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Autowäsche von Hand

Themenstarteram 10. März 2010 um 13:09

Hallo,

mit was für einem Material und was für einem Mittel wäscht man denn am besten sein Auto? (Microfasertuch oder Schwamm, Spülmittel oder spezieller Autolackreiniger? usw.)

Und ist es schädlich für den Lack, wenn das Auto bei ca. 0°C gewaschen wird?

Gruß Fuxiii

Beste Antwort im Thema

Ich glaub, wers nicht kann sollte lieber in ne gute Waschstraße fahren, da geht weniger kaputt als mit der Hand!

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am 12. März 2010 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von Strahlemann85

.Wie toll ist denn dann eigentlich ein Insektenlösungsmittel. Dann ist doch auch ein Wachs oder eine Versiegelung im Ars...

,,,die Gefahr besteht, darum sollte man Insakten ja auch wegkneten und nicht mit der chemischen Keule bekämpfen.

am 12. März 2010 um 16:12

Dafür gibt es ja Foren, zum Informationsaustausch.

Zitat:

Original geschrieben von Sputzel-Records

Zitat:

Original geschrieben von Strahlemann85

 

Ich habe es ja auch aus dem Sinn geschrieben das man prinzipiell sein Auto zu Hause nicht waschen darf, es sei denn es hat jemand einen Ölscheider (sehr unwahrscheinlich). Ansonsten gibt es ja hohe Geldstrafen. Diese Neutralseife ist halt 100% biologisch abbaubar. Nenn mir mal eins von den Top und teuer Produkten die hier genannt werden die das sind.

...dann solltest Du Dich mal informieren:-)

ICH darf hier auf meinem Grundstück mein Auto waschen, denn das ist von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedllich geregelt.

So viel zu Deiner prinzipiellen Weisheit.

am 12. März 2010 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von Strahlemann85

Dafür gibt es ja Foren, zum Informationsaustausch.

...stimmt!

Hand rüber reich.

Gruß,

Micha

am 12. März 2010 um 16:21

So das Bundes Umweltamt:

Darf man Autos „vor der Haustür“ waschen? Wie wasche ich mein Auto umweltfreundlich?

Eine spezielle gesetzliche Regelung für das Autowaschen „vor der Haustür“ gibt es in Deutschland nicht. Die allgemeine Rechtsgrundlage für den Gewässerschutz, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), stellt nur allgemeine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit potentiell Gewässer belastenden Tätigkeiten auf. Hiernach ist für die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser eine Erlaubnis erforderlich; diese kann die zuständige Behörde nur erteilen, wenn eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist (§ 34 Abs. 1 WHG).

Die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Abwässer enthalten verschiedene chemische Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können - auch wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird, da beispielsweise Treib- und Schmierstoffreste vom Auto abgespült werden. Das Tatbestandsmerkmal des „Einleitens“ umfasst zusätzlich eine zielgerichtete, auf das Grundwasser bezogene Tätigkeit. Eine bewusste Schadstoffeinleitung in das Grundwasser (Absicht) ist jedoch nicht erforderlich; vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass in das Grundwasser auch dann eingeleitet wird, wenn zwar keine unmittelbare Verbindung zu ihm hergestellt wird, aber bei den gegebenen Bodenverhältnissen auch bei einem Einleiten in die entsprechenden Bodenschichten damit zu rechnen ist, dass der in den Boden gebrachte Stoff in das Grundwasser gelangt (Knopp in Siedler/Zeitler/Knopp/Dahme/Gößl, Kommentar zum WHG, § 3, Rdn.19).

Bei einer Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund liegt in der Regel eine hinreichende Verbindung zum Grundwasser vor, die Fahrzeugwäsche auf unbefestigtem Grund ist daher erlaubnispflichtig nach § 34 Abs. 1 WHG; nicht aber erlaubnisfähig, d.h. die zuständige Behörde könnte - falls diese beantragt würde - eine Erlaubnis wegen der drohenden Grundwassergefährdung nicht erteilen . Wer dennoch sein Auto auf unbefestigtem Grund wäscht, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 WHG.

