Autoverkauf: Gewerbliche Nutzung (unwissentlich) nicht angegeben

Hallo Leute,

ich war soeben als Begleitperson Zeuge eines Autoverkaufs. Eine Freundin von mir hat ihren gebrauchten PKW über Mobile an einen Händler verkauft. Soeben war ein Mitarbeiter des Händlers vor Ort und hat den Wagen begutachtet. Bereits im Vorfeld wurde laut Aussage meiner Freundin ein Kaufvertrag geschlossen, dessen Tenor im Grunde "Auto wird gekauft, wie gesehen" lautet. Was auch immer das genau bedeutet... (ich hatte bis jetzt keine Einsicht in diesen Vertrag und dessen Bestandteile).

Nun war soeben der Mitarbeiter hier und wollte den Wagen abholen. Bei der Einsicht der Papiere fiel im auf, dass offenbar einer der Vorbesitzer eine GmbH war. Daraufhin warf er meiner Bekannten eine Täuschung vor und telefonierte mit seinem Chef. Anschließend gab er an, dass er den Wagen nur für einen deutlich geringeren Preis mitnehmen kann (er gab steuerliche Gründe für diesen massiven Wertverlust an). Meine Freundin gab an, nichts von der gewerblichen Nutzung gewusst zu haben. Sein Argument, dass Dummheit nicht vor Strafe schützt ist sicherlich nicht falsch, dennoch hat sie diese Information nicht mit Absicht verschwiegen und es liegt aus meiner bescheidenden Sicht keine arglistige Täuschung vor.

Nach langen Diskussionen zog der Typ ab mit der Drohung, sie vor Gericht zu zerren. Sie dürfte das Fahrzeug ab jetzt für 6 Monate nicht verkaufen und es kommen erhebliche Kosten auf sie zu. Nun frage ich mich, ob sie wirklich gesetzlich verpflichtet ist diese Angabe anzugeben und auch im Falle einer Unwissenheit eine Täuschung vorliegt?

Auch wenn hier vermutlich keiner eine anwaltliche Aussage treffen kann, aber vielleicht ist euch ja dieser Sachverhalt auch schon mal untergekommen.

Danke und viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Moin,

Stefan - sag mal ... Wie sowas funktioniert hast du doch in den letzten Monaten und Wochen x mal erzählt bekommen. Wieso erzählst du denn noch immer den gleichen Unfug?

Mit dem Tausch Ware gegen Gegenleistung (in dem Fall Geld) ist auch ein Vertrag geschlossen worden. Zwar nicht mehr der originale - aber dennoch ein Vertrag. Ganz offiziell und mit gesetzlichem Segen ...

LG Kester

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Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 27. März 2019 um 11:25:05 Uhr:


Und was lernen wir aus dieser Geschichte?

... korrekte Angaben im Kaufvertrag zu machen! 😉

Dann hat man solche Scherereinen im Nachhinein schon mal nicht. Klar werden die schwarzen Schafe unter den Händlern ihrer unlauteren Maschen nicht müde, aber gerade deshalb sollte man, wo es geht, auf der Hut sein und sich nicht durch vermeidbare Fehler (quasi selbst) zum potentiellen Opfer machen.

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