §19 Fahrlehrergesetz

[...] Niemand kann Dir auf den Euro genau vorhersagen, was eine Führerscheinausbildung kostet, denn die endgültige Summe hängt natürlich stark davon ab, wieviel Übungsfahrstunden Du am Ende benötigst. Pauschalangebote dürfen Fahrschulen dem Gesetz nach nicht unterbreiten. [...]

Quelle: https://www.achims-fahrschule-wf.de/preise/

Zitat:

[...] Festpreise

Fallen Sie nicht auf Pauschalangebote (z.B. 800 Euro für den Kl. B Führerschein) herein. Pauschalangebote sind gesetzlich verboten! Sollten Sie mit einem Pauschalangebot gelockt werden, dann lassen Sie sich es schriftlich geben. Sie werden nun aber feststellen, dass diese Fahrschule einen Rückzieher macht. Aber ohne etwas schriftliches, haben Sie später nichts in der Hand. [...]

Quelle: https://www.stefans-fahrschule.eu/.../?tx_ttnews%5Btt_news%5D=22

Der §19 Fahrlehrergesetz auf welchen hingewiesen wurde: https://www.buzer.de/gesetz/4512/a62483.htm

Einfach gesagt: Pauschalen nur für Theorieunterricht, stundenbasierend für die Praxis. Wenn einer die erforderlichen Stunden für den B SZ 196 nur von der Maschine fällt -> da kann kein Fahrlehrer hinterher sagen »hast gut gemacht, kannst jetzt fahren«.

Daher: Pauschalangebote sind mit viel Vorsicht zu genießen - sie haben den Ruf häufig mutmaßlich reine Lockangebote zu sein.

Beispiel von deienr Fahrschule: Sie wollen also für die gleiche Leistung mal 50, mal 280 Euro (Teilnahme am Theorieunterricht und Pauschale für den Papierkram). Abhängig davon ob es der B SZ 196 ist (50 Euro) oder der A (280 Euro).

Denn die Stunden müssen ja mit 60 Euro gleich viel kosten. 10 Stunden beim A oder B SZ 196 kosten also gleich viel: 600 Euro.

Zitat:

@aleqx schrieb am 19. April 2020 um 18:14:34 Uhr:

Wenn es ginge würde ich den A1 ja gleich in CH machen, allerdings wird man dazu dort einen Wohnsitz brauchen, oder? Die bisherigen Angaben die ich dazu finden konnte, setzen das zumindest voraus.

Richtig. Ich hatte einen Wohnsitz in .ch für mehr als ein halbes Jahr. Ansonsten wäre das nicht mit dem A1 gegangen.

Grüße, Martin

Ach ja, da war noch was:

Zitat:

@aleqx schrieb am 19. April 2020 um 19:28:19 Uhr:

Normal: 600 (10 x 60)

Sonder: 864 (12 x 72)

[...]

Damit kommt man auf etwa 2000€.

Da ist der Hund begraben: Beim B SZ 196 musst du 10 normale Stunden machen - beim A nicht. Da musst du so viele machen wie du brauchst. Die 12 anderen Stunden sind aber vorgegeben. Das allerdings alles zusammenzurechnen ist dann die von mir genannte Vergackeierung: Also den A bekommst du nicht unter 22 Stunden hin, aber den B SZ 196 sollst du in 10 Stunden schaffen? Merkst du was? ;)

Grüße, Martin

Themenstarteram 19. April 2020 um 20:37

Naja das stimmt schon, die Rechnung ist nicht ganz fair - aber trotzdem steht man am Ende evtl mit einem Führerschein/Fahrerlaubnis da.

Wenn ich halt einen normalen A Schein machen würde, komme ich recht sicher nicht ohne normale Stunden aus, beim B196 macht man die Vorgabe und das wars. Was davon jetzt Sinn macht, auch aus Sicherheitsgründen, sei mal dahin gestellt.

An sich will ich ja nur normal zur Arbeit fahren :|

Zitat:

@aleqx schrieb am 19. April 2020 um 22:37:58 Uhr:

[...] beim B196 macht man die Vorgabe und das wars. [...]

Nicht wenn die Fahrschule bzw. der Fahrlehrer richtig arbeitet. Wenn sie nur Kohle verdienen wollen, dann ja.

Darum ist diese Pauschale für den B SZ 196 ja auch mehr als bedenklich. Ja, etliche werden damit klarkommen. Ja, in anderen Ländern hat man nicht mal 10 Ausbildungsfahrten. Ja, das kann alles schon so klappen - muss aber nicht. Was ist dann? Lässt man dann die B SZ 196 Inhaberinnen und Inhaber mit unzureichender Praxis auf die Welt los? Okay, kann man machen...

