Auto wird nicht umgemeldet
Hi Community ich weiss leider nicht ob meine Fragen hier in diese Kategorie passen.
Hallo Community, Ich habe 3 fragen zu meinem Autoverkauf. Ich habe das Auto vor ca. 4 Wochen angemeldet mit Kennzeichen verkauft. Der Käufer wollte das Auto innerhalb weniger Tage ummelden, im Kaufvertrag steht innerhalb 3 Tage. Bis heute wurde noch nichts ungemeldet. Auf das Auto hat er Tüv bekommen nun wurde die Tüv Plakette auf meine Kennzeichen oder auf seine geklebt? Meine Versicherung lässt ihm noch bis zum 7.08 Zeit es umzumelden danach wird es zwangsentstempelt , ist dies auch gleichzeitig das abmelden? Bzw. Wie gehe ich vor wenn er das Auto nicht ummeldet? Was ist wenn er das Auto einfach vekauft ohne es abzumelden? Danke für jede hilfreiche Antwort.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Champion737 schrieb am 1. August 2017 um 12:59:22 Uhr:
Hi Community. Der Käufer verkauft das Auto seit 1 Woche in einem Online Portal mit Tüv und in einwandfreien Zustand. Nichts von Motorschaden oder Unfallschäden zu lesen. Auto wurde immer noch nicht angemeldet und mein Kennzeichen ist immer noch dran sehe ich anhand der Bilder. Was ist wenn er das jetzt so einfach weiterverkauft? Zur Polizei ?
wenn er mit dem Erwerber einen KV macht und den an seine ZulassungsStelle schickt, ist er fertig mit der Sache und der nächste fährt mit Deinen Kennzeichen durch die Gegend.
die Versicherung macht keine Zwangsentstempelung,sie kündigt den VersicherungsSchutz auf und den Rest macht die Zulassungsstelle. Und wenn ständig neue Erwerber auftauchen,ist das natürlich ein langsames MühlWerk.
Spätestens 4 Wochen nach AnzeigenEingang bei der Zulassungsstelle , wird das Fahrzeug zwar zur Fahndung wegen fehlendem VersicherungsSchutz ausgeschrieben,nichts desto trotz bis Du immer noch eingetragener Halter und wirst Post von Bußgeldstellen etc bekommen.
Und wer sagt nicht,dass der nächste Erwerber das Fahrzeug paar Wochen fährt und dann wieder mit Deinen Kennzeichen verkauft.
ist alles eine hier bekannte Masche, kurios dass immer noch soviel darauf reinfallen. Die die so etwas vor haben,machen das schon geschickt,indem sie extra abends kommen,wo Du dann nicht mehr schnell los kannst das Auto abmelden. Und da Du den Ofen unbedingt loswerden willst,lässt man sich breit schlagen den Wagen angemeldet mitzugeben.
Bei einem Preis von 400 Euro,hat der Typ mehr verdient,dass der Wagen zugelassen ist,als der Wagen wert ist,wenn er ihn 12 Monate oder mehr bewegt. Gerne gehen die dann auch mal ins Ausland und da muss auch erstmal auffallen,dass der Wagen einem Einheimischen gehört,und eigentlich umzuschreiben ist.
Hauptsache Du hast die korrekten Daten des Erwerbers und eine VeräußerungsMitteilung mit dessen Unterschrift,alternativ den KV an Deine Zulassungsstelle geschickt. Denn auch das wird gerne bei so billigen Kisten vernachlässigt.
treffen würde ich mich mit dem nicht mehr. Die Masche mit dem Motorschaden/Unfallschaden ist auch alt,um Dir noch Geld abzuziehen. Wenn er der Meinung ist,das Fahrzeug entspricht nicht der Beschreibung im KV muss er vor Reparatur das mit Dir klären. Bzw Dir Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Wie Du schon gesagt hast,die Polizei macht nichts,kann sie auch nicht,denn Du hast den Wagen ja mitgegeben. Diebstahl Unterschlagung etc liegt nicht vor. Er meldet den ja nur nicht ab,wie ihr das Vereinbart habt.
