Autoverkauf mit Problemen

Hallo. Hab ein Problem.

Ich erklärs euch mal kurz.
Hab einen Golf mit einem unfall vorne links gekauft. Auto war voll fahrbereit. beschädigt waren grösstenteils kotflügel haube und stosstange. Habe einen neuen Kotflügel gekauft und haube und stosstange lackieren lassen. ungefähr 1000 euro reparaturkosten gehabt. als er dann fertig war hab ich einen audi gefunden der mir besser gefallen hat und ihn gekauft und den golf verkauft.plus minus null.
hab im kaufvertrag reingeschrieben privatverkauf ohne gewähleistung, unfallfrei bis auf schaden vorne links.blechschaden.

hab post vom anwalt des käufers bekommen wo er meint das der wagen nen grossen schaden hatte.laut gutachten 6000 euro usw.
und will schadensersatz bzw. rückzahlung.das gutachten kannte ich aber nich beim kauf. hab meinen anwalt eingeschaltet aber das problem ist ich habe keine rechschutzversicherung. was würdet ihr sagen?hatte schonmal jemand so ein problem?
hab ihm ja gesagt das er einen schaden hatte. blechschaden muss ja nich klein sein oder?
war halt nur kein rahmenschaden.war echt nur ne beule im kotflügel.haube und stosstange waren verschrammt.

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.

Dir wird ja auch nicht vorgeworfen das du auf den Schaden nicht hingewiesen hast, sondern das du eine kapitalen Unfallschaden als harmlosen Blechschaden verkauft hast. Es geht dabei nicht darum was für dich unfallfrei bedeutet sondern was darunter normalerweise verstanden wird. Wenn du mir den Wagen als unfallfrei verkauft hättest, dann wäre ich auch der Meinung das du mir nicht die Wahrheit gesagt hast immerhin waren Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange beschädigt. Es wird nicht erst von einem Unfallschaden geredet wenn der Rahmen beschädigt ist.

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von matze_berlin


gabs da früher nicht mal sonen ausdruck, dass zu einem "unfall" die beschädigungganz bestimmter (tragender?) teile gehört??
Viel, viel feiner:

"Unfall" ist jeglicher Unfall, also schon die etwas zu flott geöffnete Tür vom Parkplatznachbarn, die einen Ditsch in der eigenen Türe hinterlassen hat.

Allerdings gelten reine oberflächliche Blechbeschädigungen (aber auch nur das) mit einem Schadenswert unter 600 Euro (Vertragswerkstatt nach Herstellervorschriften repariert) als "geringwertig und müssen nicht als Unfallschaden im Verkauf genannt werden. Ist es mehr als ein Blechschaden (zB. auch der Scheinwerfer, der ist kein äußeres Karosserieblech) oder um mehr als 600 Euro für die Reparatur, dann ist "unfallfrei" gestorben.

Fällt ein Blumentopf aus der zweiten Etage auf die Motorhaube, dann sind das mehr als 600 Euro und somit ist der Wagen nicht mehr "unfallfrei".

Ein "Unfallfahrzeug" ist aber wieder etwas anders. Werden tragende Teile beschädigt, dann nennt sich das dann "Unfallfahrzeug".

Bei dem Wagen hier im Thread ohne Beschädigung tragender Teile handelt es um keinen Unfallwagen, der nicht unfallfrei ist.

Über dem "Ausschluss der Gewährleistung" läuft hier auch nichts. Hier geht es nicht um einen Gewährleistungsmangel, der völlig korrekt ausgeschlossen wurde, sondern um eine sogenannte "zugesicherte Eigenschaft", die nicht vorhanden ist.:
Kein Blechschaden, weil es nicht nur oberflächliche Dinge an der Karosserie (Blechteile) war.
Kein "unfallfrei".

Juristisch tatsächlich korrekt und auch noch mit deutlich mehr Täuschungspotenzial wäre gewesen:
"kein Unfallfahrzeug" (weiter nichts, keine Angabe zu dem vorderen Schaden, der war ja erkennbar).

wie kommse denn daruaf das es keine oberflächigen teile waren?

