Auto wird nicht umgemeldet

Opel Astra G

Hi Community ich weiss leider nicht ob meine Fragen hier in diese Kategorie passen.

Hallo Community, Ich habe 3 fragen zu meinem Autoverkauf. Ich habe das Auto vor ca. 4 Wochen angemeldet mit Kennzeichen verkauft. Der Käufer wollte das Auto innerhalb weniger Tage ummelden, im Kaufvertrag steht innerhalb 3 Tage. Bis heute wurde noch nichts ungemeldet. Auf das Auto hat er Tüv bekommen nun wurde die Tüv Plakette auf meine Kennzeichen oder auf seine geklebt? Meine Versicherung lässt ihm noch bis zum 7.08 Zeit es umzumelden danach wird es zwangsentstempelt , ist dies auch gleichzeitig das abmelden? Bzw. Wie gehe ich vor wenn er das Auto nicht ummeldet? Was ist wenn er das Auto einfach vekauft ohne es abzumelden? Danke für jede hilfreiche Antwort.

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Zitat:

@Champion737 schrieb am 1. August 2017 um 12:59:22 Uhr:


Hi Community. Der Käufer verkauft das Auto seit 1 Woche in einem Online Portal mit Tüv und in einwandfreien Zustand. Nichts von Motorschaden oder Unfallschäden zu lesen. Auto wurde immer noch nicht angemeldet und mein Kennzeichen ist immer noch dran sehe ich anhand der Bilder. Was ist wenn er das jetzt so einfach weiterverkauft? Zur Polizei ?

wenn er mit dem Erwerber einen KV macht und den an seine ZulassungsStelle schickt, ist er fertig mit der Sache und der nächste fährt mit Deinen Kennzeichen durch die Gegend.
die Versicherung macht keine Zwangsentstempelung,sie kündigt den VersicherungsSchutz auf und den Rest macht die Zulassungsstelle. Und wenn ständig neue Erwerber auftauchen,ist das natürlich ein langsames MühlWerk.
Spätestens 4 Wochen nach AnzeigenEingang bei der Zulassungsstelle , wird das Fahrzeug zwar zur Fahndung wegen fehlendem VersicherungsSchutz ausgeschrieben,nichts desto trotz bis Du immer noch eingetragener Halter und wirst Post von Bußgeldstellen etc bekommen.
Und wer sagt nicht,dass der nächste Erwerber das Fahrzeug paar Wochen fährt und dann wieder mit Deinen Kennzeichen verkauft.
ist alles eine hier bekannte Masche, kurios dass immer noch soviel darauf reinfallen. Die die so etwas vor haben,machen das schon geschickt,indem sie extra abends kommen,wo Du dann nicht mehr schnell los kannst das Auto abmelden. Und da Du den Ofen unbedingt loswerden willst,lässt man sich breit schlagen den Wagen angemeldet mitzugeben.
Bei einem Preis von 400 Euro,hat der Typ mehr verdient,dass der Wagen zugelassen ist,als der Wagen wert ist,wenn er ihn 12 Monate oder mehr bewegt. Gerne gehen die dann auch mal ins Ausland und da muss auch erstmal auffallen,dass der Wagen einem Einheimischen gehört,und eigentlich umzuschreiben ist.

Hauptsache Du hast die korrekten Daten des Erwerbers und eine VeräußerungsMitteilung mit dessen Unterschrift,alternativ den KV an Deine Zulassungsstelle geschickt. Denn auch das wird gerne bei so billigen Kisten vernachlässigt.

treffen würde ich mich mit dem nicht mehr. Die Masche mit dem Motorschaden/Unfallschaden ist auch alt,um Dir noch Geld abzuziehen. Wenn er der Meinung ist,das Fahrzeug entspricht nicht der Beschreibung im KV muss er vor Reparatur das mit Dir klären. Bzw Dir Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

Wie Du schon gesagt hast,die Polizei macht nichts,kann sie auch nicht,denn Du hast den Wagen ja mitgegeben. Diebstahl Unterschlagung etc liegt nicht vor. Er meldet den ja nur nicht ab,wie ihr das Vereinbart habt.
Reine Zivilrechtliche Angelegenheit. Und bis das entschieden ist,muss wohl nicht erwähnt werden
Gruß m

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Ich würde mit der Person auch kein Wort mehr sprechen! Einfach jegliche Bußgeldbescheide mit Kopie des Kaufvertrages zurückschicken.

Die Zulassungsstelle informieren und in regelmäßigen Abständen auch mal nachhören, was Sache ist. Die Versicherung hast du bereits in Kenntnis gesetzt. Somit ist erstmal alles in Butter.

Die Schilder bloß nicht abmontieren und "klauen" 😉 Er kann zwar nicht mehr rumfahren aber um- bzw. abmelden wäre dann auch nicht mehr möglich.

Das wird eine längerfristige Angelegenheit, darauf solltest du dich schon mal einstellen. Aber wenn du den KV und Bilder vom Ausweis etc. hast dann ist das alles normalerweise kein Problem. Du verlierst maximal noch ein Jahr an KFZ-Steuer wenn ich das richtig im Kopf habe mit der Zwangsabmeldung.

Aktueller Stand, Käufer hat das Auto immer noch nicht abgemeldet. Habe es am 25.06 verkauft. die Autoversicherung hat am 7.08 meinen Vertrag gekündigt und möchte nun für Juli und August noch Beiträge. Muss ich die bezahlen oder kann ich das verweigern weil ja der Käufer der Besitzer ist ?

Muss der Käufer zahlen.

Soll ich das dem Käufer senden oder der Versicherung sagen ?

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Muss ich dich leider enttäuschen. Die Versicherung ist berechtigt, Beitrag für den Zeitraum zu verlangen. Regressansprüche für die nicht getätigte Ummeldung kannst du zivilrechtlich bei dem Käufer geltend machen. Die Versicherung hat damit nichts mehr zu tun.

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