1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra H & Astra TwinTop
  7. Autohändler will keine Gewährleistung übernehmen

Autohändler will keine Gewährleistung übernehmen

Opel Astra H

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem und brauche dringend Rat:

Vor ca. 4 Monaten habe ich mir einen Astra H gekauft! Dann hatte ich irgendwann Leistungsverlust (Gas nicht mehr richtig angenommen) SRS Lampe leuchtete - ab zur Werkstatt! Fehlerauslesung ergab: AGR Ventil und der Einlasskrümmer muss ersetzt werden! Beides ca. stolze 1400€, da musste ich erst mal schlucken!
Händler verwies auf die Gebrauchtwagengarantie (die beides aber natürlich nicht abdeckt), nach Telefonaten mit Opel direkt, die Werkstatt des Händlers und nach durchstöbern diverser Foren hatte ich die Info bzgl. der "Gewährleistung" innerhalb der ersten 6 Monate. Damit habe ich den Händler konfrontiert, der wiegelt weiterhin ab! Er wisse darüber und hatt sich diesbezüglich abgesichert - wörtlich "machen sie sich keine Sorgen ich kann das beweisen" bzgl. das der Fehler bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Ich denke er Blufft (hat er aber gut gemacht) er gab auch gleich die Aussage das alles ab sofort über seinen Anwalt laufen solle!

Bin völlig verunsichert, einerseits lese ich überall, dass dies innerhalb der Gewährleistung ist und er so gut wie überhaupt nicht beweisen kann, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht war???? Hat es eine Bedeutung das ich eine Gebrauchtwagengarantie habe diese aber die Schäden nicht abdeckt??

Habe auch keine Rechtschutzversicherung :-(
Jetzt weiss ich halt auch nicht welche Anwaltskosten auf mich zukommen (Beratungstermin steht an) ein Schreiben bzgl. Fristsetzung zur Nachbesserung wird dem Händler auch noch die Tage geschickt.
Zählt der EInlasskrümmer als Verschleisteil? - ich denke ja nicht!

Hatte jemand schon ähnliche Fälle oder erfahrung diesbzgl.
Hab ich chancen, habe keine Lust auf einen Rechtsstreit - aber ich glaube der Händler legt es drauf an!!!

Danke im Vorraus für Infos

Wie gesagt bin willig zu kämpfen aber doch etwas verunsichert

Phil

23 Antworten

Du hast den Wagen seit 4 Monaten, aber wann war die EZ? Wieviel Km hat er jetzt runter?
Vielleicht kann man ja da noch einen Kulanzantrag stellen direkt bei Opel.

Gruß M

Du hast ja die Unterlagen zu der Versicherung (mehr ist die GW-Garantie nicht) beim Kauf dazu bekommen (davon geh ich aus)- da rufst du da an- sagst du hättest das Problem akut, kommst aber nicht zum Händler von dem du das Auto hast, ob du in ne andere Werkstatt damit kannst- kurz per Mail oder Fax bestätigen lassen und dann in andere Werkstatt- hat bei mir vor 5 Jahren super geklappt- bei mir war der Händler zu doof nen Mangel zu beseitigen und hats dann verweigert- der Versicherung aber noch nicht gemeldet 😁

@ Winnie

Der ist zu "Alt" habe mit Opel schon gesprochen bzgl. Kulanz geht nix mehr er ist im 5 Betreibsjahr!! bis zum 3 ten bezahlen sie in Ausnahme fällen!

@M

ja die Unterlagen hab ich (war vielleicht zu naiv als mir die Werkstatt in meiner Stadt und die Werkstatt meines Händlers gesagt haben die Teile fallen nicht drunter!!) Werd gleich mal anrufen!! Meld mich wies weitergeht....

Hi,

bist du im adac?
da ist meines wissen die erste rechtsberatung umsonst/kostenlos :-D

aber nach 5 jahren ist das mit sicherheit dein problem.
da ist dann doch alles ok von opels seite aus.

HJändlergarantie könnte greifen. aber
da hilft dir nur die agb vom händler zu lesen, welche teile ausgenommen sind.

der krümmer ist sicherlich kein verschleißteil, aber teil der abgasanlage, sowie das agr auch, wenn die das ausschliessen, sprich die abgasanlage dann siehts schlecht aus.

bei nur ausschluß der verschleisteile könntest du sicher den krümmer geltend machen.

und nicht drauf glauben was er dir am telefon erzählt. nur schwarz auf weiß zählt.
und du hast doch sicherlich garantieunterlagen vom händler

Ich würd zum Anwalt gehen (ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung). Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie er 100%ig beweisen möchte, dass genau dieser Fehler beim Kauf noch nicht vorlag. Das scheint mir fast unmöglich. Wie will er denn wissen, was genau das Problem ausgelöst hat? Hinzu kommt, dass er die Beweislast trägt. 

