Autobahn blockiert - was tun?
Auf einer zweispurigen Autobahn hatte ein SUV Fahrer beim Überholen das Tempo des zu überholenden Fahrzeugs angepasst und war somit auf Augenhöhe des zu überholenden Fahrzeugs geblieben.
Beide Fahrzeuge fuhren mit gleichen Tempo. Hinten hatte sich alles gestaut.
Der Nachfolgende Verkehr konnte nicht vorbei.
Ich konnte einen BMW Fahrer beobachten der sich rechts einreihte und abwartete bis ein Beschleunigungsstreifen (Autobahnauffahrt) dann mal kam. Daraufhin ist er von der rechten Fahrbahn raus auf den Beschleunigungsstreifen, um die Blockierer zu überholen und hatte dann wieder auf die Autobahn eingeschert.
Ist das eigentlich erlaubt?
Streng genommen darf er ja zügiger beim Beschleunigungsstreifen vorbei.
Den Blockierer hatte übrigens diese Aktion enorm genervt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CH76 schrieb am 23. Januar 2020 um 12:17:47 Uhr:
Und das Flämmchen erlischt dann irgendwann 😁 Spätestens dann, wenn es mal einen Monat zu Fuß geht 😁
seufz... wir haben verstanden, dass du ein cooler Typ bist.
Blöde Drängler lässt Du eiskalt auflaufen und führst Sie der gerechten Strafe zu. Wir huldigen dir, die bösen Drängler hier im Forum haben die Zornesröte ob deiner Unantastbarkeit im Gesicht.
164 Antworten
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:42:04 Uhr:
Wie gesagt, wo steht, dass die Geschwindigkeit zur Umsetzung des Rechtsfahrgebots verändert werden muss?
Das Gesetz formuliert einen Grundsatz. Daran ist sich zu halten, wenn nicht triftige Gründe dem Entgegenstehen. "Ich muss dafür mal kurz vom Gas gehen" ist kein triftiger Grund.
Kleines Beispiel:.
§ 212 StGB besagt
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Da steht auch nicht, dass du bremsen oder vorbeilenken musst, wenn Du auf einen Menschen zufährst. Machst du beides nicht, wirst Du aber trotzdem ein Problem bekommen.
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:42:04 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. Jan. 2020 um 14:24:55 Uhr:
Wie oben zu lesen, ist die linke Spur für schnellere Fahrzeuge gedacht.
Falsch, die linke Spur ist für den schnelleren Fahrzeugverkehr gedacht und den gibt es in der Situation nicht, da beide mit der zHG fahren und es entsprechend keinen schnelleren Verkehr gibt.
Wo steht, dass schneller als zHg nicht möglich ist?
Klar kann jemand schneller als die zHg sein. Dies ist wird mit einer Strafe belegt, aber es ist möglich. Sobald jemand hinter dem linksfahrenden VT ist, blockiert er diese Spur, was nicht zulässig ist. Nur weil nicht schneller gefahren werden darf, heißt es noch lange nicht, dass deshalb VT zum Linksspurpächter werden dürfen.
Abgesehen davon besteht im vom TE beschriebenen Fall kein Tempolimit, weshalb diese Diskussion hier unnötig ist.
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:42:04 Uhr:
Wie gesagt, wo steht, dass die Geschwindigkeit zur Umsetzung des Rechtsfahrgebots verändert werden muss?Dazu mal ein Beispiel:
Statt zweier PKW läuft man parallel zu einem LKW in einen auf 80 km/ h limitierten Bereich ein. Der LKW ist abzüglich des eigenen Fahrzeugs 10 m lang. Nun lässt man sich zurückfallen, um hinter dem LKW mit 40 m Abstand einzuscheren.
Wenn man dafür 1 m/s (3,6 km/ h) langsamer fährt als der LKW, ist man nach 50 s Sekunden so weit zurückgefallen, dass man nach rechts wechseln kann. Dafür braucht man dann 50 s und legt in der Zeit ca. 1 km zurück. Will man das ganze auf eine erträgliche Zeit und Strecke reduzieren, wäre man ca. 5 m/s langsamer (18 km/ h), womit man nur noch 10 s und 172 m braucht. Nun sollte man sich fragen, inwiefern es dem Verkehrsgluss hilft, wenn man auf der linken Spur so deutlich langsamer werden muss.
Da ein Tempolimit nicht plötzlich kommt, ist der VT auch in der Lage entweder vorher mal Gas zu geben und seinen Überholvorgang vorher zu beenden oder ihn frühzeitig abzubrechen.
Beides nicht so schwer.
Man kann sich natürlich auch mit der Türstehernummer (Du kommst hier net vorbei) durch den Straßenverkehr bewegen.
