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Autohändler - keine Zierde seiner Branche

Mazda 626 4 (GE)
Themenstarteram 5. Januar 2013 um 4:55

Hallo Freunde und guten morgen sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Hatte mir einen Mazda 262 GLX 2.0 L. 115 PS , als aber in einem mehr als Top Zustand bei einem Händler in Berlin gekauft . Zum Wagen erhielt ich vom Vorbesitzer eine quasi lückenlose Dokumentation über das Auto. Er wurde minuziös gepflegt und gehegt im Wahrsten Sinn des Wortes. Bei der erfolgten , ersten Besichtigung und folgender Anzahlung stand der Wagen hinten auf dem Firmengelände in einer Reihe mit anderen Fahrzeugen. Ich erhielt nach der Anzahlung gleich alle Papiere um den Wagen zuzulassen.

Am 23.12. wurde das Auto gegen Restzahlung beim Händler abgeholt . Ich erhielt erst am Abholtag den dicken Hefter mit der Dokumentation , es wurde dort wahrhaft ALLES aufgehoben. Natürlich wurde ein Kaufvertrag gemacht mit einem Zusatz - der natürlich nur den "Weg ebnen sollte" , das EU - Gewährleistungsrecht zu unterlaufen. :mad: Bei der Durchsicht des Aktenordners sah ich , das das Fahrzeug in einen gewaltigen Auffahrunfall verwickelt war - Schaden :. 3411,00 € , wahrhaft keine Bagatelle. Daraufhin richtete ich ein Schreiben an den Händler per Fax , und meldete Sachmängel nach , die erst im Nachhinein festgestellt wurden , und natürlich den Unfallschaden , der mir vorsätzlich nicht mitgeteilt wurde - juristischer Passus :. pflichtwidrige Unterlassung der Mitteilung eines Unfallschadens an den Käufer. Hinzu kommt noch das der Schaden laut Gutachten ein TOTALSCHADEN war. Er wurde natürlich von einer MAZDA Vertragswerkstatt fachgerecht repariert .

Mir fiel ferner ein Schaden an der Stoßfängerverkleidung rechts hinten auf. Er wurde ganz klar auf dem Firmengelände bei Rangierarbeiten durch Mitarbeiter der Firma verursacht . Ich fuhr zu einem Vertragshändler hier in Berlin und ließ ihn dort durch den Karosseriemeister begutachten . Es wurde Bilder gemacht und eine Kalkulation erstellt - 2123 , 00 € . Natürlich wurde auch dieses Ergebnis dem Händler mitgeteilt. Er wurde mit Schreiben zur Nachbesserung aufgefordert , die Frist läuft am 18.1. aus. Gestern erhielt ich ein Fax vom Händler worin ich als " psychopathischer, unzurechnungsfähiger , nicht geschäftsfähiger Vollidiot bezeichnet wurde der einen Vormund braucht ". Man muß sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen ! Und das Alles nur , weil ich meine Rechte aus dem EU - Gewährleistungsrecht wahrnehme !

Mich würde Euer Kommentar dazu wirklich interessieren ! Das ist wirklich die größte Unverschämtheit die mir je durch einen Händler passiert ist . Gut , er will eine Lektion , er wird sie bekommen ! Heute wird Strafanzeige wegen Beleidigung , übler Nachrede, Verleumdung und Betrug erstattet. bin gespannt was sein Anwalt noch "auf Lager hat " .

Also ...... , n traumhaftes Wochenende und herzliche Grüße von Detlev !

Beste Antwort im Thema

Die Story gehört unbedingt ins Fernsehen. Am besten in die SOAP von VOX "Verklag mich doch".

Da ist alles drin, was man so beim Autoverkauf wissen sollte oder schon immer wissen wollte. Unfallschaden, Vertrag ohne Unterschrift, Kauf ohne Prüfung, tolles Autoschnäppchen, Gewährleistungsansprüche, Beleidigung, Cousin, Rückabwicklung die keiner will, Opa der alles aufbewahrt, Detlev, ...

Der Thread ist wirklich köstlich. Auch diese permanenten Situationswiederholungen sind sehr amüsant, kommen im TV aber sicher noch viel besser zur Geltung. Wenn Detleeeev zum gefühlten 100 ten mal die Geschichte erzählt, aber diese immer wieder neu klingt .... dass ist echt höchster Unterhaltungswert. Auch die neutralen Autoren (Toshy, Gotsche, ...) machen einen Spitzenjob, und garantieren erstklassige Spannung bei diesem Wirtschaftskrimi.

