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Autoverkauf mit Problemen

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 17:26

Hallo. Hab ein Problem.

Ich erklärs euch mal kurz.

Hab einen Golf mit einem unfall vorne links gekauft. Auto war voll fahrbereit. beschädigt waren grösstenteils kotflügel haube und stosstange. Habe einen neuen Kotflügel gekauft und haube und stosstange lackieren lassen. ungefähr 1000 euro reparaturkosten gehabt. als er dann fertig war hab ich einen audi gefunden der mir besser gefallen hat und ihn gekauft und den golf verkauft.plus minus null.

hab im kaufvertrag reingeschrieben privatverkauf ohne gewähleistung, unfallfrei bis auf schaden vorne links.blechschaden.

hab post vom anwalt des käufers bekommen wo er meint das der wagen nen grossen schaden hatte.laut gutachten 6000 euro usw.

und will schadensersatz bzw. rückzahlung.das gutachten kannte ich aber nich beim kauf. hab meinen anwalt eingeschaltet aber das problem ist ich habe keine rechschutzversicherung. was würdet ihr sagen?hatte schonmal jemand so ein problem?

hab ihm ja gesagt das er einen schaden hatte. blechschaden muss ja nich klein sein oder?

war halt nur kein rahmenschaden.war echt nur ne beule im kotflügel.haube und stosstange waren verschrammt.

MfG

Beste Antwort im Thema
am 4. Dezember 2008 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.

Dir wird ja auch nicht vorgeworfen das du auf den Schaden nicht hingewiesen hast, sondern das du eine kapitalen Unfallschaden als harmlosen Blechschaden verkauft hast. Es geht dabei nicht darum was für dich unfallfrei bedeutet sondern was darunter normalerweise verstanden wird. Wenn du mir den Wagen als unfallfrei verkauft hättest, dann wäre ich auch der Meinung das du mir nicht die Wahrheit gesagt hast immerhin waren Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange beschädigt. Es wird nicht erst von einem Unfallschaden geredet wenn der Rahmen beschädigt ist.

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Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 11:53

aber bleibt folgenede frage.

unfallfrei bis auf schaden vorne links beseutet halt genausoviel das er einen unfall hatte wie das er unafallfrei ist.

 

wer sagt das blechschaden kein unfallschaden ist?hab dafür bis jetzt nirgends eine definition gefunden.

es wurden halt nur blechteile ersetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

aber bleibt folgenede frage.

unfallfrei bis auf schaden vorne links beseutet halt genausoviel das er einen unfall hatte wie das er unafallfrei ist.

eben NICHT!

ein wagen gillt NUR solange als unfallfrei, solange kein schaden über der "bagatellgrenze" (~800€) vorlag.......dieser betrag wurde bei deinem schaden deutlich überschritten! dein fahrzeug ist also NICHT mehr unfallfrei sondern ein unfallfahrzeug (nach rechtlicher defintion grob gesagt)......und genau da liegt der knackpunkt....du hast ein unfallfahrzeug als unfallfrei verkauft....

das ist wie wenn du nem blinden nen toten kanarienvogel verkäufst und sagst der würde nur schlafen.....

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 11:58

aber ich habe ihm doch gesagt das er einen schaden hatte!

und totalschaden ist ein fahrzeug nur wenn die reperaturkosten den wiederbeschaffungswert übersteigen. also bitte nur antworten wenn jeman auch erfahrung damit hat. danke

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

aber ich habe ihm doch gesagt das er einen schaden hatte!

dein fahrzeug ist lt. rechtlicher defintion ein unfallfahrzeug! du hast schriftlich zugesichert dass das fz unfallFREI ist.....

dein "vertrag unfallfrei" lässt darauf schließen, das nur ein geringer schaden an deinem fahrzeug bestanden hat der unter 800€ lag......jetzt hat der käufer festgestellt das der schaden ÜBER 800€ lag und damit dein "unfallfrei" NICHT mehr zutrifft......

was ist daran zu schwer zu verstehen?

schadenshöhe <800€ = unfallFREI

schadenshöhe >800€ = UNFALLfahrzeug

wäre der schaden an deinem fz unter 800€ gewesen hättest du kein problem gehabt! da der schaden aber deutlich drüber liegt hast du jetzt ein ziemlich dickes problem am hals.....

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 12:04

unfallfrei bis auf schaden vorne links.

 

hatte ienen unfall vorne links. aber sonst keinen anderen also unfallfrei bis auf schaden vorne links.

 

verstehe nich warum hier das keine versteht.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

... unfallfrei bis auf schaden vorne links.blechschaden...

und diese Formulierung ist juristischer Selbstmord.

Im Recht gibt es viele Feinheiten und mit dieser Formulierung ist man (vermutlich in völliger Unkenntnis) voll in den Fettnapf gesprungen.

"Unfall" ist unzweideutig definiert, "Blechschaden" auch. ZB. ein Hagelschaden ist ein Blechschaden ohne ein Unfall zu sein. Hier liegt aber ein Unfall vor, somit ist der Wagen nicht unfallfrei und der Blechschaden ist kein Blechschaden sondern ein Unfallschaden.

