Autohändler - keine Zierde seiner Branche
Hallo Freunde und guten morgen sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Hatte mir einen Mazda 262 GLX 2.0 L. 115 PS , als aber in einem mehr als Top Zustand bei einem Händler in Berlin gekauft . Zum Wagen erhielt ich vom Vorbesitzer eine quasi lückenlose Dokumentation über das Auto. Er wurde minuziös gepflegt und gehegt im Wahrsten Sinn des Wortes. Bei der erfolgten , ersten Besichtigung und folgender Anzahlung stand der Wagen hinten auf dem Firmengelände in einer Reihe mit anderen Fahrzeugen. Ich erhielt nach der Anzahlung gleich alle Papiere um den Wagen zuzulassen.
Am 23.12. wurde das Auto gegen Restzahlung beim Händler abgeholt . Ich erhielt erst am Abholtag den dicken Hefter mit der Dokumentation , es wurde dort wahrhaft ALLES aufgehoben. Natürlich wurde ein Kaufvertrag gemacht mit einem Zusatz - der natürlich nur den "Weg ebnen sollte" , das EU - Gewährleistungsrecht zu unterlaufen. 😠 Bei der Durchsicht des Aktenordners sah ich , das das Fahrzeug in einen gewaltigen Auffahrunfall verwickelt war - Schaden :. 3411,00 € , wahrhaft keine Bagatelle. Daraufhin richtete ich ein Schreiben an den Händler per Fax , und meldete Sachmängel nach , die erst im Nachhinein festgestellt wurden , und natürlich den Unfallschaden , der mir vorsätzlich nicht mitgeteilt wurde - juristischer Passus :. pflichtwidrige Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer. Hinzu kommt noch das der Schaden laut Gutachten ein TOTALSCHADEN war. Er wurde natürlich von einer MAZDA Vertragswerkstatt fachgerecht repariert .
Mir fiel ferner ein Schaden an der Stoßfängerverkleidung rechts hinten auf. Er wurde ganz klar auf dem Firmengelände bei Rangierarbeiten durch Mitarbeiter der Firma verursacht . Ich fuhr zu einem Vertragshändler hier in Berlin und ließ ihn dort durch den Karosseriemeister begutachten . Es wurde Bilder gemacht und eine Kalkulation erstellt - 2123 , 00 € . Natürlich wurde auch dieses Ergebnis dem Händler mitgeteilt. Er wurde mit Schreiben zur Nachbesserung aufgefordert , die Frist läuft am 18.1. aus. Gestern erhielt ich ein Fax vom Händler worin ich als " psychopathischer, unzurechnungsfähiger , nicht geschäftsfähiger Vollidiot bezeichnet wurde der einen Vormund braucht ". Man muß sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen ! Und das Alles nur , weil ich meine Rechte aus dem EU - Gewährleistungsrecht wahrnehme !
Mich würde Euer Kommentar dazu wirklich interessieren ! Das ist wirklich die größte Unverschämtheit die mir je durch einen Händler passiert ist . Gut , er will eine Lektion , er wird sie bekommen ! Heute wird Strafanzeige wegen Beleidigung , übler Nachrede, Verleumdung und Betrug erstattet. bin gespannt was sein Anwalt noch "auf Lager hat " .
Also ...... , n traumhaftes Wochenende und herzliche Grüße von Detlev !
Beste Antwort im Thema
Die Story gehört unbedingt ins Fernsehen. Am besten in die SOAP von VOX "Verklag mich doch".
Da ist alles drin, was man so beim Autoverkauf wissen sollte oder schon immer wissen wollte. Unfallschaden, Vertrag ohne Unterschrift, Kauf ohne Prüfung, tolles Autoschnäppchen, Gewährleistungsansprüche, Beleidigung, Cousin, Rückabwicklung die keiner will, Opa der alles aufbewahrt, Detlev, ...