Hattest du nicht den Paragraphen1 weiter oben erwähnt und wie man sich verhalten sollte?
Wie war das mit "sich durch den Kopf gehen lassen" und seine Fahrweise mal überdenken?
Zitat:
@ixtra schrieb am 23. Jan. 2020 um 14:49:02 Uhr:
Das Gesetz formuliert einen Grundsatz. Daran ist sich zu halten, wenn nicht triftige Gründe dem Entgegenstehen.
Und wo siehst du da jetzt das Problem?
Also ich würde mich als TE hier nicht mehr melden.😛
Was hier alles hinzugedichtet wurde, was der Anfangsbeitrag überhaupt nicht hergibt ist schon köstlich.
Das fängt von einem angeblichen Tempo von nur 80 km/h an geht weiter, dass der überholende minutenlang die linke Spur blockierte dann kamen plötzlich ein Tempolimit dazu und final nun plötzlich vier Fahrspuren.
Auf die eigentliche Frage des TE wird letztlich nicht mehr eingegangen und die Verkehrsordnungswidrigkeit des BMW Fahrers also vollkommen legitim dargestellt.
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Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:53:15 Uhr:
Und wo siehst du da jetzt das Problem?
nur in deiner diesbezüglichen Verständnisfähigkeit
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:48:11 Uhr:
Da durch die Situation niemand behindert wird, muss man einfach nur warten, bis sich rechts eine Lücke ergibt.
Der Punkt hingegen ist berechtigt, da nur die Behinderung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Man kann mit Sicherheit darüber streiten, ob ein verkehrswidriges Verhalten (zu schnell fahren) ein schützenswertes Rechtsgut darstellt.
Ändert aber nichts daran, dass Du einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot begehst. Das tust Du auch, wenn du auf einer leeren Autobahn links fährst.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. Januar 2020 um 14:53:00 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:42:04 Uhr:
Falsch, die linke Spur ist für den schnelleren Fahrzeugverkehr gedacht und den gibt es in der Situation nicht, da beide mit der zHG fahren und es entsprechend keinen schnelleren Verkehr gibt.
Wo steht, dass schneller als zHg nicht möglich ist?
Gute Frage, ich hab davon nichts geschrieben.
Zitat:
Klar kann jemand schneller als die zHg sein. Dies ist wird mit einer Strafe belegt, aber es ist möglich. Sobald jemand hinter dem linksfahrenden VT ist, blockiert er diese Spur, was nicht zulässig ist. Nur weil nicht schneller gefahren werden darf, heißt es noch lange nicht, dass deshalb VT zum Linksspurpächter werden dürfen.
Dann stellt sich die Frage, wieso der hinter einem nichts rechts fährt, da sollte doch frei sein, oder nicht? wenn man selber jetzt noch langsamer wird, um genau in diese Lücke reinzukommen, stellt sich die Frage, inwiefern das dem Verkehrsfluss helfen soll.
Zitat:
Abgesehen davon besteht im vom TE beschriebenen Fall kein Tempolimit, weshalb diese Diskussion hier unnötig ist.
Schön, dass es mal bemerkt wird. Ich habe ursprünglich nur angemerkt, dass es die Situation geben kann, man mangels Informationen aber nichts zur Situation des TE sagen kann.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. Januar 2020 um 14:53:00 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:42:04 Uhr:
Wie gesagt, wo steht, dass die Geschwindigkeit zur Umsetzung des Rechtsfahrgebots verändert werden muss?Dazu mal ein Beispiel:
Statt zweier PKW läuft man parallel zu einem LKW in einen auf 80 km/ h limitierten Bereich ein. Der LKW ist abzüglich des eigenen Fahrzeugs 10 m lang. Nun lässt man sich zurückfallen, um hinter dem LKW mit 40 m Abstand einzuscheren.
Wenn man dafür 1 m/s (3,6 km/ h) langsamer fährt als der LKW, ist man nach 50 s Sekunden so weit zurückgefallen, dass man nach rechts wechseln kann. Dafür braucht man dann 50 s und legt in der Zeit ca. 1 km zurück. Will man das ganze auf eine erträgliche Zeit und Strecke reduzieren, wäre man ca. 5 m/s langsamer (18 km/ h), womit man nur noch 10 s und 172 m braucht. Nun sollte man sich fragen, inwiefern es dem Verkehrsgluss hilft, wenn man auf der linken Spur so deutlich langsamer werden muss.
Da ein Tempolimit nicht plötzlich kommt, ist der VT auch in der Lage entweder vorher mal Gas zu geben und seinen Überholvorgang vorher zu beenden oder ihn frühzeitig abzubrechen.