Da keine tragenden Teile betroffen sind, handelt es sich nicht um einen "Unfallwagen". Auch das ist wieder etwas anderes: Nach der anerkannten Definition des "Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen": "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte".

Somit ergibt sich ein großer Zwischenraum zwischen dem Begriff "unfallfrei" und "Unfallwagen", in dem der Wagen war: er war nicht unfallfrei, aber er war kein Unfallwagen.

Die Formulierung "unfallfrei" ist ohne jeden Zweifel falsch, somit wurde eine Eigenschaft vertraglich zugesichert, die nicht vorhanden war. Korrekt wäre es gewesen, wenn man "garantiert kein Unfallwagen" geschrieben hätte (natürlich nur, wenn tatsächlich keine tragende Teile betroffen waren).

Auch das Wörtchen "Blechschaden" ist in dem Zusammenhang falsch, es war tatsächlich ein Unfallschaden.

Unfallschäden müssen den Käufer angegeben werden (im Vertrag aufgeführt) wurde hier aber nicht. Die gewählte Formulierung würde bei einem unfallfreiem Fahrzeug , bei dem mal einer aus Wut in den Kotflügel getreten hat, passen.

 

Zitat:

unfallfrei bis auf schaden vorne links beseutet halt genausoviel das er einen unfall hatte wie das er unafallfrei ist.

Nein, eben nicht.

Unfallfrei bedeutet ohne jeden Unfall

Blechschaden bedeute ein beschädigtes Blech, jedoch ohne Unfall, mit Unfall (also als Folge des Unfalls) ist es ein Unfallschaden, der auch auch im Kaufvertrag so genannt werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

verstehe nich warum hier das keine versteht.

DU verstehst es nicht!

dein schaden lag bei über 1000€!

dadurch hast du ein UNFALLfahrzeug, scheißegal ob das hinten links, vornemitte oder auf dem dach war.........

dadurch das du "unfallFREI bis auf...." geschrieben hast, hast du dem verkäufer zugesichert, dass das fahrzeug unfallFREI bis auf einen kleinen bagatellschaden (einparkschramme etc.) wäre.....dem ist aber nicht so, da die bagetellschadenshöhe deutlich überschritten wurde.....

fakt ist du hättest das fz NUR als UNFALLfahrzeug verkaufen dürfen, das hast du aber NICHT sondern du hast das fz als unfallFREI verkauft.....und dafür bist du nunmal haftbar!

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 12:11

hm. ich werd mcih mal mit meinem anwalt beraten.

er hat mir da eigentlcih fast zugesagt das ich recht habe. inbesondere wiel ich privat, laie und nich mit autos handle.

und das der anwalt mich ur halten will glaube ich auch nicht da ich ihn persönlich kenne und er mir schon öfter von sachen abgeraten hat wenne ich kiene chancen haben sollte.

naja wie geasagt mals chuan wie es ausgeht,

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

hm. ich werd mcih mal mit meinem anwalt beraten.

Deine einzige Möglichkeit

Zitat:

er hat mir da eigentlcih fast zugesagt das ich recht habe. inbesondere wiel ich privat, laie und nich mit autos handle.

"Recht" hast Du ganz sicher nicht !

Aber es gibt bei auslegungsabhängigen Dingen immer den Weg über die "Willensbekundung", also nicht was geschrieben, sondern was gemeint war und nur etwas merkwürdig ausgedrückt wurde. Allerdings muss diese "Meinung" für den Richter (letztendlich landet es es ohne Einigung da) auch so weit (objektiv) erkennbar sein, dass der Käufer dies auch hätte erkennen und bei missfallen ggf. genauer nachfragen müssen.

Als Beispiel:

Ein "dies ist ein Banküberfall" mit Sturmhaube auf dem Kopf, ist ganz sicher keine nur missverständliche Willensbekundung vom eigentlich gemeinten: "können sie mir mal bitte meinen aktuellen Kontostand sagen", auch wen man noch nie nach dem Kontostand gefragt hat und kein gelernter Bankkaufmann ist. Da wird der Richter kaum eine nur unglückliche Ausdrucksweise erkennen können.

Erhebliches Restrisiko auf nicht allzu dickem Eis bleibt.

Moin,

@Zocke ... es ist nicht interessant ... was DU unter dieser Formulierung verstehst ... sondern was man juristisch aus deiner Formulierung machen kann oder machen muss.

Und da liegt das Risiko. Deine Formulierung ist einfach ein Eigentor, weil du aus Unwissenheit etwas zusicherst, was eben nicht zwingend gegeben ist.

Und wenn der wirkliche Schaden eben 8000 Euro betragen hat, dann ist deine Zusicherung im Vertrag eben nicht automatisch ausreichend oder richtig.

