Autoverkauf mit Problemen
Hallo. Hab ein Problem.
Ich erklärs euch mal kurz.
Hab einen Golf mit einem unfall vorne links gekauft. Auto war voll fahrbereit. beschädigt waren grösstenteils kotflügel haube und stosstange. Habe einen neuen Kotflügel gekauft und haube und stosstange lackieren lassen. ungefähr 1000 euro reparaturkosten gehabt. als er dann fertig war hab ich einen audi gefunden der mir besser gefallen hat und ihn gekauft und den golf verkauft.plus minus null.
hab im kaufvertrag reingeschrieben privatverkauf ohne gewähleistung, unfallfrei bis auf schaden vorne links.blechschaden.
hab post vom anwalt des käufers bekommen wo er meint das der wagen nen grossen schaden hatte.laut gutachten 6000 euro usw.
und will schadensersatz bzw. rückzahlung.das gutachten kannte ich aber nich beim kauf. hab meinen anwalt eingeschaltet aber das problem ist ich habe keine rechschutzversicherung. was würdet ihr sagen?hatte schonmal jemand so ein problem?
hab ihm ja gesagt das er einen schaden hatte. blechschaden muss ja nich klein sein oder?
war halt nur kein rahmenschaden.war echt nur ne beule im kotflügel.haube und stosstange waren verschrammt.
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Zocke
hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.
Dir wird ja auch nicht vorgeworfen das du auf den Schaden nicht hingewiesen hast, sondern das du eine kapitalen Unfallschaden als harmlosen Blechschaden verkauft hast. Es geht dabei nicht darum was für dich unfallfrei bedeutet sondern was darunter normalerweise verstanden wird. Wenn du mir den Wagen als unfallfrei verkauft hättest, dann wäre ich auch der Meinung das du mir nicht die Wahrheit gesagt hast immerhin waren Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange beschädigt. Es wird nicht erst von einem Unfallschaden geredet wenn der Rahmen beschädigt ist.
173 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
unfallfrei bis auf blechschaden..... ist für mich klar. der wagen ist bis auf einen unfall unfallfrei.
Für dich mag das ja klar sein; dem TE nutzt es aber nur etwas, wenn er auch einen Richter davon überzeugen kann...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Für dich mag das ja klar sein; dem TE nutzt es aber nur etwas, wenn er auch einen Richter davon überzeugen kann...Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
unfallfrei bis auf blechschaden..... ist für mich klar. der wagen ist bis auf einen unfall unfallfrei.
genau.... und deshalb ist hier jede weitere gespielte Möglichkeit eines Rechtsstreites vor Gericht ("aber der Gegenanwalt wird sagen".......) überflüssig. Genau wie jede weitere Unterscheidung, was juristisch richtig oder juristisch falsch ist.
Bitte gib uns Bescheid, wie die Verhandlung (incl. Urteil) gelaufen ist, dann wissen wir, was lt. Landgericht juristisch falsch oder richtig ist und brauchen es uns nicht von Laien vorhalten lassen.
klar mache ich.
aber um nochmal darana nzuschliessen was aus juristischer seite richtig bzwe falsch formuliert ist.
Ich bzw. der kläger sind keine juristen.
Der Richter kann ja nicht davon ausgehen das ich mir da grosse gedanken über die formulierung mache.
und was das bedeutet was ich riengeschrieben habe ist ja wohl für jeden normal sterblichen klar.
Zitat:
Ich bzw. der kläger sind keine juristen
Das wird der zuständige Richter berücksichtigen, kenne dies aus eigener Erfahrung da ist eine solche Formulierung dem Gericht völlig ausreichend und wurde als unmissverständlich im Bezug auf den vorhandenen Schaden hingestellt.
Aber andere Gerichte, andere Urteile.
Aus meinem persönlichen Rechtsempfinden hast du alles getan was der Gesetzgeber verlangt, und Ich sehe keinen Grund zur Rücknahme des Fahrzeuges. Wenn alles vom Schaden so zutrifft wie du schreibst.
