Autoverkauf: Gewerbliche Nutzung (unwissentlich) nicht angegeben

Hallo Leute,

ich war soeben als Begleitperson Zeuge eines Autoverkaufs. Eine Freundin von mir hat ihren gebrauchten PKW über Mobile an einen Händler verkauft. Soeben war ein Mitarbeiter des Händlers vor Ort und hat den Wagen begutachtet. Bereits im Vorfeld wurde laut Aussage meiner Freundin ein Kaufvertrag geschlossen, dessen Tenor im Grunde "Auto wird gekauft, wie gesehen" lautet. Was auch immer das genau bedeutet... (ich hatte bis jetzt keine Einsicht in diesen Vertrag und dessen Bestandteile).

Nun war soeben der Mitarbeiter hier und wollte den Wagen abholen. Bei der Einsicht der Papiere fiel im auf, dass offenbar einer der Vorbesitzer eine GmbH war. Daraufhin warf er meiner Bekannten eine Täuschung vor und telefonierte mit seinem Chef. Anschließend gab er an, dass er den Wagen nur für einen deutlich geringeren Preis mitnehmen kann (er gab steuerliche Gründe für diesen massiven Wertverlust an). Meine Freundin gab an, nichts von der gewerblichen Nutzung gewusst zu haben. Sein Argument, dass Dummheit nicht vor Strafe schützt ist sicherlich nicht falsch, dennoch hat sie diese Information nicht mit Absicht verschwiegen und es liegt aus meiner bescheidenden Sicht keine arglistige Täuschung vor.

Nach langen Diskussionen zog der Typ ab mit der Drohung, sie vor Gericht zu zerren. Sie dürfte das Fahrzeug ab jetzt für 6 Monate nicht verkaufen und es kommen erhebliche Kosten auf sie zu. Nun frage ich mich, ob sie wirklich gesetzlich verpflichtet ist diese Angabe anzugeben und auch im Falle einer Unwissenheit eine Täuschung vorliegt?

Auch wenn hier vermutlich keiner eine anwaltliche Aussage treffen kann, aber vielleicht ist euch ja dieser Sachverhalt auch schon mal untergekommen.

Danke und viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Moin,

Stefan - sag mal ... Wie sowas funktioniert hast du doch in den letzten Monaten und Wochen x mal erzählt bekommen. Wieso erzählst du denn noch immer den gleichen Unfug?

Mit dem Tausch Ware gegen Gegenleistung (in dem Fall Geld) ist auch ein Vertrag geschlossen worden. Zwar nicht mehr der originale - aber dennoch ein Vertrag. Ganz offiziell und mit gesetzlichem Segen ...

LG Kester

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Hat deine Freundin die Papiere nun noch oder nicht? und wer ist Eigentümer des Fahrzeuges?

Ein Kaufvertrag ist m.e. nämlich NICHT zustande gekommen: Es liegen schließlich keine identischen Willeenserklärungen vor. Der Preis ist ja nachträglich geändert worden, somit ist der vorab geschlossene Vertrag automatisch hinfällig.

Wenn Sie noch im Besitz des Fahrzeuges und der Papiere ist, kann Sie mit derm Auto machen was sie will. Der "Käufer" ist nämlich keiner. Ohne Vertrag, kein Verkauf.

Wenn sie die Papiere und das Fahrzeug nicht mehr hat, dann muß der Käufer entweder den vollen, vereinbarten Preis zahlen oder er gibt das Auto wieder zurück um den Zustand wie im Absatz oben beschrieben, wieder her zu stellen.

Denn merke: NACH der Vertragsunterzeichnung kann man nicht nachverhandeln. Vertrag ist nunmal Vertrag. was soll denn der Anwalt dieses dubiosen Käufers ausrichten? Auf Herausgabe eines garnicht gekauften Autos klagen? Oder auf Schadenersatz wegen eines nicht getätigten Kaufs? Selbst wenn er auf arglistige Täuschung herauskommen sollte, Er hat es ja rechtzeitig gemerkrt und somit ist es ja garnicht zu dem "Verbrechen" gekommen. Für nicht getägtioges Vergehen, kann man schließlich nicht belangt werden.

