Autoverkauf mit Problemen

Hallo. Hab ein Problem.

Ich erklärs euch mal kurz.
Hab einen Golf mit einem unfall vorne links gekauft. Auto war voll fahrbereit. beschädigt waren grösstenteils kotflügel haube und stosstange. Habe einen neuen Kotflügel gekauft und haube und stosstange lackieren lassen. ungefähr 1000 euro reparaturkosten gehabt. als er dann fertig war hab ich einen audi gefunden der mir besser gefallen hat und ihn gekauft und den golf verkauft.plus minus null.
hab im kaufvertrag reingeschrieben privatverkauf ohne gewähleistung, unfallfrei bis auf schaden vorne links.blechschaden.

hab post vom anwalt des käufers bekommen wo er meint das der wagen nen grossen schaden hatte.laut gutachten 6000 euro usw.
und will schadensersatz bzw. rückzahlung.das gutachten kannte ich aber nich beim kauf. hab meinen anwalt eingeschaltet aber das problem ist ich habe keine rechschutzversicherung. was würdet ihr sagen?hatte schonmal jemand so ein problem?
hab ihm ja gesagt das er einen schaden hatte. blechschaden muss ja nich klein sein oder?
war halt nur kein rahmenschaden.war echt nur ne beule im kotflügel.haube und stosstange waren verschrammt.

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.

Dir wird ja auch nicht vorgeworfen das du auf den Schaden nicht hingewiesen hast, sondern das du eine kapitalen Unfallschaden als harmlosen Blechschaden verkauft hast. Es geht dabei nicht darum was für dich unfallfrei bedeutet sondern was darunter normalerweise verstanden wird. Wenn du mir den Wagen als unfallfrei verkauft hättest, dann wäre ich auch der Meinung das du mir nicht die Wahrheit gesagt hast immerhin waren Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange beschädigt. Es wird nicht erst von einem Unfallschaden geredet wenn der Rahmen beschädigt ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Zocke


das heisst unfallfrei bis auf einen schaden.

und dieses

unfallfrei

hättest DU NICHT in den vertrag reinschreiben dürfen! weild as fz NICHT mehr unfallfrei ist!

und der findige käufer kann dann automatisch davon ausgehen, das es sich nur um eine kleine delle beim einparken gehandelt hat....und nicht um nen halben totalschaden...aber das wurde dir hier ja schon mehrmals erklärt, aber ist gescheitert an deiner beratungsresistenz....

egal ob du dann reinschreibst schaden vorne links oder sonstwo.....fakt ist und bleibt das du ein unfallfahrzeug als unfallfrei verkauft hast.......und hättest du das nicht (so wie du meinst), dann würde ich mich an deiner stelle mal fragen warum du jetzt zum anwalt rennen darfst.....

ja.. der kester hat gerne recht 😉

aber bei dem was du zittierst hat er wirklich recht!
er versucht , den sachverhalt aus einer juristen-ähnlichen sichtweise zu beleuchten.
und aus der ecke scheint sich dein problem ja tatsächlich auch anzubahnen.

du siehst die sache aus der menschlichen sicht der verständigung.
und so seht ihr beite aus verschiedenen winkeln auf dieselbe sache.

deine argumentation wird dir vor gericht nur dann helfen wenn du mindestens einen zeugen hast, der bestätigt, dass der käufer klar verstanden hat was du ihm über den hintergrund zum schaden sagen wolltest.

dummerweise ist dann immernoch das schriftliche und die amnesie des käufers..

juristen hängen sich nunmal gerne schon an nem falsch gesetzten komma auf..

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Zocke


das heisst unfallfrei bis auf einen schaden.
und dieses unfallfrei hättest DU NICHT in den vertrag reinschreiben dürfen! weild as fz NICHT mehr unfallfrei ist!

und der findige käufer kann dann automatisch davon ausgehen, das es sich nur um eine kleine delle beim einparken gehandelt hat....und nicht um nen halben totalschaden...aber das wurde dir hier ja schon mehrmals erklärt, aber ist gescheitert an deiner beratungsresistenz....

egal ob du dann reinschreibst schaden vorne links oder sonstwo.....fakt ist und bleibt das du ein unfallfahrzeug als unfallfrei verkauft hast.......und hättest du das nicht (so wie du meinst), dann würde ich mich an deiner stelle mal fragen warum du jetzt zum anwalt rennen darfst.....

