Autokauf Rücktritt wegen Japanunfall

Audi A3 8P

Ich habe 4 Wochen vor dem Japanunfall einen A3 bestellt. Unverbindlicher Liefertermin Juni 2011. Da ich glaube das diese Frist weit überschritten wird und das Audi qualitativ gleichwertige Ersatzteile zu den Japan-Import-Bauteilen nicht so schnell wo anders produzieren lassen kann, ist mir die ganz Sache zu ungewiß. Außerdem glaube ich nicht das bei der Vielzahl von Elektronikbauteilen, Fernseher, Autos und Autozubehör aus Japan jedes einzelne Teil auf Radioaktivität untersucht werden kann. Aus diesem Grunde habe ich mir überlegt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weiß jemand ob dies ein rechtlich vertretbarer Grund ist?

Beste Antwort im Thema

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben...meine Meinung.

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Wie kann man so naiv sein und glauben das wir verstrahlte Teile importieren. In Europa dürfen nicht mal Bananen importiert werden welche nicht die korrekte Krümmung und Länge aufweisen.....

Zitat:

Original geschrieben von AustriaMI



Zitat:

Original geschrieben von Girks


Ich glaube ich werde die Idee der Strahlenschutzkfzversicherung weiter verfolgen 🙂
vergiss dann aber die ku vom himmelfall versicherung nicht

Du meinst wegen dem sauren Regen, von oben und so.... könnte man kombinieren ? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ricky-P


Zumindest wäre der TE der erste, der seinen A3 bei der Abholung mit 'nem Geigerzähler durchcheckt...😉

Braucht man doch gar nicht!

Den kann man doch per VCDS freischalten lassen! Der ist doch baugleich mit der GPS-Antenne.

Mal so nebenbei:

§ 328 II Nr. 3 StGB
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
3. eine nukleare Explosion verursacht ..."

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten
1.
beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder technischen Einrichtung, radioaktive Stoffe oder Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes lagert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet oder
2.
gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__328.html

Mit anderen Worten: Wenn du einen Wagen entgegennimmst, der radioaktiv belastet ist, machst du dich strafbar!!!

Zitat:

§ 328 II Nr. 3 StGB
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
3. eine nukleare Explosion verursacht ..."

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__328.html

😰, schnell sofort storno, nicht das der a3 zum schluss noch eine schmutzige bombe ist

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Jippi, auch hier ist das Thema eingezogen... Da gibts ein paar Richtwerte im Gesetz, die eingehalten werden müssen, und die legen fest wie strahlenexponiert die Umgebung um einen Menschen sein darf (eben der Millisievert pro Jahr für einen Mitteleuropäer ohne berufliche Exposition). Da brauchst du dir also keine Sorgen machen (falls das der wirkliche Grund für den Rücktritt ist).
Und wenn du dir wirklich unsicher bist: Lass ihn vermessen. Den "Ösis" könnte ich sowas anbieten, aber nach Deutschland komm ich erst wieder im Sommer 🙂. Aber bitte nicht mit dem Geiger-Zähler, und dann sagen: He, da piept ja was!

Zitat:

Original geschrieben von RealGeizt



Zitat:

Original geschrieben von Ricky-P


Zumindest wäre der TE der erste, der seinen A3 bei der Abholung mit 'nem Geigerzähler durchcheckt...😉
Braucht man doch gar nicht!
Den kann man doch per VCDS freischalten lassen! Der ist doch baugleich mit der GPS-Antenne.
Mal so nebenbei:

§ 328 II Nr. 3 StGB
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
3. eine nukleare Explosion verursacht ..."

