Autoverkauf mit Problemen
Hallo. Hab ein Problem.
Ich erklärs euch mal kurz.
Hab einen Golf mit einem unfall vorne links gekauft. Auto war voll fahrbereit. beschädigt waren grösstenteils kotflügel haube und stosstange. Habe einen neuen Kotflügel gekauft und haube und stosstange lackieren lassen. ungefähr 1000 euro reparaturkosten gehabt. als er dann fertig war hab ich einen audi gefunden der mir besser gefallen hat und ihn gekauft und den golf verkauft.plus minus null.
hab im kaufvertrag reingeschrieben privatverkauf ohne gewähleistung, unfallfrei bis auf schaden vorne links.blechschaden.
hab post vom anwalt des käufers bekommen wo er meint das der wagen nen grossen schaden hatte.laut gutachten 6000 euro usw.
und will schadensersatz bzw. rückzahlung.das gutachten kannte ich aber nich beim kauf. hab meinen anwalt eingeschaltet aber das problem ist ich habe keine rechschutzversicherung. was würdet ihr sagen?hatte schonmal jemand so ein problem?
hab ihm ja gesagt das er einen schaden hatte. blechschaden muss ja nich klein sein oder?
war halt nur kein rahmenschaden.war echt nur ne beule im kotflügel.haube und stosstange waren verschrammt.
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Zocke
hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.
Dir wird ja auch nicht vorgeworfen das du auf den Schaden nicht hingewiesen hast, sondern das du eine kapitalen Unfallschaden als harmlosen Blechschaden verkauft hast. Es geht dabei nicht darum was für dich unfallfrei bedeutet sondern was darunter normalerweise verstanden wird. Wenn du mir den Wagen als unfallfrei verkauft hättest, dann wäre ich auch der Meinung das du mir nicht die Wahrheit gesagt hast immerhin waren Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange beschädigt. Es wird nicht erst von einem Unfallschaden geredet wenn der Rahmen beschädigt ist.
173 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Dein Problem ist jetzt: Ein Gutachter sagt "Schaden 6000 Euro" (hier gilt logischerweise: existiert das Gutachten?!).
das der te selbst bereits ca. 1000€uro in die reparatur von kotflügel, stoßtange und haube gesteckt hat, hast du gelesen? womit dann auch bereits ohne das gutachten die "bagatellgrenze" überschritten ist ^^
Zitat:
Original geschrieben von Zocke
hmm.mag ja alles sein. aber ich hab ihm gesagt und es auch hin geschrieben das der wagen einn unfall hatte aber ausser diesem keinen anderen. wie mann das missverstehen kann ist mir ein rätsel.
Hallo Zocke,
egal wie dich der Sachverhalt jetzt nervt, sei nicht so dumm u. schalte jetzt nicht auf stur!.
Deine Chancen als "Sieger" vor Gericht aus der Sache heraus zu kommen sind mäßig bis schlecht.
Laß dir von deinem Anwalt mal schriftlich geben, was sein "Einsatz" bis zur ersten Entscheidung des Gerichtes kosten wird. Frage nach den Gerichtkosten etc..
Bedenke das auch bei der Gegenseite ähnliche kosten anfallen (könnte sein das du die im Schlimmstenfall, zumindest teilweise auch bezahlen müsstest. Bin mir da aber nicht sicher, wie das genau geregelt ist!)
Ohne den finanziellen Schutz einer Rechtsschutzversicherung ist das einfach zu riskant.
Nehme das Auto zurück, erstattet die Unkosten u. gut ist.
Das kannst du kalkulieren, das andere kann ???? enden.
MfG Günter
Moin,
Nö, das ist doch egal. Ein Schaden kann nach Gutachten 500 Euro sein ... und der der es macht, kann trotzdem 1000 Euro an Teilen verbrauchen, weil er da was falsch macht oder eventuell hochwertigere Teile verbaut. Das ist nicht wichtig. Wichtig ist (auch weil nur sowas wirklich objektiv und vergleichbar ist), was ein Gutachter sagt.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das der te selbst bereits ca. 1000€uro in die reparatur von kotflügel, stoßtange und haube gesteckt hat, hast du gelesen? womit dann auch bereits ohne das gutachten die "bagatellgrenze" überschritten ist ^^Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Dein Problem ist jetzt: Ein Gutachter sagt "Schaden 6000 Euro" (hier gilt logischerweise: existiert das Gutachten?!).
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Zitat:
Original geschrieben von Zocke
wisst ihr was..ich geh jetzt erst recht vors gericht!und dann schaun wa mal..