hm..wenn deine ausssage zutreffen würde wär die arbeitslosigkeit noch viiel viel grösser..
erst denken danns chrieben.. kann mich immer nur wiederholen.

und es war nur ne beule im kotflügel!!! was weiss ich wie der auf die 6000 euro kommt.

vllt stimmt das auch icht. da stehn nähmlcih einige sahcen in der anklageschirft die nicht stimmt und der isch infach so aus den fingern gesaugt hat.

und mal ne fragen. wenn kotflügel motorhaube tür etc beschädigt sind. ist das dann nicht ein blechasc<ahden verursacht dur einen unfall?

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Zitat:

Original geschrieben von Zocke


erst denken danns chrieben..

diesen satz hättest DU dir lieber mal bei deinem autoverkauf zu herzen nehmen sollen! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


und mal ne fragen. wenn kotflügel motorhaube tür etc beschädigt sind. ist das dann nicht ein blechasc<ahden verursacht dur einen unfall?

wenn der kotflügen getauscht werden muss, ist es zu 99% ein unfallwagen! und ncithmehr nur ein kleiner blechschaden!

Ok ich vertshe ja schon ewas ihr meint.

Aber. aus der sicht des käufers.

wenn er ein unfallfreies fahrzeig haben wollte hätte er nicht spätestens da fragen müssen?
oder ihm irgendwas spanisch vorkommen müssen?

wenn er das posten würde würdet ihr über ihn herfallen und sagen das er sich das nicht hätte reinschrieben sollen, da er von privat gekauft und die gewährleistung eh ausgeschlossen wird. hinzu kommt das der verkäufer so ehrlich war und ihn darauf aufmerkksam gemacht hat das das fahrzeig schonmal einen schaden vorne links gehabt hatte. ob das nun ein unfallschaden im verkehr war, oder ein einkaufswagen gegen geknallt ist muss der verkäufer ja nicht wissen..

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Zocke


erst denken danns chrieben..
diesen satz hättest DU dir lieber mal bei deinem autoverkauf zu herzen nehmen sollen! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Zocke


und mal ne fragen. wenn kotflügel motorhaube tür etc beschädigt sind. ist das dann nicht ein blechasc<ahden verursacht dur einen unfall?
wenn der kotflügen getauscht werden muss, ist es zu 99% ein unfallwagen! und ncithmehr nur ein kleiner blechschaden!

ihr macht die ganze zeit fehler.nur ein kleiner blechschaden.

wieso nur? und wieso klein?

dann muss es ja auch einen krassen grossen blechschaden geben!!!!

sachma, was kostet denn so nen gutachter, der da mal nochmal drüber schaut??

zocke, warum regst du dich denn hier so auf?
warum wird hier über spitzfindigkeiten gestritten?

geh´ vor gericht, da wirst du sehen, ob man die formulierung "blechschaden" als unfallschaden deuten kann/darf/muss.

jaaaaaaaa🙂aber das dauert noch bis das kommt...

ich reg mich ja nich auf leutz.. aber verteideige mch nur wenn mir hier jemand was unterstellt was nirgend steht.
wie z.B.: nur kleiner blechschaden.

das nur kleiner steht nirgends.

ist doch mal ein schönes disskussionsthema...

Zitat:

Original geschrieben von Zocke


das heisst unfallfrei bis auf einen schaden. einen unfallschaden.

Vergleiche die Situation doch einfach mit einer Schwangerschaft.

Da sagt doch auch niemand "nicht schwanger, bis auf die voraussichtliche Geburt in neun Monaten".....

Ist doch nachvollziehbar, oder?

die hauptbelastung vor gericht wird das gegnerische gutachten sein, nen richter interessiert kein geschwafel..

gabs da früher nicht mal sonen ausdruck, dass zu einem "unfall" die beschädigungganz bestimmter (tragender?) teile gehört??
oder is das quetsch?

einzige was helfen könnte wäre
a: zeuge
b: gegengutachten

....

Zitat:

Original geschrieben von Zocke



also nocheinmal für dich herr kester:
es steht die drinnen unfallfrei bis auf einen schaden vorne links.
bölechschaden.und nix von dem was du da die ganze zeit schriebst.ich sag nur o m g

Genau da ist das Problem, die Formulierung kann dir zum Verhängnis werden, egal wie du und andere es interpretieren, rein juristisch kommt nach dem "Unfallfrei" nichts mehr.

