Auto verkauft, nun komme Käufer mit Mängel. Heckklappe austauschbar?
Hallo Leute,
hatte Zeitlang meinen zweitwagen gehabt. Das Auto war ein Unfallwagen gewesen, wurde aber alles neu lackiert usw. Hintere Seitenwand.
Anscheinend hat auch die Heckklappe was abbekommen gehabt.
Ich hatte das Auto verkauft an eine Bekannte und dabei gesagt, dass es Ex-Unfallwagen ist usw. Sie wollte es unbedingt kaufen.
Dann hat sie das Auto von ihren Eltern checken lassen, von 2 Werkstätten und zahlte mir das Geld. Wir haben auch keinen Vertrag gemacht, Geld gegen Brief und fertig.
Nun hat sie die Scheiben tönen lassen und dabei wurde festgestellt, dass die Heckscheibe wohl mal geklebt wurde und dabei löst sie sich an einer Ecke wieder ab. Ob das was mit dem Scheibentönen zutun hat, keine Ahnung, aber jedenfalls muss es geklebt werden und eventuell geht die scheibe dabei kaputt.
Nun ist die folgende Frage: Kann ich die ganze Heckklappe selbst tauschen? Schafft man das alleine (ich)? oder ist es eher eine Expterten-Aufgabe? Komplette Heckklappe ist viel billiger als die Scheibe und die ganze Arbeit damit.
2. Die Frau sagt mir: "jedes gebrauchte Auto hat halbes jahr Garantie" und das ist jetzt mein Problem und ich soll mich damit auseinander setzen. Dabei haben wir nichtmal einen Vertrag.
Das ganze ist jetzt guten Monat her.
Also wer mir Tipps hat, her damit. Brauche mal euren Beistand.
Grüße,
Roman
Beste Antwort im Thema
Verkaut ist verkauft. Auch ohne Vertrag.
Wenn du sie auf den Unfallschaden hingewisen hast, passt doch alles.
Da würde ICH mir jetzt keine Sorgen machen und die nette Dame gar net weiter beachten.
Das ist doch jetzt wirklich ihr Problem.
Deshalb verkauf ich ungern irgend etwas an den Bekanntenkreis oder der Freund eines Freundes usw.
Weit weg mit dem Zeug dann hat man seine Ruhe.
43 Antworten
ohne vertrag besteht leider garantie, wusste ich früher auch nicht, hat mir mein ehemaliger kfz meister und sachverständiger gesagt.
er kennt sich gut mit gesetzen aus, wenn er für sich ein auto kauft versucht er immer keinen vertrag zu machen, beim verkauf tut es es aber nicht ohne.
ich an deiner stelle würde mich mit der frau einigen und ihr vorschlagen die 150€ zu übernehmen unter der vorraussetzung einen kaufvertrag rückwirkend oder neu abzuschließen, das wäre meiner meinung nach am besten, dan zahlst du einmal und dann hast du ruhe von der, hast dann auch noch was dazu gelernt fürs nächste mal.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von curcar
ohne vertrag besteht leider garantie, wusste ich früher auch nicht, hat mir mein ehemaliger kfz meister und sachverständiger gesagt.
er kennt sich gut mit gesetzen aus, wenn er für sich ein auto kauft versucht er immer keinen vertrag zu machen, beim verkauf tut es es aber nicht ohne.
zum 100.mal.
Garantie ist eine absolut freiwillige und frei gestaltbare Leistung eines Händlers,Herstellers,Verkäufers etc. gegenüber dem Kunden.
Garantie wird häufig mit Gewährleistung verwechselt.Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe
Beispiel:
Garantie: Du kaufst ein Auto im einwandfreien Zustand.Nach Zeit x innerhalb der Garantiezeit tritt ein Mangel auf.Kosten
deckt die Garantie ab
Bei nur Gewährleistung,bleibst du auf den Kosten sitzten,da der Mangel erst nach dem Verkauf auftrat
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
zum 100.mal.Zitat:
Original geschrieben von curcar
ohne vertrag besteht leider garantie, wusste ich früher auch nicht, hat mir mein ehemaliger kfz meister und sachverständiger gesagt.
er kennt sich gut mit gesetzen aus, wenn er für sich ein auto kauft versucht er immer keinen vertrag zu machen, beim verkauf tut es es aber nicht ohne.
Garantie ist eine absolut freiwillige und frei gestaltbare Leistung eines Händlers,Herstellers,Verkäufers etc. gegenüber dem Kunden.
Garantie wird häufig mit Gewährleistung verwechselt.Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe
kp. den unterschied zwischen gewährleistung und garantie weiß ich ganz ehrlich nciht, ich weiß nur das er (privat) ein auto von privat gekauft hatte ohne vertrag, wo nach kurzer zeit die wasserpumpe in arsch ging. der verkäufer musste dann dafür aufkommen und er hatte dan gute laune
Ein mündlicher Vertrag ist (wie von Cap bereits geschrieben ) ein Vertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 433 : Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn sich Käufer und Verkäufer über die Kaufsache (in diesem Fall das Auto) und den Kaufpreis einigen. Ein Vertrag kann also schon dann für beide Parteien bindend sein, wenn noch Einzelheiten wie Abholung oder Liefertermin zu klären sind.
