Autohändler will Gewährleistungspflicht nicht nachgehen wegen Mapfre

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Leute,

da nach 560km nach dem Autokauf schon die Abgasleuhte brannte, fuhr ich zur Werkstatt. Diagnose NOX-Sensor kaputt. Kostenpunkt 530€

Ich habe ja die Gewährleistung vom Autohändler und noch zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie (Mapfre)

Die Mapfre deckt jedoch den Sensor nicht ab. Ich dachte daher die Gewährleistung des Händler müsste die Reperatur übernehmen.

Der Händler beruft sich jedoch auf die Absage seitens der Mapfre und meint er übernimmt nur die Hälfte als Kulanz. D.h. er ist der Meinung er ist nicht verpflichtet die Reperatur zu zahlen. Da wir uns nicht einigen, meinte dieser ich solle klagen.

Wer ist im Recht?
Wie geht man vor?
Hat jemand ähnliche Probleme gehabt?
Eine offizielle Aktenlage wäre erstmal sicherlich hilfreich.

Danke im Voraus

17 Antworten

Nur mal so als Hinweis :

Eine (zum Testen) abgezogene Vorkatsonde beim Golf GTI wurde bei uns erst beim 3. Mal starten mittels MKL signalisiert. Ich war selber erstaunt dass die fehlende Sonde nicht sofort gemeldet wurde.

Daher wäre es ohne weiteres möglich, mit einer defekten VorkatSonde, ohne MKL-Signalisierung, vom Händlerhof zu fahren !

Ob es bei der NOX Sonde genau so ist kann ich nicht sagen, aber die Prüfung ist ja wohl einfach .

Sollte dem so sein ist der Händler "dran" .

wegen der 'kleinen' Summe zum Anwalt ...oha... Da die Lampe bei Auslieferung nicht gebrannt hat, liegt es nahe, dass der Händler beweisen kann , das am Tag der Auslieferung alles OK war.
Hat der Wagen bei Auslieferung noch Tüv bekommen? Dann hat auch ein Gutachter keinen Schaden festgestellt.
Falls der Fehler gelöscht wurde , wäre der Fehler viel früher wieder-gekommen.
Der Händler war doch bereit etwas zu zahlen? Annehemen und ruhig schlafen ist auch was wert.
Mapfre hat den Sensor nicht mitversichert.... pech gehabt . So ist es bei Versicherungen.

Du solltest dich mit deiner Meinung etwas zurück halten, wenn du von Juristerei keine Ahnung hast:
- Der Umfang der Versicheurng entscheidet nicht darüber, ob die gesetzliche Gewährleistung greift oder nicht. Aber mit dem Trick versuchen selbst Porsche-Zentren, ihre Gebrauchtwagenkäufer abzuspeisen. Wenn nur jeder 2. darauf reinfällt, lohnt sich das schon.
- Eine HU ist kein Sachverständigengutachten. Nur weil da keine Mängel gefunden werden, heist das nicht, dass das Fahrzeug im juristischen Sinne mangelfrei ist. Der TÜV interessiert sich nämlich nur für die Verkehrssicherheit und die Abgaswerte, aber z.B. nicht für die Kompression, die Funktionsfähigkeit vom Navi oder der Sitzheizung usw. Wenn das Motorsteuergerät in dem Moment der Prüfung keine Fehler meldet und der Fehlerspeicher vorher gelöscht wurde, ist für den TÜV-Prüfer alles im Lack.

Gruß
Tom

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