B196 in der Schweiz
Hallo zusammen,
ich interessiere mich für den B196 Führerschein, um damit zur Arbeit zu pendeln. Ich wohne im Grenzgebiet zur Schweiz und müsste als Grenzgänger täglich über die Grenze. Mir ist jetzt bewusst, dass der B196 grundsätzlich NICHT im Ausland gilt.
Allerdings habe ich folgende Paragraphen in der Schweizer Verkehrsordnung gefunden:
SR 741.51 Art 42/2:
"Der ausländische nationale oder internationale Führerausweis berechtigt den Inhaber in der Schweiz zur Führung der Motorfahrzeugkategorien, die auf dem Ausweis ausdrücklich, verständlich und in lateinischer Schrift dokumentiert sind"
und SR 741.51 Art 43/2:
"Führer von ausländischen Motorfahrrädern, Kleinmotorrädern und Motorrädern mit einem Zylinderinhalt bis 125 cm3, die das in ihrem Herkunftsland vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, sind zu Fahrten in der Schweiz zugelassen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen."
Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19760247/index.html
Da die Schweizer beim Motorradführerschein etwas lockerer als wir in DE sind, könnte ich mir vorstellen, dass sie den B196 anerkennen, bzw. gar nicht verlangen? Beim ersten Zitat könnte ich mir noch vorstellen, dass die 125ccm nicht anerkannt werden, weil ja kein A1 drauf steht. Allerdings scheint mir Art43/2 jedem das Führen einer 125er zu erlauben, die das in DE vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, oder?
Hat da jemand schon Erfahrungen sammeln können, evtl auch mit dem AT Code 111 Schein? Ich werde versuchen morgen jemanden am Telefon zu erreichen, vielleicht können die Auskunft geben.
Danke euch und schönen Sonntag!
Beste Antwort im Thema
Die von dir zitierte Passage zielt auf etwas anderes ab: Der A1 war in .de ab 16. In Österreich (und ein paar weiteren EU-Ländern) durfte daher kein Deutscher mit 125er unter 18 Jahren fahren - ansonsten Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Schweiz hat die Ausnahme eingeführt damit die deutschen U18-Touris mit ihren 125ern in die Schweiz fahren durften WEIL der A1 in .ch unter 18 nur für maximal 50 ccm zulässig war.
Somit wurde lediglich das erlaubt, was in .de mit dem A1 sowieso möglich war, per EU-Recht aber von jedem Mitgliedsstaat untersagt werden konnte. Die Schweiz hat lediglich das erlaubt, was in .de bereits zulässig war. Nicht mehr, nicht weniger.
Genau gleich läuft es beim B SZ 196. Der wird in der Schweiz genau so anerkannt wie er im deutschen Recht verankert ist:
Zitat:
Im Inland [Deutschland] Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Grüße, Martin
34 Antworten
Zitat:
@koelsch schrieb am 21. April 2020 um 09:10:31 Uhr:
Wo gibt es sowas? Normal Fahrstunde gibt es hier nicht unter 55 Euro, die Regel sind ehr 65 Euro die Stunde.
Es liegt wohl stark an der Region
Im Link findest sicherlich auch du eine Adresse...!?
Eine in Berlin verschenkt die Führerscheine und die anderen 500 Fahrschulen dort? Man muss Glück haben und große Konkurrenz haben. Habe hier auch eine gefunden die für den B 196 nur 550 Euro haben will für die 10 Stunden. Dann kam der Satz wo ich von der Abstand genommen habe. So ungefähr: "Die Ausbildung erfolgt nach der Verordnung für Klasse A1 mit Ausweichmanöver, Kreisfahrten usw. Kein A1 Schüler schafft das innerhalb der Pflichtstunden"
Man horche wie die an das Geld kommen, das sind alles nur Lockangebote die einen Kampfpreis aufrufen
Zitat:
@koelsch schrieb am 21. April 2020 um 21:32:41 Uhr:
[...] Dann kam der Satz wo ich von der Abstand genommen habe. So ungefähr: "Die Ausbildung erfolgt nach der Verordnung für Klasse A1 mit Ausweichmanöver, Kreisfahrten usw. Kein A1 Schüler schafft das innerhalb der Pflichtstunden"
Man horche wie die an das Geld kommen, das sind alles nur Lockangebote die einen Kampfpreis aufrufen
Wenn du das in einem der anderen B SZ 196 Threads schreibst wirst du böse abgewatscht. 😉
Grüße, Martin
Also ich habe glatte 600€ für B196 in Duisburg gezahlt und hatte eine super Betreuung von einem klasse Fahrlehrer und er hat mir viel beigebracht.
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Hallo zusammen,
danke schonmal für die vielen Antworten.
Ich habe nach längerem Mailverkehr mit dem Basler Strassenverkehrsamt eine Rückmeldung zum B SZ196: wenig überraschend "Nein". Allerdings war die Sache nicht so klar, wie ich das zunächst vermutet hatte. Ich hatte nämlich zuerst eine positive Rückmeldung bekommen, nur bei genauerem Nachfragen hat das Amt dann Rückfrage mit dem deutschen Landesratsamt gehalten und mir abgesagt.