Es empfiehlt sich allerdings, derartige “Nebensächlichkeiten” gleich zu vereinbaren.
Der Verkäufer wird durch den Kaufvertrag zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache, der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises verpflichter, ist erfolgt.
Eine Sache ist mangelhaft, wenn sie die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit nicht hat oder wenn sie sich für den im Vertrag vereinbarten Zweck nicht eignet.
Der Käufer kann verlangen, dass die mangelhafte Ware - hier ist die Heckklappe maßgeblich - repariert oder ausgetauscht wird. Nur dann, wenn eine dieser Möglichkeiten unverhältnismäßig ist (hoher finanzieller Aufwand), kann der Verkäufer die gewählte Art der Mangelbeseitigung verweigern. (z. B. die Sache hat einen Wert von 10 €, die Reparatur würde 50 € kosten)
Der Käufer kann die Sache zurückgeben und den gezahlten Kaufpreis nur dann verlangen, wenn der Verkäufer sich weigert, den Mangel zu beseitigen oder wenn der zweite Versuch der Mangelbehebung gescheitert ist. Zusätzlich muss der Mangel erheblich sein. Ist der Mangel unerheblich, kann der Käufer den Kaufpreis mindern und das zuviel Gezahlte zurückverlangen.
Einfachste Lösung, besorge eine Heckklapper vom Schrott in gleicher Farbe und setz die ein. Ende.
P.S. Als Gegenleistung für dein "freundliches" Entgegenkommen unterschreibt die nette Dame ein Zettelchen (auch Vertrag genannt ) auf dem Sie schriftlich auf ALLE eventuellen weiteren Forderungen Dir gegenüber aus dem Fahrzeugkauf verzichtet.
Dann ist Ende.
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Zitat:
Original geschrieben von Romaschka
Mechaniker meinte, dass man als privatmann Garantie automatisch bietet, ob mit oder ohne Vertrag.
Wenn der so viel Ahnung vom Schrauben wie von Garantie und Gewährleistung hat, dann fackelt der mit ´nem Heißluftföhn das Auto ab 😁
Oder: Wer wie er keine Ahnung hat, so einfach mal...
Zum Beitrag von E36 323i
Schon von Dir geschrieben, aber nochmal explizit:
Gewährleistung betrifft den Zeitpunkt der Übergabe (also Kauf). Es dreht sich nur darum, dass die Sache (das Auto) beim Kauf in einem einwandfreien Zustand war. Tritt in den ersten 6 Monaten ein Mangel auf, geht man erstmal davon aus, dass der Mangel beim Kauf schon da war (der Verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel erst später auftrat, ansonsten muss er haften). Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. D.h. der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf da war, unabhängig davon, ob die Gewährleistung ein Jahr (gebraucht) oder 2 Jahre (neu) gilt.
@curcar
Trotzdem evtl. Glück gehabt. Die Gerichte schauen wohl auch auf Alter und Lebensdauer eines Produktes Der ADAC hat irgendwo auf seiner HP eine Urteilssammlung. Wenn Cap sein Cabrio verkauft, brauch er die Gewährleistung nicht auszuschließen (solange er keine "Neuteile" drin hat. Kein Gericht wird davon ausgehen, dass ein Auto 500 tkm im Schnitt und standardmäßig überlebt 😁
Hallo Leute,
ja, die ganze Sache ist echt eine gute Schule.
Ich habe der Frau erklärt gestern, dass ich dafür nicht haften kann, alleine schon vom Grundgedanken her. Die hat das Auto gewollt!! ICh wollte es nicht mal verkaufen, sie brauchte eines und hat mich drum gebettelt! Ich bekam 1800 Euro dafür mit 8-Fach-Bereifung auf Alufelgen.
Die Frau hat eben alle hinteren Scheiben schwarz gemacht, schon über 2000 km draufgejagt und raucht in dem Auto. Ich will es auf keinen Fall zurück. Zumal dann nochmal 2 Besitzer mehr im Brief stehen werden, was soll ich dann mit dem Auto?
Ich habe weder was verschwiegen, noch was unternommen, um etwas zu verschweigen. Im Gegenteil, habe ihr das Auto für 2 Tage geliehen, damit sie damit zu Mama, Papa, Werkstätte fährt. Eine 2-Tage-Probefahrt macht sonst kein normaler Mensch, außer so einem Idioten wie mir.
Ich radel seit dem mit meinem Rannrad zur Arbeit (sind nur 5km). Aber es war ohnehin mein 2. Wagen.
Das bescheuerte an der Story war gestern echt eine Meister in der Werkstatt. Ich wollte an der Stelle im Boden versinken. Waren dann 2 VS 1, du kommst dir dabei so bescheuert vor. Dabei wollte ich einen guten Ausgang der Sache bewirken und der erklärt mir was von Garantie.