Beides nicht so schwer.
Das mag zwar sein, hat aber nichts mit dem Beispiel zu tun.
Zitat:
Man kann sich natürlich auch mit der Türstehernummer (Du kommst hier net vorbei) durch den Straßenverkehr bewegen.
Das wiederum hat gar nichts mit dem Beispiel zu tun, da nur die rechtliche Komponente betrachtet wurde und nicht die Intentionen der Fahrzeugführer.
Zitat:
Hattest du nicht den Paragraphen1 weiter oben erwähnt und wie man sich verhalten sollte?
Wie war das mit "sich durch den Kopf gehen lassen" und seine Fahrweise mal überdenken?
Wo siehst du da den Bezug zum geschilderten Beispiel?
Ich spreche nicht davon, wie man es machen könnte oder sollte, sondern davon, wie die rechtliche Situation im geschilderten Beispiel aussieht.
Zitat:
@ixtra schrieb am 23. Januar 2020 um 14:58:12 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:53:15 Uhr:
Und wo siehst du da jetzt das Problem?nur in deiner diesbezüglichen Verständnisfähigkeit
Welcher Grundsatz wird deiner Meinung nach verletzt?
Der linke VT fährt so weit rechts wie möglich, er fährt nicht zu schnell und er fährt auch nicht zu langsam.
Er hält sich also an alle hierfür relevanten Grundsätze.
Zitat:
@ktown schrieb am 23. Januar 2020 um 14:56:25 Uhr:
Auf die eigentliche Frage des TE wird letztlich nicht mehr eingegangen und die Verkehrsordnungswidrigkeit des BMW Fahrers also vollkommen legitim dargestellt.
Nein.
Wurde es von Anfang an nicht.
Man kann es machen, wurde gesagt.
Aber nicht für legitim befunden.
Gruß Jörg.
Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 23. Januar 2020 um 10:47:02 Uhr:
Auf einer zweispurigen Autobahn hatte ein SUV Fahrer beim Überholen das Tempo des zu überholenden Fahrzeugs angepasst und war somit auf Augenhöhe des zu überholenden Fahrzeugs geblieben.
Beide Fahrzeuge fuhren mit gleichen Tempo. Hinten hatte sich alles gestaut.
Der Nachfolgende Verkehr konnte nicht vorbei.
Ich konnte einen BMW Fahrer beobachten der sich rechts einreihte und abwartete bis ein Beschleunigungsstreifen (Autobahnauffahrt) dann mal kam. Daraufhin ist er von der rechten Fahrbahn raus auf den Beschleunigungsstreifen, um die Blockierer zu überholen und hatte dann wieder auf die Autobahn eingeschert.
Ist das eigentlich erlaubt?
Streng genommen darf er ja zügiger beim Beschleunigungsstreifen vorbei.Den Blockierer hatte übrigens diese Aktion enorm genervt.
sorry - ich lese nichts von Tempolimit - oder Geschwindigkeitsbeschränkung...
Sowohl ob es sie gibt oder ob es sie nicht gibt!
Ich sehe auch nicht, über welche Strecke dieses Fahrmanöver ging!
Würde ja gerne dazu was vom TE erfahren aber der ist kurz nach dem ersten Posting leider nicht mehr aktiv geworden- oder habe ich was überlesen...
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:48:11 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 23. Januar 2020 um 14:29:15 Uhr:
Ja, die hast du editiert.
Alles ok, aber wenn nicht über die Geschwindigkeit wie dann? Dass es sein müsste, scheint weniger strittig.
Da durch die Situation niemand behindert wird, muss man einfach nur warten, bis sich rechts eine Lücke ergibt.
Das ganze Thema sähe ohne TL völlig anders aus, da man dann logischerweise links auch schneller fahren darf als rechts.
Wer sagt, dass der TE, der anscheinend hinterhergefahren sein muss, nicht behindert wurde?
Nur weil es eine zHg gibt? Das gibt demjenigen das Recht, einen Überholvorgang abzubrechen und neben einem anderen VT herzufahren und anderen die zHg vorzuschreiben?
Ich frage mich, warum du dieses "Blockieren" als in Ordnung darstellen willst? Nur weil es keinen expliziten Satz in der StVO bzw. der VwV dazu gibt?
Für mein Verständnis wurden genug Stellen zitiert, die andeuten, dass auf einer AB dieses Nebenhergefahre nicht gestattet ist, auch nicht bei einem Tempolimit.
Ausnahme ist nur ein Stau oder ein hohes Verkehrsaufkommen, was es unmöglich macht vor oder hinter dem VT wieder auf die rechte Spur zu kommen, ohne den Verkehr zu behindern, da die Lücke dafür nicht vorhanden ist.
