Autohändler will keine Gewährleistung übernehmen
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem und brauche dringend Rat:
Vor ca. 4 Monaten habe ich mir einen Astra H gekauft! Dann hatte ich irgendwann Leistungsverlust (Gas nicht mehr richtig angenommen) SRS Lampe leuchtete - ab zur Werkstatt! Fehlerauslesung ergab: AGR Ventil und der Einlasskrümmer muss ersetzt werden! Beides ca. stolze 1400€, da musste ich erst mal schlucken!
Händler verwies auf die Gebrauchtwagengarantie (die beides aber natürlich nicht abdeckt), nach Telefonaten mit Opel direkt, die Werkstatt des Händlers und nach durchstöbern diverser Foren hatte ich die Info bzgl. der "Gewährleistung" innerhalb der ersten 6 Monate. Damit habe ich den Händler konfrontiert, der wiegelt weiterhin ab! Er wisse darüber und hatt sich diesbezüglich abgesichert - wörtlich "machen sie sich keine Sorgen ich kann das beweisen" bzgl. das der Fehler bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Ich denke er Blufft (hat er aber gut gemacht) er gab auch gleich die Aussage das alles ab sofort über seinen Anwalt laufen solle!
Bin völlig verunsichert, einerseits lese ich überall, dass dies innerhalb der Gewährleistung ist und er so gut wie überhaupt nicht beweisen kann, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht war???? Hat es eine Bedeutung das ich eine Gebrauchtwagengarantie habe diese aber die Schäden nicht abdeckt??
Habe auch keine Rechtschutzversicherung :-(
Jetzt weiss ich halt auch nicht welche Anwaltskosten auf mich zukommen (Beratungstermin steht an) ein Schreiben bzgl. Fristsetzung zur Nachbesserung wird dem Händler auch noch die Tage geschickt.
Zählt der EInlasskrümmer als Verschleisteil? - ich denke ja nicht!
Hatte jemand schon ähnliche Fälle oder erfahrung diesbzgl.
Hab ich chancen, habe keine Lust auf einen Rechtsstreit - aber ich glaube der Händler legt es drauf an!!!
Danke im Vorraus für Infos
Wie gesagt bin willig zu kämpfen aber doch etwas verunsichert
Phil
23 Antworten
Hast du den Wagen bei einem Opel Händler gekauft oder so nem freien ?
Hallo
Ist das AGR denn definitiv defekt? Wenn ich da so lese dass mit Reinigung und sonstigen Kunstgriffen des AGR`s original Zustände erreicht werden, würde ich Dir empfehlen eine 2. Werkstatt, Freund, Kumpel die sich auskennen zur Fehleranalyse hinzu zu ziehen.
Die Fehlerbeschreibung "AGR defekt" allein aus den Fehlerspeicherdaten zu 100% zu vertrauen würde ich erstmal nicht.
Wie hat sich der Fehler denn bemerkbar gemacht?
Grüße
Timmi
Zitat:
Die Frage ist, ob der Händler durch den Abschluss der Versicherung von seiner Gewährleitungspflicht gelöst ist.
Genau das ist es was mir so Kopfzerbrechen macht!
Zitat:
Meiner Ansicht nach ist der Händler aber nach wie vor dazu verpflichtet, die Reperatur durchzuführen. Ob ihm die Versicherung nun den Betrag wieder erstattet oder nicht.
Hät ich nur ne Rechtsschutzvers. 🙄
Habe große Sorgen nachher mehr Kosten durch einen mgl. Rechtsstreit zu haben als mich die Reparatur Kosten würde!!!
Naja schicke morgen das Anschreiben raus mit der Frist innerhalb der nächsten 14 Tage sich bei mir zu melden um den Schaden zu beseitigen, drohe falls die Frist nicht eingehalten wird damit vom Kaufvertrag abstand zu nehmen und den Deal rückgängig zu machen....mal gespannt ob er sich darauf meldet (was ich bezweifle)
Hab somit zumindest Juristisch gesehen Fristen und die Form eingehalten, wies danach weitergeht steht in den Sternen.....
Bei nem freien Händler!
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Hallo,
der Fall liegt eigentlich ganz einfach: Innerhalb der ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistung sind alle Mängel, die am Fahrzeug auftreten vom Händler zu übernehmen, denn es wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Erst nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, in diesem Falle müsstest Du beweisen, dass der Mangel bereits bestand, als Du das Fahrzeug gekauft hast.