Zitat:

Original geschrieben von Zocke



wie kommse denn daruaf das es keine oberflächigen teile waren?

sobald man etwas austauschen muss, ist es kein oberflächiges Teil mehr. Wäre es ein Kratzer oder eine kleine Beule, dann wäre es ein Oberflächenschaden bzw. Beschädigung "oberflächigen Teile".

schon krass, dass du es nicht einsehen willst. Dir wurde das Ganze schon mehrmals auf unterschiedliche Weise erklärt. So langsam müsste der Groschen doch gefallen sein?

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


wie kommse denn daruaf das es keine oberflächigen teile waren?

Nicht die Hälfte von meinem Text unterschlagen und Teile Deiner eigenen Schadensbeschreibung vergessen:

Ein Scheinwerfer ist kein Blechteil, ein zerbröselter Scheinwerfer kann kein Blechschaden sein.

also hab ich jetzt den kaputten scheinwerfer unterschlagen?

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ich muss schon sagen das ihr hier sehr schlecht auf kritik reagiert und nur sehr schlecht auf gegenargumente reagiert.

Ihr dürft das alles nicht persönlich nehmen.

entscheiden wir schliesslich der richter.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


ich muss schon sagen das ihr hier sehr schlecht auf kritik reagiert

das problem liegt einfach darin, das du selbst mit erklärungen die sogar ein vorschulkind versteht, nichts anfangen kannst und immer wieder das selbe geschwafel von dir gibst, was dir schon zig-mal erklärt wurde wann ein fz zu welchem preis wie ausgezeichnet werden muss....

Zitat:

und nur sehr schlecht auf gegenargumente reagiert.

welche gegenargumente?

dir wird etwas erklärt, und dann du stellst dieselbe frage nochmals nur anders formuliert!

dann wird dir dasselbe nochmal erklärt und dann behauptest du man würde dich hier nicht verstehen.. 🙄

argumente hast du bisher KEINE geliefert......nur dein ".....bis auf einen schaden...." jast du zig mal von dir gegeben.....

wann ein fz zu welchem preis wie ausgezeichnet werden muss....

also geht es um den kaufpreis deiner meinung nach??
du schriebst echt komische sachen.

Schluss mit lustig, Klartext:

Das Wörtchen "unfallfrei" hat doch einen ganz speziellen, sehr finanziellen Hintergrund gehabt und dass ausgerechnet das im Kopf "harmloser" wirkende "Blechschaden" statt den viel einfacheren "Unfallschaden" gewählt wurde ist schon der zweite nur missverständliche Zufall innerhalb nur drei aufeinanderfolgender Worte.

Schlauer als die Anderen sein zu wollen, kann auch mal nach hinten losgehen, manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. Das nächste mal eine neue Taktik, vielleicht mal vorher fragen, hätte durch "bessere" Täuschung noch mehr Geld gebracht und wäre juristisch sogar "sauber" gewesen.

@zocke,

hier musst du keinen Überzeugen, vor Gericht musst du überzeugen darlegen das dein Formulierung klar sagt das das Fahrzeug obwohl es unfallfrei ist einen Unfallschaden hat.

hmm.mag ja alles sein. aber ich hab ihm gesagt und es auch hin geschrieben das der wagen einn unfall hatte aber ausser diesem keinen anderen. wie mann das missverstehen kann ist mir ein rätsel.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


hmm.mag ja alles sein. aber ich hab ihm gesagt und es auch hin geschrieben das der wagen einn unfall hatte aber ausser diesem keinen anderen. wie mann das missverstehen kann ist mir ein rätsel.

Naja, du hast geschrieben "UnfallFREI bis auf blechschaden", also hatte er keinen Unfall und nur leichte blechschäden vorne.