Keiner weiss so recht wie das Ding ausgeht. Wird der böse Autohändler für 9 Monate ins Gefängnis wandern, und muss Detlev 1700,- Euro zusätzlich zahlen, sein Gewerbe für immer aufgeben und später im Kloster landen? Oder wird Detlev seinen geliebten Mazda, einfach zurückgeben müssen, weil er ihn irrtümlich vom Hofe des Händlers gefahren hat? Und was passiert mit dem lieben Opa? ... Verkraftet er den psychischen Druck vor Gericht als hilfloser Zeuge des Dramas. ... Auch das Schicksal des Cousin, kann je nach Gefechtslage, Ruhm und Ehre bringen oder Trübsal in der Verwandschaft. Wird er diese Bürde alleine tragen können oder am Erwartungsdruck zerbrechen?

Fragen, über Fragen.

Weiter so ! Beste SOAP im Mazda-Forum

244 weitere Antworten
244 Antworten

Dumm gelaufen würde ich sagen.

 

Du hast ein preiswertes Fahrzeug gekauft, welches scheinbar gut gewartet wurde. Ein 626 kostet nicht die Welt. Der Wagen stand beim Kauf hinten auf dem Gelände? Wie hast du eine Probefahrt gemacht? Gar nicht?

Die Dokumentation hast du vor dem Kauf gesehen? Wenn ja hättest du dir diese vor der Unterschrift ansehen können und schon da feststellen können das ein Unfallschaden bestanden hat.

Den Steinschlag in der Scheibe hast du nicht gesehen.

Kannst du beweisen das die Beschädigung am Heck durch den Händler entstanden ist?

Erheblicher Frontschaden mit 3100€ muß nicht viel heißen. Mein Mazda 6 wurde im letzten Sommer auf einem Parkplatz angefahren, Stoßfänger und Kotflügel eingedrückt und derScheinwerfer beschädigt. Das waren auch 3000€...

 

Wozu wilst du Strafanzeige gegen den Händler stellen? Den behobenen Unfallschaden hättest du vor dem Kauf erkennen können, den Steinschlag auch. Das die Schrammen am Heck durch den Händler entstanden sind, kannst du kaum beweisen.

 

Dumm gelaufen....

Themenstarteram 5. Januar 2013 um 6:58

Hallo

ich habe einen 626 gekauft der überdurchschnittlich gut gewartet wurde, Der Schaden ist übrigens kein Front ,- sondern Heckschaden. Mir liegt die Reparaturrechnung , das Gutachten , sowie eine Skizze des Unfalhergangs vor. Der Schaden ist übrigens durch eine Mazda Vertragswerkstatt fachgerecht behoben worden. Die Schadenshöhe war übrigens 3411 , 00 € , das Gutachten sagt einen Totalschaden aus .

Der Steinschlag war mal einer. Er ist durch Carglass fachgerecht repariert worden. Die Dokumentation habe ich bei Abholung erhalten . Die Beschädigung am Heck i s t klar bei Rangierarbeiten auf dem Gelände entstanden - n Mitarbeiter konnte offensichtlich nicht autofahren. Abgesehen davon war der Wagen nicht mehr im Besitz des Händlers - er war bereits angezahlt. Ergo ist es völlig unerheblich was ich beweisen kann , beim reparierten Heckschaden kann ich das. Alle Sachmängel , natürlich auch der hinten rechts wurden 6 Monate ab Übernahme des Fahrzeuges gemeldet . Wenn Dies so ist , - und es ist so - wird von Gesetzes wegen angenommen , das sie bei Übergabe des Fahrzeuges bereits vorhanden waren. Der Händler , und kein Anderer muß beweisen , das der Schaden nicht bei ihm entstanden ist.

Nochmal - niemand nennt mich einen "psychopathischen , nicht geschäftsfähigen Idioten der einen Vormund braucht . Das ist Beleidigung schlimmster Art , Verleumdung , und üble Nachrede , ein erheblicher Unfallschaden , in den das Fahrzeug verwickelt war , und der laut Gutachten sogar ein Totalschaden war , wurde mir vorsätzlich nicht mitgeteilt , das ist eine schuldhafte Unterlassung , es erfüllt auch den Straftatbestand des Betruges !

Es ist also klar warum Strafanzeige gegen den Händler erstattet wird .

 

Wünsch n schönes entspanntes Wochenende !

Gruß Detlev !

