Autobahn blockiert - was tun?

Auf einer zweispurigen Autobahn hatte ein SUV Fahrer beim Überholen das Tempo des zu überholenden Fahrzeugs angepasst und war somit auf Augenhöhe des zu überholenden Fahrzeugs geblieben.
Beide Fahrzeuge fuhren mit gleichen Tempo. Hinten hatte sich alles gestaut.
Der Nachfolgende Verkehr konnte nicht vorbei.
Ich konnte einen BMW Fahrer beobachten der sich rechts einreihte und abwartete bis ein Beschleunigungsstreifen (Autobahnauffahrt) dann mal kam. Daraufhin ist er von der rechten Fahrbahn raus auf den Beschleunigungsstreifen, um die Blockierer zu überholen und hatte dann wieder auf die Autobahn eingeschert.
Ist das eigentlich erlaubt?
Streng genommen darf er ja zügiger beim Beschleunigungsstreifen vorbei.

Den Blockierer hatte übrigens diese Aktion enorm genervt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CH76 schrieb am 23. Januar 2020 um 12:17:47 Uhr:


Und das Flämmchen erlischt dann irgendwann 😁 Spätestens dann, wenn es mal einen Monat zu Fuß geht 😁

seufz... wir haben verstanden, dass du ein cooler Typ bist.

Blöde Drängler lässt Du eiskalt auflaufen und führst Sie der gerechten Strafe zu. Wir huldigen dir, die bösen Drängler hier im Forum haben die Zornesröte ob deiner Unantastbarkeit im Gesicht.

164 weitere Antworten
164 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 23. Januar 2020 um 11:08:13 Uhr:



Der BMW Fahrer Handel in einer Ausnahmesituation, ähnlich eine Rote Ampel die nicht umspringt.

Diese Argumentation dürfte nur im absoluten Ausnahmefall greifen.

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 23. Januar 2020 um 15:20:36 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 23. Januar 2020 um 15:16:28 Uhr:



über welche Distanz
Welche Wetterverhältnisse-
Welche Geschwindigkeit
Bitte belästige uns mehr mit Details....

(meine Glaskugel hat Risse!)

Kein Tempolimit über weite Distanz, bestes Wetter, und zwei Blockierer auf der zweispurigen AB.
Auf etwa 100 km/h alle runtergebremst.

Danke für die Info.

KRASS!!

#erstaunt

Da stell man sich mal vor, da kommt der E mit >250 angeflogen. 😉

Zitat:

@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:58:14 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 23. Januar 2020 um 14:53:00 Uhr:



Wo steht, dass schneller als zHg nicht möglich ist?

Gute Frage, ich hab davon nichts geschrieben.

In der Ausgangssituation gab es einen schnelleren. Nämlich den BMW-Fahrer, der in der Anfangssituation dann rechtsüberholt hat. Du hast dann nur den möglichen Fall eines Tempolimits in Spiel gebracht bzw. die rechtliche Lage wissen wollen, warum der VT links nicht da bleiben dürfte.

Selbst wenn nun ein Tempolimit dort gewesen wäre, so gab es einen schnelleren als die beiden Führenden.

Zitat:

@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:58:14 Uhr:



Zitat:

Klar kann jemand schneller als die zHg sein. Dies ist wird mit einer Strafe belegt, aber es ist möglich. Sobald jemand hinter dem linksfahrenden VT ist, blockiert er diese Spur, was nicht zulässig ist. Nur weil nicht schneller gefahren werden darf, heißt es noch lange nicht, dass deshalb VT zum Linksspurpächter werden dürfen.


Dann stellt sich die Frage, wieso der hinter einem nichts rechts fährt, da sollte doch frei sein, oder nicht? wenn man selber jetzt noch langsamer wird, um genau in diese Lücke reinzukommen, stellt sich die Frage, inwiefern das dem Verkehrsfluss helfen soll.

Weil der VT dahinter überholen will und dies nicht rechts sondern links zu erfolgen hat. Daher ordnete er sich dann links ein. Wie soll er sonst klar machen, dass er vorbei will?

Dem Verkehrsfluss dient es, dass dann die Spur wieder frei ist und alle anderen endlich vorbei kommen.