Wenn du meinst...
Dann frage ich mich nur, warum du hier nachfragst, wenn du die dir gegebenen Tipps sowieso nicht annehmen willst.
Ich denke die meisten hier, verstehen was du in deinem Vertrag sagen WOLLTEST und auch was du dem Kunden beim Verkauf GESAGT hast.
Fakrt ist aber nunmal, dass die FORMULIERUNG im Vertrag dir einen Strick drehen kann/wird.
Das Wort "Unfallfrei" ist juristisch gesehen (bzw je nach Auffassung des Gerichts) wie "Tod","Schwanger" oder "leer" - KEINE Steigerung oder Abstufung möglich, egal was danach von dir kommt.
Daher wurden dir diese Tipps gegeben, aber du fasst es direkt als persöliche Angriffe gegen dich auf.
Bitte informier uns dann wie es ausgegangen ist, würde mich wirklich interessieren, samt Urteilsbegründung.
Sry. Aber ioch kann das nicht einsehen. ich kann nicht verstehe wieso der richter da den rest des zusammenhängeden satzes übersehen soll und nicht beachten soll.
für mich ist das totaler unfug.
alle menschen sind tot bis auf 3..
da gehtm man ja auch nicht her und beerdigt die 3 lebenden mit..
das blatt ist ganz schwarz bis auf unten links..
da sieht man den fleck dh auch oder tut man so als wär er nicht da?
naja
aber wie gesagt hier teilen sich unsere meinungen.
werd auf jedenfall davon berichten.
Hallo zocke,
deine Formulierung unfallfrei bis auf Blechschaden kann als Verharmlosung eines kapitalen Unfallschaden interpretiert werde, wenn der gegnerische Gutachter Recht hat mit den 6000 Euro schaden.
Für mich würde, unfallfrei bis auf Blechschaden, bedeuten das der Wagen einen kleinen Unfall gehabt hat (z.B. Parkrempler) wobei ein nur unerheblicher Blechschaden entstanden ist. Was du aber meinst, wenn ich dich richtig verstanden habe, ist der Wagen hatte ein Unfall bei dem keine wesentlichen oder tragenden Teile beschädigt wurden.
Das Wörtchen unfallfrei verharmlost in diesem Zusammenhang den Blechschaden, genau das kann dir vor Gericht Probleme bereiten.
Wie wäre es mit, etwas überspitzt formuliert.
Unfallfrei bis auf einen Totalschaden oder
Fahrbereit bis auf Motorschaden
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Liegt der Schaden nach Gutachten aber höher, ist es eben kein Bagatellschaden mehr. Die Folge ist dann, das das Auto ein Unfallfahrzeug ist.
Nein, ist es nicht.
"Unfallfahrzeug" erst dann, wenn bei einem Unfall auch strukturelle ("tragende"😉 Elemente beschädigt wurden.
Liegt der Schaden über ~600 Euro, ist nicht nur oberflächlich, aber keine tragenden Teile betroffen, dann ist der Wagen zwar nicht "unfallfrei" aber noch kein "Unfallwagen".
Zitat:
Original geschrieben von Polarbaer64
Hallo zocke,deine Formulierung unfallfrei bis auf Blechschaden kann als Verharmlosung eines kapitalen Unfallschaden interpretiert werde, wenn der gegnerische Gutachter Recht hat mit den 6000 Euro schaden.
Für mich würde, unfallfrei bis auf Blechschaden, bedeuten das der Wagen einen kleinen Unfall gehabt hat (z.B. Parkrempler) wobei ein nur unerheblicher Blechschaden entstanden ist. Was du aber meinst, wenn ich dich richtig verstanden habe, ist der Wagen hatte ein Unfall bei dem keine wesentlichen oder tragenden Teile beschädigt wurden.Das Wörtchen unfallfrei verharmlost in diesem Zusammenhang den Blechschaden, genau das kann dir vor Gericht Probleme bereiten.
Wie wäre es mit, etwas überspitzt formuliert.
Unfallfrei bis auf einen Totalschaden oder
Fahrbereit bis auf Motorschaden
hehe..
ja aber da würde eindeutig der schuld sein der das unterschreibt.
wenns jhalt so ist das alles ok ist nur der mtor nich funkrtioniert.es steht ja genauso fahrbereit drinne wie aber auch motorschaden.
woher ist eigentlich dieses gutachten?
vom designierten kläger beauftragt?
dann ist es m.m. nach vor gericht sowieso nicht verwertbar.