Naja, wir sind so verblieben gestern, dann ich sie hin und her fahre (die WErkstatt ist gute 10 km weit weg) und sie das selbst zahlt, aber nur weil sie so lieb ist. Ich habe 2 Tage lang hintereinander meinen anderen Dingen wie Familie, Arbeit kaum nachkommen können jetzt.
Wenn jetzt an dem Auto irgendwas ist, interessiert es mich 0,0. Ist mir kakk-egal. Soll sie mich doch verklagen oder keine Ahnung. Ich bin doch echt dämlich genug ihr so weit wie möglich entgegen zu kommen noch VOR dem Kauf. Sogar den Brief bekam sie 2 Tage BEVOR ich mein Geld bekam, damit sie das schneller anmelden kann wegen Donnerstag und länger auf bei der Zulassung und bla bla bla.
Okey, die Heckscheibe kann guten Unfall verursachen auf der Autobahn, keine Frage, also grober Mängel. Aber wenn er nicht mal von der WErkstatt aufgespürt wurde, von der 2. auch nicht, was soll ich damit???
Ich denke aber, dass diese Story mit der Heckscheibe irgendwie mit dem Unfall hinten zusammenhängt, weil die Heckklappe mal rot gewesen ist (konnte ich gestern sehen, als ich die Scheibe anhob). Bestimmt hat man sie irgendwie nicht 100% richtig angeklebt und dann löste die sich beim Folienverkleben, oder es fiel eben da erst auf.
Aber ich habe noch nie ein Auto mit Mängeln verkauft und auch dieses mal erst recht nicht. Kotzt mich voll an die Sache.
NIE WIEDER OHNE VERTRAG! Ich kann über meine eigene Dummheit nur lachen, echt. So ein Idiot.
AChja, Vertrag schützt einen auch nicht, wenn man arglistig was verschweigt, also nicht denken, dass Vertrag nun alles von einem Abwehrt. Betrügerische Absichten bleiben eben betrügerische Absichten und da hilft auch kein Vertrag.
Tja, danke euch für eure Beiträge.
Ich berichte heute Abend nochmal wie das ausgegangen ist.
Grüße,
Roman
ich denke du hast dich da mehr als korrekt verhalten. Die hatte vor dem Kauf den Wagen 2 Tage zur Probefahrt und hat den in 2 Werkstätte untersuchen lassen. Jetzt, 2000Km später kommt sie dir mit Mängel,die sie selber wohl auch nicht gemerkt hätte, wäre der Wagen nicht beim Glaser zur Folienmontage. Ich würde da auf stur schalten und auf solche Bekannte kann ich gerne verzichten
Bis jetzt haben wir das so ausgemacht. Ich habe gestern auf stur geschaltet und ihr verdeutlicht wie widersinnig die sache doch ist.
Naja, heute kann ja alles anders kommen. Vielleicht hat sie die Nacht drübergeschlafen und dreht ihre Meinung um. Dann haben wir ein Problem.
Grüße,
Roman
Fakt ist erstmal, dass die Sache schon erledigt ist. Und sie die Reperatur in Auftrag gegeben hat. Selbst wenn Gewährleistung drauf wäre...am Ende hättest du das Recht gehabt die Sache selber zu reparieren und musst nicht die Rechnung bezahlen.
Ein zweiter Punkt ist, dass die Werkstatt die Sache so wie sich das anhört über die Teilkasko abrechnet...ne fehlerhafte Verklebung der Scheibe ist nicht durch die Teilkasko gedeckt. Also kannst du die 150Euro sicher nicht übernehmen, da du damit den Versicherungsbetrug auch noch unterstützt 😉
Wäre das mit nem Vertrag abgelaufen und sie wäre angekommen,hätte man das leicht abschmettern können.Du bist schließlich kein Automechaniker,der weiß,worauf er achten muß und was nach bestimmten Unfallbildern zu prüfen ist.....
Das sind Sachen,die kann man nem Fachmann anlasten,aber keinem Laien.
Ob das bei Fällen mit rein mündlichen Verträgen auch der Fall ist,weiß ich allerdings nicht.
Greetz
Cap
Hallo Leute,
die Dame hats selbst bezahlt. Also noch Glück im Unglück gehabt.
FÜR DIE ZUKUNFT FÜR ALLE!
Regel 1:
KEINEN BEKANNTEN, FREUNDEN, FAMILIENMITGLIEDERN Autos verkaufen!
Regel 2: NIX OHNE VERTRAG MACHEN!
Regel 3: IM VERTRAG ALLES, WIRKLICH ALLES reinschreiben, was man auch mündlich angesprochen hat! Kratzer, REifen, Zustand, Schäden, Reparaturen, Mängel, ALLES
Regel 4: Nichts ausschließen,was man auch nicht ausschließen darf, sonst ist der Vertrag nichtig!
Regel 5: Keine Täuschungen beim Verkauf, sonst ist man ebenso dran, weil A: Vertrag ungültig und B: Strafrechtliche Folgen folgen 😁
Grüße,
Roman
Kein Plan,
war ja schon am Tage davon von meiner seite aus klar, dass ich ihr nicht zahlen werde. Bin nett und freundlich, aber kann doch kein fremdes Auto bezahlen?!
Grüße,
Roman