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Strafzettel wegen Parkens des Anhängers länger als 14 Tage

Themenstarteram 19. Oktober 2019 um 6:59

Hallo,

vor meiner Haustür steht mein Anhänger. Nun habe ich einen Brief erhalten, dass mein Anhänger länger als 14 Tage da steht, ohne Zugfahrzeug.

Angeblich wurde er MINDESTENS vom 02.09. Bis vor 3 Tagen nicht bewegt.

Nun habe ich vor 6 Tagen allerdings Bauschutt damit entsorgt und habe auch eine Rechnung davon.

Es steht natürlich nicht drauf, dass ich den Bauschutt mit DIESEM Hänger dort hingefahren habe, allerdings besitze ich nur eine sehr saubere V-Klasse als Zugfahrzeug. Dort existieren keine BauschuttSpuren. Zudem waren es mehr als 500kg Bauschutt.

Also wer 1 und 1 zusammenzählen kann, weiß dass ich den Bauschutt mit dem Hänger weggefahren habe. Zudem war ein Freund dabei gewesen.

Laut Ordnungs Amt ist der Beweis : Zeugen.

Dadurch, dass ich aber die Rechnung habe, beweist es für mich dass das Ordnungs Amt lügt.

Wie würde et ihr jetzt vorgehen?

Natürlich widersprechen aber wie? Direkt die Rechnung mitschicken oder nur sagrn NEIN das ist nicht wahr und warten was dann passiert? Also die Rechnung sozusagen als "Joker" aufbewahren?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 20. Oktober 2019 um 08:48:36 Uhr:

Man hängt ihn an das Zugfahrzeug, dann parkt er korrekt. Oder man bewegt ihn regelmässig. Es geht bei der Parkregelung darum, das dauerhafte Abstellen von Anhängern auf öffentlichem Grund zu unterbinden.

Vielleicht gesetzeskonform, jedoch nicht korrekt. Ein selten genutzter Hänger gehört nicht der Allgemeinheit vor die Nase gesetzt.

Gruß

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Bei sowas wird ja gern mal die Ventilstellung herangezogen. Sollte es tatsächlich der Zufall wollen, dass beide Ventile die Stellung aufweisen, welche auch am 2.9 bestand ?

Die Zeugen werden vermutlich Nachbarn gewesen sein, welche aller Wahrscheinlichkeit nach nicht den ganzen Tag den Anhänger beobachtet haben, allein da ist das ganze doch schon anfechtbar.

Ich würde einfach widersprechen mit dem Hinweis, dass der Anhänger im genannten Zeitraum verwendet wurde und du dafür einen Zeugen und einen (indirekten) Beleg hast. Umgekehrt würde ich auch nach dem Nachweis der Behauptung seitens des Ordnungsamtes fragen, sprich in welcher Art dein angeblicher Verstoß dokumentiert wurde und ob diese Dokumentation lückenlos ist, sprich ob dein Anhänger 336 Stunden am Stück überwacht wurde.

Beweismittel: Zeuge

Der wird sich nicht die Ventilstellungen notiert haben und selbst wenn er dies angibt, muss dessen Aussage nicht stimmen. Das Ordnungsamt wird auch so schlau sein, dass sich der Nachbar beschwert, da der Anhänger ständig einen Parkplatz belegt und es ihm nicht passt und er deswegen solch eine Aussage macht, ohne sicherstellen zu können, dass der Anhänger nicht doch bewegt wurde, während er nicht gerade mal aus dem Fenster geguckt hat.

 

Einfach hinschreiben, dass es nicht stimmt, du den genutzt, jedoch wieder auf den selben Stellplatz abgestellt hast, welches aus den unterschiedlichen Ventilstellungen hervorgehen müsste. Dann werden die hoffentlich merken, dass es nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

Ich würde eine Kopie der Rechnung dem Widerspruch beilegen und auch den Zeugen benennen. Im Normalfall wollen die im Amt möglichst schnell die Sachen abarbeiten und nicht aus Langeweile einen langen Schriftsatz mit Anforderungen von Beweisen starten. Vermutlich hat ein Nachbar sich über den Anhänger geärgert. Er hat nicht mitbekommen, dass der Anhänger mal zwei Stunden weg war, und deshalb behauptet, er stände da länger als 14Tage.