 

 

 

Themenstarteram 5. Januar 2013 um 7:00

Zitat:

Original geschrieben von Astra Twinport

Dumm gelaufen würde ich sagen.

Du hast ein preiswertes Fahrzeug gekauft, welches scheinbar gut gewartet wurde. Ein 626 kostet nicht die Welt. Der Wagen stand beim Kauf hinten auf dem Gelände? Wie hast du eine Probefahrt gemacht? Gar nicht?

Die Dokumentation hast du vor dem Kauf gesehen? Wenn ja hättest du dir diese vor der Unterschrift ansehen können und schon da feststellen können das ein Unfallschaden bestanden hat.

Den Steinschlag in der Scheibe hast du nicht gesehen.

Kannst du beweisen das die Beschädigung am Heck durch den Händler entstanden ist?

Erheblicher Frontschaden mit 3100€ muß nicht viel heißen. Mein Mazda 6 wurde im letzten Sommer auf einem Parkplatz angefahren, Stoßfänger und Kotflügel eingedrückt und derScheinwerfer beschädigt. Das waren auch 3000€...

Wozu wilst du Strafanzeige gegen den Händler stellen? Den behobenen Unfallschaden hättest du vor dem Kauf erkennen können, den Steinschlag auch. Das die Schrammen am Heck durch den Händler entstanden sind, kannst du kaum beweisen.

Dumm gelaufen....

Themenstarteram 5. Januar 2013 um 7:05

Kleiner Nachtrag !

Laut Aussage des Karosseriemeisters bei Meklenborg wurde der Heckschaden übrigens Top repariert. Da hätte also G a r n i c h t s sein dürfen ? oder ? In meinem Besitz war der Wagen , als mir der Schaden auffiel ganze 4 ! Tage . ich bin beim Zurücksetzen nirgendwo gegen gefahren , und mir ist auch keiner reingefahren ! Also .......... , wo wollte der Schaden dann entstanden sein ? Der Händler weiß mit Sicherheit genau das einer s e i n e r Mitarbeiter für den Schaden verantwortlich ist !

Bis dann ...... Detlev ! ;)

am 5. Januar 2013 um 7:09

also ich denke auch, man darf hier nicht ursache und wirkung verwechseln. wenn ich nicht im vorfeld auf gewisse dinge beim kauf hingewiesen werde, dies erst im nachhinein durch eigene recherche heraus bekomme, dann will mich da einer aber ganz massiv über den tisch ziehen. so etwas würde ich auch nicht auf mir sitzen lassen, derjenige bekäme von mir eine volle breitseite je nachdem straf- oder zivilrechtlich oder beides.

das weitere mindestens ebenso schlimm ist, wie sich der händler nun verhält, den käufer massive beleidigt und verunglimpft. dem trollo gehören einmal richtig die leviten gelesen. ein seriöser händler verhält sich nicht so. wenn dieser schon derart auftritt, dann hat er mit sicherheit dreck am stecken. ich würde dies auch verfolgen lassen und auf meine rechte zwingend bestehen. zu verschenken haben wir alle nichts.

Was hast du für den Mazda bezahlt?

Du hattest das Auto bereits 4 Tage und erst dann ist dir die Beschädigung aufgefallen??????

 

Der Schaden wurde repariert, ok aber das heißt doch nicht das dieser Bereich nie wieder beschädigt werden kann.

Mein Corsa hatte einen Wildschaden, Wildschwein vorn links getroffen. Laut Gutachter auch wirtschaftlicher Totalschaden( Reparaturkosten laut Kalkulation ca 4000€), habe ich mit gebrauchten Teilen günstig reparieren können. Ein halbes Jahr später habe ich dann einen Hasen getroffen und dabei wurde der Stoßfänger wieder stark beschädigt. Laut deiner Theorie hätte das nicht passieren dürfen...

Totalschaden und wirtschaftlicher Totalschaden sind zwei unterschiedliche Dinge.

Der wirtschaftliche Totalschaden sagt nur aus, das sich eine Reparatur rein finanziell nicht mehr lohnt. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug noch fahrbereit ist oder nicht.

 

Wenn ich ein Auto kaufen, dann schaue ich mir das genau an, mache eine Probefahrt und schaue mir die vorhandenen Unterlagen an. Habe ich Zweifel, fahre ich zur Dekra und lasse das Fahrzeug dort begutachten. Kostet zwar Geld, aber ist sehr hilfreich. Vorhandene Mängel werden dem Verkäufer mitgeteilt und er bestätigt schriftlich das diese bis zur Übergabe behoben werden. Macht er das nicht, hast du etwas in der Hand und kannst Nachbeserung verlangen.

