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Auto verkauft, nun komme Käufer mit Mängel. Heckklappe austauschbar?

BMW 3er E36

Hallo Leute,

hatte Zeitlang meinen zweitwagen gehabt. Das Auto war ein Unfallwagen gewesen, wurde aber alles neu lackiert usw. Hintere Seitenwand.

Anscheinend hat auch die Heckklappe was abbekommen gehabt.

Ich hatte das Auto verkauft an eine Bekannte und dabei gesagt, dass es Ex-Unfallwagen ist usw. Sie wollte es unbedingt kaufen.

Dann hat sie das Auto von ihren Eltern checken lassen, von 2 Werkstätten und zahlte mir das Geld. Wir haben auch keinen Vertrag gemacht, Geld gegen Brief und fertig.

Nun hat sie die Scheiben tönen lassen und dabei wurde festgestellt, dass die Heckscheibe wohl mal geklebt wurde und dabei löst sie sich an einer Ecke wieder ab. Ob das was mit dem Scheibentönen zutun hat, keine Ahnung, aber jedenfalls muss es geklebt werden und eventuell geht die scheibe dabei kaputt.

Nun ist die folgende Frage: Kann ich die ganze Heckklappe selbst tauschen? Schafft man das alleine (ich)? oder ist es eher eine Expterten-Aufgabe? Komplette Heckklappe ist viel billiger als die Scheibe und die ganze Arbeit damit.

2. Die Frau sagt mir: "jedes gebrauchte Auto hat halbes jahr Garantie" und das ist jetzt mein Problem und ich soll mich damit auseinander setzen. Dabei haben wir nichtmal einen Vertrag.

Das ganze ist jetzt guten Monat her.

Also wer mir Tipps hat, her damit. Brauche mal euren Beistand.

Grüße,
Roman

Beste Antwort im Thema

Verkaut ist verkauft. Auch ohne Vertrag.
Wenn du sie auf den Unfallschaden hingewisen hast, passt doch alles.

Da würde ICH mir jetzt keine Sorgen machen und die nette Dame gar net weiter beachten.

Das ist doch jetzt wirklich ihr Problem.

Deshalb verkauf ich ungern irgend etwas an den Bekanntenkreis oder der Freund eines Freundes usw.

Weit weg mit dem Zeug dann hat man seine Ruhe.

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43 Antworten

Ja,das hat er vor,aber ich sagte ja bereits,das das nicht so einfach werden wird....

Greetz

Cap

Zitat:

Es hat sich halt nur vom TE so gelesen als möchte er die Scheibe nur nochmal neu abdichten und das im eingebauten Zustand (einfache ne neue Dichtbahn entlang ziehen auf die Art *g*)

Also irgendwas pfuschig zu machen ist in meinen Augen der größte Fehler, den man in so nem Fall machen kann. Denn dann bist mal auf jeden Fall dran, denn den Pfusch zu beseitigen zahlst du auf jeden Fall.

Es gibt drei Scenarien:
1. Man lässt die Sache richten. Resultat wird sein, dass die Tussi bei jedem weiteren Defekt auch wieder ankommt. Da man da schon mal Gewährleistung akzeptiert hat wird man es schwer haben zu argumentieren, dass man keine gewährt hat.
2. Man ignoriert die Angelegenheit und die Tussi lässt den Schaden in ner Werkstatt richten ohne per Einschreiben zu fordern, dass gerichtet wird inkl. Fristsetzung. Bingo, denn man hätte auf jeden Fall das Recht gehabt den Schaden selber zu richten wenn ne Gewährleistung bestanden hätte.
3. Die Tussi schreibt nen Brief per Einschreiben und fordert die Reperatur inkl. Frist. Dann schreibt man zurück, dass dieser Schaden beim Verkauf nicht bekannt war und einem Laien nicht auffallen konnte, da er auch nicht bei der Prüfung durch die beiden Werkstätten aufgefallen ist und das beim Verkauf, wie üblich beim Privatverkauf, die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

4.Beim nächsten Autoverkauf,EGAL AN WEN,setzt man nen handelsüblichen Verkaufsvertrag auf.

Greetz

Cap

Aua, aua, aua. Vorsicht Leute, dünnes Eis.

Beim Kauf von gebrauchten Gegenständen zwischen zwei Privatleuten gilt das Gewährleistungsrecht genau so wie zwischen Händler als Verkäufer und Privat als Käufer.
Im Gegensatz zum Händler kann der private Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Dies kann aber nur in schriftlicher Form gemacht werden.
Heißt: Die Käuferin hat definitiv erstmal einen Anspruch auf Gewährleistung!