(laut Vertrag)

Hättest du es geschrieben wie oben "Bis auf Unfall vorne links keine weiteren Schäden" oder ähnlich, wäre die Sache wohl kein Problem für dich geworden.

Missverstehen können oder Missverstehen wollen ;-)

wieso leichte blechschäden?

könnens nich auch starke blechschäden gewesen sein?
ausserdem steht drin unfallre bis auf schaden vorne links.

nungut, am ende ist das hier für zocke auf jeden fall schonmal ne gute übung für die gerichtssitzung.
ein gutes hats immer.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


also geht es um den kaufpreis deiner meinung nach??

ne...

dabei ging es um die rep.-kosten des unfallschadens, deren höhe so hoch war, dass du KEIN unfallfreies auto mehr hattest...und demnach auch NICHT "unfallfrei" in keinster art und weise nichtmal andeutungsweise hättest in den kaufvertrag schreiben drüfen.....

da du aber anscheined eh alles besser weißt, frage ich mich dann, warum du hier im forum rumnervst!

denn wenn du wirklich dir ne einwandfreie formulierung im kaufvertrag hättest einfallen lassen wärest du jetzt nicht vor gericht.....

Zitat:

du schriebst echt komische sachen.

da die meisten hier mich wohl verstanden haben, nur du malwieder nicht, frage ich mich eher ob das problem nicht ganz woanders liegt und im meinem oberstübchen liegt es sicherlich nicht 🙄

€dit: sind eigentlich schonwieder ferien?

Moin,

Ich glaube dir durchaus, dass du dem Verkäufer eigentlich das verkaufen wolltest ... was du uns hier erklärst. Das Problem ist einfach, dass du eine "blöde", weil MISSVERSTÄNDLICHE Formulierung gewählt hast.

Durch dein WORT "Unfallfrei" legst du fest, wie groß der Blechschaden sein darf. Denn unfallfrei kann nur solange akzeptiert werden, wie der "Schaden" ein BAGATELLSCHADEN ist, das hört irgendwo bei 600-1000 Euro auf. Solange der Schaden dadrunter liegt ... iss alles gut. Liegt der Schaden nach Gutachten aber höher, ist es eben kein Bagatellschaden mehr. Die Folge ist dann, das das Auto ein Unfallfahrzeug ist.

Dein Problem ist jetzt: Ein Gutachter sagt "Schaden 6000 Euro" (hier gilt logischerweise: existiert das Gutachten?!). Ist dem so, dann ist das Auto ein Unfallfahrzeug. Das wiederspricht, obwohl du vermutlich genau das SAGEN WOLLTEST, dem was du geschrieben hast. Im juristischen Sinne gilt: Es gilt das was geschrieben wurde, und das ist deiner Aussage zufolge Wortwörtlich "Unfallfrei". Dies wiederspricht dann der Schadenshöhe.

Und es spielt keine Rolle, ob Du verstehst, wie die 6000 Euro, wenn sie im Gutachten stehen zustande kommen. Die stehen da und ein Gutachter ist ein SACHVERSTÄNDIGER, du bist für ein Gericht BESTENFALLS ein bewanderter Laie. Die Glaubwürdigkeit liegt also beim Gutachter. Jetzt steht im Vertrag "Unfallfrei", du sagst ... Bagatellschaden. Der Gutachter sagt: Unfallfahrzeug. Und jetzt hast Du den Zonk und alle Kosten am Arsch.

Und Nein ... Unfallschäden kann man optische wirklich verflucht gut verstecken. Dann ist ein Auto mehr Schein als Sein, es fährt gut, sieht gut aus, aber rostet da wo man es nicht sieht munter vor sich hin, hält also nur noch vielleicht 2-3 Jahre. Es hält also nicht, was es verspricht. Deshalb bist du als Verkäufer, der es ja wissen müßte, verpflichtet den Käufer darüber aufzuklären, sobald eben ein Unfallschaden (kein Bagatellschaden) vorliegt. Eben weil man das nicht zwingend SEHEN muss.