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und was lernen wir daraus? wir geben den schwarzen peter weiter. und zwar an dekra, tüv ect. ein risikofahrzeug vor den verkauf zum gw chek fahren und das "gutachten" mit verkaufen. dann dürfte der verkäufer aus dem schneider sein und alle unklarheiten gehen zulasten der gutachter.
und ich wieder hole mich gerne. ein bisschen schwanger gibts nicht!
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
..., dann wissen wir, was lt. Landgericht juristisch falsch oder richtig ist ...
Ein Landgericht (oder auch Amtsgericht, was es bei einem Zivilverfahren wohl sein wird) entscheidet nie, was juristisch korrekt ist oder nicht, sondern immer nur anhand des vorliegenden Einzelfalls.
Hier kann ohnehin nicht abschließend ein Rat ergehen, eine Aussicht auf den Verfahrensverlauf ist reines Glaskugellesen, denn es fehlt hier ja schon die gesamte Argumentation der "Gegenseite".
Allgemeine juristische Sichtweisen entscheiden ausschließlich Oberlandesgerichte oder Bundesgerichte und dann auch nur immer anhand genau des einzelnen Falles und der Fragestellung der Anwälte, die Anträge. die zur Entscheidung stehen.
Aber das sollten selbst juristische Laien schon kennen.
pardon. ich hatte mich hier auch auf einen allgemeinen sprachgebrauch bezogen, d.h. ich habe der ersten instanz genügend juristischen sachverstand zugemutet, d.h. diesem urteil sollte man trauen können. alles andere ist korinthenk...
deswegen gibt es ja auch genügend leute, die völlig aussichtslos in die nächste instanz gehen, um ihr unrecht dann auch wirklich letztinstanzlich einsehen zu müssen.
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
pardon. ich hatte mich hier auch auf einen allgemeinen sprachgebrauch bezogen, d.h. ich habe der ersten instanz genügend juristischen sachverstand zugemutet, d.h. diesem urteil sollte man trauen können. alles andere ist korinthenk...
...und im gerichtsaal geht es ausschließlich um korintenkakerei!
allg. sprachgebrauch ist immer so ne sache. bsp: arbeitszeugnis. "zur vollsten zufriedenheit" ist grammatisch falsch, trotzdem die bestnote
Moin,
Naja, ich würde sagen ... glaub deinem Anwalt ... aber beschwer' dich hinterher nicht, wenn du hinterher nicht mit einem blauen Auge, sondern auf einem hohen Schaden sitzen bleibst...
Ich sage dir mal folgendes aus MEINER Berufserfahrung ...
In Rechtstexten ist es teilweise NOTWENDIG festzustellen, ob ein Rechtstext ein Komma, ein Semikolon oder ein UND enthält. Und da meinst Du, dass "Unfallfrei" bis auf einen möglichen Unfall ... eine ausreichende Formulierung ist ?!
Ich hätte da erhebliche Zahnschmerzen ... auch der Tatsache geschuldet, dass in meiner Familie und in meinem Bekanntenkreis 8 Juristen rumgeistern ...
MFG Kester
hahaha..der st auch gut..
unfallfrei bis auf einen (möglichen) schaden..
ist schon lustig was sich hier einige zusammen reimen. am betsen erst lesen dann antworten. du solltest deinen verwandten das juristentum auch weiterhin überlassen sage ich mal ganz vorsichitg😉.
Hallo,
vielleicht sollte man das mal etwas anders betrachten!.
Zocke kauft ein Unfall FHz. dessen Zeitwert unbeschädigt bei ca. 12000EU liegen soll, für 6000EU.
Für mich als Laien, sieht das jetzt so aus, als wenn der Vorbesitzer nach dem Unfall auf Basis des Sachverständigen Gutachtens abgerechnet hat: Zeitwert minus Rep.-kosten = Restwert. So weit auch kein Problem.
Die frage ist nun in wie weit man von Zocke, aufgrund der hohen Differenz zw. Zeit u. Restwert, erwarten konnte die Größe/ Umfang des Schadens richtig zu beurteilen.
Meint, hat er den Umfang des Schadens wissentlich verharmlost beim Verkauf, könnte es auch um Vorsatz gehen, sprich Betrug u. dann könnte es vor Gericht eng werden.
