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Amateur-Frage zum Autoverkauf

Themenstarteram 1. Juni 2018 um 10:07

Hi :)

Ich hab schon hier im Forum gesucht, aber ohne Ergenis soweit.

Die Frage ist wohl zuuu simpel :rolleyes:

Könnt ihr mir Kurz den Ablauf beim privaten Autoverkauf erläutern?

Ich will meinen MB W202 C180 BJ2001 KM90.000 verkaufen, nun weiß ich aber nicht ganz wie das abläuft.

Inserat ist ja einfach aber auf was muss man achten bei An- und Abmeldung und Versicherung?

Hatte ihn damals von nem guten Freund gekauft (mein erster Autokauf). Kaufvertrag und dann bin ich irgendwann zur meldestelle und Versicherung...

Nun verkaufe ich aber für die Allgemeinheit und will alles save machen.

Ich stell mir das so vor...

1. Kaufvertrag unterschreiben.

2. Geld bekommen.

3. Auto, Fahrzeigschein und -brief geben.

4. Ich melde das Auto bei der Versicherung und bei der Zulassungsstelle ab. (telefonisch?)

5. Fertig!?

sorry für die Noob-Frage...

BG,

Paul

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7 Antworten
am 1. Juni 2018 um 10:33

1. Kaufvertrag ausfüllen (da sind auch Nachrichtkarten für Versicherung und Zulassungsstelle drin, bei angemeldetem Verkauf)

https://www.adac.de/.../Kaufvertrag_priv_priv_2015_V2_33300_187147.pdf

2. Kaufvertrag unterschreiben

3. Geld bekommen

4. Schlüssel / Papiere übergeben

5. Karten wegfaxen / schicken

am 1. Juni 2018 um 11:12

Und Abmeldung geht nur mit fahrzeugpapieren.

Also entweder der Käufer meldet um (dafür hat man eben diese Benachrichtigungskarten) oder Du meldet das Auto selber ab, dann kann aber keiner mehr damit ne Probefahrt machen und der Käufer muß entweder schon Schilder haben (dafür muß er aber die papiere heban) oder er hat nen Transportanhänger)

Die Karten müssen beide Unterschreiben Verkäufer udn Käufer) und damit teilst Du deiner Versicherung und der zulassungsstelle mit, das Du das Auto gerade eben an den Käufer verkauft hast und das er sich im gegenzug verpflichte das Auto innerhalb einer gewissen Frist (in der regel 5 Werktage) auf seinen namen ummeldet.

Wenn er das Auto nicht ummeldet oder er innerhalb der paar tage eine Vergehen begeht (er wird geblitzt) oder einen Unfall hat, bist Du "aus dem Schneider".

Auf dem Kaufvertrag auch die Uhrzeit notieren. Das hilft einem beim "aus dem Schneider sein" nach dem Blitzen ggf. weiter.

 

Bei der Veräußerungsanzeige an das Straßenverkehrsamt ist es wichtig, dass diese nach $13 (4) der FZV "gestaltet" ist.

am 3. Juni 2018 um 16:13

Ja Uhrzeit notieren ist ein guter Tipp.

Diese an die Kaufverträge gehefteten Karten sind ja genau nach den gesetzlichen Vorgaben ausgestellt.

Die Kaufverträöge vom ADAC sind übrigens auch online bzw. als PDF zu bekommen. Da wird beim Ausfüllen direkt alese in die Kopie und die Karten eingetragen. Da muß man nicht 4 mal die Fahrgestell Nr oder die Adressen ausfüllen. Aneder Vorllagen sind bestimmt auch online zu bekommen.

Wie sieht es mit den Kennzeichen aus ? Wird der Käufer eigene mitbringen?

Zitat:

@Kenny81 schrieb am 7. Juni 2018 um 00:11:54 Uhr:

Wie sieht es mit den Kennzeichen aus ? Wird der Käufer eigene mitbringen?

Was für Kennzeichen sollte der Käufer denn mitbringen? Ohne Papiere kann er den Wagen nicht auf sich anmelden.

Ohne papiere bekommt man auch keine Kurzzeitkennzeichen außerdem ist es nicht erlaubt auf ein Fahrzeug das noch zugelassen ist Kurzzeitkennzeichen oder rote Händlerkennzeichn zu schrauben.

Gruß Tobias

Es gibt auch die Möglichkeit, das Auto abgemeldet zu verkaufen. (Für Probefahrten muss das Auto natürlich angemeldet sein.)

Also, in den Kaufvertrag schreiben, dass das Auto abgemeldet übergeben wird.

Dann zur Zulassungsstelle gehen und das Auto abmelden.

Anschließend dem Käufer Schlüssel und Papiere übergeben.

Der Käufer meldet das Auto dann auf seinen Namen an.

Einfacher ist aber die Methode, die Fahrspaz beschrieben hat.

Wenn der Käufer im gleichen Zulassungsbezirk wohnt, kann er die alten Nummernschilder weiter verwenden.

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