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Führerschein b196 nach 2 jahren besitz auf a2 erweitern

Themenstarteram 13. Mai 2024 um 17:23

https://www.openpetition.de/.../...sitz-auf-fuehrerschein-a2-erweitern

 

Würde mich freuen wenn ihr an der petition teilnehmen würdet.

 

MfG

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28 Antworten
am 13. Mai 2024 um 17:37

Das wird so nicht funktionieren, auch wenn es gut gemeint ist. Würde mich ja auch betreffen aber will ich, dass das dann jeder darf? Ich hätte gleich 200ccm super gefunden für 150er und alte 200er Roller aber es soll langfristig ja EU einheitlich sein.

Finde ich auch nicht richtig und benachteiligt diejenigen, die regulär für viel Geld den A1 gemacht haben. Weiterhin gab es gute Gründe, warum es die Aufstiegsregelung gibt. Auch der B196 hat seine berechtigten Gründe, hier für B-Klassenbesitzer oder -besitzerinnen die Welt der Zweiräder zu öffnen. Wer dies macht, muss auch wissen, dass dies nur für 125er Gültigkeit haben darf und alles darüber hinaus nur auf regulärem Weg zu erlangen ist.

Servus,

vorab, es gibt schon viele solcher Petitionen.

Ich habe über 6 Jahre 3 Rad Roller mit zuerst 500ccm danach mit 300ccm gefahren. Dazwischen habe ich mal den B196 gemacht um bei Werkstatt besuchen auch mal ein Leih-Moped mitnehmen zu können. Jetzt nach 6 Jahren habe ich meinen A Schein gemacht. Was mir dabei auffällt, ist, dass 7 von 10 A- Klasse Fahrer am Rasen sind.

Ob ein A- Schein Besitzer nun mehr Berechtigung hat ein starkes Moped zu fahren oder nicht mag ich bezweifeln.

Grüße

Von allen Ländern auf diesem Planeten ist die Fahrerlaubnis in Deutschland mit Abstand am teuersten und hässlichsten zu bekommen. Klar, sie könnte nochmal doppelt so teuer und ein Drittel besser sein, aber im Vergleich ist das was wir hier leisten müssen echt hässlich.

 

Abgesehen davon ist der Hauptgrund für viele Unfälle keine mangelhafte Ausbildung sondern fehlende geistige Reife zum führen eines kraftrads.

 

Wäre dafür den Führerschein zu simplifizieren, dafür die Probezeiten zu verlängern und ggf nach drei bis vier Jahren noch ein paar Fahrstunden aufzubringen. Bringt mehr als der Käse den wir hier gerade treiben.

Halte ich für gut und würde es unterstützen.

Vorab halte ich den b196 für Geldschneiderei.

Das ich später auf A2 erweitern kann, halte ich für logisch und in sich schlüssig. Ich habe mit dem b196 meine Fahrpraxis erlangt. Ob ich nun 15PS fahre oder max. 48PS ist für die Einhaltung der Verkehrsregeln eher unbedeutend, da für beide gleich. Im Grunde soll hier wieder nur abkassiert werden.

Nur ein Beispiel wie widersprüchlich und widersinnig die aktuellen Regeln sind.

Ich habe keinen Motorradführerschein, darf aber Dank Klasse B einen „Dreiradroller“ (Kymco CV3) mit z.B 550ccm und 51PS fahren. Ohne irgendwelche Erfahrungen vorzuweisen. Wer schon mal so ein Teil gefahren ist, weiß wie schwer 280kg zu handeln sind. Zumal ein nicht unerheblicher Teil des Gewichts auf der Vorderachse liegt. Das ist vom Handling deutlich schwerer als ein Motorrad gleicher Leistungsklasse. Nun gut ich darf es mit B fahren.

Kymco bietet den gleichen Motor mit identischen Leistungswerte als 2-Rad-Roller (AK550i) an, den ich nicht mit Klasse B fahren darf. Die Verkehrsregeln sind für beide Maschinen identisch. Die AK550i ist zudem leichter und handlicher und für einen Anfänger deutlich leichter zu fahren. Aber nein, ich muss hierfür einen Motorradführerschein machen.