Zitat:

@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:58:14 Uhr:



Zitat:

Abgesehen davon besteht im vom TE beschriebenen Fall kein Tempolimit, weshalb diese Diskussion hier unnötig ist.


Schön, dass es mal bemerkt wird. Ich habe ursprünglich nur angemerkt, dass es die Situation geben kann, man mangels Informationen aber nichts zur Situation des TE sagen kann.

Und damit eine Diskussion ausgelöst, die nichts mit dem Fall zu hat.

Zitat:

@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:58:14 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 23. Januar 2020 um 14:53:00 Uhr:



Da ein Tempolimit nicht plötzlich kommt, ist der VT auch in der Lage entweder vorher mal Gas zu geben und seinen Überholvorgang vorher zu beenden oder ihn frühzeitig abzubrechen.
Beides nicht so schwer.

Das mag zwar sein, hat aber nichts mit dem Beispiel zu tun.

Zitat:

@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:58:14 Uhr:



Zitat:

Man kann sich natürlich auch mit der Türstehernummer (Du kommst hier net vorbei) durch den Straßenverkehr bewegen.


Das wiederum hat gar nichts mit dem Beispiel zu tun, da nur die rechtliche Komponente betrachtet wurde und nicht die Intentionen der Fahrzeugführer.

Wie oben erwähnt, gab es in der Situation vom TE einen 3. VT. Der VT links hat diesen jedoch unnötig behindert, da er die AB zugemacht hat. Das der BMW-Fahrer die zHg überschritten hat, ist für diesen Zusammenhang unwichtig. Die Strafe trägt der BMW-Fahrer. Eine unnötige Behinderung ist es trotzdem und dies ist nicht gestattet.

Zitat:

@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:58:14 Uhr:



Zitat:

Hattest du nicht den Paragraphen1 weiter oben erwähnt und wie man sich verhalten sollte?
Wie war das mit "sich durch den Kopf gehen lassen" und seine Fahrweise mal überdenken?


Wo siehst du da den Bezug zum geschilderten Beispiel?
Ich spreche nicht davon, wie man es machen könnte oder sollte, sondern davon, wie die rechtliche Situation im geschilderten Beispiel aussieht.

Das im Moment keiner da ist, spielt für die von dir gewollte rechtliche Betrachtung keine Rolle. Denn ausschließen kannst du ihn nicht.

Deshalb ist die Spur zu räumen. Dies habe ich dir weiter oben aus der VwV verlinkt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Da stell man sich mal vor, da kommt der E mit >250 angeflogen.

Da heißts dann Anker werfen

TE ... stimmt schon. Fährst du einen BMW? 🙂

Zitat:

@ixtra schrieb am 23. Januar 2020 um 15:22:48 Uhr:



Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 23. Januar 2020 um 15:19:17 Uhr:


Diese Argumentation dürfte nur im absoluten Ausnahmefall greifen.

dies war kein Zitat von mir sondern von Robby (Munich).

Zu seinem Statement, dass hier eine Notsituation vorlag, habe nur folgende Frage: Welche Notsituation soll das gewesen sein?

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 23. Januar 2020 um 11:45:44 Uhr:


Man könnte ja auch extrem dicht auffahren, Lichthupe, akustische Hupe, mit den Armen wedeln..... 😁

Ja, und dann kommt hier nur wieder was rein von wegen "Mir fährt einer dicht auf und winkt verrückt" oder "Ich hab nur gewunken, dann bleibt der auf der AB stehen und prügelt auf mein Auto ein" 😛 scnr

Zitat:

@ktown schrieb am 23. Januar 2020 um 15:30:49 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 23. Januar 2020 um 15:22:48 Uhr:


dies war kein Zitat von mir sondern von Robby (Munich).
Zu seinem Statement, dass wir hier eine Notsituation vorlag nur folgende Frage: Welche Notsituation soll das gewesen sein?