Zitat:

@JamboBwana schrieb am 19. Oktober 2019 um 08:59:40 Uhr:

Nun habe ich vor 6 Tagen allerdings Bauschutt damit entsorgt und habe auch eine Rechnung davon.

Es steht natürlich nicht drauf, dass ich den Bauschutt mit DIESEM Hänger dort hingefahren habe, allerdings besitze ich nur eine sehr saubere V-Klasse als Zugfahrzeug. Dort existieren keine BauschuttSpuren. Zudem waren es mehr als 500kg Bauschutt.

Die alleinige Rechnung ist unnütz, wenn nicht dein Name drauf steht, oder eine Abuchung von deinem Konto erfolgte.

Die nicht erfasste Ventileinstelung dürfte schon ausreichen, aber dabei diese Rechnung (ach wenn sie anonym ist) zusätzlich mit einreichen, und ggf einen Zeugen zu benennen macht es dem Ordnungsamt schwer...

Themenstarteram 19. Oktober 2019 um 10:13

Danke,

ich glaube auch, dass das einer meiner Nachbarn war. Aber nicht die direkten Nachbarn, sondern einer von den neuen, die in ihren Reihenhäusern wohnen, wo das Auto länger ist als deren Haus breit ist.

Dadurch, dass ich ja weiß, dass die Aussage des Ordnungsamtes eine "Lüge" ist, habe ich die Befürchtung, dass sie es in Zukunft immer häufiger probieren werden. Nur dann habe ich vermutlich keine Rechnung zur Hand.

Ich würde halt gern herausbekommen, wer dieser Zeuge war und wie er dies bezeugen kann. Meinen "Joker" die Rechnung will ich eigentlich nicht sofort ziehen, sondern erstmal sagen: Nein, das ist nicht wahr. Das Zugfahrzeug steht nebenan in der Garage. Der Hänger wird regelmäßig genutzt.

Nur geht es dann direkt vor Gericht ? Oder kann ich deren Beweise anfordern ?

Am einfachsten Montag anrufen. Ich glaube nicht, dass der Sachbearbeiter solch einen Fall gleich abgibt.

Du könntest ein Fahrtenbuch führen und per Handy Fotos der unterschiedlichen Ventilstellungen nach Benutzung machen. Die Fotos werden mit Datum und Uhrzeit in den exif-Daten gespeichert. Sollte der Nachbar es häufiger zur Anzeige bringen, verliert das Ordnungsamt sicherlich auch bald die Lust diesem nachzugehen, wenn du es wiederlegen kannst.

Zitat:

@MvM schrieb am 19. Oktober 2019 um 12:07:35 Uhr:

 

Die alleinige Rechnung ist unnütz, wenn nicht dein Name drauf steht, oder eine Abuchung von deinem Konto erfolgte.

Die nicht erfasste Ventileinstelung dürfte schon ausreichen, aber dabei diese Rechnung (ach wenn sie anonym ist) zusätzlich mit einreichen, und ggf einen Zeugen zu benennen macht es dem Ordnungsamt schwer...

Warum sollte die Rechnung von der Bauschuttdeponie nichts nützen ?!

Was besseres kann doch dem TS nicht passieren... es ist ein Zeuge vorhanden, der dabei war als mit dem Anhänger Bauschutt transportiert wurde und eine Rechnung von der Deponie ist auch noch vorhanden.

Für das Ordnungsamt wird es also sehr schwer, zu beweisen, daß der Anhänger in dem Zeitpunkt nicht bewegt wurde und somit länger als die 14 Tage gestanden hat.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 19. Oktober 2019 um 12:17:28 Uhr:

. Sollte der Nachbar es häufiger zur Anzeige bringen, verliert das Ordnungsamt sicherlich auch bald die Lust diesem nachzugehen, wenn du es wiederlegen kannst.