Und nicht nur das. Obwohl ich einen 3-Rad-Roller mit 550ccm gefahren habe, muss ich trotzdem einen B196 für 125ccm machen.

Macht das wirklich Sinn?

am 20. Mai 2024 um 9:24

Nein, macht es nicht, daher sollten diese Scooter nicht mehr ohne Motorrad FS gefahren werden dürfen.

Ich kann das was @Starchild und @ Haasinger schreiben auch so unterschreiben. Was unsere Politik hier treibt, ist völlig "Gaga"!

Wie gesagt, bin ich lange 3 Rad gefahren (Piaggio Mp3 500 und Yamaha Tricity 300) und muss sagen das solche Fahrer weitaus vorsichtiger unterwegs sind, als die A- Schein Fahrer.

Grüße

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 20. Mai 2024 um 11:24:57 Uhr:

Nein, macht es nicht, daher sollten diese Scooter nicht mehr ohne Motorrad FS gefahren werden dürfen.

Zu ziehst hier die falschen Schlüsse aus der Sache.

Im Grunde will ich damit nur sagen, dass es eine Abstufung in dieser Fülle nicht braucht und zweifle die nötigen Prüfungen speziell für motorangetriebene Zweiräder insgesamt an.

Ich darf aktuell auf Basis der Führerscheinklasse B „Motorräder/Roller“ mit über 50PS fahren ohne Vorkenntnisse/ zusätzliche Schulungen und trotzdem steigen nicht die Unfallzahlen. Für was also dieses klein klein? Ist das eine Beschäftigungsmaßnahme für Fahrlehrer?

Es gibt fahrtechnisch gesehen keinen Unterschiede vom 3-Rad-Motorrad zum 2-Rad-Motorrad. Trotzdem diese Unterschiede. Da muss ich mich doch Fragen, wenn blutige Fahranfänger ohne Vorkenntnisse solch ein 3-Rad-Roller im Strassenverkehr bewegen und sich an der Unfallstatistik nichts ändert oder diese beeinflusst, braucht es dann überhaupt zusätzliche Prüfungen über die Führerscheinklasse B hinaus?

Wenn ich heute mit 18 Jahre einen Führerschein Klasse B mache und über das nötige Kleingeld verfüge, kann ich Morgen mit 300kmh einen Bugatti Chiron über die Autobahn jagen. Beim Motorrad allerdings werden plötzlich Unterschiede bei Fahrpraxis und Reife gemacht. Warum?

am 20. Mai 2024 um 12:46

Ich ziehe MEINE Schlüsse, die sind nicht falsch, nur weil du es anders siehst. Ist am Ende auch wurscht, denn der Gesetzgeber wird hier nichts im Sinne der Petition ändern.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 20. Mai 2024 um 14:46:22 Uhr:

Ich ziehe MEINE Schlüsse, die sind nicht falsch, nur weil du es anders siehst. Ist am Ende auch wurscht, denn der Gesetzgeber wird hier nichts im Sinne der Petition ändern.

„Gesetzgeber“ werden vom Volk gewählt.

Da ist also nichts in Stein gemeißelt. Wenn niemand aufbegehrt, wird sich auch nichts ändern. Wäre nicht die erste Petition, die bestehende Gesetze zu Fall bringt.

Diese Petitionen bringen leider gar nichts weil Sie, wie schon die ganzen "lasst die Fuffies offen fahren" Petitionen an den völlig falschen Adressaten gehen. Sowas wird auf EU-Ebene entschieden. Mal davon ab: Der B196 ist ne nationale Erweiterung, es hat schon einen Grund warum der im EU-Ausland nicht anerkannt wird.

Das der B196, im Gegensatz zum A1 so niedrige Hürden hat muss ja mit irgendwas erkauft werden. Und dieses irgendwas ist dann eben das man nicht mal eben so auf den A2 aufsatteln kann. Sonst wäre der A1 völlig obsolet und es wäre auch völlig unfair denen gegenüber die sich durch den A1 gequält haben und die volle Ausbildung durchgezogen haben mit Theorie, Pflichtstunden und den ganzen Grundfahraufgaben etc. pp.

