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Auto vom Händler gekauft, Klima defekt

Ford Focus Mk2
Themenstarteram 31. August 2016 um 8:18

Hallo ich habe mir bei einem privaten Händler( mit Gebrauchtwagengarantie) ein Focus 2 geholt mit 140.000 km. Nach 2 Wochen ist der Klima Kompressor kaputt gegangen, hab mit dem Händler gesprochen er meinte ich müsste ein Kostenvoranschlag holen und den zur Versicherung schicken, war dann in der Werkstatt die meinten auch das wohl 2 Injektoren defekt sind, haben die auch mit aufgeschrieben. In den Garantieunterlagen steht das sie ab 100.000 km nur 40% übernehmen, wie sieht es mit dem Rest aus muss ich das Zahlen oder der Händler?

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22 Antworten

Ich verstehe nicht, was du unter einem privaten Händler verstehst? Wenn es sich bei dem Verkäufer nicht um einen Verbraucher handelt - also um einen Gewerbetreibenden - gilt das sog. Gewährleistungsrecht. Der Verkäufer haftet 2 Jahre für Sachmängel, darf dies aber im Vertrag auf ein Jahr verkürzen - das ist meistens der Fall. In den ersten 6 Monaten nach Lieferung/Übergabe muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel zur Zeit des Verkaufs nicht vorhanden war. Viele Händler sagen ihren Kunden, dass die Garantieunterlagen nur eine Kostenübernahme von x% zusagen, das muss dich aber nicht interessieren, weil die gem. BGB die Mängelbeseitigung von dem Händler und nicht von der Versicherung fordern kannst. Der Händler kann sich dann x% von der Versicherung holen - geht dich nichts an.

Mit anderen Worten: Wende dich an den Verkäufer. Er muss sich dann eine Werkstatt suchen und die Mängel beheben lassen. Alternativ suchst du eine Werkstatt, der der Händler die Kostenübernahme gem. Kostenvoranschlag zusichert.

Themenstarteram 31. August 2016 um 10:37

Also unter privaten Händler meinte ich kein Autohaus sondern ein an und Verkauf von Autos

Ganz klar gewerblich, also Gewährleistung. Händler muss den Mangel beheben.

Zitat:

@ANBOJA schrieb am 31. August 2016 um 13:21:48 Uhr:

Ganz klar...

...ist lediglich, dass man sich mit Aussagen wie deiner nicht so weit aus dem Fenster lehnen sollte, wenn man keine genaueren Details des Kaufvertrages - insbesondere ob der Verkauf "im Kundenauftrag" erfolgte - kennt!

am 31. August 2016 um 19:02

Wer steht im Kaufvertrag als Verkäufer drin?

Themenstarteram 31. August 2016 um 21:50

Im Kaufvertrag steht er dein halt sein gewerbename, und Auto wurde nicht im Kundenauftrag verkauft.

am 31. August 2016 um 23:51

Verkäufer ist gewerblich, also Händler- Gewährleistung. Dann mach mal Druck. Schriflich mit Terminsetzung (2 Wochen) zur Reparatur. Falls nichts passiert, Rückabwicklung des Vertrages plus Deiner Kosten mit Hilfe eines Anwaltes.

Versicherungen sind Sache des Verkäufers.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 31. August 2016 um 16:13:04 Uhr:

Zitat:

@ANBOJA schrieb am 31. August 2016 um 13:21:48 Uhr:

Ganz klar...

...ist lediglich, dass man sich mit Aussagen wie deiner nicht so weit aus dem Fenster lehnen sollte, wenn man keine genaueren Details des Kaufvertrages - insbesondere ob der Verkauf "im Kundenauftrag" erfolgte - kennt!

Wer so kauft oder unterschreibt, dem wäre eh nicht mehr zu helfen.

Würdest Du beim Händler eine Auto "im Kundenauftrag" kaufen !? Ich nicht.....

Entweder Händler mit allen Konsequenzen, oder ich kaufe gleich von privat mit den "Nachteilen" aber dafür günstiger.

Abgesehen davon könnte der Händler beim Verkauf im Kundenauftrag nicht einfach eine Gebrauchtwagengarantie mit verkaufen. Diese wäre dann auch vom namentlichen Verkäufer abgeschlossen und auf den Käufer ggf. übertragen worden.

