Autobahn blockiert - was tun?
Auf einer zweispurigen Autobahn hatte ein SUV Fahrer beim Überholen das Tempo des zu überholenden Fahrzeugs angepasst und war somit auf Augenhöhe des zu überholenden Fahrzeugs geblieben.
Beide Fahrzeuge fuhren mit gleichen Tempo. Hinten hatte sich alles gestaut.
Der Nachfolgende Verkehr konnte nicht vorbei.
Ich konnte einen BMW Fahrer beobachten der sich rechts einreihte und abwartete bis ein Beschleunigungsstreifen (Autobahnauffahrt) dann mal kam. Daraufhin ist er von der rechten Fahrbahn raus auf den Beschleunigungsstreifen, um die Blockierer zu überholen und hatte dann wieder auf die Autobahn eingeschert.
Ist das eigentlich erlaubt?
Streng genommen darf er ja zügiger beim Beschleunigungsstreifen vorbei.
Den Blockierer hatte übrigens diese Aktion enorm genervt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CH76 schrieb am 23. Januar 2020 um 12:17:47 Uhr:
Und das Flämmchen erlischt dann irgendwann 😁 Spätestens dann, wenn es mal einen Monat zu Fuß geht 😁
seufz... wir haben verstanden, dass du ein cooler Typ bist.
Blöde Drängler lässt Du eiskalt auflaufen und führst Sie der gerechten Strafe zu. Wir huldigen dir, die bösen Drängler hier im Forum haben die Zornesröte ob deiner Unantastbarkeit im Gesicht.
164 Antworten
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:06:56 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 23. Jan. 2020 um 14:3:24 Uhr:
Du behauptest, es wäre so
Falsch, ich habe den Paragraph 7.1 gar nicht ins Spiel gebracht.
Spielen wir jetzt wieder das Spiel, alle muss was darlegen nur du nicht?
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 23. Januar 2020 um 14:07:44 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:06:56 Uhr:
Falsch, ich habe den Paragraph 7.1 gar nicht ins Spiel gebracht.Spielen wir jetzt wieder das Spiel, alle muss was darlegen nur du nicht?
Haben wir keine Argumente mehr oder wieso müssen wir uns persönlichen Anfeindungen widmen?
Ihr behauptet was, also müsst ihr Belege liefern, so schwierig ist es doch wohl nicht.
Ich frage lediglich nach diesen Belegen, weil sie bisher, wie zu erwarten, ausgeblieben sind.
Also nochmal:
Wo steht in der StVO, dass man zur Umsetzung des Rechtsfahrgebots seine Geschwindigkeit verändern muss?
Dann schreib doch einfach von dem anderen Argument was das Rechtsfahrgebot an sich beinhaltet, du hattest ja gerade davon gesprochen. Wir müssen nicht alles erraten.
Ist die Frage nicht deutlich genug?
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@FWebe
hier mal ein Auszug der VwV-StVO
Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
6 III.
Auf Straßen mit vier Fahrbahnen sind in der Regel die beiden mittleren dem schnelleren Fahrzeugverkehr vorzubehalten.
Es wird zwar nicht explizit von der AB geredet, jedoch ist dies allgemein und sollte somit auch auf die AB zutreffen.
Wie oben zu lesen, ist die linke Spur für schnellere Fahrzeuge gedacht. Ein Formationsflug scheidet damit aus. "In der Regel" sollte nur die Ausnahme für Stau sein.
.... schade ich hätte gerne noch was vom TE gehört --aber ihr seid so schön im Flow... - da ist es nur noch eine Frage der Zeit bis zu ist!
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:19:35 Uhr:
Ist die Frage nicht deutlich genug?
Ja, die hast du editiert.
Alles ok, aber wenn nicht über die Geschwindigkeit wie dann? Dass es sein müsste, scheint weniger strittig.
Zitat:
@therealrob schrieb am 23. Januar 2020 um 14:07:24 Uhr:
Zitat:
Überhaupt, wieso meinen manche, wenn der vor mir 115 fährt, muss ich den mit 117 überholen wollen ? Wird denn bei solchen Manövern nicht auch mal etwas nachgedacht ?
Ist das nicht erst so, seit die Tempomaten so weit verbreitet sind? Vermutlich wissen die nicht, dass sie obwohl der Tempomat aktiviert ist, man auch mal zwischendurch beim Überholen Gas geben kann, um dann, wenn man überholt hat, wieder mit 2km/h Vdiff weiterzuckeln kann- nur dann eben auf der rechten Spur
Richtig.
Aber trotz Tempomat sollte ich ein wenig auf den Verkehr achten, wo ich mich befinde, und was die anderen machen. Das scheint aber ein echtes Prob zu sein...
Nebenbei, was soll diese §-Reiterei eig. hier bringen ?
Jetzt mal ernsthaft ??
Glaubt wirklich irgendjemand hier, dass irgendwer, der sich hinter einem Steuer befindet, irgendwelche § im Schädel hat ??
Dieses aufzählen hier von a bis z § ist so dermaßen sinnlos, und zwar allein deshalb, weil nicht mal ein viertel der FZ-Führer davon irgendwas weiß, bzw in solcher Situation darüber nachdenkt - sollte er tatsächlich ansatzweise doch einen § wissen... 🙄
Gruß Jörg.
@63er-joerg
Es wird nur auf den Wunsch von Mitforisten eingegangen, die wissen möchten, wo steht, dass sie in dieser Situation nicht links bleiben dürfen.
Welcher Paragraph das ist, ist für das Fahren selbst unerheblich. Nur sollte man wissen, dass es so ist.