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
woher ist eigentlich dieses gutachten?
vom designierten kläger beauftragt?dann ist es m.m. nach vor gericht sowieso nicht verwertbar.
Das ist deshalb trotzdem vom Gericht verwertbar, es wird halt als Parteiengutachten gewertet. Wie sollt der Kläger sonst seine Klage begründen. Wenn nötig holt das Gericht noch ein weiteres unabhängiges Gutachten ein. Es steht dem Beklagtem außerdem frei ein Gegengutachten in Auftrag zu geben. Nur kann das ganze für die unterlegende Partei richtig teuer werden. Das ist auch der Grund weshalb hier angeregt wurde das ganze außergerichtlich zu regeln.
Solche Sachen enden oft in einem Vergleich.
Moin,
Sorry ... da hab ich beim rumeditieren geschludert ...
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Nein, ist es nicht.Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Liegt der Schaden nach Gutachten aber höher, ist es eben kein Bagatellschaden mehr. Die Folge ist dann, das das Auto ein Unfallfahrzeug ist."Unfallfahrzeug" erst dann, wenn bei einem Unfall auch strukturelle ("tragende"😉 Elemente beschädigt wurden.
Liegt der Schaden über ~600 Euro, ist nicht nur oberflächlich, aber keine tragenden Teile betroffen, dann ist der Wagen zwar nicht "unfallfrei" aber noch kein "Unfallwagen".
@Zocke ... Rechtlich gibt es in einzelnen Fällen nur SCHWARZ oder WEISS, nur JA oder NEIN. DAS (!!!) ist das Problem, weshalb es häufig bei Autokaufverträgen Rechtsstreitigkeiten gibt. Umgangssprachlich hast du ja völlig recht ... juristisch sieht die Sache wegen GENAUER Definitionen aber ANDERS aus. Das ist das Ergebnis von Jahrzehnten an Rechtsstreits bei diesen Dingen. Deshalb soll man auch die vorgefertigten professionellen Kaufverträge nehmen, damit man eben nicht solche verständlichen, aber juristisch nicht einwandfreien Formulierungen im Kaufvertrag stehen hat ...
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Liegt der Schaden über ~600 Euro, ist nicht nur oberflächlich, aber keine tragenden Teile betroffen, dann ist der Wagen zwar nicht "unfallfrei" aber noch kein "Unfallwagen".
Der von dir beschriebene Wagen (Unfall oberhalb der Bagatellgrenze, die verschiedene Gerichte auch immer verschieden hoch ansetzen) ist natürlich eben doch ein "Unfallwagen" im gesetzlichen Sinne.
Der TE dürfte aber mit seiner Formulierung keine Probleme bekommen, sofern es wirklich kein "Rahmen"schaden war.
Er hat das Fahrzeug ja ausdrücklich als unfallfrei AUSSER ...blabla... beschrieben, was eben bedeutet, dass es nicht zusätzlich
einen Schaden an anderer Stelle hatte.
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
Der von dir beschriebene Wagen (Unfall oberhalb der Bagatellgrenze, die verschiedene Gerichte auch immer verschieden hoch ansetzen) ist natürlich eben doch ein "Unfallwagen" im gesetzlichen Sinne.
Nein, eben nicht im gesetzlichen, juristischen Sinn:
keine tragenden Teile betroffen = kein "Unfallwagen"
Im allgemeinsprachlichen Sinn mag das vielleicht so verstanden werden.Er hat das Fahrzeug ja ausdrücklich als unfallfrei AUSSER ...blabla... beschrieben, was eben bedeutet, dass es nicht zusätzlich einen Schaden an anderer Stelle hatte.und wenn doch ?
Das pauschale "unfallfrei" bezieht sich auf den Zustand des Fahrzeugs, nicht auf die begrenzte Zeit des "bei mir nicht".
Ich verstehe ebenfalls nicht das Problem und die Wortklaubereien, die hier von manchen betrieben werden.
Verkaufe ich ein Auto und schreibe "komplett mit Ausnahmne des fehlenden rechten Scheinwerfers", so wird doch auch keiner vor Gericht den rechten Scheinwerfer von mir einklagen können, weil dieser nicht mit dabei war.
Schliesslich hatte ich ja am Satzanfang "komplett" geschrieben.
So gesehen könnte ich doch JEDEM beliebigen Satz eine neue Bedeutung geben, wenn ich nur die Worte aus dem Zusammenhang reisse, die mir gerade genehm sind.
Oder kann man das nicht vergleichen?