 

Wenn du mein Auto gekauft hättest und würdest mir nach 4 Tagen sagen: hinten ist ne Schramme, die mußte aber noch reparieren. Ja dann würde ich dich auch fragen ob deine Welt noch in Ordnung ist! Du warst es nicht selber, aber beweise mal das es der Händler war!

Wie auch immer, da steht Aussage gegen Aussage. Ist nicht böse gemeint, aber manchmal muß man die Kirche im Dorf lassen.

 

Das dich der Händler so übel beschimpft hat, glaube ich einfach nicht. Wenn er dir ein Fax mit diesem Text geschickt hat, kannste ihn ja verklagen und das glaube ich einfach nicht.

 

Übrigens: bei Problemen nach dem Kauf ist das persönliche Gespräch immer der bessere Weg. Sofort drohen und sie hören von meinem Anwalt, dagegen eher nicht.

Dein "neuner" Schaden ist grundsätzlich erstmal ein Unfallschaden und kann auch nach der Übergabe passieren. Leider musst du da beweisen, dass es der Verkäufer war. Du hast in den ersten 6 Monaten keine Narrenfreiheit und kannst nicht jeden Unfallschaden dem Verkäufer anlasten. Unabhängig davon kann er den natürlich verursacht haben - aber das musst leider du beweisen.

Sollte er dich so beleidigt haben, wie du schreibst, würde ich gerne wissen, was du vorher zu ihm gesagt hast :) Allerdings glaube ich dir voll und ganz, dass ein Mazda-Verkäufer sowas sagt! Ich kenne da auch einen, dem ich am liebsten die Fre**e poliert hätte. Aber man will sich ja nicht noch selber Ärger machen. (der Händler in meinem Fall war aus Schleu. im Th. W., falls es interessiert: ist das auch deiner?)

Ich kann mich nur meinem Vorredner anschließen "Marcaurel58"

und dem Themenstarter viel erfolg wünschen.

Ich hatte auch mal bei einem Mazda-Händler in 1989 einen 929 gekauft;

der hatte auf der linken Seite, von Vorn bis Hinten, einen langen Kratzer.

Dieser Schaden wurde auch behoben, d.h. Lackiert, und auch im Kaufvertrag dokumentiert.

Später stellte sich dann raus, dass der Wagen als Vorführwagen bei diesem Händler

mit der linken Seite an einer Leitplanke entlanggerutscht ist.

Ich konnte dem Händler damals keine arglistige Täuschung nachweisen

da er im Kauffertrag den angeblichen Schaden dokumentiert hatte.

Der "kleine Schaden" an deinem hinteren Stossfänger könnte auch so gedeutet werden.

Ich gehe mal davon aus, dass du eine Wandlung des Kaufvertrags anstrebst.

Hi,

ich bin auch der Meinung den Schaden am heck hättest du vor der Übergabe reklamieren müssen. Schließlich geht man ja vor der entgütligen Unterschrift nochmals ums Auto herum.

Selbst wenn es der Händler oder einer seiner Mitarbeiter war,wie willst du das beweisen? Der Händler wird sich immer darauf berufen können das der Schaden erst nach der Übergabe entstanden ist und das gegenteil kannst du nicht beweisen.

Was den Unfallschaden angeht muß man sagen das er dir den durchaus hätte angeben müssen,inwieweit du dadurch ansprüche gegen den Händler hast müßte im Zweifel ein Gericht klären. Du sagst ja selbst der Schaden wurde gut und Fachmännisch Repariert, von daher wäre das in meinen Augen gar net so schlimm.

Das mit der neuen Beschädigung ist halt richtig blöd,weil wie gesagt du kannst dem Händler nichts beweisen.

Gruß tobias

Alleine aufgrund der schriftlichen Beleidigung, Faxe sind rechtsgültig, hast eine sehr gute Chance das Ganze mit Hilfe eines Fachanwaltes zu Deinen Gunsten durchzudrücken und dem Gegner alle Kosten aufzubürden.

Ansonsten brächte man sich nicht zu wundern wenn sich der eine oder andere in so einem Falle fragen würde; warum besitze ich keine Magnum...

Was hat die Beleidigung direkt mit dem Kaufvertrag zu tun?