Bitte die Worte nicht umdrehen. Ausnahmesituation ist nicht Notsituation.
Bei der „Blockade“ hatte der BMW Fahrer unter Rücksicht auf freien Beschleunigungsstreifen diesen genutzt.
Auf dem Beschleunigungsstreifen darf er rechts schneller fahren, das ist sicher kein Verstoß.
Einzig die Frage, ob er in dieser Situation auf den Beschleunigungsstreifen wechseln darf ist hier strittig.
Im ungünstigsten Fall wäre das wohl das unzulässige Befahren von Standstreifen, was es eigentlich aber nicht ist.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 23. Januar 2020 um 15:27:07 Uhr:


Da stell man sich mal vor, da kommt der E mit >250 angeflogen. 😉

Dann muss der "E" eben bremsen 🙄 Außerdem hat er in so einer Situation schon gar keine 250 zu fahren.

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 23. Januar 2020 um 15:19:17 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 23. Januar 2020 um 11:08:13 Uhr:


Auf die Frage ob das erlaubt ist, würde ich mal sagen:
Nein
Der Beschleunigungsstreifen dient einzig und allein dem auffahrenden Verkehr sich an die Geschwindigkeit des fliesenden Verkehrs anzupassen.
Der Vorgang des BMW-Fahrers würde ich als rechts überholen definieren.

Auf den Beschleunigungsstreifen sind jedoch die dicken Streifen, die auch bei parallel verlaufenden Autobahnen das Überholen rechts erlauben.
Auch oft bei Fahrbahnwechsel unter Brücken an AB Kreuzungen ist es dort durch die dicken Balken erlaubt.
Im vorliegenden Fall ist es eine Nötigung der Blockierer.
Der BMW Fahrer handelt in einer Ausnahmesituation, ähnlich eine roten Ampel die nicht umspringt.
Wer wartet an einer kaputten Ampel bis der Handwerker oder Polizei kommt? Da gibt es die Regelung vorsichtig in die Kreuzung einzufahren, und weiter gehts.
Der BMW Fahrer muss sicherstellen, dass der Beschleunigungsstreifen unbenutzt ist, dann kann er vorbeifahren.

FYI

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 23. Januar 2020 um 16:47:57 Uhr:



Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 23. Januar 2020 um 15:19:17 Uhr:


Auf den Beschleunigungsstreifen sind jedoch die dicken Streifen, die auch bei parallel verlaufenden Autobahnen das Überholen rechts erlauben.
Auch oft bei Fahrbahnwechsel unter Brücken an AB Kreuzungen ist es dort durch die dicken Balken erlaubt.
Im vorliegenden Fall ist es eine Nötigung der Blockierer.
Der BMW Fahrer handelt in einer Ausnahmesituation, ähnlich eine roten Ampel die nicht umspringt.
Wer wartet an einer kaputten Ampel bis der Handwerker oder Polizei kommt? Da gibt es die Regelung vorsichtig in die Kreuzung einzufahren, und weiter gehts.
Der BMW Fahrer muss sicherstellen, dass der Beschleunigungsstreifen unbenutzt ist, dann kann er vorbeifahren.

FYI

Das ist aber auch nur Deine sehr frei ausgelegte zulässige Nutzungsweise für einen Beschleunigungsstreifen...

Zitat:

@CH76 schrieb am 23. Januar 2020 um 15:57:53 Uhr:



Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 23. Januar 2020 um 15:27:07 Uhr:


Da stell man sich mal vor, da kommt der E mit >250 angeflogen. 😉

Dann muss der "E" eben bremsen 🙄 Außerdem hat er in so einer Situation schon gar keine 250 zu fahren.

Nicht mehr, vorher kann er wohl fast machen was er will. Das zumindest grundsätzlich ja.

Irgendwo war das hier schon mal Thema. Ich meine daß man nicht von der durchgehenden Fahrbahn auf einen Beschleunigungsstreifen wechseln darf.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Januar 2020 um 17:11:09 Uhr:


Irgendwo war das hier schon mal Thema. Ich meine daß man nicht von der durchgehenden Fahrbahn auf einen Beschleunigungsstreifen wechseln darf.

Gruß Metalhead

Nein, nicht durchgehende Fahrbahn, ... es ist eine gestrichelte Linie, die per Definition überfahren werden darf.
...Wo steht es geschrieben, dass es verboten ist?
Überholen durfte der BMW dann, da ist am Beschleunigungsstreifen ja erlaubt.

Ähnliche Themen