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Automatische Scheinwerferreinigung mit Scheibenwaschwasser

Themenstarteram 28. Dezember 2017 um 11:29

Hallo

VW Golf VII "neu", Bj. 08/2017

Dieser Golf hat Scheinwerferwaschdüsen, aber keine Wischer.

Somit ist der Wasserverbrauch zu 90% ohne Wirkung und somit Verschwendung.

Gibt es eine Möglichkeit die Wasserzuleitung zu den Scheinwerfern zu stoppen

??

Danke ciao Charly

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass jegliche unzulässige Änderung am Fahrzeug gleich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Dementsprechend kann eine Versicherung auch nicht pauschal ablehnen zu zahlen, schon gleich gar nicht wenn keinerlei Zusammenhang zwischen einem Unfall und der Änderung am Fahrzeug zu erkennen ist.

Richtig. So ist mir das auch bekannt.

Dann bräuchte eine Versicherung auch nicht zahlen oder die Betriebserlaubnis erlischt wenn das Waschwasser nicht aufgefüllt wurde. Denn das ist die gleiche Wirkung wie die Waschanlage totstellen.

Ist ein typisch deutsches Verhalten geprägt von voreilender Angst . Alles was nicht ausdrücklich genehmigt wurde ist verboten.

*** OT-Teil entfernt, NoGolf, MT-Moderation ***

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Nein.

 

Es gibt keine Sicherung mehr die man zB ziehen kann.

 

Einzige Möglichkeit wäre Codierung so zu machen dass sich erst nach 2,5 Sekunden Hebel ziehen die SRA einschaltet. Ist glaube der Maximalwert.

 

Oder halt bauliche Veränderungen wie Leitungen abklemmen. Dann kriegst allerdings Probleme beim TÜV.

 

Und wenn es knallt und die Versicherung findet raus dass deine SRA abgebaut wird können sie jegliche Zahlung verweigern.

Hallo...

Verschwendung von Wasser ist dies nicht ..!!!

Das Wasser trieft auf die Scheinwerfer mit bis zu 50 Bar ..!

Zitat:

@NackteBrezel schrieb am 28. Dezember 2017 um 12:41:41 Uhr:

Und wenn es knallt und die Versicherung findet raus dass deine SRA abgebaut wird können sie jegliche Zahlung verweigern.

Nein, können sie nicht.

Die SRA kann mit Diagnosegerät übrigens nicht nur verzögert sondern auch ganz abgestellt werden.

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 28. Dezember 2017 um 13:23:58 Uhr:

Zitat:

@NackteBrezel schrieb am 28. Dezember 2017 um 12:41:41 Uhr:

Und wenn es knallt und die Versicherung findet raus dass deine SRA abgebaut wird können sie jegliche Zahlung verweigern.

Nein, können sie nicht.

Falls die SRA bestandteil der Typ-Genehmigung bzw. Zulassung ist z.B. Xenon, werden bei einer Stillegung der selben wahrscheins doch Regressansprüche der Versicherung kommen, da das Fahrzeug ohne "Zulassung" unterwegs war.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass jegliche unzulässige Änderung am Fahrzeug gleich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Dementsprechend kann eine Versicherung auch nicht pauschal ablehnen zu zahlen, schon gleich gar nicht wenn keinerlei Zusammenhang zwischen einem Unfall und der Änderung am Fahrzeug zu erkennen ist.

Da ich diese Behauptung aber auch nicht aufgestellt habe, werde ich sie jetzt auch nicht mühevoll be- oder widerlegen. Ich habe die gesetzlichen Grundlagen jetzt nämlich auch nicht alle im Kopf und müsste sie erst zusammensuchen. Solch eine Behauptung zu belegen wäre die Aufgabe desjenigen, der sie aufgestellt hat.

Nur so am Rande gefragt, welches Auto hat denn heute noch Wischer an den Scheinwerfern? Und so ein klein bisschen verstehen die Ingenieure schon von ihrem Handwerk und haben die Waschwasserbehälter entsprechend dimensioniert. Dazu werden die Scheinwerfer nur gereinigt, wenn diese auch an sind, nicht dagegen beim Fahren mit Tagfahrlicht.

Keines, weil das die inzwischen ausschließlich zum Einsatz kommenden Polycarbonatscheiben nicht lange überstehen würden. Außerdem haben diese Miniwischer sicher katastrophale Auswirkungen auf die Aerodynamik das Fahrzeugs.

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