Soweit die Theorie. Ob letztendlich ein Richter aber sagen würde: Das Auto hat einen Heckschaden, damit muss die Dame rechnen, steht auf einem anderen Blatt, halte ich sogar für wahrscheinlich.
Auf gar keinem Blatt steht der Unfallschaden, und das ist schlecht. Dafür solltest Du schon einen Nachweis haben, dass Du das der Dame gesagt hast, wenn er repariert ist. Und vor allem in welchem Umfang.

Garantie ist nicht. Garantie ist eine freiwillige Leistung meist von Herstellern oder von Verkäufern mit einer Versicherung im Rücken, die Garantie geben. Diese machen auch die Garantiebedingungen. Theoretisch kannst Du hergehen und der Dame 2 Jahre Garantie geben, dass die Fahrertür auf und wieder zu geht und im Kleingedruckten reinschreiben, so lange das Schloss/ZV funktioniert.

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Zitat:

Im Gegensatz zum Händler kann der private Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Dies kann aber nur in schriftlicher Form gemacht werden.

Heißt: Die Käuferin hat definitiv erstmal einen Anspruch auf Gewährleistung!

Wo steht das mit dem "schriftlich"? Ist mir so nicht bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von basti313



Zitat:

Im Gegensatz zum Händler kann der private Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Dies kann aber nur in schriftlicher Form gemacht werden.

Heißt: Die Käuferin hat definitiv erstmal einen Anspruch auf Gewährleistung!

Wo steht das mit dem "schriftlich"? Ist mir so nicht bekannt.

Ihr schreibt alle immer wieder das gleiche. Das mit der Gewährleistung habe ich schon eine Seite vorher geschrieben. Das es Schriftlich gemacht werden muss, habe ich auch schon gesagt. So verblödet wird mein Anwalt nicht gewesen sein

Zitat:

Das es Schriftlich gemacht werden muss, habe ich auch schon gesagt. So verblödet wird mein Anwalt nicht gewesen sein

Wenn es schriftlich gemacht werden muss, dann muss das so im BGB stehen. Aber da finde ich nichts. Deswegen meine Frage, ob jemand anders was findet. Wenn nichts drin steht, dann ist die Form egal.

Ich hatte sogar einen vertrag. Nur das eben die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen war. Das reichte dem Käufer, um von mir 500DM für die Rep. zu bekommen.

gruß He-Man

Geschäfte kann man auch mündlich abschließen,nur haperts hier halt mit der Beweislage im Falle eines Falles.Deshalb findet man dazu wohl auch nix im BGB.

Schriftlich muß man dann halt auf die Feinheiten achten,weshalb gerade der ADAC ja Vordrucke bereithält,in denen diese Sachen bereits explizit ausgewschlossen sind,damit man als Laie hier nicht ins Fettnäpfchen tritt.

Greetz

Cap

Zitat:

Ich hatte sogar einen vertrag. Nur das eben die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen war. Das reichte dem Käufer, um von mir 500DM für die Rep. zu bekommen.

Das ist der Fehler. Wenn ein schriftlicher Kaufvertrag besteht und da was nicht drin steht, dann gilt das vor Gericht als Indiz, dass nichts gesagt wurde.

Zitat:

Geschäfte kann man auch mündlich abschließen,nur haperts hier halt mit der Beweislage im Falle eines Falles.Deshalb findet man dazu wohl auch nix im BGB.

Eben. Aber da die Gewährleistung üblicherweise ausgeschlossen wird hab ich bei nem mündlichen Vertrag eher ein Indiz auf meiner Seite wenns Aussage gegen Aussage geht.

Stimmt nicht ganz. Mein Anwalt meinte damals, es sei egal ob schriftlich oder mündlicher vertrag. Wenn ich nicht nachweisen kann, das die Gewährleistung ausgeschlossen ist (wie sollte ich?) ist es besser sich zu einigen.

gruß He-Man

Ich habe im Moment keine Lust und Zeit mich da tief einzulesen, trotzdem ein passender Link:
http://www.automobilkanzlei.de/.../...ng-bei-gebrauchtwagen-von-privat

Der interessante Teil für alle:
"Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass auch beim privaten Verkauf von Fahrzeugen die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen werden muss. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung (oder ist eine solche nicht beweisbar) verbleibt es bei der Regeln der gesetzlichen Gewährleistung.

Insbesondere gibt es keinen "automatischen Gewährleistungsausschluss" unter Privaten. Nur weil ein Fahrzeug von Privat verkauft wird, gelten keine abweichenden Regeln für die Gewährleistung."