Diese Spitzfindigkeit, rechts neben mir ist einer, deshalb darf ich ja links bleiben, obwohl davor und dahinter Platz ist, ist nicht die Art des Miteinander, die förderlich zum Wohle aller ist.
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 13:50:30 Uhr:
Auch hier die Frage:
Wo steht das?
Lies dir den schon genannten § 7 StVO durch und versuche den Regelungsgehalt zu verstehen.
Nein, da steht nicht: FWebe darf die linke Spur nur zum überholen benutzen... aber was ist der Umkehrschluss aus dem Rechtsfahrgebot?
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 13:50:30 Uhr:
Das stimmt so nicht. Man darf die zHG nicht überschreiten, das ist ein gewaltiger Unterschied.
Meine Aussage war:
Es kann vom Linksfahrenden nicht verlangt werden, die Geschwindigkeit zu übertreten, um das
Rechtsfahrgebot einzuhalten.
Da ist kein Unterschied, schon gar kein gewaltiger 😉
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 13:50:30 Uhr:
Zitat:
Ein leichtes zurückfallen hinter den Nebenmann geht aber fast immer.
Was geht, steht doch gar nicht zur Debatte,
Doch, es geht darum, was zur Einhaltung des Rechtsfahrgebotes möglich und zumutbar ist.
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 13:50:30 Uhr:
Zitat:
Ein leichtes zurückfallen hinter den Nebenmann geht aber fast immer.
und nicht ohne triftigen Grund so langsam gefahren werden darf, dass der Verkehr behindert wird.
das Argument ist absurd. Du sollst keine Vollbremsung machen, sondern nicht hinter das neben dir fahrende Fahrzeug fallen lassen. Dadurch wir der Verkehr hinter dir nicht behindert.
Dein propagiertes Verhalten ist schlicht vollkommen deplatzierte Verkehrserziehung.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. Januar 2020 um 14:35:08 Uhr:
Diese Spitzfindigkeit, rechts neben mir ist einer, deshalb darf ich ja links bleiben, obwohl davor und dahinter Platz ist, ist nicht die Art des Miteinander, die förderlich zum Wohle aller ist.
Absolut, inkl. der sturen Einhaltung eines etwaig vorhandenen TL mit dem Erfolg das es zu keinem vollendeten Überholvorgang kommt.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. Jan. 2020 um 14:24:55 Uhr:
Wie oben zu lesen, ist die linke Spur für schnellere Fahrzeuge gedacht.
Falsch, die linke Spur ist für den schnelleren Fahrzeugverkehr gedacht und den gibt es in der Situation nicht, da beide mit der zHG fahren und es entsprechend keinen schnelleren Verkehr gibt.
Wie gesagt, wo steht, dass die Geschwindigkeit zur Umsetzung des Rechtsfahrgebots verändert werden muss?
Dazu mal ein Beispiel:
Statt zweier PKW läuft man parallel zu einem LKW in einen auf 80 km/ h limitierten Bereich ein. Der LKW ist abzüglich des eigenen Fahrzeugs 10 m lang. Nun lässt man sich zurückfallen, um hinter dem LKW mit 40 m Abstand einzuscheren.
Wenn man dafür 1 m/s (3,6 km/ h) langsamer fährt als der LKW, ist man nach 50 s Sekunden so weit zurückgefallen, dass man nach rechts wechseln kann. Dafür braucht man dann 50 s und legt in der Zeit ca. 1 km zurück. Will man das ganze auf eine erträgliche Zeit und Strecke reduzieren, wäre man ca. 5 m/s langsamer (18 km/ h), womit man nur noch 10 s und 172 m braucht. Nun sollte man sich fragen, inwiefern es dem Verkehrsfluss hilft, wenn man auf der linken Spur so deutlich langsamer werden muss.
Wir geben in solchen Situationen mit TL Feuer (aufs TL gesch...), um wieder rechts rein zu kommen. Dann können die Linksfahrer wieder deutlich über TL fahren.
Auf der extrem kurzen Distanz gibts eh keine verwertbare Messung (außer stationärer Blitzer).
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 23. Januar 2020 um 14:35:08 Uhr:
@63er-joerg
Es wird nur auf den Wunsch von Mitforisten eingegangen, die wissen möchten, wo steht, dass sie in dieser Situation nicht links bleiben dürfen.
Welcher Paragraph das ist, ist für das Fahren selbst unerheblich. Nur sollte man wissen, dass es so ist.Diese Spitzfindigkeit, rechts neben mir ist einer, deshalb darf ich ja links bleiben, obwohl davor und dahinter Platz ist, ist nicht die Art des Miteinander, die förderlich zum Wohle aller ist.
Ganz genau so ist es.
Darum geht es auch, und nicht ums §-Reiten von oben bis unten.
Das hat null Sinn.
Da wird soooooo endlos darüber diskutiert, bis es in Streit ausartet und der Mod die Bude hier abschließt.
Gruß Jörg.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 23. Januar 2020 um 14:29:15 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Januar 2020 um 14:19:35 Uhr:
Ist die Frage nicht deutlich genug?Ja, die hast du editiert.
Alles ok, aber wenn nicht über die Geschwindigkeit wie dann? Dass es sein müsste, scheint weniger strittig.
Da durch die Situation niemand behindert wird, muss man einfach nur warten, bis sich rechts eine Lücke ergibt.
Das ganze Thema sähe ohne TL völlig anders aus, da man dann logischerweise links auch schneller fahren darf als rechts.