Der Thread ist wirklich köstlich. Auch diese permanenten Situationswiederholungen sind sehr amüsant, kommen im TV aber sicher noch viel besser zur Geltung. Wenn Detleeeev zum gefühlten 100 ten mal die Geschichte erzählt, aber diese immer wieder neu klingt .... dass ist echt höchster Unterhaltungswert. Auch die neutralen Autoren (Toshy, Gotsche, ...) machen einen Spitzenjob, und garantieren erstklassige Spannung bei diesem Wirtschaftskrimi.
Keiner weiss so recht wie das Ding ausgeht. Wird der böse Autohändler für 9 Monate ins Gefängnis wandern, und muss Detlev 1700,- Euro zusätzlich zahlen, sein Gewerbe für immer aufgeben und später im Kloster landen? Oder wird Detlev seinen geliebten Mazda, einfach zurückgeben müssen, weil er ihn irrtümlich vom Hofe des Händlers gefahren hat? Und was passiert mit dem lieben Opa? ... Verkraftet er den psychischen Druck vor Gericht als hilfloser Zeuge des Dramas. ... Auch das Schicksal des Cousin, kann je nach Gefechtslage, Ruhm und Ehre bringen oder Trübsal in der Verwandschaft. Wird er diese Bürde alleine tragen können oder am Erwartungsdruck zerbrechen?
Fragen, über Fragen.
Weiter so ! Beste SOAP im Mazda-Forum
244 Antworten
Detlev, noch einmal:
Es kann ja sein das dein Mazda noch beim Händler beschädigt wurde!
Hättest du dir den Wagen angesehen bevor du ihn mitgenommen hast, dann könnest du jetzt mit Sicherheit sagen: ER WAR ES!!!!!!! Allerdings muß auch dann der Beweis angetreten werden: war der Schaden schon bei der ersten Besichtigung vorhanden, oder ist dieser erst in der Zwischenzeit passiert! Das hast du nicht getan und somit steht Aussage gegen Aussage und komm nicht wieder mit einem Sachmangel und 6 Monaten!
Was ist daran nicht zu begreifen? Du hast dein Recht, oder deine Pflicht nicht wahrgenommen den Kaufgegenstand bei Abholung zu besichtigen, sondern bist einfach losgefahren.
Zulassung hast du selber erledigt? Wer hat denn die Kennzeichen montiert?
Es gibt in ein komisches Formular das einen Kaufvertrag darstellen soll , das aber keiner ist . Da stimmt nicht mal das Datum , auch bin ich nie Vollkaufmann gewesen und slbstständig schon mal erst recht nicht . Es gilt also das BGB und das EU - Gewährleistungsrecht , was das bedeutet ist mal klar .
Ich reite auf Garnichts rum, aber die Schadenkalkulation des Mazda Vertragshändlers ist nun mal da , auch die Digifotos vom Schaden . Wo ich das auto her habe steht oben auf dem komischen Formular , vorgedruckt .
Gut zum 3600 sten mal er muß was beweisen nicht ich - 6 Monatsfrist , schon mal gehört? Die Beweisumkehr ist erst nach 6 Monaten . Ich will das alle Sachmängel repariert werden , und nen Schadenausgleich , weiter Garnichts l.
Das Radio ist wie aus dem Laden , und es ist reparaturbedürftig . Wer muß es reparieren lassen , i c h nicht .
Nochmal alle Entscheidungen des BGH sind Grundsatzentscheidungen und für a l l e Gerichte bindend .
Wer bitte sollte sonst den neuen Schaden verursacht haben ??? , - kleine grüne Männchen vom Mars ?
Nach meinem letzten Schaden " Totalschaden " , gleich 2 Wagen fuhren auf meinen wegen einer Reifenpanne mit Warnblinkanlage abgestellten Wagen auf , wahrscheinlich blinde . Bekam ich einen Mietwagen der Fa. AVIS er war nagelneu nicht mal 2 Monate 19000 km. Nicht eine Beule war dran .
Apropo Nase dort lande ich bestimmt nicht , aber er und das mit Recht .