Ich habe auch nicht behauptet, dass alle hier Käse erzählen, nur wenn gefühlte 6 Leute sagen, mach dir keine Sorgen und 2 mach dir Sorgen, dann könnte der TE die auf die Idee kommen, sich zurückzulehnen und gar nix zu machen. Deshalb nochmal der Hinweis von mir.

*edit*
Das was ich meinte, war, dass es dafür eine Klausulierung gibt. Mit dem Halbsatz: "Gewährleistung is net" z.B. kann man meines Wissens egal ob mündlich oder schriftlich die Gewährleistung nicht ausschließen.

Zitat:

Das was ich meinte, war, dass es dafür eine Klausulierung gibt. Mit dem Halbsatz: "Gewährleistung is net" z.B. kann man meines Wissens egal ob mündlich oder schriftlich die Gewährleistung nicht ausschließen.

Das stimmt. Die Formulierung muss passen.

Zitat:

Stimmt nicht ganz. Mein Anwalt meinte damals, es sei egal ob schriftlich oder mündlicher vertrag. Wenn ich nicht nachweisen kann, das die Gewährleistung ausgeschlossen ist (wie sollte ich?) ist es besser sich zu einigen.

Das stimmt auch. Aber das ist halt wie Tennis. Erstmal hat sie Aufschleg und muss ne ordentliche Forderung stellen. Kommt nichts, dann muss man auch nicht tätig werden.

Wenn der Aufschlag kommt kann man den Ball erstmal zurück spielen und sagen, dass man die Gewährleistung beim Verkauf deutlich ausgeschlossen hat und der Schaden nicht bekannt war.

Dann ist sie wieder dran. Was dann kommt muss man sehen. Ich würde als Käufer sicher nicht 150Euro in ne Erstberatung bei nem Anwalt stecken wenn ich die Scheibe auch gleich für 150Euro über die Teilkasko richten lassen kann.

Am Ende gibt eine Seite auf oder man einigt sich. Zu nem Urteil kommts in den meisten Fällen nicht.

Zitat:

Ich habe auch nicht behauptet, dass alle hier Käse erzählen, nur wenn gefühlte 6 Leute sagen, mach dir keine Sorgen und 2 mach dir Sorgen, dann könnte der TE die auf die Idee kommen, sich zurückzulehnen und gar nix zu machen. Deshalb nochmal der Hinweis von mir.

Zurücklehnen und erstmal gar nichts machen ist aber in rechtlichen Angelegenheiten oft der richtige Ratschlag. Solange nichts Zwingendes von der Gegenseite da ist hat man ja gar nichts um tätig zu werden.

So Leute,

Die Sache stinkt.

Die Dame hat die Scheibe hinten tönen lassen. Dabei "fiel es dem tönungsmann auf, dass die Scheibe nicht dicht ist".

Beim folienverkleben druecken die doch wie blöd auf die Scheibe, oder?? Und heiß machen sie die auch, oder???

Mich regt mein eigenes verhalten voll auf. Den Vertrag machte ich keins, weil eben sie so eine bekannte ist.

Autowerkstatt heute sagt, dass sie 150€ fuer verlangen werden. Ich sagte, dass ich nichts zahlen will, weil ich ihr nix verschwiegen habe. Die war stinkig aber noch ist die Sache nicht gegessen.

Mechaniker meinte, dass man als privatmann Garantie automatisch bietet, ob mit oder ohne Vertrag. Kam mir spanisch vor, aber die Dame wurde da bestaetigt. Ich drehe durch, hab es ihr fuer die Hälfte verkauft wie gekauft und habe noch Theater.

Mal sehen was daraus wird

Das muß aber eine nette Bekannte sein, wenn sie bei einem günstigen Unfallwagen jetzt für 150€ so ein Theater macht.
Den Wagen hat sie doch vorher in 2 Werkstätten untersuchen lassen.
Was kommt dann als nächstes? Vielleicht fällt der nächsten Werkstatt auf,daß der Motor leicht Öl schwitzt und du darfst dann alle Dichtungen auf deine Kosten erneuern oder was?
Was der Mechniker über die Garantie sagt,ist vollkommener Blödsinn. Garantie MUSS nichtmal ein Händler bei einem Neuwagen geben.
Wieviel hast du überhaupt für den Wagen bekommen? Wenn es eigentlich zu wenig war,würde ich der Alten vorschlagen den Kauf rückgängig zu machen und für die Dauer der Nutzung ein Teil des Geldes einbehalten.

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