Hab grad mit der Versicherung (Garantiestelle) gesprochen, mein Händler hat festgelegt welche Teile Versichert sind - die beiden Teile dies betrifft sind nicht dabei!!!!
Hmm, dann schätz ich mal das er wirklich nicht dafür haften muss? oder?

Hab leider keine Rechtsschutzversicherung 🙁🙁

Hm, das ist nun auslegungssache.
was genau steht da? wortwörtlich!!

mit dem kaufvertrag hast du den garantiebestimmungen natürlich zugestimmt und der händler kann sich darauf berufen.
ausser es sind sittenwirige, gegen geltendes recht verstossende usw. regelungen.

wenn er z.b. reinschreiben würde, er haftet nur für garantiefälle, die sonntags von 14.-15 uhr auftreten und da dann noch eine sonnfinsternis ist, kommt er damit nicht durch.
einen generellen streit bezüglich der agb´s ohne rechtschutz würd ich dir nicht empfehlen.
mal ne anfrage beim ra oder automobilclub schadet nichts.
beim ra wirste aber sicherlich nen betrag x hinlegen müssen.

Die einzelnen Baugruppen sind Aufgelistet und bei der Betreffenden, also der Abgasanlage ist das einzige Teil, das Rohr zum Kat, welches Versichert ist!
Bin beim Adac, werd wohl dort bei der Rechtsabteilung nachfragen.....

Aber ich glaub der Himmel verdunkelt sich über meinem doch erst Optimistischen denken

dann geh mal zum adac, dann haben sich die mitgliedsbeiträge schonmal gelohnt ;.D

aber mach dir mal keine hoffnung.

wobei den krümmer da rauszunehmen..... naja, wird dein ra aber dann beantworten ob sinn macht.

schwere Sache. Der Händler versucht ja mit dieser Versicherung sich selbst vor einer teuren Garantiereperatur zu schützen.
Es gibt eine einjährige, gesetzliche Gewähleistungpflicht die der Händler ggüber dem Kunden leisten muss. In den ersten 6 Monaten herrscht dabei eine Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss dir nachweisen, dass der Defekt nicht von Anfang an Bestand (was sehr schwierig ist).
Diese gesetzliche Gewährleistung betrifft (soweit ich weiß) das gesamt Fahrzeug (außer Teile mit normalen Verschleißerscheinungen, aber ob ein AGR der Art und Weise nach so schnell kaputt geht/gehen darf wage ich zu bezweifeln). Die Versicherung die der Händler abschließt versichert (denke ich) natürlich nur die Teile am Fahrzeug, die sich wirtschaftlich für die Versicherung rechnen, d.h. keine/wenige Verschleißeile/häufig defekten Bauteile etc.
Die Frage ist, ob der Händler durch den Abschluss der Versicherung von seiner Gewährleitungspflicht gelöst ist.

Meiner Ansicht nach ist der Händler aber nach wie vor dazu verpflichtet, die Reperatur durchzuführen. Ob ihm die Versicherung nun den Betrag wieder erstattet oder nicht.

Meine Meinung

Alternative:
Erklär ihm gegenüber aufgrund der endgültigen Verweigerung der Reperatur die Minderung des Kaufpreises um den Reperaturbetrag und fordere das Geld ein.

Hallo

Mal so nebenbei, das Agr sitzt im Ansaugtrakt und dürfte somit nicht unter Abgasanlage laufen und die Drallklappen ( Ansaugkrümmer ) gehören ebenso zum Ansaugtrakt.

Ich geh jetzt einfach davon aus das du nen Diesel hast ?

Gruß Dirk

Hi,

bin ich technisch so unversiert?
AGR = Abgasrückführventil.
Klar sitzt das im Ansaugtrakt, aber wenn da Abgas zurück geführt wird, gehört es doch vom verständnis her eher zum Abgassystem, oder?
Bitte um Aufklärung auch wenn es ein wenig vom Thema abweicht.

DAnke

Ja das ist schwierig weils beide Seiten verbindet, befestigt isses am Ansaugtrakt somit zählts normal dazu. Es haben wohl auch schon einige Garantiegeber das AGR und die Drallklappen aus der Übernahme genommen. Die gehen einfach zu oft kaputt, die alten Ausführungen zumindest.

Gruß Dirk

Deine Antwort
Ähnliche Themen