Gruß Detlev !
Hallo ,
der Wagen wurde beim Händler beschädigt , klar wie das AMEN in der Kirche . Ich bin nicht verpflichtet bei Abholung noch einmal um den Wagen rum zu gehen .E r ist verpflichtet mir einen einwandfreien Wagen zu geben ,- Punkt Schluß . Die Zulassung habe ich erledigt , die Kennzeichen hat ein Mitarbeiter des Händlers angebracht .
Gruß Detlev !
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Hallo ,
der Wagen wurde beim Händler beschädigt , klar wie das AMEN in der Kirche .
Woher weißt Du das? Der Wagen doch bereits 4 Tage auf öffentlichen Straßen unterwegs.
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
Gut zum 3600 sten mal er muß was beweisen nicht ich - 6 Monatsfrist , schon mal gehört? Die Beweisumkehr ist erst nach 6 Monaten . Ich will das alle Sachmängel repariert werden , und nen Schadenausgleich , weiter Garnichts l.
Wenn du alle
Sachmängelrepariert haben willst, warum reitest du die ganze Zeit auf einem
Unfallschadenrum? :P
Zitat:
Nochmal alle Entscheidungen des BGH sind Grundsatzentscheidungen und für a l l e Gerichte bindend .
Wir sind hier in Deutschland - nicht USA. Das hab ich dir doch schonmal versucht, zu erklären, oder? Der BGH macht keine Gesetze! In Deutschland wird jeder Fall neu verhandelt und nach Gesetzen(!) gewertet, nicht nach Präzendenzfällen.
Zitat:
Wer bitte sollte sonst den neuen Schaden verursacht haben ???
Weil du denkst, dass du es nicht warst, heißt das noch lange nicht, dass es der Händler war. :P
Zitat:
[...] Bekam ich einen Mietwagen der Fa. AVIS er war nagelneu nicht mal 2 Monate 19000 km. Nicht eine Beule war dran .
Einfache Gleichnisse überfordern dich schon. Ebenso Interpunktion, Grammatik, Autokäufe, VB-Code, ...
Zitat:
Apropo Nase dort lande ich bestimmt nicht
Hat die dir deine Frau auch genommen?
Es hat scheinbar wirklich keinen Sinn....
Geh deinen Weg und vielleicht hast du Glück, oder auch Pech.
Es gibt ja Rechtschutzversicherungen, allerdings können die auch gekündigt werden.
Manche Menschen sollten generell von keiner Rechtschutzversicherung angenommen werden. Ist schade um das Geld, nur meine Meinung.
Noch einmal für mich, mein nächstes Auto kaufe ich im Internet, ohne Besichtigung, einfach blind, verlasse mich auf die Aussaegn des Verkäufers und bekomme den absoluten TOP WAGEN. Wird bezahlt und abgeholt und sollte dann doch was sein( was ja völlig unmöglich ist) dann geht das Donnerwetter los und der Verkäufer wird seines Lebens nicht mehr froh...
In diesem Sinne viel Erfolg
Zitat:
Original geschrieben von Astra Twinport
TE: hättest du das Auto nicht gekauft, wenn dir der Verkäufer den alten Schaden genannt hätte? Falls deine Antwort jetzt NEIN lautet: bleibt nur die Wandlung über.
Also Detlev: Ja oder Nein; Du bist uns die Antwort noch schuldig.
Das wird er nicht tun. Er würde ca. 1.600€ bekommen (Abnutzungskosten, Auslagen, ... er hat ja nen Rudel Anwälte) und kein Auto haben.
Er will aber das Auto und die ihm "rächt"mäßig zustehenden grob 250.000€ Schadenersatz haben 😉
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
.....ihm "rächt"mäßig zustehenden grob 250.000€ Schadenersatz haben 😉
Hmm, glaube kaum, daß er sich mit Peanuts zufrieden gibt. Es gab mal einen Schlager mit dem Titel "Ich will alles"
Aber jetzt kommts dann wieder: 5 Posts für eine Antwort. Das lernt der nie. Da fehlt jemandem die geistige Flexibilität.
