Autorennen am hellichten Tag auf der A66.....
Krass, Samstag mittags im üblichen Verkehr....
... am Ende kann man kein Rennen beweisen, sondern "nur" den rechtsüberholenden Fahrer des weissen Lambo verurteilen ?!
die beiden anderen sind allerdings erstmal abgehauen - das spricht eigentlich schon für sich....
Fahreralter 26 und 29 Jahre, nach dem dritten wird wohl noch gefahndet...
Beste Antwort im Thema
Und nen Menschen auf dem Gewissen, der erbärmlich bei lebendigem Leib verbrannt ist...
Wie scheisse kann man sein?
Jede Strafe, die nicht mit Knast endet, wäre hier ein Verbrechen an der Menschlichkeit.
537 Antworten
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:17:09 Uhr:
Dazu kommt noch was ganz wichtiges:
Ich war schon öfter Zeuge von Unfällen, habe auch schon öfter Aussagen machen müssen. Dabei steht eins fest. Die Leute, egal wer, welchen Alters, Herkunft oder Geschlecht, lügen das sich die Balken biegen. Und das schlimmste: Sie glauben auch tatsächlich daran. Sie glauben, der andere ist Schuld. Sie glauben, sie machen alles richtig, und haben alles richtig gemacht. Der Gedanke, sie hätten einen Fehler gemacht, existiert nicht..Gruß Jörg.
So einen Unfall hatte ich auch mal in einer Baustelle. Der Fahrer ist bestimmt bis heute der Überzeugung, dass die Polizei im unrecht ist. Im Falle des Autorennens würde dieses Verhalten die Leute freuen, die den angeklagten eine lange Haftstrafe wünschen.
Vor dem Unfall fand ich Baustellen nervig, aber ganz entspannt. Nach dem Unfall habe ich mich einige Monate lang in Baustellen tierisch unwohl und unsicher gefühlt.
Zitat:
@birscherl schrieb am 13. Oktober 2020 um 21:58:45 Uhr:
Zitat:
@Homie777 schrieb am 13. Oktober 2020 um 21:22:13 Uhr:
Fakt ist es wurde als Mord eingestuftDas ist kein Fakt. Der Haftbefehl lautet auf Mord und solange das nicht nachgewiesen und gerichtlich geklärt ist, ist das auch keine Einstufung, sondern ein Verdacht. Es wird vermutlich leider schwierig sein, die Mordanklage aufrecht zu erhalten, weil Mordmerkmale (niedrige Beweggründe etc.) nicht nachzuweisen sein werden. Da müsste der Gesetzgeber dringend nachbessern.
Und wie sollte er Deiner Einschätzung folgend nachbessern? 😕 Entweder ist etwas nachzuweisen oder eben nicht. Das müssen wir abwarten. Im Berlinger Prozess wurde eine Mordanklage aufrecht erhalten. Geht also. Wenn es nicht geht gibt es dafür Gründe, die in diesem Fall abzuwarten sind. Wir werden es früh genug erfahren zumindest dann, wenn man, so wie ich, solche Fälle über längere Zeiträume verfolgt
Zitat:
@Teksaz schrieb am 13. Oktober 2020 um 20:54:55 Uhr:
Sobald du ins Auto steigst und somit ja eigentlich schnellstmöglich an deinem Ziel ankommen willst, fährst du ein Rennen. In dem Fall gegen die Uhr. Wir sind alle somit potenzielle Mörder.
(Achtung Sarkasmus 😉 )
Nein, so hat der Gesetzgeber das Gesetz nicht geschrieben. "Schnell ankommen" ist nicht "höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen". Unbedingt 250 zu erreichen, obwohl der Verkehr es eigentlich nicht zulässt, trifft es schon eher.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 13. Oktober 2020 um 22:39:00 Uhr:
Siehst Du, es braucht gar keinen Sportwagen dafür. Das passiert tausendfach jeden Tag.Nur weil der Beteiligte einen auffälligen Sportwagen fährt ist er immer noch nicht verurteilt.
Habe nie etwas anderes behauptet.
Nur in diesem Falle trifft es hundertprozentig keinen Unschuldigen.
Wenn der verurteilt wird dann zu Recht.
Ähnliche Themen
Zitat:
@birscherl schrieb am 13. Oktober 2020 um 21:58:45 Uhr:
Das ist kein Fakt. Der Haftbefehl lautet auf Mord und solange das nicht nachgewiesen und gerichtlich geklärt ist, ist das auch keine Einstufung, sondern ein Verdacht. Es wird vermutlich leider schwierig sein, die Mordanklage aufrecht zu erhalten, weil Mordmerkmale (niedrige Beweggründe etc.) nicht nachzuweisen sein werden. Da müsste der Gesetzgeber dringend nachbessern.
der BGH sah das im Berliner Fall so: Link
"Als Mordmerkmale hat das LG "niedrige Beweggründe", "Heimtücke" und die Tatbegehung mit einem "gemeingefährlichen Mittel" angenommen. Die niedrigen Beweggründe hielt der BGH für unproblematisch. Bei der "Heimtücke" stimmten die BGH-Richter nach einigem Überlegen zu.