Reine Zivilrechtliche Angelegenheit. Und bis das entschieden ist,muss wohl nicht erwähnt werden
Gruß m
51 Antworten
Das Inserat würde ich abspeichern und Ausdrucken.
Sollte noch eine Forderung wegen angeblicher Schäden kommen - ihm das unter die Nase halten.
Ansonsten hast du einen Kaufvertrag, Versicherung und Zulassungsstelle sind informiert. Es ist nicht mehr dein Auto, also abhaken und Dokumente gut aufheben wenn noch was kommen sollte.
Mir wurden heute die Steuern für das Auto abgezogen per Lastschrift. Bekomme ich das Geld wieder ? Bzw. Einen Teil.
Die Versicherung macht die Zwangsentstempelung am 7.
August. Wie sieht es mit der Zwangsabmeldung aus muss ich die bezahlen?
Ja wie lange willst du noch warten...........
zumindest mal nachfragen kann ja nicht schaden, das dein Käufer kriminelle Energie hat, ist unstrittig.
Na bei dir kommt ja zeitlich einiges zusammen.
Vor 4 Wochen Auto verkauft, zwischendurch nochmal Post bekommen wegen Falschparkens, vor einer Woche (also noch vor deinem ersten Posting) wurde das Auto angemeldet zum Verkauf angeboten, und genau heute ist auch noch deine Jahressteuer fällig.
Also Zufälle gibts...😁😁😉😛
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Und die Versicherung macht auch keine "Zwangsentstempelung".
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass uns hier nicht alles erzählt wurde 😛
Die Versicherung macht am 7.08 die Zwangsentstempelung so wurde es mir gesagt da der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist. War auch bei der Polizei , die können nichts machen wegen Zivilrecht. Ich weiss auch nicht mehr was ich machen soll. Anwalt ist zu teuer und zwangsabmeldung umso mehr.
Fahr doch mal zur Adresse der Verkäufers, wenn das Auto dort steht einfach mal die Schilder mitnehmen. Dann muss er zur Zulassungsstelle.
Wahrscheinlich kann der Käufer nicht abmelden da kein termin mehr frei ist 😉. Aber ja abmelden geht ohne ternin uch weiss..
Sonst fahrzeug als gestohlen abmelden 😉 aber da brauch man wieder ne anzeige und das die papiere mit gestohlen wurden. ..
Ich finde es ziemlich komisch. Ich weiss jetzt das er das Auto angemeldet verkaufen tut auf meinen Namen. Er hat mir eben geschrieben das wir uns nochmal treffen sollen Mann zu Mann und er mir die Kennzeichen bringen will. Dann habe ich geschrieben mit den Kennzeichen kann ich es nicht abmelden. Daraufhin er ob ich ihn verarschen will und er mir die Kennzeichen nicht angemeldet übergibt. Also was nun ist er ab oder angemeldet. Laut meinem zweitaccount will er das Auto mit meinen Kennzeichen angemeldet verkaufen. Ausserdem habe ich eine Wichtige Frage. Er sagte ja das Auto hat einen Motorschaden und er hat diesen Repariert. Die Unfallschäden auch. Er will ja gegen mich klagen wegen dem Unfallschäden. Im Vertrag steht wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung. Mein Problem nur da steht der Verkäufer garantiert dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum ist und in der Zeit wo es sein Eigentum war und soweit ihm bekannt -auch früher..... da kommt unfallfrei war und das Kästchen habe ich nicht angekreuzt. Ist das Problematisch? Was kommt auf mich zu.
Mal vorher dein text durchgelesen ? Man versteht kaum was du meinst..
Zeig ihn wegen versuchten Betruges zu Lasten von unbekannt an. Er verschweigt ja diese Schäden im Inserat und sucht ein Opfer. Versuchtem Betrug ist von Amts wegen nachzugehen und es handelt sich sehr wohl um Strafrecht.
Wie sieht das im Vertrag aus? Ich habe dieses unfallfrei war nicht angekreuzt. Das Auto hatte aber in meinem Besitz nie einen Unfall. Er meint aber das er einen Front und Heckschaden hat. Wenn man mit dem tiefergelegten Auto mal etwas aufkommt und der Spoiler hat einen kleinen Riss ist das ein Unfall? Der Käufer hat sich alles am Auto angeschaut und hat nicht nachgefragt wegen irgendwas.