Da der Z. keine Rechtsschutzversicherung hat, würde ich ihm raten, das FHz. zurückzunehmen u. dem Käufer seine Kosten zu erstatten. Das ist deutlich billiger als später auf Gerichts und Anwaltskosten etc. sitzen zu bleiben.
P.S. Du weißt warum dein Anwalt die erfolgsaussichten für gut hält?.
Auch der Anwalt verdient immer, egal wie es ausgeht!.
MfG Günter
Moin,
Doch hast Du ...
Du hast ein Auto verkauft ... als NICHT UNFALLFAHRZEUG ... Du hast einen Blechschaden angegeben.
Ein Blechschaden ist NICHT ZWINGEND ein Unfallschaden. Ein Blechschaden kann z.B. durch einen Einkaufswagen verursacht worden sein. Als Käufer lege ich jetzt Wert auf ein unfallfreies Fahrzeug, weil mir das gewisse Sicherheit gibt (gleich ob gerechtfertigt oder nicht!). Jetzt will ich beim Lacker um die Ecke das ganze schön machen lassen und der sagt mir nun: Uiuiui ... das Auto hat aber nen schweren Klatscher gehabt. Ich fahre zum Gutachter und der sagt, der Unfallschaden war mindestens 6000 Euro.
Ich habe aber DEINER FORMULIERUNG nach gar kein Unfallfahrzeug gekauft. Sondern ein "unfallfreies Fahrzeug mit einem Blechschaden"... Klingt schizophren ... aber das versuchen wir dir die gesamte Zeit beizubringen. Die Bezeichnung "Blechschaden, vorne, Beifahrerseite" ist NICHT (!!!) gleichbedeutend mit "Unfall, vorne, Beifahrerseite", sondern bedeutet nur "belangloser Mist mit optischen Mängeln".
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Jetzt will ich beim Lacker um die Ecke das ganze schön machen lassen und der sagt mir nun: Uiuiui ... das Auto hat aber nen schweren Klatscher gehabt. Ich fahre zum Gutachter und der sagt, der Unfallschaden war mindestens 6000 Euro.
MFG Kester
Hallo,
der jetzige Besitzer braucht garnicht zum Lacker fahren, eventuell klärt ihn auch sein Versicherungsvertreter auf!.
Seit einiger Zeit scheinen die KFZ-Versicherer ein Zentralregister etc. zuführen, wo "Leistungserbringung" Fahrzeug bezogen gespeichert wird.
Mit Sicherheit werden auch die entsprechenden Gutachten mit abgespeichert... .
MfG Günter
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Doch hast Du ...
Du hast ein Auto verkauft ... als NICHT UNFALLFAHRZEUG ... Du hast einen Blechschaden angegeben.
Ein Blechschaden ist NICHT ZWINGEND ein Unfallschaden. Ein Blechschaden kann z.B. durch einen Einkaufswagen verursacht worden sein. Als Käufer lege ich jetzt Wert auf ein unfallfreies Fahrzeug, weil mir das gewisse Sicherheit gibt (gleich ob gerechtfertigt oder nicht!). Jetzt will ich beim Lacker um die Ecke das ganze schön machen lassen und der sagt mir nun: Uiuiui ... das Auto hat aber nen schweren Klatscher gehabt. Ich fahre zum Gutachter und der sagt, der Unfallschaden war mindestens 6000 Euro.
Ich habe aber DEINER FORMULIERUNG nach gar kein Unfallfahrzeug gekauft. Sondern ein "unfallfreies Fahrzeug mit einem Blechschaden"... Klingt schizophren ... aber das versuchen wir dir die gesamte Zeit beizubringen. Die Bezeichnung "Blechschaden, vorne, Beifahrerseite" ist NICHT (!!!) gleichbedeutend mit "Unfall, vorne, Beifahrerseite", sondern bedeutet nur "belangloser Mist mit optischen Mängeln".
MFG Kester
also nocheinmal für dich herr kester:
es steht die drinnen unfallfrei bis auf einen schaden vorne links.
bölechschaden.und nix von dem was du da die ganze zeit schriebst.ich sag nur o m g
das heisst unfallfrei bis auf einen schaden. einen unfallschaden.
du formulierst die ganze zeit alles so um das es für dich passt!!!uiui..war echt keine gute idee mein problem hier zu posten.-