Letztendlich will (und soll) sich kein Sachbearbeiter den Schuh anziehen und eine solche Fahrerlaubnis bestätigen. Ist zwar schade, aber verständlich. Was ich betonen muss, ist wie schnell das Amt reagiert hat und wie freundlich der Kontakt war. Die erste E-Mail-Antwort kam nach sage und schreibe 30 Minuten!
Nachdem der B196 jetzt wegfällt, überlege ich ernsthaft den normalen A-Schein zu machen. Leider ist das Preisniveau im Dreiländereck recht hoch, da spielt die Kaufkraft der Schweizer sicherlich eine Rolle.
Ob das Pendeln zur Arbeit mit einem Motorrad überhaupt Sinn macht, muss ich jetzt noch rausfinden.
LG aleqx
ich habe mich auch gegen B196 und für den A entschieden. Ländereinschränkung war bei mir der Sekundärgrund. Wichtiger war die Tatsache, dass bei den 125er Maschinen nur eine geringe Auswahl zu richtig hohen Preisen existiert.
Den Mehrpreis des A spart man definitiv beim Kauf der Maschine und mehr Spass macht mehr Leistung und Drehmoment ja auch.
Zitat:
@aleqx schrieb am 23. April 2020 um 09:44:27 Uhr:
Nachdem der B196 jetzt wegfällt, überlege ich ernsthaft den normalen A-Schein zu machen. Leider ist das Preisniveau im Dreiländereck recht hoch, da spielt die Kaufkraft der Schweizer sicherlich eine Rolle.
Hält sich in Grenzen. In den Ländergrenzen um genau zu sein. Mit den Preisen für den Führerschein haben weder Schweiz noch Frankreich noch das entfernte Österreich was zu tun.
Warum? Weil keiner von deren Einwohner den deutschen Führerschein erwerben kann. 😁
Die Motorräder sind in der Ecke wo du lebst eher günstiger als teurer weil sie nach .ch oder .at zu importieren wegen der Einfuhrbestimmungen (.ch) und der NoVa (.at) nicht rechnet.
In Frankreich sind die Maschinen i.d.R. günstiger bzw. die Verhandlungen mit den Muttersprachlern dort ist einfacher als mit den Deutschen, welche häufig außer "Merde" nicht viel hinbekommen. 😁
Eine Maschine solltet du also günstig finden. Jetzt musst du nur noch eine anständige Fahrschule finden -> frag im Freundes- und Bekanntenkreis rum. Eventuell macht ja irgendwo noch wer den A oder der Nachwuchs den A1 oder B.
Grüße, Martin
Zitat:
Die Aussagen mancher - nicht aller - lesen sich leider eben so: »Ich kann nicht durch die Prüfung fallen weil es weder Theorie noch Praxis als Prüfung gibt. Darum mache ich den B SZ 196.«. Das ist IMHO der falsche Ansatz. Also entweder will ich eine anständige Ausbildung und wissen das ich die Prüfung bestehe - oder mir geht es nicht darum ein paar Euro gegenüber der Klasse A zu sparen sondern will nicht geprüft werden. Weil man durchfallen könnte... Also wer so an die Sache rangeht und keine Prüfung machen will weil man glaubt sie nicht bestehen zu können -> ich glaube dann sollte man generell die Teilnahme am Straßenverkehr in motorisierten Fahrzeugen mal ernsthaft überdenken. 😁
Ach komm, als ob du bei deinem Grundkurs in der Schweiz hättest durchfallen können! Ist doch da auch pauschal und die Fahrschulen stellen dir danach die Bescheinigung aus. Und das sogar in Gruppenunterricht, nicht einzeln. Und damit darfst du dann sogar ins Ausland. Und ich wüsste jetzt nicht, dass sich die Schweizer 125er anders fahren, als die deutschen!
Aber du hättest auch gut sparen können, wenn du dort gleich den richtigen A gemacht hättest 🙂 hatte damals ja auch mit dem A1 geliebäugelt und dann gesagt, ne, ich mach es gleich richtig. Hat dann unter 1000 CHF (weniger als 900 Euro) gekostet für den großen A.
Zu wem redest Du denn da?
Ich finde den (vermutlich zitierten?) Text nirgends....
Edit: jetzt doch nach einigem Suchen gefunden, stammt vom User X-Fish.
Bitte nächstesmal richtig zitieren.
Ausserdem schon ein halbes Jahr her das ganze.
Ja, sorry, kleiner Fehler, war an @X_FISH gerichtet. Ich weiß, der Beitrag war schon älter, fand es trotzdem wichtig.
Zitat:
@TilJes schrieb am 1. Oktober 2020 um 01:48:10 Uhr:
Ach komm, als ob du bei deinem Grundkurs in der Schweiz hättest durchfallen können!
Lesen. Sehen. Verstehen. Antworten.