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:59:13 Uhr:
Zitat:
@ixtra schrieb am 23. Januar 2020 um 14:58:12 Uhr:
nur in deiner diesbezüglichen Verständnisfähigkeit
Welcher Grundsatz wird deiner Meinung nach verletzt?
Der linke VT fährt so weit rechts wie möglich, er fährt nicht zu schnell und er fährt auch nicht zu langsam.
Wir drehen uns im Kreis. Ich habe deine Frage jetzt dreimal beantwortet. Du magst das anderes bewerten, damit kann ich leben.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 23. Januar 2020 um 15:02:34 Uhr:
Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 23. Januar 2020 um 10:47:02 Uhr:
Auf einer zweispurigen Autobahn hatte ein SUV Fahrer beim Überholen das Tempo des zu überholenden Fahrzeugs angepasst und war somit auf Augenhöhe des zu überholenden Fahrzeugs geblieben.
Beide Fahrzeuge fuhren mit gleichen Tempo. Hinten hatte sich alles gestaut.
Der Nachfolgende Verkehr konnte nicht vorbei.
Ich konnte einen BMW Fahrer beobachten der sich rechts einreihte und abwartete bis ein Beschleunigungsstreifen (Autobahnauffahrt) dann mal kam. Daraufhin ist er von der rechten Fahrbahn raus auf den Beschleunigungsstreifen, um die Blockierer zu überholen und hatte dann wieder auf die Autobahn eingeschert.
Ist das eigentlich erlaubt?
Streng genommen darf er ja zügiger beim Beschleunigungsstreifen vorbei.Den Blockierer hatte übrigens diese Aktion enorm genervt.
sorry - ich lese nichts von Tempolimit - oder Geschwindigkeitsbeschränkung...
Sowohl ob es sie gibt oder ob es sie nicht gibt!Ich sehe auch nicht, über welche Strecke dieses Fahrmanöver ging!
Würde ja gerne dazu was vom TE erfahren aber der ist kurz nach dem ersten Posting leider nicht mehr aktiv geworden- oder habe ich was überlesen...
Es gab kein Tempolimit.
Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 23. Januar 2020 um 15:08:24 Uhr:
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 23. Januar 2020 um 15:02:34 Uhr:
sorry - ich lese nichts von Tempolimit - oder Geschwindigkeitsbeschränkung...
Sowohl ob es sie gibt oder ob es sie nicht gibt!Ich sehe auch nicht, über welche Strecke dieses Fahrmanöver ging!
Würde ja gerne dazu was vom TE erfahren aber der ist kurz nach dem ersten Posting leider nicht mehr aktiv geworden- oder habe ich was überlesen...
Es gab kein Tempolimit.
über welche Distanz
Welche Wetterverhältnisse-
Welche Geschwindigkeit
Bitte belästige uns mehr mit Details....
(meine Glaskugel hat Risse!)
Zitat:
@ktown schrieb am 23. Januar 2020 um 11:08:13 Uhr:
Auf die Frage ob das erlaubt ist, würde ich mal sagen:
Nein
Der Beschleunigungsstreifen dient einzig und allein dem auffahrenden Verkehr sich an die Geschwindigkeit des fliesenden Verkehrs anzupassen.
Der Vorgang des BMW-Fahrers würde ich als rechts überholen definieren.
Auf den Beschleunigungsstreifen sind jedoch die dicken Streifen, die auch bei parallel verlaufenden Autobahnen das Überholen rechts erlauben.
Auch oft bei Fahrbahnwechsel unter Brücken an AB Kreuzungen ist es dort durch die dicken Balken erlaubt.
Im vorliegenden Fall ist es eine Nötigung der Blockierer.
Der BMW Fahrer handelt in einer Ausnahmesituation, ähnlich eine roten Ampel die nicht umspringt.
Wer wartet an einer kaputten Ampel bis der Handwerker oder Polizei kommt? Da gibt es die Regelung vorsichtig in die Kreuzung einzufahren, und weiter gehts.
Der BMW Fahrer muss sicherstellen, dass der Beschleunigungsstreifen unbenutzt ist, dann kann er vorbeifahren.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 23. Januar 2020 um 15:16:28 Uhr:
Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 23. Januar 2020 um 15:08:24 Uhr:
Es gab kein Tempolimit.
über welche Distanz
Welche Wetterverhältnisse-
Welche Geschwindigkeit
Bitte belästige uns mehr mit Details....(meine Glaskugel hat Risse!)
Kein Tempolimit über weite Distanz, bestes Wetter, und zwei Blockierer auf der zweispurigen AB.
Auf etwa 100 km/h alle runtergebremst.