Autobahn blockiert - was tun?

Auf einer zweispurigen Autobahn hatte ein SUV Fahrer beim Überholen das Tempo des zu überholenden Fahrzeugs angepasst und war somit auf Augenhöhe des zu überholenden Fahrzeugs geblieben.
Beide Fahrzeuge fuhren mit gleichen Tempo. Hinten hatte sich alles gestaut.
Der Nachfolgende Verkehr konnte nicht vorbei.
Ich konnte einen BMW Fahrer beobachten der sich rechts einreihte und abwartete bis ein Beschleunigungsstreifen (Autobahnauffahrt) dann mal kam. Daraufhin ist er von der rechten Fahrbahn raus auf den Beschleunigungsstreifen, um die Blockierer zu überholen und hatte dann wieder auf die Autobahn eingeschert.
Ist das eigentlich erlaubt?
Streng genommen darf er ja zügiger beim Beschleunigungsstreifen vorbei.

Den Blockierer hatte übrigens diese Aktion enorm genervt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CH76 schrieb am 23. Januar 2020 um 12:17:47 Uhr:


Und das Flämmchen erlischt dann irgendwann 😁 Spätestens dann, wenn es mal einen Monat zu Fuß geht 😁

seufz... wir haben verstanden, dass du ein cooler Typ bist.

Blöde Drängler lässt Du eiskalt auflaufen und führst Sie der gerechten Strafe zu. Wir huldigen dir, die bösen Drängler hier im Forum haben die Zornesröte ob deiner Unantastbarkeit im Gesicht.

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Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 23. Januar 2020 um 21:49:32 Uhr:



Zitat:

....
Der Einfädelungsstreifen darf nur benutzt werden, um auf die Autobahn aufzufahren, nicht aber zum ohnehin verbotenen Recht-Überholen. Es ist nichts anderes als bei der oben beschriebenen Nutzung der Zu- und Abfahrten von Tankstellen, Parkplätzen und Raststätten.

Der BMW-Fahrer kann sich auch nicht darauf berufen, er habe es sich nach dem Wechsel anders überlegt, wie vielleicht bei den "Parkplatzüberholern", denn es gibt keinen zulässigen Grund überhaupt von dem durchgehenden Fahrstreifen auf den Einfädelungsstreifen zu wechseln.

Grüße vom Ostelch

Klassische Fehleinschätzung.
Es werden zwei Sachverhalte durch inkompetente Richter zusammengeworfen, die bei unseren Fall getrennt werden müssen.
1. Vom Beschleunigungsstreifen aus darf vor dem Verkehr rechts eingefädelt (Überholt) werden.
2. Ist das Überfahren einer unterbrochenen Fahrbahlinie per Definition nicht zulässig? ich meine nein.

Streng genommen hält die Straßenverkehrsordnung und deren Markierungsnormen dafür geeignete Linienmarkierungen bereit.
Wäre der diskutierte Fall unzulässig, dann müsste eine Doppelmarkierung, die es auch tatsächlich gibt, allerorts angebracht werden.
Die Linie am Beschleunigungsstreifen wäre breit und unterbrochen, links davon müsste eine durchgezogene Linie vorhanden sein.

Ok. Lassen wir die Diskussion, wenn nun schon die Richter "inkompetent" sind. Dann fahre weiter nach deiner Vorstellung von "richtiger" Anwendung der StVO. Ich hoffe, dir nicht zu begegnen. 😉

Grüße vom Ostelch

Für den Macht es keinen Unterschied, aber der Überholer macht einen Spurwechsel nach rechts, um zu überholen. Dies ist nicht gestattet.

NOCHMAL
Welchen Unterschied macht es für den Fahrer auf der AB ob das Fahrzeug gerade auf die AB neu dazukam und Ihn überholt, oder es der o.g. BMW ist der es genauso tut?

Er muss mit keinem anderen Sachverhalt rechnen, als den üblichen Fall dass ein Fahrzeug ihm beim Auffahren auf die AB überholt.

Och schon alles vorbei hier? Wow ging das schnell. 😁

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 23. Januar 2020 um 22:10:29 Uhr:


Och schon alles vorbei hier? Wow ging das schnell. 😁

Ja, einem Experten sind die Argumente ausgegangen, weil er es nicht verstanden hat.
Spielt jetzt beleidigte Wurst 😁

1. Die Aktion des BMW-Fahrers ist sicherlich nicht legal, aber absolut verständlich.

2. Die Aktion des Fahrers, der minutenlang die linke Spur blockiert hat ist, diplomatisch formuliert, wenig sinnvoll.

Also ich geh auch ohne wenn und aber rechts an einem linke Spur Schleicher vorbei. Aber wenn rechts auch besetzt ist, gehe ich ebenfalls auf die rechte Spur und warte was passiert. Ganz rechts auf den Stand/Beschleunigungsstreifen ist dann doch ne Nummer zu hart.