Kaufpreis 400,- € .... wenn dein Käufer mit so einer "Scheixxe" beim Anwalt wegen seiner "Schadenersatzklage" eintrudelt, dann trudelt er nach der Erstberatung gleich wieder vor die Tür. 😉
Zitat:
@Champion737 schrieb am 1. August 2017 um 12:59:22 Uhr:
Hi Community. Der Käufer verkauft das Auto seit 1 Woche in einem Online Portal mit Tüv und in einwandfreien Zustand. Nichts von Motorschaden oder Unfallschäden zu lesen. Auto wurde immer noch nicht angemeldet und mein Kennzeichen ist immer noch dran sehe ich anhand der Bilder. Was ist wenn er das jetzt so einfach weiterverkauft? Zur Polizei ?
wenn er mit dem Erwerber einen KV macht und den an seine ZulassungsStelle schickt, ist er fertig mit der Sache und der nächste fährt mit Deinen Kennzeichen durch die Gegend.
die Versicherung macht keine Zwangsentstempelung,sie kündigt den VersicherungsSchutz auf und den Rest macht die Zulassungsstelle. Und wenn ständig neue Erwerber auftauchen,ist das natürlich ein langsames MühlWerk.
Spätestens 4 Wochen nach AnzeigenEingang bei der Zulassungsstelle , wird das Fahrzeug zwar zur Fahndung wegen fehlendem VersicherungsSchutz ausgeschrieben,nichts desto trotz bis Du immer noch eingetragener Halter und wirst Post von Bußgeldstellen etc bekommen.
Und wer sagt nicht,dass der nächste Erwerber das Fahrzeug paar Wochen fährt und dann wieder mit Deinen Kennzeichen verkauft.
ist alles eine hier bekannte Masche, kurios dass immer noch soviel darauf reinfallen. Die die so etwas vor haben,machen das schon geschickt,indem sie extra abends kommen,wo Du dann nicht mehr schnell los kannst das Auto abmelden. Und da Du den Ofen unbedingt loswerden willst,lässt man sich breit schlagen den Wagen angemeldet mitzugeben.
Bei einem Preis von 400 Euro,hat der Typ mehr verdient,dass der Wagen zugelassen ist,als der Wagen wert ist,wenn er ihn 12 Monate oder mehr bewegt. Gerne gehen die dann auch mal ins Ausland und da muss auch erstmal auffallen,dass der Wagen einem Einheimischen gehört,und eigentlich umzuschreiben ist.
Hauptsache Du hast die korrekten Daten des Erwerbers und eine VeräußerungsMitteilung mit dessen Unterschrift,alternativ den KV an Deine Zulassungsstelle geschickt. Denn auch das wird gerne bei so billigen Kisten vernachlässigt.
treffen würde ich mich mit dem nicht mehr. Die Masche mit dem Motorschaden/Unfallschaden ist auch alt,um Dir noch Geld abzuziehen. Wenn er der Meinung ist,das Fahrzeug entspricht nicht der Beschreibung im KV muss er vor Reparatur das mit Dir klären. Bzw Dir Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Wie Du schon gesagt hast,die Polizei macht nichts,kann sie auch nicht,denn Du hast den Wagen ja mitgegeben. Diebstahl Unterschlagung etc liegt nicht vor. Er meldet den ja nur nicht ab,wie ihr das Vereinbart habt.
Reine Zivilrechtliche Angelegenheit. Und bis das entschieden ist,muss wohl nicht erwähnt werden
Gruß m
Unter der Annahme, dass hier alle Fakten auf den Tisch gelegt wurden - abwarten und das Ganze aussitzen.
Der Käufer weiß, dass du 400€ besitzt. Du weißt, dass er es mit Verträgen und vermutlich mit dem Gesetz nicht besonders genau nimmt.
Ich würde daher jeden weiteren Kontakt mit dieser Person meiden.
Wenn Rechnungen von Versicherung, Bußgelder etc. bei dir eintreffen, Kopie des Kaufvertrages zurücksenden.