Ähem, StephanRE... Was regst du dich so auf? Du hattest schon mitbekommen das der TE zwischenzeitlich gepostet hatte dass alles Gut geworden ist?

Zitat:

@Michi_90 schrieb am 26. März 2019 um 17:15:09 Uhr:


Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe erfahren, dass der Händler sich kurz darauf wieder gemeldet hat und den Wagen dann doch mitgenommen hat. Zwar hätte sie den Typen eigentlich vom Hof jagen müssen, jedoch war sie vermutlich einfach nur froh, doch noch das Geld bekommen zu haben.

Manchmal soll es die Nerven schonen wenn man die gesammten posts liest... 😉

Schlimm ist dabei nur, dass der Käufer mit der Masche durchgekommen ist und die Verkäuferin was nachgelassen hat.

@StephanRE @MXPhaeton
Genau, inzwischen ist die Sache geklärt. Dennoch ist die Nachricht von @StephanRE sicherlich für andere Nutzer in Zukunft mit einem ähnlichen Problem sehr wichtig, da man in der Emotion sicherlich so grundlegende Dinge schnell vergisst.

@SPM2004
So ist es leider...
Ich werde dennoch mein möglichstes tun und den Händler auf allen Plattformen, auf denen er unterwegs ist, melden. Mir ist unerklärlich, warum die Typen so etwas abziehen. Die letztlich 150€ unter dem ursprünglich vereinbarten Verkaufspreis können doch nicht den Imageschaden ausgleichen, der dadurch entstanden ist. Wir wohnen im Großraum des Händlers und sie wird natürlich zukünftig alles andere als positiv von dem Laden sprechen.

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Lasst es gut sein es wird immer wieder an jeder Ecke solche Typen geben, die sind nicht totzukriegen.

Aber es ist gut wenn darüber berichtet wird, denn zu Viele lassen sich durch Sowas einschüchtern und genau das kann man durch Reden und Schreiben verhindern.

Mich beruhigt allerdings, dass dadurch seriöse Händler gestärkt werden.

Zitat:

Hat deine Freundin die Papiere nun noch oder nicht? und wer ist Eigentümer des Fahrzeuges?

Ein Kaufvertrag ist m.e. nämlich NICHT zustande gekommen: Es liegen schließlich keine identischen Willeenserklärungen vor. Der Preis ist ja nachträglich geändert worden, somit ist der vorab geschlossene Vertrag automatisch hinfällig.

Wenn Sie noch im Besitz des Fahrzeuges und der Papiere ist, kann Sie mit derm Auto machen was sie will. Der "Käufer" ist nämlich keiner. Ohne Vertrag, kein Verkauf.

Wenn sie die Papiere und das Fahrzeug nicht mehr hat, dann muß der Käufer entweder den vollen, vereinbarten Preis zahlen oder er gibt das Auto wieder zurück um den Zustand wie im Absatz oben beschrieben, wieder her zu stellen.

Denn merke: NACH der Vertragsunterzeichnung kann man nicht nachverhandeln. Vertrag ist nunmal Vertrag. was soll denn der Anwalt dieses dubiosen Käufers ausrichten? Auf Herausgabe eines garnicht gekauften Autos klagen? Oder auf Schadenersatz wegen eines nicht getätigten Kaufs? Selbst wenn er auf arglistige Täuschung herauskommen sollte, Er hat es ja rechtzeitig gemerkrt und somit ist es ja garnicht zu dem "Verbrechen" gekommen. Für nicht getägtioges Vergehen, kann man schließlich nicht belangt werden.