Öhm, ich glaube nicht, dass dem Ordnungsamt die ,,Lust,, vergehen würde. Die sind von Amts wegen dazu verpflichtet, der Anzeige nachzugehen. Wie bei der Polizei.

Es könnte höchstens mal auf den Anzeigenden zurückfallen, falls hier ein Missbrauch nachgewiesen werden kann.(Knöllchen-Horst)

Und das wird passieren, wenn dem Ordnungsamt die Lust ausgeht.

Zitat:

@JamboBwana schrieb am 19. Oktober 2019 um 12:13:00 Uhr:

Danke,

ich glaube auch, dass das einer meiner Nachbarn war. Aber nicht die direkten Nachbarn, sondern einer von den neuen, die in ihren Reihenhäusern wohnen, wo das Auto länger ist als deren Haus breit ist.

Dadurch, dass ich ja weiß, dass die Aussage des Ordnungsamtes eine "Lüge" ist, habe ich die Befürchtung, dass sie es in Zukunft immer häufiger probieren werden. Nur dann habe ich vermutlich keine Rechnung zur Hand.

Ich würde halt gern herausbekommen, wer dieser Zeuge war und wie er dies bezeugen kann. Meinen "Joker" die Rechnung will ich eigentlich nicht sofort ziehen, sondern erstmal sagen: Nein, das ist nicht wahr. Das Zugfahrzeug steht nebenan in der Garage. Der Hänger wird regelmäßig genutzt.

Nur geht es dann direkt vor Gericht ? Oder kann ich deren Beweise anfordern ?

Und wie genau gedenkst du, das zukünftig zu vermeiden? Man könnte in den Eingangspost Straße mit begrenzten Parkplätzen bei höherer Nachfrage, aber der Möglichkeit Fahrzeuge auf eigeme Grund und Boden abzustellen herauslesen. In so einem Fall wird man garantiert nicht zum Lieblingsnachbarn ...

Was nützt denn die Rechnung vom 12.10., wenn der Anhänger definitiv ab dem 03.09. bis dann also 12.10. nicht bewegt wurde?

Das sind ja eheblich mehr als 14 Tage.

Also zahlen und Anhänger in die Garage oder ab und zu RECHTZEITIG umparken.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Oktober 2019 um 14:41:06 Uhr:

Was nützt denn die Rechnung vom 12.10., wenn der Anhänger definitiv ab dem 03.09. bis dann also 12.10. nicht bewegt wurde?

Das sind ja eheblich mehr als 14 Tage.

Also zahlen und Anhänger in die Garage oder ab und zu RECHTZEITIG umparken.

Warum soll Er zahlen ?!

Der Anhänger wurde laut Aussage von @JamboBwana vor 6 Tagen das letzte mal bewegt.

Somit beginnt die 14-Tages Frist erneut.

Was "vor" dem Abtransport des Bauschutts passierte ist unrelevant, es sei denn, daß der Strafzettel vorher angebracht wurde.

 

Ich verstehe nicht warum du das künstlich in die Länge ziehen willst, weil du Beweismittel zurück hältst (Bin kein Jurist und weiß nicht ob das so nun ausgedrückt wird, aber hört sich gut an)

Ich denke je länger du wartest mit der Rechnung, desto unwahrscheinlicher ist es das man dir glaubt, denn zu 100% beweist die ja nichts.

 

Aber Aufgrund deiner Formulierungen hier "Rechnung als Joker" "Nachbarn dessen Auto länger ist als die Wohnung breit ist" oder auch "Das Ordnungsamt lügt", bin ich der Meinung du bist auf Krawall aus und willst dem Ordnungsamt einen auswischen, die wird das aber herzlich wenig interessieren, entweder du bist Schuldig oder nicht, da sitzt keiner der sich dann grämt weil du ihm durch einen "cleveren Schachzug" durch die Lappen gegangen bist.

 

und ich weiß nicht ob das möglich ist, aber wenn du nun beweist das du den Anhänger vor sechs Tagen bewegt hast, dann wird eben dieser Zeitraum als Tatvorwurf genommen, bis zum 03.09 sind ja locker 14 Tage rum.

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