Und an der Stelle schließt sich dann der Kreis. Als Käufer muss ich jetzt nur sagen: Ne, hätte ich gewusst, dass das Auto einen Unfallschaden von 6000 Euro hatte, hätte ich es nie gekauft. Der Verkäufer hat nur was von einem Blechschaden erzählt, darunter verstehe ich aber keinen Unfall von 6000 Euro.

Damit ist dann der Kaufvertrag, die Willenserklärung des Käufers "Ich will dieses Auto für X Euro kaufen" ausgehebelt. Der Richter wird im schlimmsten Fall eben auf Täuschung des Käufers entscheiden.

Klar ... du kannst GLÜCK haben, das dir ein Richter in deiner Argumentation folgt ... aber das habe ich am Anfang auch gesagt ... ich sagte: Ich würde auf 50/50 schätzen ... mir wäre das zuviel Risiko, vorallem, weil du das Auto schon fast zum Kurs des Unfallwagens verkauft hast. Das heißt: Du kannst das Auto mit einer KORREKTEN Vertragsformulierung erneut verkaufen, ohne einen wirklich drastischen Nachteil zu haben. Mei, lass es dich 500 oder 1000 Euro kosten, iss allemale besser als hinterher deutlich höhere Kosten durch das verlorene Verfahren am Axxxxx zu haben.

Es geht auch nicht darum, ob Blechschaden groß oder klein ist ... das Problem ist ... Du schreibst UNFALLFREI. Deine Einschränkung läßt also NUR einen Bagatellschaden zu. Und ein Bagatellschaden ist definitionsgemäß klein. Sobald der Blechschaden GRÖSSER ist, ist es eben kein unfallfreies Fahrzeug mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


und es war nur ne beule im kotflügel!!! was weiss ich wie der auf die 6000 euro kommt.

vllt stimmt das auch icht. da stehn nähmlcih einige sahcen in der anklageschirft die nicht stimmt und der isch infach so aus den fingern gesaugt hat.

und mal ne fragen. wenn kotflügel motorhaube tür etc beschädigt sind. ist das dann nicht ein blechasc<ahden verursacht dur einen unfall?

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


Ok ich vertshe ja schon ewas ihr meint.

Aber. aus der sicht des käufers.

wenn er ein unfallfreies fahrzeig haben wollte hätte er nicht spätestens da fragen müssen?
oder ihm irgendwas spanisch vorkommen müssen?

wenn er das posten würde würdet ihr über ihn herfallen und sagen das er sich das nicht hätte reinschrieben sollen, da er von privat gekauft und die gewährleistung eh ausgeschlossen wird. hinzu kommt das der verkäufer so ehrlich war und ihn darauf aufmerkksam gemacht hat das das fahrzeig schonmal einen schaden vorne links gehabt hatte. ob das nun ein unfallschaden im verkehr war, oder ein einkaufswagen gegen geknallt ist muss der verkäufer ja nicht wissen..

DAS ist aber genau das, was du NICHT geschrieben hast! Du hast geschrieben: Es ist "unfallfrei" das heißt: Dein Auto hatte KEINEN UNFALL. DAS und NUR DAS bricht dir mit hoher Wahrscheinlichkeit das Genick. Alles was danach kommt, ist UNINTERESSANT, weil du vertraglich zusicherst, das Auto sei UNFALLFREI, das definiert dann alles andere. Du erwähnst anschließend eine Beschädigung. Ein Blechschaden kann auch durch alles mögliche andere Verursacht worden sein und muss nicht zwingend ein Unfall gewesen sein.

Gruß Kester

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


hmm.mag ja alles sein. aber ich hab ihm gesagt und es auch hin geschrieben das der wagen einn unfall hatte aber ausser diesem keinen anderen. wie mann das missverstehen kann ist mir ein rätsel.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


wieso leichte blechschäden?

könnens nich auch starke blechschäden gewesen sein?
ausserdem steht drin unfallre bis auf schaden vorne links.

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