Vorischt! Mit gefährlichem Halbwissen sollte man hier jedoch auch nicht auftreten: Klar gibts einen Vertrag, dieser kann auch mündlich zustande kommen. Man einigt sich auf einen neuen Preis und mit Annahme des Gebots vom Käufer kommt auch ein Vertag zustande!

mfg
smicer

Zitat:

@MXPhaeton schrieb am 26. März 2019 um 17:14:58 Uhr:


Oder glaubst du der würde auch freiwillig mehr bezahlen wenn der Vorbesitzer Michael Jackson war? Wohl eher nicht.

MfG

MXPhaeton

Über diesen Satz musste ich etwas schmunzeln und direkt an den Golf vom Ratzinger denken, der damals für über 100.000,- € versteigert wurde und teilweise die Auktion teilweise die eBay-Server lahm gelegt hat ;-).

Zitat:

@smicer schrieb am 27. März 2019 um 06:58:56 Uhr:


.

Vorischt! Mit gefährlichem Halbwissen sollte man hier jedoch auch nicht auftreten: Klar gibts einen Vertrag, dieser kann auch mündlich zustande kommen. Man einigt sich auf einen neuen Preis und mit Annahme des Gebots vom Käufer kommt auch ein Vertag zustande!

mfg
smicer

Und genau das ist der springende Punkt:
Der "alte" Vertrag ist hinfällig da ein neuer Preis angesetzt wurde.

Ein "neuer" Vertrag ist eben NICHT zustande gekommen, weil die Verkäuferin eben nicht mit dem neuen Preis einverstanden war.

Also gibt es keinen gültigen Vertrag mehr (weder mündlich noch schriftlich)

Natürlich war die Verkäuferin einverstanden: Sie hätte sonst das Geld wohl nicht angenommen. Und durch diese Prozedure sind sich Käufer und Verkäuferin ja einig geworden.

mfg
smicer

Und was lernen wir aus dieser Geschichte?

Wie auch immer, vorab macht man keinen Vertrag, weder per Mail, Fax oder sonstwas!

Interesent kommen lassen und dann vor Ort (wenn es für beide Seiten passt) den Kaufvertrag machen. Alles andere birgt nur Streitpotenzial.

erinnert eindeutig an diese Masche bzw. Firma
https://www.motor-talk.de/.../...xpert-24-inh-m-ginalski-t6180753.html

Moin,

Stefan - sag mal ... Wie sowas funktioniert hast du doch in den letzten Monaten und Wochen x mal erzählt bekommen. Wieso erzählst du denn noch immer den gleichen Unfug?

Mit dem Tausch Ware gegen Gegenleistung (in dem Fall Geld) ist auch ein Vertrag geschlossen worden. Zwar nicht mehr der originale - aber dennoch ein Vertrag. Ganz offiziell und mit gesetzlichem Segen ...

LG Kester

Und bei "vertretermodellen" ist Vorbesitzer in 80% der Fàlle eine Firma geschweige von Vorführwagen und Tageszulassungen.

dann habe ich den Thread nicht richtig verstanden. wenn die Verkäuferin das Geld genommen hat hat sie dem zugestimmt und der Vertrag ist geschlossen, das wars dann. Selber Schuld.

Sie hat das Geld aber erst beim zweiten Auftreten des Abholers genommen.
Ich hätte ihn da aus Prinzip schon wieder abtreten lassen, selbst wenn er noch 150 drauf gepackt hätte. Diese FähnchenHändler, die schon mit der Absicht loszuzotteln,den Verkäufer mit dessen Unwissenheit ein Ding zu drehen, wird man nie aus der Geschäftswelt entsorgt bekommen, da kann man sich nur im Vorfeld informieren. Im Vorfeld keine Faxe, Kaufvertrag oder ähnliches vom Käufer unterschreiben.
Wird ja immer wieder hier berichtet,dass in den Teilen bewusst Angaben stehen,die der Verkäufer so in seiner Anzeige gar nicht gemacht hat.

Und ganz wichtig, sich nie allein mit denen treffen. Da muss man dann schon richtig gut drauf sein,sich von denen nicht bequatschen zu lassen.

Gruß M

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