Der B196 war eben nur dafür gedacht Autofahrern den leichten Aufstieg auf einen 125er zu ermöglichen, auch weil die älteren Semester den mit Ihrem Autoführerschein noch geschenkt bekommen haben. B196 war NICHT dazu gedacht um Autofahrern den Einstieg in Klasse A/A2 zu erleichtern.

Zitat:

@Starchild schrieb am 20. Mai 2024 um 11:10:50 Uhr:

Ich habe keinen Motorradführerschein, darf aber Dank Klasse B einen „Dreiradroller“ (Kymco CV3) mit z.B 550ccm und 51PS fahren. Ohne irgendwelche Erfahrungen vorzuweisen.

Macht das wirklich Sinn?

Nur weil du die Regeln nicht kapiert hast, bedeutet dies nicht das Sie widersprüchlich sind ;)

Erklärung:

Dreiräder dürfen nur mit Klasse B gefahren werden wenn Sie eine gewisse Spurweite haben. Deshalb darf man den MP3 mit Klasse B fahren, eine Yamaha Tracer nur mit Klasse A und das obwohl beide 3 Räder haben. Das ist schon mal der große Punkt.

Weiterhin wurde die Regelung eben 2014 geändert. Ab da brauchtest du dann wieder Klasse A weil der Gesetzgeber genauso gedacht hat wie du. Dann gab es aber 2016 wieder eine Gesetzesänderung, welche besagt das man die Dinger wieder mit Klasse B fahren darf, allerdings erst ab 21 wenn der Roller mehr als 20,4 PS hat. So einfach ist es dann eben doch wieder nicht.

Und nach deiner Logik müsste man ja auch einen Stufenführerschein für Autos einführen. Schließlich darf sich jeder 18 jährige der frisch aus der Fahrschule kommt in einen 700 PS+ Sportwagen setzen. Da sind wir in Sachen Leistungsgewicht schon weit über das Territorium deines Kymco CV3 hinaus.

am 20. Mai 2024 um 14:07

Zitat:

@Starchild schrieb am 20. Mai 2024 um 14:57:30 Uhr:

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 20. Mai 2024 um 14:46:22 Uhr:

Ich ziehe MEINE Schlüsse, die sind nicht falsch, nur weil du es anders siehst. Ist am Ende auch wurscht, denn der Gesetzgeber wird hier nichts im Sinne der Petition ändern.

„Gesetzgeber“ werden vom Volk gewählt.

Da ist also nichts in Stein gemeißelt….

Welche deutsche Partei unterstützt denn diese Petition? Und wo im EU Parlament siehst du eine mögliche Mehrheit, die sich gegen eine EU Homologisierung der Führerscheinklassen ausspricht, die seit Jahrzehnten von allen Blöcken angestrebt wird?

Zitat:

@Dynamix schrieb am 20. Mai 2024 um 16:00:24 Uhr:

Zitat:

@Starchild schrieb am 20. Mai 2024 um 11:10:50 Uhr:

Ich habe keinen Motorradführerschein, darf aber Dank Klasse B einen „Dreiradroller“ (Kymco CV3) mit z.B 550ccm und 51PS fahren. Ohne irgendwelche Erfahrungen vorzuweisen.

Macht das wirklich Sinn?

Nur weil du die Regeln nicht kapiert hast, bedeutet dies nicht das Sie widersprüchlich sind ;)

p

Regeln werden von Menschen gemacht und die sind nicht unfehlbar. Das du meinen Beitrag nicht kapiert hast, spricht leider für dich. Dafür kann ich aber nichts.

Die Regeln sind in sich unschlüssig. Der 3-Rad-Roller steht Beispielhaft für diese unsinnige Regelung der Staffelung des Führerscheins. Und ja, wenn ich auf der einen Seite Motorradfahrer eine Staffelung des Führerscheins aufdrücke, muss ich das auf der anderen Seite mit der gleicher Argumentation auch beim Autoführerschein machen. Du bist doch intelligent, oder gibst es zumindest vor. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

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