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__328.html

Da bin ich jetzt aber platt - da fahr ich schon seit Jahren mit 'nem Geigerzähler auf dem Dach rum...und keiner sagt's mir. 😁

Bevor man so in Angst verfallen sollte, könnte man erst mal nachfragen, was denn genau am A3 von Japan kommt bzw. in Japan produziert wurde...ich behaupte nicht viel! 😉

Abgesehen davon...man kanns auch wirklich übertreiben... 🙄

mfg,
ballex

Zitat:

Original geschrieben von bareno


Ich habe 4 Wochen vor dem Japanunfall einen A3 bestellt. Unverbindlicher Liefertermin Juni 2011. Da ich glaube das diese Frist weit überschritten wird und das Audi qualitativ gleichwertige Ersatzteile zu den Japan-Import-Bauteilen nicht so schnell wo anders produzieren lassen kann, ist mir die ganz Sache zu ungewiß. Außerdem glaube ich nicht das bei der Vielzahl von Elektronikbauteilen, Fernseher, Autos und Autozubehör aus Japan jedes einzelne Teil auf Radioaktivität untersucht werden kann. Aus diesem Grunde habe ich mir überlegt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weiß jemand ob dies ein rechtlich vertretbarer Grund ist?

An Deiner Stelle würde ich locker bleiben, denn Du kannst ja wenn Dus Auto hast mit nem Geigerzähler alles abchecken um Dich zu beruhigen. Und falls da dann doch was über den gesetzlich festgelegten Grenzwerten strahlen sollte dann haste Deinen Grund um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können und außerdem kannst das dann der Bildzeitung mitteilen und nen Haufen Geld damit verdienen wenn Dir keiner zuvorkommt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von RealGeizt



Mit anderen Worten: Wenn du einen Wagen entgegennimmst, der radioaktiv belastet ist, machst du dich strafbar!!!

Das ist ja völliger Quatsch. Dann würde man sich ja auch strafbar machen wenn man z.b. Falschgeld entgegennimmt oder ne Packung Mehl kauft, wo aber Koks drin ist 🙂

Kommt immer drauf an ob man von was illegalem Kenntnis hat oder nicht - im Falle eines verstrahlten Autos ist ja wohl letzteres der Fall!?

Nach den ersten Kilometern im neuen A3 wirst du eh übers ganze Gesicht strahlen.
Da nützt auch die beste Bleiweste nichts.

Zitat:

Original geschrieben von mutch72



Zitat:

Original geschrieben von RealGeizt



Mit anderen Worten: Wenn du einen Wagen entgegennimmst, der radioaktiv belastet ist, machst du dich strafbar!!!
Das ist ja völliger Quatsch. Dann würde man sich ja auch strafbar machen wenn man z.b. Falschgeld entgegennimmt oder ne Packung Mehl kauft, wo aber Koks drin ist 🙂

Kommt immer drauf an ob man von was illegalem Kenntnis hat oder nicht - im Falle eines verstrahlten Autos ist ja wohl letzteres der Fall!?

war auch eher nicht ganz ernstgemeint. so wie ungefähr 300 der 900 Seiten in diesem Forum

Zitat:

Original geschrieben von checker01


Nach den ersten Kilometern im neuen A3 wirst du eh übers ganze Gesicht strahlen.Da nützt auch die beste Bleiweste nichts.

😁😁

Zitat:

Original geschrieben von mutch72



Zitat:

Original geschrieben von RealGeizt



Mit anderen Worten: Wenn du einen Wagen entgegennimmst, der radioaktiv belastet ist, machst du dich strafbar!!!
Das ist ja völliger Quatsch. Dann würde man sich ja auch strafbar machen wenn man z.b. Falschgeld entgegennimmt oder ne Packung Mehl kauft, wo aber Koks drin ist 🙂

Kommt immer drauf an ob man von was illegalem Kenntnis hat oder nicht - im Falle eines verstrahlten Autos ist ja wohl letzteres der Fall!?

Es ist auch das in Umlauf-bringen verboten, nicht die unwissentliche Annahme, zumindest in Ö

Der wechsel auf ein SLN hat sich dann auch erübrigt 😁

Zitat:

Original geschrieben von Gueschi


Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben...meine Meinung.

Mehr musste hierzu eigentlich nicht gesagt werden. Nach vielen schwachsinnigen Kommentaren im RS3-Thread, wollte ich schon gar nicht hier rein klicken. Gott sei Dank habe ich es getan! Bester Kommentar EVER! 😁😁😁 Ich brech' ab!

DANKE! Auf ins Wochenende!

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