Wenn ich dir ein Auto verkaufe, du von dannen ziehst und ich dich drei Wochen später als Idiot bezeichne, kannst du deswegen den Kaufvertrag nicht rückgängig machen!

Ob der Verkäufer seine Aufklärungspflicht verletzt, weil er den Schaden nicht explizit erwähnt, aber alle Rechnungen im Voraus(!) übergibt, würde ich dann auch nicht allzu schnell entscheiden wollen.

Der "neue Unfallschaden" muss leider nachgewiesen werden, sonst sehe ich auch hier schwarz.

Was bleibt: die Beleidigung...

Kapierst wohl nicht... Mag sein dass die Mängel nicht alles durchgesetzt werden können. Durch eine erfolgreiche Beleidigungsklage ist dieser Verlust jedoch wieder aufgewogen. Hier zählt mal wieder unterm Strich.

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Was hat die Beleidigung direkt mit dem Kaufvertrag zu tun?

Wenn ich dir ein Auto verkaufe, du von dannen ziehst und ich dich drei Wochen später als Idiot bezeichne, kannst du deswegen den Kaufvertrag nicht rückgängig machen!

Ob der Verkäufer seine Aufklärungspflicht verletzt, weil er den Schaden nicht explizit erwähnt, aber alle Rechnungen im Voraus(!) übergibt, würde ich dann auch nicht allzu schnell entscheiden wollen.

Der "neue Unfallschaden" muss leider nachgewiesen werden, sonst sehe ich auch hier schwarz.

Was bleibt: die Beleidigung...

Themenstarteram 6. Januar 2013 um 11:28

Zitat:

Hallo und n schönes Wochenende und danke für deine Nachricht . 

 

Wie bereits gesagt habe ich bei Restzahlung nicht vom Händler sondern vom Vorbesitzer einen dicken Aktenordner erhalten  wo der schwere Auffahrunfall , in den der Wagen verwickelt war , Punkt für Punkt belegt.  Fakt ist , das zum "übern Tisch ziehen " immer 2 gehören, einer der zieht und einer der ziehen läßt . Und ich lasse keineswegs ziehen .

 

Kein Sorge , der Händler wird straf , - und zivilrechtlich belangt , dieses Fax ist eine Einzige Frechheit - eine Beleidigung , Verleumdung , und üble Hachrede schon mal sowieso. Was den Schaden rechtsseitig an der Stoßfängerverkleidung angeht , so i s t der klar auf dem Firmengelände durch einen Mitarbeiter verursacht worden .  D e n n  - als ich das erste Mal des Wagen angesehen habe , war er voller Schnee , der wurde aber entfernt , - und  d a war der Schaden n i c h t vorhanden . Als er mir auffiel hatte ich das Auto ganze  

Tage. Mir ist weder einer reinfahren , noch hat mich ein Wagen tuschiert , noch bin ich beim Zurücksetzen irgendwo gegen gefahren. Angesehen davon wurde der Schaden binnen einer 6 Monatsfrist nach Übernahme des Wagens gemeldet wie alle anderen Sachmängel . In diesem Fall w i r d von Gesetzes wegen angenommen , das er alle Mängel bei Übergabe bereits vorhanden waren.  Abgesehen davon war und ist der Kaufvertrag bis heute nicht rechtsgültig - da eine  "beidseitige Willenserklärung " vorliegen muß , also die Unterschrift von Verkäufer u n d Käufer. Was die mehr als unverschämte Beleidigung angeht , so sollte sie mich einschüchtern und mundtot machen - b l o ß  , sie tut`s nicht .

 

Herzliche Grüße von Detlev ! 

@Albfan:

Dann drück Du Dich gefälligst richtig aus. Du drückst dem Gegner nicht alle Kosten auf.... höchstens die Verfahrenskosten und Strafkosten wegen der Beleidigung! Diese bestehen aber neben den Kosten für die Schadensbeseitigung am Auto - sofern irgendwas zu holen wäre. Aus Deinem Beitrag entnehme ich die Idee, dass man aufgrund der Beleidigung ALLE Kosten ersetzt bekommen würde, wenn man erfolgreich klagt. Dem ist nicht so. Ein kleiner Ausgleich, wie in Deinem letzten Beitrag geschrieben, ist was anderes.

Ob dann eine erfolgreiche Beleidigungsklage ein angemessener Ausgleich ist, sei nochmal dahingestellt, da ich nicht glaube, dass man so auf einen Ersatz für die Schadenssumme von über 2000 Euro kommt.

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