Nee ... das Problem ist, dass der Ostelch Dir (TE) nicht beim Verstehen helfen kann. Das Nachvollziehen der Argumentation der Antworten, also das Verstehen an sich, obliegt halt dem Fragesteller. Und das funktioniert leider nicht immer gleich gut. Recht hat der Ostelch mit seiner Antwort jedenfalls in der Sache.

Welchen Unterschied macht es für denjenigen mit 100 auf der rechten Spur Fahrenden, wenn auf der linken Spur 150 statt den erlaubten 120 gefahren wird? Keinen, verboten isses trotzdem. Robby, du bist der Experte.

Zitat:

@Robby (Munich) schrieb am 23. Januar 2020 um 21:53:29 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. Januar 2020 um 21:49:02 Uhr:


Das ist deine Meinung. Die des Gerichts gleich zum "Fehlurteil" zu erklären ist zumindet mutig. Es macht auch keinen Unterschied für die Fahrzeuge auf der Hauptfahrbahn, wenn einer zum "Überholen" über den Parkplatz fährt. Auch da sind die Gerichte anderer Rechtsauffassung. Der Einfädelungsstreifen ist schon dem Namen nach nicht zum, ohnehin verbotenen, Rechtsüberholen gedacht, sondern nur zum Auffahren bzw. Einfädeln in den laufenden Verkehr auf der Autobahn. Abgeshen davon, dass ein Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen muss, plötzlich von hinten rechts über den Einfädelstreifen überholt zu werden, muss ich als Auffahrender erst recht nicht damit rechnen, dass jemand um rechts zu überholen von der Autobahn auf den Einfädelungsstreifen wechselt.

Wegen solcher holzköpfiger Rechthaber wie in dem beschriebenen Fall passieren dann die tollsten Unfälle und der Rest steckt im Stau udn wird eventuell auch noch gefährdet.. Mir fehlt für jeden von den dreien jegliches Verständnis.

Grüße vom Ostelch

Du verstehst den Sachverhalt nicht.
Es gibt kein Einfädelstreifen, sondern ein Beschleunigungsstreifen.
Nochmal für langsam Denker. Welchen Unterschied macht es für den Fahrer auf der AB ob das Fahrzeug gerade auf die AB neu dazukam und Ihn überholt, oder es der o.g. BMW ist der es genauso tut?

Du hast offensichtlich noch nie die StVO gelesen. Da du für langsame Denker schreibst, zitiere ich mal für dich daraus:

Zitat:

§ 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

Ich weiß nicht, ob an allen drei OLG-Senaten nur langsame Denker sitzen bzw. saßen, aber die sehen den Sachverhalt nun einmal etwas anders als du. Im Zweifel werden sich auch alle anderen Richter in Deutschland eher nach diesen Juristen, die deiner Meinung nach nur klassische Fehleinschätzungen abgeliefert haben, richten. Deshalb werde ich auch zukünftig mein Verhalten im Straßenverkehr nach diesen Fehlurteilen ausrichten und nicht nach deinem gefestigten Rechtsempfinden. Das ist nicht die Folge von Beleidigtsein, sondern von Vernunft.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Poloman59 schrieb am 23. Januar 2020 um 22:18:48 Uhr:


1. Die Aktion des BMW-Fahrers ist sicherlich nicht legal, aber absolut verständlich.

2. Die Aktion des Fahrers, der minutenlang die linke Spur blockiert hat ist, diplomatisch formuliert, wenig sinnvoll.

"Verständlich" ist so manches Verhalten, was trotzdem verboten ist. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@therealrob schrieb am 23. Januar 2020 um 11:11:28 Uhr:


Naja der BMWler hatte zumindest Eier

Eier hätte er dann, wenn er die selbe Aktion auch bei nem überbreiten Schwerlasttransport mit Polizeibegleitung machen würde.

Glaube aber eher, das ihm dann doch ne andere Kugel, mehr mittig und etwas weiter hinten platziert, in der Hose drückt. 😉

Auch das Verhalten ist nicht verständlich, wer so wenig Zeit hat und dabei auch noch andere gefährdet, hat im Straßenverkehr gar nichts verloren.

Na endlich
Ich Hatte schon Hoffnung, dass dieses Thema ohne die Plattitüde "Wer überholt, hat ein Problem mit seinem Zeitmangement" auskommt.

Völlig ins OT abgerutscht.
Daher geschlossen.
Muss ich eigentlich erst die nächsten beiden die hier das OT immer wieder anfangen in die Pause schicken oder kommt das dann so langsam mal bei euch an, daß ich keine Lust habe diese Blablaschreiberei die nichts mit der Fragestellung zu tun hat zu dulden?

Moorteufelchen

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