Das beißt sich eben mit der »richtigen Ausbildung« und den Vorgaben dafür:

Fahrschüler-Ausbildungsordnung - § 7 Ausnahmen

Zitat:

(2) Der Fahrlehrer darf, soweit in den Fällen von Absatz 1 eine Prüfung abzulegen ist, den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass er über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/__7.html

Also eigentlich soll man erst dann eine Prüfung machen wenn man die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Aber wenn man den B SZ 196 macht bei dem es keine Prüfung gibt - > man kann dumm wie Brot sein, weitab von notwendigen Kenntnissem und Fähigkeiten agieren und darf trotzdem mit 80 bis 130 km/h herumfahren. Mkay... ;) In Frankreich haben sie vermutlich genau deshalb das Äquivalent zum B SZ 196 ganz schnell wieder abgeschafft.

Die Aussagen mancher - nicht aller - lesen sich leider eben so: »Ich kann nicht durch die Prüfung fallen weil es weder Theorie noch Praxis als Prüfung gibt. Darum mache ich den B SZ 196.«. Das ist IMHO der falsche Ansatz. Also entweder will ich eine anständige Ausbildung und wissen das ich die Prüfung bestehe - oder mir geht es nicht darum ein paar Euro gegenüber der Klasse A zu sparen sondern will nicht geprüft werden. Weil man durchfallen könnte... Also wer so an die Sache rangeht und keine Prüfung machen will weil man glaubt sie nicht bestehen zu können -> ich glaube dann sollte man generell die Teilnahme am Straßenverkehr in motorisierten Fahrzeugen mal ernsthaft überdenken. :D

Grüße, Martin

Zitat:

@X_FISH schrieb am 19. April 2020 um 21:24:15 Uhr:

Ach ja, da war noch was:

Zitat:

@X_FISH schrieb am 19. April 2020 um 21:24:15 Uhr:

Zitat:

@aleqx schrieb am 19. April 2020 um 19:28:19 Uhr:

Normal: 600 (10 x 60)

Sonder: 864 (12 x 72)

[...]

Damit kommt man auf etwa 2000€.

Da ist der Hund begraben: Beim B SZ 196 musst du 10 normale Stunden machen - beim A nicht. Da musst du so viele machen wie du brauchst. Die 12 anderen Stunden sind aber vorgegeben. Das allerdings alles zusammenzurechnen ist dann die von mir genannte Vergackeierung: Also den A bekommst du nicht unter 22 Stunden hin, aber den B SZ 196 sollst du in 10 Stunden schaffen? Merkst du was? ;)

Grüße, Martin

Das stimmt einfach nicht.

Es sind bei A1 mindestens 12 Stunden a 45 Minuten

Und bei BSZ mindestens 5 a 90 Minuten.

Das ergibt ne Differenz von 2 Stunden a 45 Minuten.

Imho ist die Auskunft der Fahrschule einfach Unsinn.

Ein Blick (ok, werden eher 2-3 Blicke) in die FahschülerAusbildungsOrdnung schafft Klarheit:

https://www.gesetze-im-internet.de/.../BJNR131800012.html

Würde mich für den A1 nach einer anderen Fahrschule umsehen. Fair ist allerdings, dass sie durchaus schreibt, dass es deutlich teurer werden kann.

Zitat:

@aleqx schrieb am 19. April 2020 um 19:28:19 Uhr:

Also so teilen sich die Kosten auf:

Grundbetrag: 280

Prüfung: 190

Normal: 600 (10 x 60)

Sonder: 864 (12 x 72)

Sonstiges (Sehtest, Erste Hilfe) ca. 70

LG

Hast du die Preise meiner Internetseite vergleichen?

 

Da kostet die Sonderfahrt 45€, die normale 45min Fahrstunde 35€.

Die Differenz zu deinem 72€ ist dagegen sehr sportlich... Grundgebühr ebenso, deine 280€ zu 50€. Ich selbst habe damals 35€ gezahlt.

 

Wenn ich in diesen Rechner zusätzlich 10 Fahrstunden eingebe, komme ich auf 1065€, zusätzlich die reinen Prüfungsgebühren...

Wo gibt es sowas? Normal Fahrstunde gibt es hier nicht unter 55 Euro, die Regel sind ehr 65 Euro die Stunde.

Es liegt wohl stark an der Region

In Düsseldorf bei meiner Fahrschule kostete die Fahrstunde 48,- (vor Corona) :-(

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