MFG Kester

nochmal: anwalt hilft!!

trotzdem kann ich mir nicht verkneifen, dass ich nicht verstehe, warum sich hier einige so aufregen.

unfallfrei bis auf blechschaden..... ist für mich klar. der wagen ist bis auf einen unfall unfallfrei.

kratzerfrei bis auf kratzer an der vorderen stoßstange. wer bitteschön würde da jetzt den kratzer vorne bemängeln?

und wenn der wagen für den preis über den tisch gegangen ist, den auch ein in der form "verunfallt" reparierter wagen gebracht hätte, dann sehe ich aus meinem laienhaften teils studierten verständnis keinen grund für den kläger, recht zu bekommen.

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 13:01

hahhaa.. der ist gut..endlcih mal einer der mich versteht.

 

und nirgends steht das belchschaden gering sein muss.

Es mag ja sein, dass Dich hier einer (es sind noch viel mehr, ich sogar auch) versteht, trotzdem ist es juristisch falsch.

 

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

der wagen ist bis auf einen unfall unfallfrei.

Das ist genauso wie: bis auf das er tot ist, ist er völlig lebendig.

"Der Wellensittig ist lebendig, nur das Herz schlägt nicht mehr"

Zitat:

kratzerfrei bis auf kratzer an der vorderen stoßstange. wer bitteschön würde da jetzt den kratzer vorne bemängeln?

Völlig unpassendes Beispiel

In einem KFZ-Kaufvertrag muss ein Unfall angegeben werden:

- Es wurde "unfallfrei" geschrieben, das ist aber falsch, der Wagen hatte einen Unfall

- Der erwähnte Blechschaden war vorhanden, aber wegen dem "unfallfrei" als nicht unfallbedingter Blechschaden beschrieben, auch das ist falsch.

 

Zitat:

und wenn der wagen für den preis über den tisch gegangen ist, den auch ein in der form "verunfallt" reparierter wagen gebracht hätte, dann sehe ich aus meinem laienhaften teils studierten verständnis keinen grund für den kläger, recht zu bekommen.

Und er Anwalt der Gegenseite sagt:

"Wenn der Preis für den Wagen völlig in Ordnung ist, dann kann der Wagen doch völlig ohne jeden Nachteil von Verkäufer auch wieder zurückgenommen werden und mit korrekter Fahrzeugbeschreibung zum gleichen Preis wieder verkauft werden.

Mein Mandant will kein unfallbeschädigtes Fahrzeug und wenn der Verkäufer keine finanziellen Nachteile hat, wieso nimmt er dann den Wagen nicht einfach wieder zurück. Einer Rückgängigmachung des Verkaufs wegen fehlerhafter Vertragsangaben steht doch dann nicht mal ein finanzieller Nachteil des Verkäufers im Wege?"

Stehend KO, welches Argument hätte dann noch der Verkäufer, den Wagen nicht zurück zu nehmen?

Er muss es ohnehin wegen falscher Beschreibung und hat nicht mal Nachteile daraus.

 

Zitat:

und nirgends steht das belchschaden gering sein muss.

Das ist völlig egal.

Es geht nur um die benutzen Worte und das entscheidende Wort "Unfallschaden" und genau dieses Wort hätte zwingend kommen müssen, es ist aber ein "unfallfrei" gekommen.

Ja, es ist Pedanterie, aber das gesamte Jura ist reine Pedanterie, da geht es oft darum, "weil das Komma genau dort steht, ist es..." und hier ist es nicht nur ein profanes irgendwo vorhandenes, zweideutig auslegbares Komma, sondern ein komplettes anderes Wort mit dann auch noch genau gegenteiliger Bedeutung.

Suche jetzt schon mal Argumente, warum ein klar lesbar geschriebenes "unfallfrei" in Wirklichkeit und auch bei objektiver Betrachtung ein "Unfallschaden" bedeutet und nur missverstanden wurde.

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 14:00

suchen brauche ich nix.das tut mein anwalt.

zweitens wollte ich den wagen zurücknehmen. aber der wollte da irgendwelche unkosten erstattet haben di ich nich nachvollziehen konnte.

überführt habe ich ihm sogar ncoch das fahrzeug.

ansonstn nehme ich das auto sehr gerne jederzeit zurück.

fakt ist ich habe ihn auf einen schaden hingewiesen was auch immer es für einer war,

ich denke da muss mir jeder recht geben sogar der richter.

was danach passiert muss er halt entscheiden.und in mienen augen ist es ein blechschaden.

er hätte es isch ja überlegen können oder zur dekra fahren köännen oder es einfach nich kaufen müssen.

habs ihm selber vorgeschlagen das er sich das überlegen kann.

 

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 14:01

Suche jetzt schon mal Argumente, warum ein klar lesbar geschriebenes "unfallfrei" in Wirklichkeit und auch bei objektiver Betrachtung ein "Unfallschaden" bedeutet und nur missverstanden wurde.

und nocheinmal.es steht drin.

unfallfrei bis auf schaden vorne links.

 

für mcih inmissverständlcih

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