Autohändler will Gewährleistungspflicht nicht nachgehen wegen Mapfre

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Leute,

da nach 560km nach dem Autokauf schon die Abgasleuhte brannte, fuhr ich zur Werkstatt. Diagnose NOX-Sensor kaputt. Kostenpunkt 530€

Ich habe ja die Gewährleistung vom Autohändler und noch zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie (Mapfre)

Die Mapfre deckt jedoch den Sensor nicht ab. Ich dachte daher die Gewährleistung des Händler müsste die Reperatur übernehmen.

Der Händler beruft sich jedoch auf die Absage seitens der Mapfre und meint er übernimmt nur die Hälfte als Kulanz. D.h. er ist der Meinung er ist nicht verpflichtet die Reperatur zu zahlen. Da wir uns nicht einigen, meinte dieser ich solle klagen.

Wer ist im Recht?
Wie geht man vor?
Hat jemand ähnliche Probleme gehabt?
Eine offizielle Aktenlage wäre erstmal sicherlich hilfreich.

Danke im Voraus

17 Antworten

Hier gilt die gesetzliche Gewährleistung- der Händler muss zahlen!😉

Oftmals wird von den Händlern versucht, das Problem auf eine bestimmte vorhandene
Garantieversicherung zu schieben, diese kann dich aber nicht schlechter stellen als
die gesetzliche Regelung.

Da er hier schon vorschlägt, du sollst klagen, ist dies wohl der einzige Weg.

Zitat:

Original geschrieben von amimax1987


. D.h. er ist der Meinung er ist nicht verpflichtet die Reperatur zu zahlen. Da wir uns nicht einigen, meinte dieser ich solle klagen.

Das ist doch mal eine klare Aussage. Also ab zum Anwalt.

Hättest auch deinen alten Thread weiterführen können.

http://www.motor-talk.de/.../...hrleistung-oder-garantie-t4300564.html

Der Händler muss in den ersten 6 Monaten die vollen Kosten auf Gewährleistung übernehmen, wenn die Garantie es nicht abdeckt.
Wenn die Garantie einen Teil zahlt, muss der Händler auch den Rest übernehmen.
Allerdings kann der Händler verlangen, dass er den Schaden selbst repariert. Dies kann bei einer gr0ßen Entfernung natürlich schwierig sein.

Und der NOX Sensor ist definitiv kein Verschleißteil?

Hat jemand schon mal Erfahrungen mit so einem Fall gehabt? Also einen Anwalt beauftragt?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe

Wenn das Auto noch in den ersten 6 Monaten ist, ist es unerheblich, ob das defekte Teil ein Berschleißteil ist.

Zitat:

Original geschrieben von hans2


Wenn das Auto noch in den ersten 6 Monaten ist, ist es unerheblich, ob das defekte Teil ein Berschleißteil ist.

Aber überhaupt nicht.

Versuch doch mal, eine blank gerittene Kupplungs-Mitnehmerscheibe, abgerauchte Bremsbeläge oder die platte Erstbereifung im Rahmen der Gewährleistungspflicht binnen der ersten sechs Monate "für Lau" tauschen zu lassen.

In Sachen NOX Sensor liegt der Fall sicherlich anders.

Zitat:

Original geschrieben von Rigero



Zitat:

Original geschrieben von hans2


Wenn das Auto noch in den ersten 6 Monaten ist, ist es unerheblich, ob das defekte Teil ein Berschleißteil ist.
Aber überhaupt nicht.
Versuch doch mal, eine blank gerittene Kupplungs-Mitnehmerscheibe, abgerauchte Bremsbeläge oder die platte Erstbereifung im Rahmen der Gewährleistungspflicht binnen der ersten sechs Monate "für Lau" tauschen zu lassen.

In Sachen NOX Sensor liegt der Fall sicherlich anders.

Bei 560km Fahrleistung seit Kauf würde ich auch die o.g Verschleisteile nicht generell ausschliessen wollen.😉

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast lass einfach einen Brief vom Anwalt aufsetzen das wird genügen um den Autohändler zum Einlenken zu bewegen. Der weiß nämlich ganz genau, dass er für den Schaden aufkommen muss, spekuliert aber drauf, dass die Kunden den Gang zum Anwalt scheuen.

mfg TommyB

Heute hat mich ein Vertreter der Mapfre angerufen, der den Autohändler vertritt. Er meinte da beim Autokauf keine Abgasleuchte leuchtete, kann der Händler beweisen dass der NOX-Sensor nicht kaputt war.
Die Mapfre vertritt somit auch den Autohändler rechtlich.
Ich dachte dies würde unter versteckte Mängel laufen??
Eigentlich müsste es doch egal sein, was beim Autokauf vorlag oder nicht.

Also die Mapfre ist echt ein Drecksla… . Definitiv nicht zu empfehlen!

Ich glaube nicht, dass er das zweifelsfrei beweisen kann. Selbst wenn sie beim Kauf nicht geleuchtet hat, kann es ja sein, dass nur der Fehler gelöscht wurde und er kurze Zeit später wieder auftrat. Kenne ich vom Polo einer Bekannten. Der Fehler wurde gelöscht und dann war erstmal Ruhe. Sobald man aber längere Zeit über 100 fuhr, trat er wieder auf.

Wenn es nach 560km passiert ist, liegt der Verdacht ja nahe. Ich würde mich nicht abwimmeln lassen. Setz eine Reparatur durch.

Wie mein Vorredner schon sagte, der Händler muss zweifelsfrei beweisen, dass der Nox Sensor in Ordnung war. Ob nun eine Lampe leuchtete oder nicht ist schlichtweg irrelevant. Beweisen kann er es praktisch überhaupt nicht. Daher ist in den ersten 6 Monaten der Händler immer der Ge****te. In deinem Fall natürlich vollkommen zu Recht!

mfg TommyB

Vielen Dank für Eure Antworten,

morgen werde ich mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen. Der ADAC hat mir einen Anwalt empfohlen, der auf diese Fälle spezialisiert ist.

Werde dann das Ergebnis berichten.

Zitat:

Original geschrieben von Rigero



Zitat:

Original geschrieben von hans2


Wenn das Auto noch in den ersten 6 Monaten ist, ist es unerheblich, ob das defekte Teil ein Berschleißteil ist.
Aber überhaupt nicht.
Versuch doch mal, eine blank gerittene Kupplungs-Mitnehmerscheibe, abgerauchte Bremsbeläge oder die platte Erstbereifung im Rahmen der Gewährleistungspflicht binnen der ersten sechs Monate "für Lau" tauschen zu lassen.

In Sachen NOX Sensor liegt der Fall sicherlich anders.

Stimmt so auch nicht. Hatte einen Polo 6F gekauft. Nachdem ich ihn das erste Mal richtig warm gefahren habe, bekamn ich den Rückwärtsgang nur unter großen Schwierigkeiten rein. auch das Kuppeln in den Vorwärtsgängen ging schwer. Kupplung wurde komplett auf Kosten des Händlers erneuert. Ich habe das Fahrzeug natürlich auch sehr gut warmgefahren vorgefahren.

Wenn du einen FSI der ersten Baureihe hast kann dir der Sensor und noch so einiges Andere mehr an dem Motor kaputt gehen, der Händler weiß das sehr genau und versucht gleich abzublocken, das Forum ist voll mit Beiträgen zum 1,6 FSI, ich hatte auch mal so einen und ihn dann in Zahlung gegeben, vor einen Jahr, er steht noch immer beim Gebrauchtwagenhändler.....

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