...
Nur die Annahme des LG, dass das Auto ein gemeingefährliches Mittel sei, lehnte der BGH wegen Beweismängeln ab. Aber darauf kam es wegen der anderen vorhandenen Mordmerkmale nicht mehr an."
das Instrumentarium ist also vorhanden und der BGH hat Zitat:
"die Grundfragen jetzt geklärt. Im Wesentlichen stellte der 4. Strafsenat auf eine Einzelfallprüfung ab. Rechtssicherheit ist damit wohl kaum geschaffen. Der BGH sagt nicht: Raser sind Mörder. Aber er eröffnet Gerichten zumindest die Möglichkeit, Raser in Ausnahmefällen wegen Mordes zu verurteilen. Dass er dies nicht aus strukturellen Gründen ablehnte, ist die eigentliche Botschaft des Urteils."
der V.a. Mord ist hier bereits von der Staatsanwaltschaft formuliert - wie in Berlin könnte sie die Mordmerkmale "niedrige Beweggründe"und "Heimtücke" anführen - dann kommen Zeugenaussagen, Beweislage und die Entscheidung des Richters;
das sieht im Falle eines Rennens von einschägigen Autoposern zumindest für den angeblichen Verursacher nicht gut aus, denn niedrige Beweggründe (professionelles Posertum auf Instagram) kann die SA hier auch anführen und Heimtücke je nach Hergang evtl. auch;
hinzu kommt noch die m.E. unglückliche, erklärte Erwartungshaltung der Politik, voreilig von Minister Beuth formuliert, die jetzt evtl. das Handeln der Ermittler beeinflusst;
die Gerichte werden sich daran "abarbeiten" müssen und die Politik will offensichtlich Erfolge Ihrer Gesetzgebung sehen - u.a. auch die Anwendung des Raserparagrafen 315d;
Zitat:
@krebsandi schrieb am 14. Oktober 2020 um 00:03:04 Uhr:
Habe nie etwas anderes behauptet.Nur in diesem Falle trifft es hundertprozentig keinen Unschuldigen.
Wenn der verurteilt wird dann zu Recht.
Ja was denn nun? Hopp oder topp?
Zitat:
@Rasanty schrieb am 14. Oktober 2020 um 08:18:34 Uhr:
Ja was denn nun? Hopp oder topp?Zitat:
@krebsandi schrieb am 14. Oktober 2020 um 00:03:04 Uhr:
Habe nie etwas anderes behauptet.Nur in diesem Falle trifft es hundertprozentig keinen Unschuldigen.
Wenn der verurteilt wird dann zu Recht.
Es ist doch nicht das Auto, es ist das ganze Auftreten von dem Typen.
Die Videos die er ins Netz stellte.
Da kann man schon erahnen wie er gefahren ist.
Nun, und dieses mal hat es nicht mehr gereicht.
Man kann es auch so sagen da hat es jemand herausgefordert und jetzt bekommt er die Rechnung präsentiert.
Traurig dass dafür jemand im Auto verbennen müßte. Sehr, sehr traurig.
Besser wäre gewesen es hätte ihn alleine zerlegt. ich meine nicht dass er tödlich verunglückt, aber so ein richtig heilsamer Schock.
Zitat:
@krebsandi schrieb am 14. Oktober 2020 um 08:47:02 Uhr:
Da kann man schon erahnen wie er gefahren ist.
Richtig, man kann es erahnen. Das reicht aber nicht für eine Mordaklage.
Nochmal: Bisher ist meines Wissens keine Info über die Unfallursache an die Öffentlichkeit geraten. Daher können wir nur spekulieren oder ahnen, mehr nicht.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 14. Oktober 2020 um 08:54:19 Uhr:
Richtig, man kann es erahnen. Das reicht aber nicht für eine Mordanklage.Zitat:
@krebsandi schrieb am 14. Oktober 2020 um 08:47:02 Uhr:
Da kann man schon erahnen wie er gefahren ist.Nochmal: Bisher ist meines Wissens keine Info über die Unfallursache an die Öffentlichkeit geraten. Daher können wir nur spekulieren oder ahnen, mehr nicht.
Na gut, die Medienkarawane ist schon weitergezogen, was erwartest du dir da noch großartig?
Selbst Katastrophen wie die in Beirut verschwinden nach 5 Tagen aus den internationalen Medien.