Und das beste ist, der merkt gar nicht mal, wie er hier mittlerweile verarscht wird.
Ach ja, wenn das Cassettenlaufwerk nicht mehr reparierbar ist, was ich auch aufgrund des Alters vermute, da keine Ersatzteile mehr lieferbar sind, bleibt eigentlich auch nur die Rückgabe des Fahrzeugs.
Eine Wandlung funktioniert ja nicht! Er müßte den Wagen abgeben, vom Kaufpreis würden die gefahrenen Kilometer abgezogen, weiterhin steht der neue Heckschaden im Raum, auch dieser wird abgezogen. Sollte Detlev den Wagen abgeben, muß er dem Händler noch Geld zahlen um die Karre wieder los zu sein.
Ich schreibe Karre, weil der topgeflegte Totalschaden mit starker Heckbeschädigung kein TOP Auto ist.
Ja und dann kommt der Händler und Verlangt Schadenersatz von Detlev! Weil verkaufen kann er den Wagen nicht mehr.
Wiederbeschaffungswert 2700€ plus Zinsen und und und, Anwaltskosten, Gerichtskosten, möglicher Verdienstausfall, denn in der Zeit wo sich der Verkäufer mit dem Fall befassen muß, kann er keine Autos verkaufen......
Zitat:
Original geschrieben von LittlePelican
....Das Cassettenradio mit Autoreverse ist ein Mangel , abgesehen davon das ich n Wechslerpaket hier habe .
Hast Du das Wechslerpaket bezahlt?
Ebay - Gleich die erste Bewertung von boschi1974 lesen
Der dazugehörige Artikel ist Autoradio mit CD Wechsler
Du bist doch derjenige, der nen Wechsler gekauft (25.11.12) hat, oder? Wenn ja, dann willst Du aber gleichzeitig die Reparatur des serienmäßigen Radios? Du willst nur wieder abzocken, bei einem Teil (das Radio) welches eh nur Schrottwert hat. Das ganze Auto hat praktisch nur Schrottwert, da bei solch Billigautos davon ausgegangen wird, daß da eh nicht mehr viel zu holen ist.
Ach ja, als Hintergrundinfo für alle anderen hier: Der Ebay Name knut*11 ist mit höchster Wahrscheinlichkeit unser Detlev, oder Detlev?
"Seinen Kult-Film" 96 Hours hat er ja auch (wenn Knut*11 unser Detlev ist) vor nicht all zu langer Zeit in Ebay erstanden
Hallo und guten morgen ,
Das Wechslerpaket ist bezahlt worden . bei Ebay gilt die Geschäftsbedingung , erst Geld dann Ware . Schon mal gehört das man "Bewertungen " kaufen kann . Du solltest n bißchen andere Sender sehen wir SAT 1 und RTL .
Das Radio im Wagen ist von Blaupunkt , alt aber fast wie nagelneu . Es ist ein Sachmangel und muß repariert werden . Und - das Auto ist keineswegs Schrottwert. Über den anderen "Mist " der hier geschrieben wird , dazu äußere mich nicht mehr nur zu ernstgemeinten Äußerungen . U n d - wer verbietet mir bei Ebay eine DVD zu kaufen ? Außerdem wieviele Detlev`s und Detlef`s gibt`s , würde mal sagen tausende .
Gruß von Detlev !
Hallo ,
ich weiß nicht ob ich serbokroatisch oder Suaheli spreche , wenn eine Wandlung in Betracht käme wäre Sie schriftlich von mir erklärt worden . Ist aber nicht passiert.
Und nochmals es ist keine Karre sondern ein Auto , ne Ente würde ich als Karre bezeichnen . Nochmals , als "händler und vor allem seriöser Händler " kann der nicht bezeichnet werden , obwohl es zuerst für mich so aussah .
Gruß von Detlev !