Zitat:

@ANBOJA schrieb am 1. September 2016 um 08:12:48 Uhr:

Abgesehen davon könnte der Händler beim Verkauf im Kundenauftrag nicht einfach eine Gebrauchtwagengarantie mit verkaufen.

Auch hier lehnst du dich wieder sehr weit aus dem Fenster!

 

Warum sollte der Händler nicht einfach eine GG mitverkaufen können? Das ist alltägliche praxis...

 

:D In meinem Kaufvertrag steht groß "Händlerverkauf", und drunter: Keine Garantie :D

Hätte es ja bereden können, dass das so nicht geht, aber habe dann die Schnauze gehalten :D

Sollte was sein, dann kann mein RA dem Verkäufer erklären, was Sache ist :)

Außerdem habe ich ja kein Neufahrzeug gekauft, so dass ich kleine Mängel als normal ansehe, und halt repariere. Bei einem 3/2010 Focus FL Turnier, 2.0 TDCI mit 220 T Km für 3000 €, kann man über Kleinigkeiten weg sehen :D

Zitat:

@Urgrufty schrieb am 1. September 2016 um 17:55:27 Uhr:

:D In meinem Kaufvertrag steht groß "Händlerverkauf", und drunter: Keine Garantie :D

Tja, ein Händler kann eine Garantie beim Verkauf an einen Verbraucher gar nicht komplett ausschließen, außer er deklariert das Auto als Schrott- oder reines Bastlerfahrzeug. Auch dafür muss es sich tatsächlich um ein Fahrzeug handeln, dass diesen Zuständen entspricht. Ausschließen kann man konkrete Mängel, die dann im Vertrag genannt werden müssen (z.B. Klimaanlage defekt, Schiebedach ohne Funktion etc.). Das BGB sieht eine Gewährleistung von 24 Monaten vor, im Vertrag kann man diese auf 12 Monate verkürzen - wird weiter verkürzt, gelten automatisch wieder 24 Monate.

=> nicht immer alles glauben, nur weil es im Vertrag steht! Selbst in AGB seriöser Firmen gibt es Passagen, die schlicht nichtig sind.

Spannend wäre noch mal zu hören, was der Händler des Erstellers gesagt hat.

War mir schon klar, aber anscheinend dem Händler nicht :D

Bekannte Mängel stehen im Kaufvertrag, alles Kleinigkeiten.

Das einzig größere Problem ist der volle DPF, aber Den hatte ich beim Kauf schon eingerechnet :) Habe ich dem Verkäufer natürlich vorgehalten, und war dann auch Preismindernd :D

Ansonsten ein Top - Kauf, die Kleinigkeiten sind beseitigt, gut, Batterie musste neu. Aber ansonsten läuft der 2.0 sehr gut, und liegt mit 6,2 Liter Verbrauch auch in den Erwartungen.

Was ich dringend noch machen muss: Rostvorsorge :(

Mit knapp über 6 Jahren hat Er bereits den Ford typischen Rost: Unterm Heckklappengriff, Motorhauben Ecken, und halt jede kleine Schraube. :confused:

Aber, da sind andere Marken auch nicht besser, außer, das Fahrzeug ist vor 2000 :)

Zitat:

@Urgrufty schrieb am 1. September 2016 um 17:55:27 Uhr:

:D In meinem Kaufvertrag steht groß "Händlerverkauf", und drunter: Keine Garantie :D

Hätte es ja bereden können, dass das so nicht geht, aber habe dann die Schnauze gehalten :D

Und warum sollte der Händler eine "Garantie" nicht ausschließen können? :confused:

Was der RA dem Händler erklären soll, erschließt sich mir im übrigen ebenfalls nicht - denn der wird erstmal dir den Unterschied zwischen der obligatorischen Garantie und der gesetzl. Gewährleistung erklären den du offensichtlich nicht kennst!

MagirusDeutzUlm hat natürlich recht. Eine Garantie muss der Händler tatsächlich nicht gewähren, er kann aber die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht ausschließen. Im Sprachgebrauch wirft man das häufig durcheinander...

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