Wir leben in einer sehr, sehr schnelllebigen Zeit.
Heute noch topaktuell und morgen schon kräht kein Hahn mehr danach.
Da wird schon eine andere Sau durch das Dorf getrieben.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 14. Oktober 2020 um 08:54:19 Uhr:
Richtig, man kann es erahnen. Das reicht aber nicht für eine Mordaklage.Zitat:
@krebsandi schrieb am 14. Oktober 2020 um 08:47:02 Uhr:
Da kann man schon erahnen wie er gefahren ist.Nochmal: Bisher ist meines Wissens keine Info über die Unfallursache an die Öffentlichkeit geraten. Daher können wir nur spekulieren oder ahnen, mehr nicht.
Was soll diese unsägliche Diskussion über die Unfallursache.
Neben dem Skoda war kein weiteres Fahrzeug beteiligt. Also hat dieses Subjekt aus dem Lamborghini ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über das Auto verloren. Grund ist normalerweise unangepasste Fahrweise. Ob Rennen oder nicht lässt sich mit den Aufnahmen klären. Aber an der Unfallursache herum zu diskutieren ist daneben.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 14. Oktober 2020 um 08:54:19 Uhr:
Richtig, man kann es erahnen. Das reicht aber nicht für eine Mordaklage.Nochmal: Bisher ist meines Wissens keine Info über die Unfallursache an die Öffentlichkeit geraten. Daher können wir nur spekulieren oder ahnen, mehr nicht.
Nein - wir müssen weder ahnen noch spekulieren - wir ziehen ganz logische Rückschlüsse:
- aus den Haftanträgen der Staatsanwaltschaft,
- der Entscheidung des Haftrichters,
- den Aussagen der Polizei und daraus
- dass die ermittelnden Behörden von einem Rennen als Ursache Unfall ausgehen, und
- dass der als Unfallverursacher bezeichnete Fahrer als Beschuldigter inhaftiert wurde
hätte der Fahrer lt. Zeugenaussagen einen Reifenplatzer gehabt oder wäre er von einem anderen "abgeschossen" worden, säße er nicht in Haft sondern wäre selber Geschädigter, der sein sehr teures Auto unschuldig verloren hat;
eine Festnahme nach einem Unfall mag ja öfter vorkommen, aber U-Haft wegen Mordverdacht denkt sich eine SA nicht aus und ein Richter ordnet das nicht so einfach an;
Du kannst davon ausgehen, dass diese Entscheidungen gut begründet sind und dafür entsprechende Informationen über die Unfallursache vorliegen müssen - auch wenn wir die noch nicht kennen
Zitat:
@krebsandi schrieb am 14. Oktober 2020 um 09:08:27 Uhr:
Heute noch topaktuell und morgen schon kräht kein Hahn mehr danach.
Da wird schon eine andere Sau durch das Dorf getrieben.
Was sollen seriöse Zeitungen auch Berichten, wenn es nichts neues gibt?
Irgendwann kommt ein Bericht, wann die Verurteilung ist, und noch später kommt ein Bericht, wie die Verurteilung ausgegangen ist.
Zitat:
@remix schrieb am 14. Oktober 2020 um 09:13:38 Uhr:
Nein - wir müssen weder ahnen noch spekulieren - wir ziehen ganz logische Rückschlüsse:- aus den Haftanträgen der Staatsanwaltschaft,
- der Entscheidung des Haftrichters,
- den Aussagen der Polizei und daraus
- dass die ermittelnden Behörden von einem Rennen als Ursache Unfall ausgehen, und
- dass der als Unfallverursacher bezeichnete Fahrer als Beschuldigter inhaftiert wurde
Nicht wir ziehen Rückschlüsse daraus, sondern du. 😉
Es gibt genug Fälle, wo erst ähnlich vorgegangen wurde, und man dann wenige Tage später wieder freigelassen wurde.
Zitat:
@AstrasportstourerLPG schrieb am 14. Oktober 2020 um 09:13:24 Uhr:
Zitat:
@Rasanty schrieb am 14. Oktober 2020 um 08:54:19 Uhr:
Richtig, man kann es erahnen. Das reicht aber nicht für eine Mordaklage.Nochmal: Bisher ist meines Wissens keine Info über die Unfallursache an die Öffentlichkeit geraten. Daher können wir nur spekulieren oder ahnen, mehr nicht.
Was soll diese unsägliche Diskussion über die Unfallursache.
... Grund ist normalerweise unangepasste Fahrweise. ...
"Unangepaßt...". Das ist dann immer so der letzte Anker im Verkehrswesen wenn nichts anderes mehr geht.
Lassen wir mal die Amtsträger fachlich ermitteln. Da sind die recht gut, auch wenn viele Urteile das später wieder verwischen.