Wenn dagegen der Untergrund hinreichend befestigt ist und gesichert ist, dass die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Schmutzabwässer in die Kanalisation gelangen, greift das Verbot des § 34 Abs. 1 WHG nicht. Der Bund gibt allerdings mit dem Wasserhaushaltsgesetz nur die Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft vor. Wichtige Regelungen vor allem zum Vollzug des Wasserrechtes haben daher die Länder zu treffen. Unter Berücksichtigung der Wassergesetze der Länder sind letztlich die Gemeinden für die ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung verantwortlich. Zusätzliche Anforderungen an die "Autowäsche vor der Haustür" können daher auch die jeweiligen Polizeiverordnungen unter Berücksichtigung des WHG und der Gesetzgebung des zuständigen Landes treffen. In ca.90 % der Kommunen wird mittlerweile das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. In diesem Zusammenhang sind auch die örtlichen Gegebenheiten, wie Lage im Wasserschutzgebiet und Art des Entwässerungssystems (Trenn-/Mischsystem), zu berücksichtigen.

Deshalb müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die Näheres über die Rechtssituation in ihrer Gemeinde erfahren wollen, bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) erkundigen, ob auch für ihre Gemeinde eine entsprechende Regelung (Ortssatzung) getroffen wurde.

am 12. März 2010 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von Strahlemann85

 

Deshalb müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die Näheres über die Rechtssituation in ihrer Gemeinde erfahren wollen, bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) erkundigen, ob auch für ihre Gemeinde eine entsprechende Regelung (Ortssatzung) getroffen wurde.

Q.e.d.

oder auch:

Sagte ich doch:-)

Zitat:

Original geschrieben von Strahlemann85

auch wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird

Demnach darf ich mein Auto bei Regen nur auf befestigten Stellflächen parken. Könnte ja auch was runterspülen, was nicht so gut ist.

HAKA Neutralseife 1-2 Teelöfel auf Eimer Wasser und Schwamm drüber, so werden bei uns die Auto gewaschen und es glänzt wie Neu

https://www.haka.de/ratgeber-neutralseife

Zitat:

@GolfPlusCross schrieb am 06. März 2018 um 11:44:13 Uhr:

HAKA Neutralseife 1-2 Teelöfel auf Eimer Wasser und Schwamm drüber, so werden bei uns die Auto gewaschen und es glänzt wie Neu

https://www.haka.de/ratgeber-neutralseife

Und wachst du dein Auto danach immer gründlich?

 

Mit einer Seifenlsg holst du jede Schutzschicht vom Lack - dabei ist es egal ob sie ph neutral ist oder nicht.

Ich nutze die HAKA-Neutralseife auch für die Handwäsche. Frosch Neutralseife ist noch günstiger. Wird in meiner Familie seit jahrzehnten zum Autowaschen genutzt. Nach meiner Erfahrung wird die Versiegelung (Wachs, etc) nicht angegriffen. Das Zeug ist sehr ergiebig. 1 Teelöffel auf 5 l Wasser. Schäumt schön auf. Rückfettend, PH-Neutral und vollständig biologisch abbaubar etc. Der Lack wird schön sauber und glänzend. Mit Foam Snow vorher eingeschäumt und eingeweicht gehen auch Insekten einfach vom Lack runter. Ich wundere mich immer wieder wie man sich mit den völlig überteuerten (eingefärbten und parfümierten) "spezial"Autoshampoos das Geld aus der Tasche ziehen läßt. Vor kurzem habe ich im Euro-Shop Waschhandschuhe für 1 Euro entdeckt. Bin sehr zufrieden damit. Aber auch hier gilt: Jeder wie er meint

am 15. April 2019 um 6:59

Neutralseife rulez!

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