Eine Garantieversicherung hilft in den ersten 6 Monaten also nur dem Händler, Du hast volle Kostenübernahmepflicht des Händlers.
Auf einem anderen Blatt steht allerdings die Durchsetzbarkeit dieses Anspruches, ein seriöser Fachhändler verhält sich da sicher anders als ein Strassenhändler.....
Tom
Sehe das genauso wie Astratom2:
Eine gesetzliche Gewährleistungspflicht kann der Händler nicht umgehen, auch nicht wenn er was auch immer in seine AGB´s schreibt. Ausnahmen gibts nur bei Privatverkauf.
Das heißt, Du schreibst ihm mal nen schönen Brief (eingeschrieben) in dem Du ihm klarmachst dass Du davon ausgehst (laut Gesetz - frag mich jetzt nicht wie das Gesetzbuch bei euch in D heist - aber der Anwalt oder ADAC weis da sicher mehr) dass der Schaden schon beim Kauf bestand.
Daher erwartest Du von ihm die kostenlose Instandsetzung. Dein Anwalt weis sicher wie dies zu formulieren ist. Andernfalls wirst Du rechtliche Schritte gegen Ihn einleiten.
Auch wenn Du keinen Rechtschutz hast sieht in diesem Fall denke ich die Sache sehr gut für Dich aus. Beweisen wird er dies nicht können, dass der Schaden noch nicht bestand.
Sollte er dann immer noch nicht reagieren, wirds wohl oder übel auf nen Rechtstreit rauslaufen aber wie gesagt - Chancen für Dich sollten gut stehen im Normalfall.
Ab zum Anwalt, Automobilclub, Konsumentenschutz (oder wie der in D heißt) die wissen normal was hier Sache ist und können Dich beraten und evtl. auch behilflich sein.
Abgsehen davon:
1. leg Dir auf jeden Fall nen Rechtschutz zu - denn kann man immer brauchen und die Kosten sind relativ gering aufs Jahr gesehen.
2. halte uns auf dem Laufenden.
lg
Christian
Zitat:
Original geschrieben von nokiafan23
Die Frage ist, ob der Händler durch den Abschluss der Versicherung von seiner Gewährleitungspflicht gelöst ist.
Nein, das ist er ganz sicher nicht. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Da kann er sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln. Die einzige Möglichkeit da rauszukommen wäre, wenn er tatsächlich beweisen könnte, dass genau dieser Fehler beim Kauf nicht vorlag. Das scheint mir fast unmöglich.
Hi,
generell würde ich auch auf jeden Fall versuchen die Ansprüche geltend zu machen...
Aber auch auf die Gefahr hin, daß ich mich jetzt unbeliebt mache - wenn der Wagen ca. 4 Monate ohne Probleme lief, könnte man auch evtl. davon ausgehen, daß gerade AGR beim Kauf ok gewesen sein könnte, denn wenn ich so an mein defektes AGR denke, mit dem ich etwa 700km zurückgelegt habe (schlechtem FOH sei Dank 😠) und zu guter Schluß kaum noch kleinere Hügelchen empor gekommen bin, kann ich mir nicht vorstellen, daß man 4 Monate damit unbemerkt fahren kann.
Bei den Drallklappen sieht das allerdings anders aus, da hab ich bspw. im lfd. Betrieb auch kaum etwas bemerkt und einigen Postings zufolge, die ich hier im Forum gelesen habe, bin ich da auch nicht einzige. Was ich damit sagen will, hier könnte ich mir vorstellen, daß der Defekt bereits länger vorliegt, je nachdem in welcher Stellung die Klappen stehen merkt man nicht soviel davon, zumal - wenn man das Fahrzeug übernimmt, hat man ja auch noch keine Erfahrungswerte.
Würde mich auch interessieren was dabei herauskommt...
Viel Erfolg !!
Grüße Panther13
@topstyling und astratom2
genauso ist zu verfahren!!
Aber zu in deinem Interesse: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Mir ist schon mancher Fall untergekommen, der klar schien, und gekippt ist.
Immer im Hinterkopf rechnen, 1400€ Kosten sind im juritischen Bereich schnell zusammen!!
Und wenn dann laß es en Profi machen. Da gibts zu viele Form- und Fristen, über die mann stolpern kann.
Viel Glück (das brauch man vor Gericht und auf der Strasse)