Ist wie "Das Glas ist leer, bis auf 50ml Wasser"...bei "Unfallfrei" gibt es keine Abstufungen, das ist wie in der IT, 1 oder 0, an oder aus.

Unfallfrei oder eben nicht.

Und wenn der Käufer nun ein Gutachten hat (dessen Richtigkeit zu beweisen ist) welches einen 6000 Euro Schaden feststellt, ist der Wagen nicht unfallfrei.

Dein Anwalt wird aber sicher bald Akteneinsicht nehmen und dann denke ich auch das Gutachten zu Gesicht bekommen, dann wird er dir sagen können was dort drin steht und du kannst dazu Stellung nehmen.
Vielleicht folgt der Richter deiner Argumentation und der Zeugenaussage (du sagtest ja, du hattest einen Zeugen dabei), aber das ist immer vom Richter und dem Geschick beider Anwälte abhängig.

Hier mal eine Gerichtliche Entscheidung zum Thema unfallfrei und ein paar weitere links.
unfallfrei 1
unfallfrei 2
unfallfrei 3
unfallfrei 4

Es erkennbar das eigentlich nur dann ein Fahrzeug unfallfrei ist wenn es in keine Unfall verwickelt war.

@Zocke
Wenn du dir die Gerichtsentscheidung durchliest wirst du feststellen das es unklug war das Fahrzeug als unfallfrei zu verkaufen. Es mag sein das die Einschränkung bis auf Blechschaden dich vor Schlimmeren bewahrt, sicher ist das aber nicht. Ich wäre auch angepisst wenn man mir eine 6000 Euro schaden als Blechschaden verkaufen will und würde rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

An alle die meinen die gewählte Formulierung wäre doch klar verständlich, mal die ernsthafte Frage wäre das für euch auch noch so klar wenn ihr das Fahrzeug gekauft hätte?

Was wären den die Antworten, wenn sich der Käufer hier anstatt des Verkäufers zu Wort gemeldet hätte? Wäre die Formulierung dann auch noch so klar Verständlich?

Zitat:

Original geschrieben von matze_berlin


gabs da früher nicht mal sonen ausdruck, dass zu einem "unfall" die beschädigungganz bestimmter (tragender?) teile gehört??

Viel, viel feiner:

"Unfall" ist jeglicher Unfall, also schon die etwas zu flott geöffnete Tür vom Parkplatznachbarn, die einen Ditsch in der eigenen Türe hinterlassen hat.

Allerdings gelten reine oberflächliche Blechbeschädigungen (aber auch nur das) mit einem Schadenswert unter 600 Euro (Vertragswerkstatt nach Herstellervorschriften repariert) als "geringwertig und müssen nicht als Unfallschaden im Verkauf genannt werden. Ist es mehr als ein Blechschaden (zB. auch der Scheinwerfer, der ist kein äußeres Karosserieblech) oder um mehr als 600 Euro für die Reparatur, dann ist "unfallfrei" gestorben.

Fällt ein Blumentopf aus der zweiten Etage auf die Motorhaube, dann sind das mehr als 600 Euro und somit ist der Wagen nicht mehr "unfallfrei".

Ein "Unfallfahrzeug" ist aber wieder etwas anders. Werden tragende Teile beschädigt, dann nennt sich das dann "Unfallfahrzeug".

Bei dem Wagen hier im Thread ohne Beschädigung tragender Teile handelt es um keinen Unfallwagen, der nicht unfallfrei ist.

Über dem "Ausschluss der Gewährleistung" läuft hier auch nichts. Hier geht es nicht um einen Gewährleistungsmangel, der völlig korrekt ausgeschlossen wurde, sondern um eine sogenannte "zugesicherte Eigenschaft", die nicht vorhanden ist.:
Kein Blechschaden, weil es nicht nur oberflächliche Dinge an der Karosserie (Blechteile) war.
Kein "unfallfrei".

Juristisch tatsächlich korrekt und auch noch mit deutlich mehr Täuschungspotenzial wäre gewesen:
"kein Unfallfahrzeug" (weiter nichts, keine Angabe zu dem vorderen Schaden, der war ja erkennbar).

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