Reihenfolge beachten! Ebenso was ich sonst so zum Ablauf der Ausbildung in .ch geschrieben habe und wieso sie daher nicht mit der Ausbildung in .de gleichgesetzt werden kann.
Zitat:
@TilJes schrieb am 1. Oktober 2020 um 01:48:10 Uhr:
Aber du hättest auch gut sparen können, wenn du dort gleich den richtigen A gemacht hättest 🙂
Nein. Denn dafür war a) nicht genügend Zeit vorhanden (Rückkehr nach .de hatte ein festes Datum) und b) finanziell uninteressant. Dafür hat man den A1 erhalten und keine rein nationale Lösung.
Damit wären wir wieder bei: Lesen. Sehen. Verstehen. Antworten.
Zitat:
@TilJes schrieb am 1. Oktober 2020 um 01:48:10 Uhr:
hatte damals ja auch mit dem A1 geliebäugelt und dann gesagt, ne, ich mach es gleich richtig. Hat dann unter 1000 CHF (weniger als 900 Euro) gekostet für den großen A.
Hätte ich auch machen können - hätte dann aber meinen Aufenthalt um mindestens 6 Monate verlängern müssen - was nicht möglich war. 6 Monate ohne Bezüge in der Schweiz wären wohl finanziell etwas teurer gekommen als der A in Deutschland, nicht wahr? 😁
Grüße, Martin
Zitat:
@X_FISH schrieb am 4. Oktober 2020 um 13:56:18 Uhr:[/i
Hätte ich auch machen können - hätte dann aber meinen Aufenthalt um mindestens 6 Monate verlängern müssen - was nicht möglich war. 6 Monate ohne Bezüge in der Schweiz wären wohl finanziell etwas teurer gekommen als der A in Deutschland, nicht wahr? 😁Zitat:
hatte damals ja auch mit dem A1 geliebäugelt und dann gesagt, ne, ich mach es gleich richtig. Hat dann unter 1000 CHF (weniger als 900 Euro) gekostet für den großen A.
Wieso hättest du 6 Monate verlängern müssen? Mein Nachbar hat den A in 2 oder 3 Monaten durchgezogen.
Zitat:
Ich habe nach längerem Mailverkehr mit dem Basler Strassenverkehrsamt eine Rückmeldung zum B SZ196: wenig überraschend "Nein". Allerdings war die Sache nicht so klar, wie ich das zunächst vermutet hatte. Ich hatte nämlich zuerst eine positive Rückmeldung bekommen, nur bei genauerem Nachfragen hat das Amt dann Rückfrage mit dem deutschen Landesratsamt gehalten und mir abgesagt.
Strassenverkehrsamt ist auch der falsche Ansprechpartner. Ich habe meine Anfrage direkt ans Bundesamt für Strassen ASTRA gestellt. Wie eigentlich schon gewusst, wurde in der Antwort nochmal gesagt: entweder A1, oder 2-stellige Schlüsselzahl (bspw. die alte 72 auf manchen vor-2013 ausländischen Führerscheinen). Dreistellige Schlüsselzahlen (egal ob deutsche 196 oder österreichische 111 oder belgische 100 oder griechische 121) werden nicht akzeptiert. Logisch.
Zitat:
@koelsch schrieb am 21. April 2020 um 21:32:41 Uhr:
Eine in Berlin verschenkt die Führerscheine und die anderen 500 Fahrschulen dort? Man muss Glück haben und große Konkurrenz haben. Habe hier auch eine gefunden die für den B 196 nur 550 Euro haben will für die 10 Stunden. Dann kam der Satz wo ich von der Abstand genommen habe. So ungefähr: "Die Ausbildung erfolgt nach der Verordnung für Klasse A1 mit Ausweichmanöver, Kreisfahrten usw. Kein A1 Schüler schafft das innerhalb der Pflichtstunden"
Man horche wie die an das Geld kommen, das sind alles nur Lockangebote die einen Kampfpreis aufrufen
ich habe in berlin 499 euro bezahlt. Bist du sicher, dass der satz des fahrlehrers auf den B196 gemünzt war? Für den B196 muss man nicht alle Fahrübungen fehlerfrei und perfekt durchführen können. sonst könnte man ja gleich den A1 machen. die Übungen sollen einfach so durchgeführt werden, um dich am ende ausreichend sicher auf einer 125 zu machen ("Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1."😉.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 26. Oktober 2020 um 23:31:37 Uhr:
Für den B196 muss man nicht alle Fahrübungen fehlerfrei und perfekt durchführen können. sonst könnte man ja gleich den A1 machen. die Übungen sollen einfach so durchgeführt werden, um dich am ende ausreichend sicher auf einer 125 zu machen ("Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1."😉.
Danke für diesen Beitrag. Der ist das Wasser ins brennende Öl für all jene, welche bislang noch nicht genügend Nachweise dafür hatten, dass einige den B SZ 196 nur machen weil sie wissen den A1 nicht bestehen zu können, wenn es eine Prüfung geben würde. 😁
Grüße, Martin